Verena Haan nimmt eine beschreibende und rechtsdogmatische Analyse der Beteiligungsform joint criminal enterprise (JCE) vor. Die Rechtsprechung des Jugoslawientribunals hat JCE eingeführt, um die kollektive Begehungsweise der verübten Verbrechen und die Verantwortlichkeit von Schreibtischtätern zu erfassen. Dabei hat das Tribunal aus wenig gefestigten Zurechnungsbegriffen eine völkerstrafrechtlich weitgehend anerkannte Rechtsfigur entwickelt. Ihre Auslegung ist jedoch bis heute umstritten, nicht zuletzt weil der Begriff auf unterschiedliche Haftungsbegriffe und Fallkonstellationen zurückgreift. Rechtsdogmatisch ist JCE in der am Jugoslawientribunal vorherrschenden Auslegung unter völkerstrafrechtlichen Gesichtpunkten problematisch. Daher wird eine modifizierte Auslegung des Begriffs vorgeschlagen, die sowohl die Einhaltung individualstrafrechtlicher Grundsätze garantieren als auch die Erfassung der Besonderheiten von Makrokriminalität ermöglichen soll.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gegenstand der Untersuchung ist die in der zeitgenössischen völkerstrafrechtlichen Rechtsprechung seit der Berufungsentscheidung des UN-Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) im Verfahren Prosecutor v. Duško Tadić aus dem Jahr 1999 in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückte Lehre vom Joint Criminal Enterprise. Diese dort erstmals vom ICTY explizit angewandte Doktrin hat ihren rechtsdogmatischen Ursprung im englischen Common Law und erfreut sich in der Spruchpraxis der Ad-hoc-Gerichte seither größter Beliebtheit, um den auf völkerstrafrechtlicher Ebene vorzufindenden Schwierigkeiten bei der Aufklärung und effektiven Verfolgung von Kollektiv- bzw. Massenverbrechen zu begegnen.
Der Autor nimmt die Entscheidung im Tadić-Verfahren zum analytischen Ausgangspunkt und untersucht u.a., ob und inwieweit die im Urteil zitierten historischen Quellen geeignet sind, die von der Rechtsmittelkammer entwickelten Prinzipien zu stützen. Im Anschluss daran wird die Verankerung der Rechtsfigur im nationalen Recht von zehn ausgewählten Staaten des Common Law- und des Civil Law-Rechtskreises (England, Australien, Südafrika, Kanada, USA, Deutschland, Frankreich, Spanien, Österreich, Italien) untersucht. Nach einer kritischen Würdigung der Haftungsfigur folgen Überlegungen zur Frage ihrer Vereinbarkeit mit Artikel 25 Abs. 3 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH-Statut) und Schlussbetrachtungen.
Im Kern ist der Verfasser der Ansicht, dass es bei Anwendung des für die Zukunft des materiellen Völkerstrafrechts maßgeblichen IStGH-Statuts bereits de lege lata keines Rückgriffs auf die Grundsätze des JCE bedarf, weil die sog. »Führungstäter« regelmäßig als mittelbare Täter i.S.d. Artikels 25 Abs. 3 (a) 3. Fall IStGH-Statut oder nach den Grundsätzen der Vorgesetztenverantwortlichkeit gemäß Artikel 28 IStGH-Statut bestraft werden können, während die Organisations- und Ausführungstäter (allein) als Mittäter nach Artikel 25 Abs. 3 (a) 2. Fall IStGH-Statut zur Verantwortung zu ziehen sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gegenstand der Untersuchung ist die in der zeitgenössischen völkerstrafrechtlichen Rechtsprechung seit der Berufungsentscheidung des UN-Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) im Verfahren Prosecutor v. Duško Tadić aus dem Jahr 1999 in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückte Lehre vom Joint Criminal Enterprise. Diese dort erstmals vom ICTY explizit angewandte Doktrin hat ihren rechtsdogmatischen Ursprung im englischen Common Law und erfreut sich in der Spruchpraxis der Ad-hoc-Gerichte seither größter Beliebtheit, um den auf völkerstrafrechtlicher Ebene vorzufindenden Schwierigkeiten bei der Aufklärung und effektiven Verfolgung von Kollektiv- bzw. Massenverbrechen zu begegnen.
