In Italien führt die kirchliche Trauung regelmäßig zu einer zivilrechtlich gültigen Ehe. Insbesondere beim Scheitern der Ehe kann dies wegen der Unterschiede in den beiden Rechtsordnungen zu erheblichen Problemen führen. Marcus Waldmann widmet sich der Frage, ob auch nach der Revision des Laterankonkordats von 1929 im Jahre 1984 eine kirchengerichtliche Alleinzuständigkeit in der Frage der Beurteilung der Nichtigkeit kanonischer Ehen gegeben ist oder ob nunmehr auf diesem Gebiet eine konkurrierende staatliche Gerichtsbarkeit besteht.
Nach einem historischen Aufriß des weltlichen und kirchlichen Eherechts Italiens werden das System der Konkordatsehe von 1929 und 1984 jeweils eingehend beleuchtet. Die zentrale Frage der Zuständigkeit ist Gegenstand des 3. Kapitels. Dabei untersucht der Autor alle Argumente für und gegen eine konkurrierende Gerichtsbarkeit und nimmt Stellung zum Einfluß der Entscheidungen der Corte di Cassazione und der Corte costituzionale aus dem Jahre 1993. In einem eigenen Abschnitt werden die Frage der staatlichen Anerkennung der kirchlichen Nichtigkeitsentscheidungen und ihre Vereinbarkeit mit dem italienischen ordre public sowie weitere Konkurrenzfragen erörtert. Die in der Arbeit aufgezeigten Divergenzen zur Frage der Zuständigkeit bestehen sowohl im Schrifttum als auch in der Judikatur bis dato fort. In einem Ausblick werden daher mögliche Lösungswege vorgestellt. Dabei handelt es sich zum einen um den Erlaß eines neuen Ehegesetzes. Falls der Gesetzgeber nicht in dieser Richtung tätig werden sollte, so könnte zum anderen eine eindeutige Entscheidung der Corte costituzionale zumindest eine klare Richtung für die Rechtsprechung vorgeben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In Italien führt die kirchliche Trauung regelmäßig zu einer zivilrechtlich gültigen Ehe. Insbesondere beim Scheitern der Ehe kann dies wegen der Unterschiede in den beiden Rechtsordnungen zu erheblichen Problemen führen. Marcus Waldmann widmet sich der Frage, ob auch nach der Revision des Laterankonkordats von 1929 im Jahre 1984 eine kirchengerichtliche Alleinzuständigkeit in der Frage der Beurteilung der Nichtigkeit kanonischer Ehen gegeben ist oder ob nunmehr auf diesem Gebiet eine konkurrierende staatliche Gerichtsbarkeit besteht.
Nach einem historischen Aufriß des weltlichen und kirchlichen Eherechts Italiens werden das System der Konkordatsehe von 1929 und 1984 jeweils eingehend beleuchtet. Die zentrale Frage der Zuständigkeit ist Gegenstand des 3. Kapitels. Dabei untersucht der Autor alle Argumente für und gegen eine konkurrierende Gerichtsbarkeit und nimmt Stellung zum Einfluß der Entscheidungen der Corte di Cassazione und der Corte costituzionale aus dem Jahre 1993. In einem eigenen Abschnitt werden die Frage der staatlichen Anerkennung der kirchlichen Nichtigkeitsentscheidungen und ihre Vereinbarkeit mit dem italienischen ordre public sowie weitere Konkurrenzfragen erörtert. Die in der Arbeit aufgezeigten Divergenzen zur Frage der Zuständigkeit bestehen sowohl im Schrifttum als auch in der Judikatur bis dato fort. In einem Ausblick werden daher mögliche Lösungswege vorgestellt. Dabei handelt es sich zum einen um den Erlaß eines neuen Ehegesetzes. Falls der Gesetzgeber nicht in dieser Richtung tätig werden sollte, so könnte zum anderen eine eindeutige Entscheidung der Corte costituzionale zumindest eine klare Richtung für die Rechtsprechung vorgeben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In Italien führt die kirchliche Trauung regelmäßig zu einer zivilrechtlich gültigen Ehe. Insbesondere beim Scheitern der Ehe kann dies wegen der Unterschiede in den beiden Rechtsordnungen zu erheblichen Problemen führen. Marcus Waldmann widmet sich der Frage, ob auch nach der Revision des Laterankonkordats von 1929 im Jahre 1984 eine kirchengerichtliche Alleinzuständigkeit in der Frage der Beurteilung der Nichtigkeit kanonischer Ehen gegeben ist oder ob nunmehr auf diesem Gebiet eine konkurrierende staatliche Gerichtsbarkeit besteht.
