Mit dem Kassengesetz und der Kassensicherungsverordnung wurden weitere Verschärfungen bei der Kassenführung beschlossen, die stufenweise umgesetzt werden sollen. Der Autor erklärt die neuen Vorschriften, zu denen auch Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten gehören. Er zeigt auf, wie Registrierkassen den gesetzlichen Anforderungen genügen und eine digitale Betriebsprüfung ermöglichen. So machen Sie Ihre Kassenführung prüfungssicher und schützen sich vor teuren Fehlern.
Inhalte:
- Kassenberichte, Registrierkassen und PC-Kassensysteme
- Besonderheiten: Wiegekassen, Kassenanschluss an Warenwirtschaftssysteme, Taxameter u.a.
- Aufbewahrung und Dokumentation: Kassenaufzeichnungen, Notizzettel, digitale Unterlagen bei Bargeschäften
- Folgen einer fehlerhaften Kassenbuchführung
- Die Fakten zum INSIKA-System
- Neu in der 3. Auflage: Änderungen durch die Kassensicherungsverordnung, Neuerungen durch die GoBD und die Nichtbeanstandungsregelung, verschärfte Rechtslage für einzelne Branchen und der aktuelle Stand zur Belegausgabepflicht
Aktualisiert: 2023-05-10
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Mit dem Kassengesetz und der Kassensicherungsverordnung wurden weitere Verschärfungen bei der Kassenführung beschlossen, die stufenweise umgesetzt werden sollen. Der Autor erklärt die neuen Vorschriften, zu denen auch Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten gehören. Er zeigt auf, wie Registrierkassen den gesetzlichen Anforderungen genügen und eine digitale Betriebsprüfung ermöglichen. So machen Sie Ihre Kassenführung prüfungssicher und schützen sich vor teuren Fehlern.
Inhalte:
- Kassenberichte, Registrierkassen und PC-Kassensysteme
- Besonderheiten: Wiegekassen, Kassenanschluss an Warenwirtschaftssysteme, Taxameter u.a.
- Aufbewahrung und Dokumentation: Kassenaufzeichnungen, Notizzettel, digitale Unterlagen bei Bargeschäften
- Folgen einer fehlerhaften Kassenbuchführung
- Die Fakten zum INSIKA-System
- Neu in der 3. Auflage: Änderungen durch die Kassensicherungsverordnung, Neuerungen durch die GoBD und die Nichtbeanstandungsregelung, verschärfte Rechtslage für einzelne Branchen und der aktuelle Stand zur Belegausgabepflicht
Aktualisiert: 2023-05-10
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Mit dem Kassengesetz und der Kassensicherungsverordnung wurden weitere Verschärfungen bei der Kassenführung beschlossen, die stufenweise umgesetzt werden sollen. Der Autor erklärt die neuen Vorschriften, zu denen auch Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten gehören. Er zeigt auf, wie Registrierkassen den gesetzlichen Anforderungen genügen und eine digitale Betriebsprüfung ermöglichen. So machen Sie Ihre Kassenführung prüfungssicher und schützen sich vor teuren Fehlern.
Inhalte:
- Kassenberichte, Registrierkassen und PC-Kassensysteme
- Besonderheiten: Wiegekassen, Kassenanschluss an Warenwirtschaftssysteme, Taxameter u.a.
- Aufbewahrung und Dokumentation: Kassenaufzeichnungen, Notizzettel, digitale Unterlagen bei Bargeschäften
- Folgen einer fehlerhaften Kassenbuchführung
- Die Fakten zum INSIKA-System
- Neu in der 3. Auflage: Änderungen durch die Kassensicherungsverordnung, Neuerungen durch die GoBD und die Nichtbeanstandungsregelung, verschärfte Rechtslage für einzelne Branchen und der aktuelle Stand zur Belegausgabepflicht
Aktualisiert: 2023-03-07
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Mit dem Kassengesetz und der Kassensicherungsverordnung wurden weitere Verschärfungen bei der Kassenführung beschlossen, die stufenweise umgesetzt werden sollen. Der Autor erklärt die neuen Vorschriften, zu denen auch Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten gehören. Er zeigt auf, wie Registrierkassen den gesetzlichen Anforderungen genügen und eine digitale Betriebsprüfung ermöglichen. So machen Sie Ihre Kassenführung prüfungssicher und schützen sich vor teuren Fehlern.