Der Autor nimmt die Entscheidung im Tadić-Verfahren zum analytischen Ausgangspunkt und untersucht u.a., ob und inwieweit die im Urteil zitierten historischen Quellen geeignet sind, die von der Rechtsmittelkammer entwickelten Prinzipien zu stützen. Im Anschluss daran wird die Verankerung der Rechtsfigur im nationalen Recht von zehn ausgewählten Staaten des Common Law- und des Civil Law-Rechtskreises (England, Australien, Südafrika, Kanada, USA, Deutschland, Frankreich, Spanien, Österreich, Italien) untersucht. Nach einer kritischen Würdigung der Haftungsfigur folgen Überlegungen zur Frage ihrer Vereinbarkeit mit Artikel 25 Abs. 3 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH-Statut) und Schlussbetrachtungen.
Im Kern ist der Verfasser der Ansicht, dass es bei Anwendung des für die Zukunft des materiellen Völkerstrafrechts maßgeblichen IStGH-Statuts bereits de lege lata keines Rückgriffs auf die Grundsätze des JCE bedarf, weil die sog. »Führungstäter« regelmäßig als mittelbare Täter i.S.d. Artikels 25 Abs. 3 (a) 3. Fall IStGH-Statut oder nach den Grundsätzen der Vorgesetztenverantwortlichkeit gemäß Artikel 28 IStGH-Statut bestraft werden können, während die Organisations- und Ausführungstäter (allein) als Mittäter nach Artikel 25 Abs. 3 (a) 2. Fall IStGH-Statut zur Verantwortung zu ziehen sind.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Gegenstand der Untersuchung ist die in der zeitgenössischen völkerstrafrechtlichen Rechtsprechung seit der Berufungsentscheidung des UN-Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) im Verfahren Prosecutor v. Duško Tadić aus dem Jahr 1999 in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückte Lehre vom Joint Criminal Enterprise. Diese dort erstmals vom ICTY explizit angewandte Doktrin hat ihren rechtsdogmatischen Ursprung im englischen Common Law und erfreut sich in der Spruchpraxis der Ad-hoc-Gerichte seither größter Beliebtheit, um den auf völkerstrafrechtlicher Ebene vorzufindenden Schwierigkeiten bei der Aufklärung und effektiven Verfolgung von Kollektiv- bzw. Massenverbrechen zu begegnen.
Der Autor nimmt die Entscheidung im Tadić-Verfahren zum analytischen Ausgangspunkt und untersucht u.a., ob und inwieweit die im Urteil zitierten historischen Quellen geeignet sind, die von der Rechtsmittelkammer entwickelten Prinzipien zu stützen. Im Anschluss daran wird die Verankerung der Rechtsfigur im nationalen Recht von zehn ausgewählten Staaten des Common Law- und des Civil Law-Rechtskreises (England, Australien, Südafrika, Kanada, USA, Deutschland, Frankreich, Spanien, Österreich, Italien) untersucht. Nach einer kritischen Würdigung der Haftungsfigur folgen Überlegungen zur Frage ihrer Vereinbarkeit mit Artikel 25 Abs. 3 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH-Statut) und Schlussbetrachtungen.
Im Kern ist der Verfasser der Ansicht, dass es bei Anwendung des für die Zukunft des materiellen Völkerstrafrechts maßgeblichen IStGH-Statuts bereits de lege lata keines Rückgriffs auf die Grundsätze des JCE bedarf, weil die sog. »Führungstäter« regelmäßig als mittelbare Täter i.S.d. Artikels 25 Abs. 3 (a) 3. Fall IStGH-Statut oder nach den Grundsätzen der Vorgesetztenverantwortlichkeit gemäß Artikel 28 IStGH-Statut bestraft werden können, während die Organisations- und Ausführungstäter (allein) als Mittäter nach Artikel 25 Abs. 3 (a) 2. Fall IStGH-Statut zur Verantwortung zu ziehen sind.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Verena Haan nimmt eine beschreibende und rechtsdogmatische Analyse der Beteiligungsform joint criminal enterprise (JCE) vor. Die Rechtsprechung des Jugoslawientribunals hat JCE eingeführt, um die kollektive Begehungsweise der verübten Verbrechen und die Verantwortlichkeit von Schreibtischtätern zu erfassen. Dabei hat das Tribunal aus wenig gefestigten Zurechnungsbegriffen eine völkerstrafrechtlich weitgehend anerkannte Rechtsfigur entwickelt. Ihre Auslegung ist jedoch bis heute umstritten, nicht zuletzt weil der Begriff auf unterschiedliche Haftungsbegriffe und Fallkonstellationen zurückgreift. Rechtsdogmatisch ist JCE in der am Jugoslawientribunal vorherrschenden Auslegung unter völkerstrafrechtlichen Gesichtpunkten problematisch. Daher wird eine modifizierte Auslegung des Begriffs vorgeschlagen, die sowohl die Einhaltung individualstrafrechtlicher Grundsätze garantieren als auch die Erfassung der Besonderheiten von Makrokriminalität ermöglichen soll.