Bürgertum und staatliche Macht in Deutschland zwischen Französischer und deutscher Revolution.

Bürgertum und staatliche Macht in Deutschland zwischen Französischer und deutscher Revolution. von Ruppert,  Karsten
Vorwiegend in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts hat auf dem europäischen Kontinent die in Wirtschaft, Kultur und Geistesleben aufstrebende Schicht des Bürgertums um den ihr gemäßen Anteil an der staatlichen Macht, deren Ausübung bisher ein Privileg von Dynastien gewesen war, gekämpft. In Deutschland war dieses säkulare Ringen in mehrfacher Weise durch weitreichende Besonderheiten determiniert. Es vollzog sich hier nicht auf der nationalen Ebene, sondern in rund drei Dutzend staatlichen Gebilden von ganz unterschiedlicher Art und Stärke. Dort regierten teils seit Jahrhunderten im Land verwurzelte Dynastien, die deswegen umso selbstverständlicher das Herrschen als ihr Privileg betrachteten. Zusätzlich standen sie nicht mehr - wie noch zuvor in den feudalen Territorien - in Konkurrenz mit einer Vielzahl von Gewalten. Vielmehr waren sie nun die alleinigen Inhaber der Staatsgewalt beträchtlich vergrößerter und modernisierter Fürstentümer. Diese waren Glieder eines Bundes, der das nachrevolutionäre Europa auf der Grundlage der monarchischen Alleinherrschaft stabilisieren wollte. Das Ergebnis war eine deutsche Form der konstitutionellen Monarchie, in der die Distanz des Bürgertums zur staatlichen Macht für ein Jahrhundert befestigt wurde, obwohl seine wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenz dem seiner politisch erfolgreicheren Standesgenossen in West- und Nordeuropa in nichts nachstand. Die Ursachen dafür - so die Hypothese dieser Studie - lassen sich wohl am ehesten in dem Zeitraum finden, in dem die Bürger in Deutschland so selbstbewusst wie nie mehr um größeren politischen Einfluss gerungen haben. Dabei wird deren Selbstverständnis und deren Organisationsformen, den fürstlichen Abwehrstrategien und den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Durch die vergleichende Betrachtung der Verhältnisse in Süddeutschland und Preußen wie gelegentliche Ausblicke auf andere Bundesstaaten wird versucht, eine Gesamtschau über die vielgestaltige deutsche Entwicklung zu geben. Die in dem Zeitraum zwischen dem aufgeklärten Absolutismus und dem Scheitern der Revolution von 1848/49 gefallene verfassungsgeschichtliche Entscheidung erwies sich bis zum Ende des Kaiserreichs und seiner Bundesstaaten als nicht mehr revidierbar. Aus dieser Einsicht heraus wird abschließend das Wechselverhältnis von Parlamentarismus und Liberalismus im Vormärz gewürdigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Bürgertum und staatliche Macht in Deutschland zwischen Französischer und deutscher Revolution.

Bürgertum und staatliche Macht in Deutschland zwischen Französischer und deutscher Revolution. von Ruppert,  Karsten
Vorwiegend in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts hat auf dem europäischen Kontinent die in Wirtschaft, Kultur und Geistesleben aufstrebende Schicht des Bürgertums um den ihr gemäßen Anteil an der staatlichen Macht, deren Ausübung bisher ein Privileg von Dynastien gewesen war, gekämpft. In Deutschland war dieses säkulare Ringen in mehrfacher Weise durch weitreichende Besonderheiten determiniert. Es vollzog sich hier nicht auf der nationalen Ebene, sondern in rund drei Dutzend staatlichen Gebilden von ganz unterschiedlicher Art und Stärke. Dort regierten teils seit Jahrhunderten im Land verwurzelte Dynastien, die deswegen umso selbstverständlicher das Herrschen als ihr Privileg betrachteten. Zusätzlich standen sie nicht mehr - wie noch zuvor in den feudalen Territorien - in Konkurrenz mit einer Vielzahl von Gewalten. Vielmehr waren sie nun die alleinigen Inhaber der Staatsgewalt beträchtlich vergrößerter und modernisierter Fürstentümer. Diese waren Glieder eines Bundes, der das nachrevolutionäre Europa auf der Grundlage der monarchischen Alleinherrschaft stabilisieren wollte. Das Ergebnis war eine deutsche Form der konstitutionellen Monarchie, in der die Distanz des Bürgertums zur staatlichen Macht für ein Jahrhundert befestigt wurde, obwohl seine wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenz dem seiner politisch erfolgreicheren Standesgenossen in West- und Nordeuropa in nichts nachstand. Die Ursachen dafür - so die Hypothese dieser Studie - lassen sich wohl am ehesten in dem Zeitraum finden, in dem die Bürger in Deutschland so selbstbewusst wie nie mehr um größeren politischen Einfluss gerungen haben. Dabei wird deren Selbstverständnis und deren Organisationsformen, den fürstlichen Abwehrstrategien und den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Durch die vergleichende Betrachtung der Verhältnisse in Süddeutschland und Preußen wie gelegentliche Ausblicke auf andere Bundesstaaten wird versucht, eine Gesamtschau über die vielgestaltige deutsche Entwicklung zu geben. Die in dem Zeitraum zwischen dem aufgeklärten Absolutismus und dem Scheitern der Revolution von 1848/49 gefallene verfassungsgeschichtliche Entscheidung erwies sich bis zum Ende des Kaiserreichs und seiner Bundesstaaten als nicht mehr revidierbar. Aus dieser Einsicht heraus wird abschließend das Wechselverhältnis von Parlamentarismus und Liberalismus im Vormärz gewürdigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verfassungswandel um 1848 im europäischen Vergleich.

