Jahresfrist

Jahresfrist von Baier,  Lothar
In Südfrankreich – eine gute Autostunde von Avignon entfernt in einem Rhône-Seitental gelegen – hat ein Deutscher ein verfallenes Bauernhaus gekauft, das er allein und mühsam bewohnbar macht. Er hat sich die Frist von einem Jahr gegeben, um das nötige Handwerk zu erlernen und die wichtigsten Arbeiten zu bewältigen. Daheim vor allem mit Büchern beschäftigt, lernt er hier das Wetter und die Natur beobachten und, am Rande der Zivilisation, mit der Einsamkeit fertig zu werden. (Dieser Text bezieht sich auf eine frühere Ausgabe.)
Aktualisiert: 2023-06-03
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Jahresfrist

Jahresfrist von Baier,  Lothar
In Südfrankreich – eine gute Autostunde von Avignon entfernt in einem Rhône-Seitental gelegen – hat ein Deutscher ein verfallenes Bauernhaus gekauft, das er allein und mühsam bewohnbar macht. Er hat sich die Frist von einem Jahr gegeben, um das nötige Handwerk zu erlernen und die wichtigsten Arbeiten zu bewältigen. Daheim vor allem mit Büchern beschäftigt, lernt er hier das Wetter und die Natur beobachten und, am Rande der Zivilisation, mit der Einsamkeit fertig zu werden.(Dieser Text bezieht sich auf eine frühere Ausgabe.)
Aktualisiert: 2023-06-02
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Jahresfrist

Jahresfrist von Baier,  Lothar
In Südfrankreich – eine gute Autostunde von Avignon entfernt in einem Rhône-Seitental gelegen – hat ein Deutscher ein verfallenes Bauernhaus gekauft, das er allein und mühsam bewohnbar macht. Er hat sich die Frist von einem Jahr gegeben, um das nötige Handwerk zu erlernen und die wichtigsten Arbeiten zu bewältigen. Daheim vor allem mit Büchern beschäftigt, lernt er hier das Wetter und die Natur beobachten und, am Rande der Zivilisation, mit der Einsamkeit fertig zu werden. (Dieser Text bezieht sich auf eine frühere Ausgabe.)
Aktualisiert: 2023-05-11
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Jahresfrist

Jahresfrist von Baier,  Lothar
In Südfrankreich – eine gute Autostunde von Avignon entfernt in einem Rhône-Seitental gelegen – hat ein Deutscher ein verfallenes Bauernhaus gekauft, das er allein und mühsam bewohnbar macht. Er hat sich die Frist von einem Jahr gegeben, um das nötige Handwerk zu erlernen und die wichtigsten Arbeiten zu bewältigen. Daheim vor allem mit Büchern beschäftigt, lernt er hier das Wetter und die Natur beobachten und, am Rande der Zivilisation, mit der Einsamkeit fertig zu werden. (Dieser Text bezieht sich auf eine frühere Ausgabe.)
Aktualisiert: 2023-01-27
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Jahresfrist

Jahresfrist von Baier,  Lothar
In Südfrankreich – eine gute Autostunde von Avignon entfernt in einem Rhône-Seitental gelegen – hat ein Deutscher ein verfallenes Bauernhaus gekauft, das er allein und mühsam bewohnbar macht. Er hat sich die Frist von einem Jahr gegeben, um das nötige Handwerk zu erlernen und die wichtigsten Arbeiten zu bewältigen. Daheim vor allem mit Büchern beschäftigt, lernt er hier das Wetter und die Natur beobachten und, am Rande der Zivilisation, mit der Einsamkeit fertig zu werden.(Dieser Text bezieht sich auf eine frühere Ausgabe.)
Aktualisiert: 2023-01-26
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Vorweggenommene Erbfolge und Pflichtteilsergänzung

Vorweggenommene Erbfolge und Pflichtteilsergänzung von Draschka,  Matthias
Jedem Erblasser ist es freigestellt, letztwillig seine nächsten Verwandten von der Erbfolge auszuschließen und auf das Pflichtteil zu verweisen. Damit der Erblasser das Pflichtteilsrecht nicht aushöhlen kann, indem er zu Lebzeiten über sein Vermögen verfügt und so beim Eintritt des Erbfalls kein nennenswerter Nachlaß mehr vorhanden ist, bestimmt 2325 Abs. 3, 1. HS BGB, daß Schenkungen des Erblassers dann dem Nachlaßwert hinzuzurechnen sind, wenn zur Zeit des Erbfalls weniger als 10 Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen sind. Ausgangspunkt dieser Vorschrift ist die Überlegung, daß ein Schenker, der bereit ist, 10 Jahre lang auf den verschenkten Gegenstand zu verzichten, bessere Absichten verfolgt als die, seine enterbten Angehörigen zu beeinträchtigen. Die Möglichkeit aber, sich an der verschenkten Sache durch den Vorbehalt umfassender Nutzungsrechte (Nießbrauch) auf Lebenszeit die wirtschaftliche Verwertungsbefugnis einräumen zu lassen, eröffnet gerade dem böswilligen Erblasser einen Weg, um durch unentgeltliche Vermögensdispositionen zum Nachteil seiner Angehörigen das Pflichtteilsrecht ohne ein eigenes Vermögensopfer vereiteln zu können.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die einjährige Ausschlussfrist bei Invaliditätsleistungen gem. § 7 I (1) Abs. 2 AUB 88/94 und die Einbindung des Arztes

Die einjährige Ausschlussfrist bei Invaliditätsleistungen gem. § 7 I (1) Abs. 2 AUB 88/94 und die Einbindung des Arztes von Dümichen,  Falk P, Lorenz,  Egon
§ 7 I (1) Abs. 2 AUB 88/94, wonach die binnen Jahresfrist eingetretene Invalidität spätestens vor Ablauf von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein muss, verstößt zum Teil gegen das AGB-Recht und ist insoweit unwirksam. Die ärztliche Feststellungsfrist ist zu kurz bemessen. Sie schließt viele Versicherungsnehmer vom Versicherungsanspruch aus und gefährdet damit den Vertragszweck der Unfallversicherung. Der Versicherer überträgt das Risiko einer ärztlichen Falschprognose einseitig auf den Versicherungsnehmer und benachteiligt diesen dadurch unangemessen. Die ärztliche Feststellungsfrist gefährdet darüber hinaus die Genesung des Versicherungsnehmers, da er durch die vorzeitige Feststellung der Invalidität unnötigen psychischen Belastungen ausgesetzt wird. Die Frist versetzt den behandelnden Arzt deshalb in einen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Interessenkonflikt. Darüber hinaus ist die Klausel aufgrund der ungewöhnlichen Rechtsfolgen unverständlich und verletzt das Transparenzgebot. Die historische Entwicklung der ärztlichen Feststellungsfrist offenbart, dass die Frist fast unverändert seit ca. 100 Jahren existiert und nicht dem medizinischen Wissensstand der heutigen Zeit angepasst wurde. Das Ergebnis der Dissertation wird von statistischen Auswertungen und ärztlichen Erfahrungsberichten getragen.
Aktualisiert: 2023-01-27
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