Nach einem historischen Aufriß des weltlichen und kirchlichen Eherechts Italiens werden das System der Konkordatsehe von 1929 und 1984 jeweils eingehend beleuchtet. Die zentrale Frage der Zuständigkeit ist Gegenstand des 3. Kapitels. Dabei untersucht der Autor alle Argumente für und gegen eine konkurrierende Gerichtsbarkeit und nimmt Stellung zum Einfluß der Entscheidungen der Corte di Cassazione und der Corte costituzionale aus dem Jahre 1993. In einem eigenen Abschnitt werden die Frage der staatlichen Anerkennung der kirchlichen Nichtigkeitsentscheidungen und ihre Vereinbarkeit mit dem italienischen ordre public sowie weitere Konkurrenzfragen erörtert. Die in der Arbeit aufgezeigten Divergenzen zur Frage der Zuständigkeit bestehen sowohl im Schrifttum als auch in der Judikatur bis dato fort. In einem Ausblick werden daher mögliche Lösungswege vorgestellt. Dabei handelt es sich zum einen um den Erlaß eines neuen Ehegesetzes. Falls der Gesetzgeber nicht in dieser Richtung tätig werden sollte, so könnte zum anderen eine eindeutige Entscheidung der Corte costituzionale zumindest eine klare Richtung für die Rechtsprechung vorgeben.
Aktualisiert: 2023-05-15
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In Italien führt die kirchliche Trauung regelmäßig zu einer zivilrechtlich gültigen Ehe. Insbesondere beim Scheitern der Ehe kann dies wegen der Unterschiede in den beiden Rechtsordnungen zu erheblichen Problemen führen. Marcus Waldmann widmet sich der Frage, ob auch nach der Revision des Laterankonkordats von 1929 im Jahre 1984 eine kirchengerichtliche Alleinzuständigkeit in der Frage der Beurteilung der Nichtigkeit kanonischer Ehen gegeben ist oder ob nunmehr auf diesem Gebiet eine konkurrierende staatliche Gerichtsbarkeit besteht.
Nach einem historischen Aufriß des weltlichen und kirchlichen Eherechts Italiens werden das System der Konkordatsehe von 1929 und 1984 jeweils eingehend beleuchtet. Die zentrale Frage der Zuständigkeit ist Gegenstand des 3. Kapitels. Dabei untersucht der Autor alle Argumente für und gegen eine konkurrierende Gerichtsbarkeit und nimmt Stellung zum Einfluß der Entscheidungen der Corte di Cassazione und der Corte costituzionale aus dem Jahre 1993. In einem eigenen Abschnitt werden die Frage der staatlichen Anerkennung der kirchlichen Nichtigkeitsentscheidungen und ihre Vereinbarkeit mit dem italienischen ordre public sowie weitere Konkurrenzfragen erörtert. Die in der Arbeit aufgezeigten Divergenzen zur Frage der Zuständigkeit bestehen sowohl im Schrifttum als auch in der Judikatur bis dato fort. In einem Ausblick werden daher mögliche Lösungswege vorgestellt. Dabei handelt es sich zum einen um den Erlaß eines neuen Ehegesetzes. Falls der Gesetzgeber nicht in dieser Richtung tätig werden sollte, so könnte zum anderen eine eindeutige Entscheidung der Corte costituzionale zumindest eine klare Richtung für die Rechtsprechung vorgeben.
Aktualisiert: 2023-05-11
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In Italien führt die kirchliche Trauung regelmäßig zu einer zivilrechtlich gültigen Ehe. Insbesondere beim Scheitern der Ehe kann dies wegen der Unterschiede in den beiden Rechtsordnungen zu erheblichen Problemen führen. Marcus Waldmann widmet sich der Frage, ob auch nach der Revision des Laterankonkordats von 1929 im Jahre 1984 eine kirchengerichtliche Alleinzuständigkeit in der Frage der Beurteilung der Nichtigkeit kanonischer Ehen gegeben ist oder ob nunmehr auf diesem Gebiet eine konkurrierende staatliche Gerichtsbarkeit besteht.
Nach einem historischen Aufriß des weltlichen und kirchlichen Eherechts Italiens werden das System der Konkordatsehe von 1929 und 1984 jeweils eingehend beleuchtet. Die zentrale Frage der Zuständigkeit ist Gegenstand des 3. Kapitels. Dabei untersucht der Autor alle Argumente für und gegen eine konkurrierende Gerichtsbarkeit und nimmt Stellung zum Einfluß der Entscheidungen der Corte di Cassazione und der Corte costituzionale aus dem Jahre 1993. In einem eigenen Abschnitt werden die Frage der staatlichen Anerkennung der kirchlichen Nichtigkeitsentscheidungen und ihre Vereinbarkeit mit dem italienischen ordre public sowie weitere Konkurrenzfragen erörtert. Die in der Arbeit aufgezeigten Divergenzen zur Frage der Zuständigkeit bestehen sowohl im Schrifttum als auch in der Judikatur bis dato fort. In einem Ausblick werden daher mögliche Lösungswege vorgestellt. Dabei handelt es sich zum einen um den Erlaß eines neuen Ehegesetzes. Falls der Gesetzgeber nicht in dieser Richtung tätig werden sollte, so könnte zum anderen eine eindeutige Entscheidung der Corte costituzionale zumindest eine klare Richtung für die Rechtsprechung vorgeben.
Aktualisiert: 2023-04-15
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