Verfassungswandel um 1848 im europäischen Vergleich. von Kirsch,  Martin, Schiera,  Pierangelo
Das Revolutionsjahr 1848 löste ähnlich wie schon in der Geschichte des europäischen Konstitutionalismus in der Zeit um 1799, 1815 und 1830 eine neuerliche "Verfassungswelle" in vielen Staaten Europas aus. Der Konstitution in der Jahrhundertmitte kam eine zentrale Bedeutung zu, denn zwei zentrale Aufgaben der Revolution - das Problem der Staatenbildung nach dem Nationalitätenprinzip und die Demokratisierung des politischen Herrschaftssystems - waren an die Ausgestaltung der Verfassungsfrage geknüpft. Um die Probleme der komplexen Konstellationen um 1848 zu erfassen, werden im ersten Abschnitt unter vergleichender Perspektive stärker das Wechselverhältnis von Verfassung und Gesellschaft analysiert, bei einer anderen Gruppe von Beiträgen steht die Problematik der Rezeption stärker im Vordergrund, und schließlich gilt auch der Frage der Nationalitäten im Verfassungsgefüge die Aufmerksamkeit. Es wurden einerseits bewußt Länder in die Betrachtung einbezogen, die zu diesem Zeitpunkt nicht eine Revolution erlebten, andererseits auch die längerfristige Vor- und Wirkungsgeschichte von 1848 berücksichtigt, um so die Bedeutung einer Revolution für den Verfassungswandel in der Mitte des 19. Jh. besser beurteilen zu können. In methodisch-theoretischer Hinsicht knüpft der Band an die derzeitige Diskussion um die Probleme der Komparatistik an, da in den vorgesehenen Beiträgen sowohl strukturelle Vergleiche durchgeführt als auch transfergeschichtliche Rezeptionsprobleme untersucht werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Napoleonischer Konstitutionalismus in Deutschland.

Napoleonischer Konstitutionalismus in Deutschland. von Hecker,  Michael
Michael Hecker nimmt eine moderne verfassungsgeschichtliche Betrachtung des (rechtsrheinischen) napoleonischen Deutschlands vor. Korrespondierend zum in der Revisionsforschung vollzogenen Wandel in der Beurteilung der Rheinbundzeit wird er eine insgesamt differenziertere (positivere) Einschätzung des rheinbündisch-napoleonischen Konstitutionalismus abgeben. Sein Thema ist dabei in dreifacher Weise eingegrenzt. Er beschränkt sich zum einen auf die napoleonischen Rheinbundstaaten, d. h. die erst durch Napoleon künstlich geschaffenen und weitgehend französisch geprägten Staaten Berg, Westfalen und (mit Einschränkungen) Frankfurt. Außen vor bleiben die übrigen Rheinbundstaaten. Dies gilt sowohl für die 1808, 1809 und 1810 mit Verfassungen versehenen Staaten Bayern, Sachsen-Weimar und Eisenach sowie Anhalt-Köthen wie etwa auch für die zwar ohne moderne Verfassung, aber nicht ohne modernisierende Gesetzgebung regierten Staaten Baden und Württemberg. Die Beschränkung auf die drei klassischen Napoleoniden folgt der herkömmlichen Gruppenbildung unter den verschiedenen Rheinbundstaaten. Ihr liegt die Erwägung zugrunde, dass die Napoleoniden mit ihrer engen Anknüpfung an das Empire sowie der ihnen im Hinblick auf die übrigen Rheinbundstaaten zugedachten Modellstaatsfunktion einen eigenen Staatstypus nach napoleonischer Handschrift bildeten. Dessen konstitutionelle Strukturen herauszuarbeiten und abzubilden ist Anliegen der Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Denken und Umsetzung des Konstitutionalismus in Deutschland und anderen europäischen Ländern in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Denken und Umsetzung des Konstitutionalismus in Deutschland und anderen europäischen Ländern in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. von Kirsch,  Martin, Schiera,  Pierangelo