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Verena Haan nimmt eine beschreibende und rechtsdogmatische Analyse der Beteiligungsform joint criminal enterprise (JCE) vor. Die Rechtsprechung des Jugoslawientribunals hat JCE eingeführt, um die kollektive Begehungsweise der verübten Verbrechen und die Verantwortlichkeit von Schreibtischtätern zu erfassen. Dabei hat das Tribunal aus wenig gefestigten Zurechnungsbegriffen eine völkerstrafrechtlich weitgehend anerkannte Rechtsfigur entwickelt. Ihre Auslegung ist jedoch bis heute umstritten, nicht zuletzt weil der Begriff auf unterschiedliche Haftungsbegriffe und Fallkonstellationen zurückgreift. Rechtsdogmatisch ist JCE in der am Jugoslawientribunal vorherrschenden Auslegung unter völkerstrafrechtlichen Gesichtpunkten problematisch. Daher wird eine modifizierte Auslegung des Begriffs vorgeschlagen, die sowohl die Einhaltung individualstrafrechtlicher Grundsätze garantieren als auch die Erfassung der Besonderheiten von Makrokriminalität ermöglichen soll.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Verena Haan nimmt eine beschreibende und rechtsdogmatische Analyse der Beteiligungsform joint criminal enterprise (JCE) vor. Die Rechtsprechung des Jugoslawientribunals hat JCE eingeführt, um die kollektive Begehungsweise der verübten Verbrechen und die Verantwortlichkeit von Schreibtischtätern zu erfassen. Dabei hat das Tribunal aus wenig gefestigten Zurechnungsbegriffen eine völkerstrafrechtlich weitgehend anerkannte Rechtsfigur entwickelt. Ihre Auslegung ist jedoch bis heute umstritten, nicht zuletzt weil der Begriff auf unterschiedliche Haftungsbegriffe und Fallkonstellationen zurückgreift. Rechtsdogmatisch ist JCE in der am Jugoslawientribunal vorherrschenden Auslegung unter völkerstrafrechtlichen Gesichtpunkten problematisch. Daher wird eine modifizierte Auslegung des Begriffs vorgeschlagen, die sowohl die Einhaltung individualstrafrechtlicher Grundsätze garantieren als auch die Erfassung der Besonderheiten von Makrokriminalität ermöglichen soll.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Gegenstand der Untersuchung ist die in der zeitgenössischen völkerstrafrechtlichen Rechtsprechung seit der Berufungsentscheidung des UN-Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) im Verfahren Prosecutor v. Duško Tadić aus dem Jahr 1999 in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückte Lehre vom Joint Criminal Enterprise. Diese dort erstmals vom ICTY explizit angewandte Doktrin hat ihren rechtsdogmatischen Ursprung im englischen Common Law und erfreut sich in der Spruchpraxis der Ad-hoc-Gerichte seither größter Beliebtheit, um den auf völkerstrafrechtlicher Ebene vorzufindenden Schwierigkeiten bei der Aufklärung und effektiven Verfolgung von Kollektiv- bzw. Massenverbrechen zu begegnen.
Der Autor nimmt die Entscheidung im Tadić-Verfahren zum analytischen Ausgangspunkt und untersucht u.a., ob und inwieweit die im Urteil zitierten historischen Quellen geeignet sind, die von der Rechtsmittelkammer entwickelten Prinzipien zu stützen. Im Anschluss daran wird die Verankerung der Rechtsfigur im nationalen Recht von zehn ausgewählten Staaten des Common Law- und des Civil Law-Rechtskreises (England, Australien, Südafrika, Kanada, USA, Deutschland, Frankreich, Spanien, Österreich, Italien) untersucht. Nach einer kritischen Würdigung der Haftungsfigur folgen Überlegungen zur Frage ihrer Vereinbarkeit mit Artikel 25 Abs. 3 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH-Statut) und Schlussbetrachtungen.
Im Kern ist der Verfasser der Ansicht, dass es bei Anwendung des für die Zukunft des materiellen Völkerstrafrechts maßgeblichen IStGH-Statuts bereits de lege lata keines Rückgriffs auf die Grundsätze des JCE bedarf, weil die sog. »Führungstäter« regelmäßig als mittelbare Täter i.S.d. Artikels 25 Abs. 3 (a) 3. Fall IStGH-Statut oder nach den Grundsätzen der Vorgesetztenverantwortlichkeit gemäß Artikel 28 IStGH-Statut bestraft werden können, während die Organisations- und Ausführungstäter (allein) als Mittäter nach Artikel 25 Abs. 3 (a) 2. Fall IStGH-Statut zur Verantwortung zu ziehen sind.
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