Der Band ist aus einer im Mai 1997 an der Humboldt-Universität zu Berlin veranstalteten Tagung hervorgegangen, an der sich Historiker, Juristen und Politologen aus Deutschland, Italien, Österreich, Spanien und der Schweiz beteiligten. In thematischer Hinsicht beschäftigt sich die Hälfte der Beiträge des Bandes mit den Entstehungsvoraussetzungen und Entwicklungsbedingungen des noch jungen Verfassungsstaates in Deutschland vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum Vormärz in ihrem Wechselverhältnis von Verfassungsidee und -wirklichkeit. Da sich die Ausformung des Konstitutionalismus in Deutschland aber im engen Austausch mit anderen europäischen Staaten vollzog, werden derartige Einflüsse und Wechselwirkungen in der anderen Hälfte der Abhandlungen in den Blick genommen. Dementsprechend finden sich in dem Band auch Untersuchungen, die u. a. die Verfassungsverhältnisse in Frankreich, Großbritannien, Spanien, Italien, Dänemark und in der Schweiz mit einbeziehen. In methodischer Hinsicht geschieht dies einerseits mit Hilfe eines Vergleichs, andererseits durch die Analyse der Art und Weise der Rezeption zwischen dem Staatsdenken und den Verfassungen unterschiedlicher Länder. Viele der Beiträge knüpfen zudem an die Problematik der Kontinuität und Diskontinuität in der Geschichte des Konstitutionalismus vom 18. zum 19. Jahrhundert an. Insgesamt will der Band einige Elemente zur Geschichte des europäischen Konstitutionalismus im 19. Jahrhundert beisteuern.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verfassungswandel um 1848 im europäischen Vergleich.

Verfassungswandel um 1848 im europäischen Vergleich. von Kirsch,  Martin, Schiera,  Pierangelo
Das Revolutionsjahr 1848 löste ähnlich wie schon in der Geschichte des europäischen Konstitutionalismus in der Zeit um 1799, 1815 und 1830 eine neuerliche "Verfassungswelle" in vielen Staaten Europas aus. Der Konstitution in der Jahrhundertmitte kam eine zentrale Bedeutung zu, denn zwei zentrale Aufgaben der Revolution - das Problem der Staatenbildung nach dem Nationalitätenprinzip und die Demokratisierung des politischen Herrschaftssystems - waren an die Ausgestaltung der Verfassungsfrage geknüpft. Um die Probleme der komplexen Konstellationen um 1848 zu erfassen, werden im ersten Abschnitt unter vergleichender Perspektive stärker das Wechselverhältnis von Verfassung und Gesellschaft analysiert, bei einer anderen Gruppe von Beiträgen steht die Problematik der Rezeption stärker im Vordergrund, und schließlich gilt auch der Frage der Nationalitäten im Verfassungsgefüge die Aufmerksamkeit. Es wurden einerseits bewußt Länder in die Betrachtung einbezogen, die zu diesem Zeitpunkt nicht eine Revolution erlebten, andererseits auch die längerfristige Vor- und Wirkungsgeschichte von 1848 berücksichtigt, um so die Bedeutung einer Revolution für den Verfassungswandel in der Mitte des 19. Jh. besser beurteilen zu können. In methodisch-theoretischer Hinsicht knüpft der Band an die derzeitige Diskussion um die Probleme der Komparatistik an, da in den vorgesehenen Beiträgen sowohl strukturelle Vergleiche durchgeführt als auch transfergeschichtliche Rezeptionsprobleme untersucht werden.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Napoleonischer Konstitutionalismus in Deutschland.

Napoleonischer Konstitutionalismus in Deutschland. von Hecker,  Michael
Michael Hecker nimmt eine moderne verfassungsgeschichtliche Betrachtung des (rechtsrheinischen) napoleonischen Deutschlands vor. Korrespondierend zum in der Revisionsforschung vollzogenen Wandel in der Beurteilung der Rheinbundzeit wird er eine insgesamt differenziertere (positivere) Einschätzung des rheinbündisch-napoleonischen Konstitutionalismus abgeben. Sein Thema ist dabei in dreifacher Weise eingegrenzt. Er beschränkt sich zum einen auf die napoleonischen Rheinbundstaaten, d. h. die erst durch Napoleon künstlich geschaffenen und weitgehend französisch geprägten Staaten Berg, Westfalen und (mit Einschränkungen) Frankfurt. Außen vor bleiben die übrigen Rheinbundstaaten. Dies gilt sowohl für die 1808, 1809 und 1810 mit Verfassungen versehenen Staaten Bayern, Sachsen-Weimar und Eisenach sowie Anhalt-Köthen wie etwa auch für die zwar ohne moderne Verfassung, aber nicht ohne modernisierende Gesetzgebung regierten Staaten Baden und Württemberg. Die Beschränkung auf die drei klassischen Napoleoniden folgt der herkömmlichen Gruppenbildung unter den verschiedenen Rheinbundstaaten. Ihr liegt die Erwägung zugrunde, dass die Napoleoniden mit ihrer engen Anknüpfung an das Empire sowie der ihnen im Hinblick auf die übrigen Rheinbundstaaten zugedachten Modellstaatsfunktion einen eigenen Staatstypus nach napoleonischer Handschrift bildeten. Dessen konstitutionelle Strukturen herauszuarbeiten und abzubilden ist Anliegen der Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Verfassungswandel um 1848 im europäischen Vergleich.

Verfassungswandel um 1848 im europäischen Vergleich. von Kirsch,  Martin, Schiera,  Pierangelo
Das Revolutionsjahr 1848 löste ähnlich wie schon in der Geschichte des europäischen Konstitutionalismus in der Zeit um 1799, 1815 und 1830 eine neuerliche "Verfassungswelle" in vielen Staaten Europas aus. Der Konstitution in der Jahrhundertmitte kam eine zentrale Bedeutung zu, denn zwei zentrale Aufgaben der Revolution - das Problem der Staatenbildung nach dem Nationalitätenprinzip und die Demokratisierung des politischen Herrschaftssystems - waren an die Ausgestaltung der Verfassungsfrage geknüpft. Um die Probleme der komplexen Konstellationen um 1848 zu erfassen, werden im ersten Abschnitt unter vergleichender Perspektive stärker das Wechselverhältnis von Verfassung und Gesellschaft analysiert, bei einer anderen Gruppe von Beiträgen steht die Problematik der Rezeption stärker im Vordergrund, und schließlich gilt auch der Frage der Nationalitäten im Verfassungsgefüge die Aufmerksamkeit. Es wurden einerseits bewußt Länder in die Betrachtung einbezogen, die zu diesem Zeitpunkt nicht eine Revolution erlebten, andererseits auch die längerfristige Vor- und Wirkungsgeschichte von 1848 berücksichtigt, um so die Bedeutung einer Revolution für den Verfassungswandel in der Mitte des 19. Jh. besser beurteilen zu können. In methodisch-theoretischer Hinsicht knüpft der Band an die derzeitige Diskussion um die Probleme der Komparatistik an, da in den vorgesehenen Beiträgen sowohl strukturelle Vergleiche durchgeführt als auch transfergeschichtliche Rezeptionsprobleme untersucht werden.
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Denken und Umsetzung des Konstitutionalismus in Deutschland und anderen europäischen Ländern in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Denken und Umsetzung des Konstitutionalismus in Deutschland und anderen europäischen Ländern in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. von Kirsch,  Martin, Schiera,  Pierangelo
Der Band ist aus einer im Mai 1997 an der Humboldt-Universität zu Berlin veranstalteten Tagung hervorgegangen, an der sich Historiker, Juristen und Politologen aus Deutschland, Italien, Österreich, Spanien und der Schweiz beteiligten. In thematischer Hinsicht beschäftigt sich die Hälfte der Beiträge des Bandes mit den Entstehungsvoraussetzungen und Entwicklungsbedingungen des noch jungen Verfassungsstaates in Deutschland vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum Vormärz in ihrem Wechselverhältnis von Verfassungsidee und -wirklichkeit. Da sich die Ausformung des Konstitutionalismus in Deutschland aber im engen Austausch mit anderen europäischen Staaten vollzog, werden derartige Einflüsse und Wechselwirkungen in der anderen Hälfte der Abhandlungen in den Blick genommen. Dementsprechend finden sich in dem Band auch Untersuchungen, die u. a. die Verfassungsverhältnisse in Frankreich, Großbritannien, Spanien, Italien, Dänemark und in der Schweiz mit einbeziehen. In methodischer Hinsicht geschieht dies einerseits mit Hilfe eines Vergleichs, andererseits durch die Analyse der Art und Weise der Rezeption zwischen dem Staatsdenken und den Verfassungen unterschiedlicher Länder. Viele der Beiträge knüpfen zudem an die Problematik der Kontinuität und Diskontinuität in der Geschichte des Konstitutionalismus vom 18. zum 19. Jahrhundert an. Insgesamt will der Band einige Elemente zur Geschichte des europäischen Konstitutionalismus im 19. Jahrhundert beisteuern.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Bürgertum und staatliche Macht in Deutschland zwischen Französischer und deutscher Revolution.

Bürgertum und staatliche Macht in Deutschland zwischen Französischer und deutscher Revolution. von Ruppert,  Karsten
Vorwiegend in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts hat auf dem europäischen Kontinent die in Wirtschaft, Kultur und Geistesleben aufstrebende Schicht des Bürgertums um den ihr gemäßen Anteil an der staatlichen Macht, deren Ausübung bisher ein Privileg von Dynastien gewesen war, gekämpft. In Deutschland war dieses säkulare Ringen in mehrfacher Weise durch weitreichende Besonderheiten determiniert. Es vollzog sich hier nicht auf der nationalen Ebene, sondern in rund drei Dutzend staatlichen Gebilden von ganz unterschiedlicher Art und Stärke. Dort regierten teils seit Jahrhunderten im Land verwurzelte Dynastien, die deswegen umso selbstverständlicher das Herrschen als ihr Privileg betrachteten. Zusätzlich standen sie nicht mehr - wie noch zuvor in den feudalen Territorien - in Konkurrenz mit einer Vielzahl von Gewalten. Vielmehr waren sie nun die alleinigen Inhaber der Staatsgewalt beträchtlich vergrößerter und modernisierter Fürstentümer. Diese waren Glieder eines Bundes, der das nachrevolutionäre Europa auf der Grundlage der monarchischen Alleinherrschaft stabilisieren wollte. Das Ergebnis war eine deutsche Form der konstitutionellen Monarchie, in der die Distanz des Bürgertums zur staatlichen Macht für ein Jahrhundert befestigt wurde, obwohl seine wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenz dem seiner politisch erfolgreicheren Standesgenossen in West- und Nordeuropa in nichts nachstand. Die Ursachen dafür - so die Hypothese dieser Studie - lassen sich wohl am ehesten in dem Zeitraum finden, in dem die Bürger in Deutschland so selbstbewusst wie nie mehr um größeren politischen Einfluss gerungen haben. Dabei wird deren Selbstverständnis und deren Organisationsformen, den fürstlichen Abwehrstrategien und den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Durch die vergleichende Betrachtung der Verhältnisse in Süddeutschland und Preußen wie gelegentliche Ausblicke auf andere Bundesstaaten wird versucht, eine Gesamtschau über die vielgestaltige deutsche Entwicklung zu geben. Die in dem Zeitraum zwischen dem aufgeklärten Absolutismus und dem Scheitern der Revolution von 1848/49 gefallene verfassungsgeschichtliche Entscheidung erwies sich bis zum Ende des Kaiserreichs und seiner Bundesstaaten als nicht mehr revidierbar. Aus dieser Einsicht heraus wird abschließend das Wechselverhältnis von Parlamentarismus und Liberalismus im Vormärz gewürdigt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Bürgertum und staatliche Macht in Deutschland zwischen Französischer und deutscher Revolution.

Bürgertum und staatliche Macht in Deutschland zwischen Französischer und deutscher Revolution. von Ruppert,  Karsten
Vorwiegend in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts hat auf dem europäischen Kontinent die in Wirtschaft, Kultur und Geistesleben aufstrebende Schicht des Bürgertums um den ihr gemäßen Anteil an der staatlichen Macht, deren Ausübung bisher ein Privileg von Dynastien gewesen war, gekämpft. In Deutschland war dieses säkulare Ringen in mehrfacher Weise durch weitreichende Besonderheiten determiniert. Es vollzog sich hier nicht auf der nationalen Ebene, sondern in rund drei Dutzend staatlichen Gebilden von ganz unterschiedlicher Art und Stärke. Dort regierten teils seit Jahrhunderten im Land verwurzelte Dynastien, die deswegen umso selbstverständlicher das Herrschen als ihr Privileg betrachteten. Zusätzlich standen sie nicht mehr - wie noch zuvor in den feudalen Territorien - in Konkurrenz mit einer Vielzahl von Gewalten. Vielmehr waren sie nun die alleinigen Inhaber der Staatsgewalt beträchtlich vergrößerter und modernisierter Fürstentümer. Diese waren Glieder eines Bundes, der das nachrevolutionäre Europa auf der Grundlage der monarchischen Alleinherrschaft stabilisieren wollte. Das Ergebnis war eine deutsche Form der konstitutionellen Monarchie, in der die Distanz des Bürgertums zur staatlichen Macht für ein Jahrhundert befestigt wurde, obwohl seine wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenz dem seiner politisch erfolgreicheren Standesgenossen in West- und Nordeuropa in nichts nachstand. Die Ursachen dafür - so die Hypothese dieser Studie - lassen sich wohl am ehesten in dem Zeitraum finden, in dem die Bürger in Deutschland so selbstbewusst wie nie mehr um größeren politischen Einfluss gerungen haben. Dabei wird deren Selbstverständnis und deren Organisationsformen, den fürstlichen Abwehrstrategien und den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Durch die vergleichende Betrachtung der Verhältnisse in Süddeutschland und Preußen wie gelegentliche Ausblicke auf andere Bundesstaaten wird versucht, eine Gesamtschau über die vielgestaltige deutsche Entwicklung zu geben. Die in dem Zeitraum zwischen dem aufgeklärten Absolutismus und dem Scheitern der Revolution von 1848/49 gefallene verfassungsgeschichtliche Entscheidung erwies sich bis zum Ende des Kaiserreichs und seiner Bundesstaaten als nicht mehr revidierbar. Aus dieser Einsicht heraus wird abschließend das Wechselverhältnis von Parlamentarismus und Liberalismus im Vormärz gewürdigt.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Bürgertum und staatliche Macht in Deutschland zwischen Französischer und deutscher Revolution.

Bürgertum und staatliche Macht in Deutschland zwischen Französischer und deutscher Revolution. von Ruppert,  Karsten
Vorwiegend in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts hat auf dem europäischen Kontinent die in Wirtschaft, Kultur und Geistesleben aufstrebende Schicht des Bürgertums um den ihr gemäßen Anteil an der staatlichen Macht, deren Ausübung bisher ein Privileg von Dynastien gewesen war, gekämpft. In Deutschland war dieses säkulare Ringen in mehrfacher Weise durch weitreichende Besonderheiten determiniert. Es vollzog sich hier nicht auf der nationalen Ebene, sondern in rund drei Dutzend staatlichen Gebilden von ganz unterschiedlicher Art und Stärke. Dort regierten teils seit Jahrhunderten im Land verwurzelte Dynastien, die deswegen umso selbstverständlicher das Herrschen als ihr Privileg betrachteten. Zusätzlich standen sie nicht mehr - wie noch zuvor in den feudalen Territorien - in Konkurrenz mit einer Vielzahl von Gewalten. Vielmehr waren sie nun die alleinigen Inhaber der Staatsgewalt beträchtlich vergrößerter und modernisierter Fürstentümer. Diese waren Glieder eines Bundes, der das nachrevolutionäre Europa auf der Grundlage der monarchischen Alleinherrschaft stabilisieren wollte. Das Ergebnis war eine deutsche Form der konstitutionellen Monarchie, in der die Distanz des Bürgertums zur staatlichen Macht für ein Jahrhundert befestigt wurde, obwohl seine wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenz dem seiner politisch erfolgreicheren Standesgenossen in West- und Nordeuropa in nichts nachstand. Die Ursachen dafür - so die Hypothese dieser Studie - lassen sich wohl am ehesten in dem Zeitraum finden, in dem die Bürger in Deutschland so selbstbewusst wie nie mehr um größeren politischen Einfluss gerungen haben. Dabei wird deren Selbstverständnis und deren Organisationsformen, den fürstlichen Abwehrstrategien und den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Durch die vergleichende Betrachtung der Verhältnisse in Süddeutschland und Preußen wie gelegentliche Ausblicke auf andere Bundesstaaten wird versucht, eine Gesamtschau über die vielgestaltige deutsche Entwicklung zu geben. Die in dem Zeitraum zwischen dem aufgeklärten Absolutismus und dem Scheitern der Revolution von 1848/49 gefallene verfassungsgeschichtliche Entscheidung erwies sich bis zum Ende des Kaiserreichs und seiner Bundesstaaten als nicht mehr revidierbar. Aus dieser Einsicht heraus wird abschließend das Wechselverhältnis von Parlamentarismus und Liberalismus im Vormärz gewürdigt.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Napoleonischer Konstitutionalismus in Deutschland.

Napoleonischer Konstitutionalismus in Deutschland. von Hecker,  Michael
Michael Hecker nimmt eine moderne verfassungsgeschichtliche Betrachtung des (rechtsrheinischen) napoleonischen Deutschlands vor. Korrespondierend zum in der Revisionsforschung vollzogenen Wandel in der Beurteilung der Rheinbundzeit wird er eine insgesamt differenziertere (positivere) Einschätzung des rheinbündisch-napoleonischen Konstitutionalismus abgeben. Sein Thema ist dabei in dreifacher Weise eingegrenzt. Er beschränkt sich zum einen auf die napoleonischen Rheinbundstaaten, d. h. die erst durch Napoleon künstlich geschaffenen und weitgehend französisch geprägten Staaten Berg, Westfalen und (mit Einschränkungen) Frankfurt. Außen vor bleiben die übrigen Rheinbundstaaten. Dies gilt sowohl für die 1808, 1809 und 1810 mit Verfassungen versehenen Staaten Bayern, Sachsen-Weimar und Eisenach sowie Anhalt-Köthen wie etwa auch für die zwar ohne moderne Verfassung, aber nicht ohne modernisierende Gesetzgebung regierten Staaten Baden und Württemberg. Die Beschränkung auf die drei klassischen Napoleoniden folgt der herkömmlichen Gruppenbildung unter den verschiedenen Rheinbundstaaten. Ihr liegt die Erwägung zugrunde, dass die Napoleoniden mit ihrer engen Anknüpfung an das Empire sowie der ihnen im Hinblick auf die übrigen Rheinbundstaaten zugedachten Modellstaatsfunktion einen eigenen Staatstypus nach napoleonischer Handschrift bildeten. Dessen konstitutionelle Strukturen herauszuarbeiten und abzubilden ist Anliegen der Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Napoleonischer Konstitutionalismus in Deutschland.

Napoleonischer Konstitutionalismus in Deutschland. von Hecker,  Michael
Michael Hecker nimmt eine moderne verfassungsgeschichtliche Betrachtung des (rechtsrheinischen) napoleonischen Deutschlands vor. Korrespondierend zum in der Revisionsforschung vollzogenen Wandel in der Beurteilung der Rheinbundzeit wird er eine insgesamt differenziertere (positivere) Einschätzung des rheinbündisch-napoleonischen Konstitutionalismus abgeben. Sein Thema ist dabei in dreifacher Weise eingegrenzt. Er beschränkt sich zum einen auf die napoleonischen Rheinbundstaaten, d. h. die erst durch Napoleon künstlich geschaffenen und weitgehend französisch geprägten Staaten Berg, Westfalen und (mit Einschränkungen) Frankfurt. Außen vor bleiben die übrigen Rheinbundstaaten. Dies gilt sowohl für die 1808, 1809 und 1810 mit Verfassungen versehenen Staaten Bayern, Sachsen-Weimar und Eisenach sowie Anhalt-Köthen wie etwa auch für die zwar ohne moderne Verfassung, aber nicht ohne modernisierende Gesetzgebung regierten Staaten Baden und Württemberg. Die Beschränkung auf die drei klassischen Napoleoniden folgt der herkömmlichen Gruppenbildung unter den verschiedenen Rheinbundstaaten. Ihr liegt die Erwägung zugrunde, dass die Napoleoniden mit ihrer engen Anknüpfung an das Empire sowie der ihnen im Hinblick auf die übrigen Rheinbundstaaten zugedachten Modellstaatsfunktion einen eigenen Staatstypus nach napoleonischer Handschrift bildeten. Dessen konstitutionelle Strukturen herauszuarbeiten und abzubilden ist Anliegen der Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Verfassungswandel um 1848 im europäischen Vergleich.

Verfassungswandel um 1848 im europäischen Vergleich. von Kirsch,  Martin, Schiera,  Pierangelo
Das Revolutionsjahr 1848 löste ähnlich wie schon in der Geschichte des europäischen Konstitutionalismus in der Zeit um 1799, 1815 und 1830 eine neuerliche "Verfassungswelle" in vielen Staaten Europas aus. Der Konstitution in der Jahrhundertmitte kam eine zentrale Bedeutung zu, denn zwei zentrale Aufgaben der Revolution - das Problem der Staatenbildung nach dem Nationalitätenprinzip und die Demokratisierung des politischen Herrschaftssystems - waren an die Ausgestaltung der Verfassungsfrage geknüpft. Um die Probleme der komplexen Konstellationen um 1848 zu erfassen, werden im ersten Abschnitt unter vergleichender Perspektive stärker das Wechselverhältnis von Verfassung und Gesellschaft analysiert, bei einer anderen Gruppe von Beiträgen steht die Problematik der Rezeption stärker im Vordergrund, und schließlich gilt auch der Frage der Nationalitäten im Verfassungsgefüge die Aufmerksamkeit. Es wurden einerseits bewußt Länder in die Betrachtung einbezogen, die zu diesem Zeitpunkt nicht eine Revolution erlebten, andererseits auch die längerfristige Vor- und Wirkungsgeschichte von 1848 berücksichtigt, um so die Bedeutung einer Revolution für den Verfassungswandel in der Mitte des 19. Jh. besser beurteilen zu können. In methodisch-theoretischer Hinsicht knüpft der Band an die derzeitige Diskussion um die Probleme der Komparatistik an, da in den vorgesehenen Beiträgen sowohl strukturelle Vergleiche durchgeführt als auch transfergeschichtliche Rezeptionsprobleme untersucht werden.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Bürgertum und staatliche Macht in Deutschland zwischen Französischer und deutscher Revolution.

Bürgertum und staatliche Macht in Deutschland zwischen Französischer und deutscher Revolution. von Ruppert,  Karsten
Vorwiegend in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts hat auf dem europäischen Kontinent die in Wirtschaft, Kultur und Geistesleben aufstrebende Schicht des Bürgertums um den ihr gemäßen Anteil an der staatlichen Macht, deren Ausübung bisher ein Privileg von Dynastien gewesen war, gekämpft. In Deutschland war dieses säkulare Ringen in mehrfacher Weise durch weitreichende Besonderheiten determiniert. Es vollzog sich hier nicht auf der nationalen Ebene, sondern in rund drei Dutzend staatlichen Gebilden von ganz unterschiedlicher Art und Stärke. Dort regierten teils seit Jahrhunderten im Land verwurzelte Dynastien, die deswegen umso selbstverständlicher das Herrschen als ihr Privileg betrachteten. Zusätzlich standen sie nicht mehr - wie noch zuvor in den feudalen Territorien - in Konkurrenz mit einer Vielzahl von Gewalten. Vielmehr waren sie nun die alleinigen Inhaber der Staatsgewalt beträchtlich vergrößerter und modernisierter Fürstentümer. Diese waren Glieder eines Bundes, der das nachrevolutionäre Europa auf der Grundlage der monarchischen Alleinherrschaft stabilisieren wollte. Das Ergebnis war eine deutsche Form der konstitutionellen Monarchie, in der die Distanz des Bürgertums zur staatlichen Macht für ein Jahrhundert befestigt wurde, obwohl seine wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenz dem seiner politisch erfolgreicheren Standesgenossen in West- und Nordeuropa in nichts nachstand. Die Ursachen dafür - so die Hypothese dieser Studie - lassen sich wohl am ehesten in dem Zeitraum finden, in dem die Bürger in Deutschland so selbstbewusst wie nie mehr um größeren politischen Einfluss gerungen haben. Dabei wird deren Selbstverständnis und deren Organisationsformen, den fürstlichen Abwehrstrategien und den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Durch die vergleichende Betrachtung der Verhältnisse in Süddeutschland und Preußen wie gelegentliche Ausblicke auf andere Bundesstaaten wird versucht, eine Gesamtschau über die vielgestaltige deutsche Entwicklung zu geben. Die in dem Zeitraum zwischen dem aufgeklärten Absolutismus und dem Scheitern der Revolution von 1848/49 gefallene verfassungsgeschichtliche Entscheidung erwies sich bis zum Ende des Kaiserreichs und seiner Bundesstaaten als nicht mehr revidierbar. Aus dieser Einsicht heraus wird abschließend das Wechselverhältnis von Parlamentarismus und Liberalismus im Vormärz gewürdigt.
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