Inhalte:
- Kassenberichte, Registrierkassen und PC-Kassensysteme
- Besonderheiten: Wiegekassen, Kassenanschluss an Warenwirtschaftssysteme, Taxameter u.a.
- Aufbewahrung und Dokumentation: Kassenaufzeichnungen, Notizzettel, digitale Unterlagen bei Bargeschäften
- Folgen einer fehlerhaften Kassenbuchführung
- Die Fakten zum INSIKA-System
- Neu in der 3. Auflage: Änderungen durch die Kassensicherungsverordnung, Neuerungen durch die GoBD und die Nichtbeanstandungsregelung, verschärfte Rechtslage für einzelne Branchen und der aktuelle Stand zur Belegausgabepflicht
Aktualisiert: 2023-03-07
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Aktualisiert: 2023-04-06
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In bargeldintensiven Unternehmen sind die Betriebsprüfer der Finanzverwaltung vorrangig auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen fokussiert, so auch in heilberuflichen Praxen. Wer glaubt, mit der täglichen Anfertigung von Z-Bons oder Kassenbüchern seien die Anforderungen der Finanzverwaltung schon erfüllt, irrt – mit teils existenzbedrohenden Folgen.
Die Prüfungsdichte in Heilberufen (Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten usw.) hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Das Instrument der Kassen-Nachschau räumt den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüferinnen und Prüfer dürfen Ihre Praxisräume ohne vorherige Ankündigung betreten, um Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, Testkäufe durchzuführen, Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, einen Kassensturz durchzuführen und sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen.
Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen, um nachteilige Rechtsfolgen zu vermeiden.
Die Brancheninformation „Kassenführung in Heilberufen“ zeigt – leicht verständlich beschrieben – wie Sie Ihre Kasse prüfungssicher einrichten und Schätzungen vermeiden. Sie erfahren nicht nur, welchen besonderen Dokumentationspflichten Sie unterliegen, wie Sie mit Barzahlungen für Rezepte oder IGEL-Leistungen umgehen müssen oder was bei der Aufzeichnung von Patientennamen zu beachten ist. Der Autor zeigt auch auf, was die Prüfer der Finanzverwaltung dürfen – und was nicht.
Die Darstellung der gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2020 (Zertifizierungspflicht von elektronischen Aufzeichnungssystemen) und zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, etwa zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse, Programmierprotokoll und so weiter) machen das Werk zu einem unverzichtbaren Ratgeber für Heilberufler.
Einige Bundesländer verlängern unter bestimmten Voraussetzungen die Frist für die Umstellung auf die TSE bis 31. März 2021.
Für Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2021-01-01
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In bargeldintensiven Unternehmen sind die Betriebsprüfer der Finanzverwaltung vorrangig auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen fokussiert, so auch in heilberuflichen Praxen. Wer glaubt, mit der täglichen Anfertigung von Z-Bons oder Kassenbüchern seien die Anforderungen der Finanzverwaltung schon erfüllt, irrt – mit teils existenzbedrohenden Folgen.
Die Prüfungsdichte in Heilberufen (Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten usw.) hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Das Instrument der Kassen-Nachschau räumt den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüferinnen und Prüfer dürfen Ihre Praxisräume ohne vorherige Ankündigung betreten, um Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, Testkäufe durchzuführen, Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, einen Kassensturz durchzuführen und sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen.
Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen, um nachteilige Rechtsfolgen zu vermeiden.
Die Brancheninformation „Kassenführung in Heilberufen“ zeigt – leicht verständlich beschrieben – wie Sie Ihre Kasse prüfungssicher einrichten und Schätzungen vermeiden. Sie erfahren nicht nur, welchen besonderen Dokumentationspflichten Sie unterliegen, wie Sie mit Barzahlungen für Rezepte oder IGEL-Leistungen umgehen müssen oder was bei der Aufzeichnung von Patientennamen zu beachten ist. Der Autor zeigt auch auf, was die Prüfer der Finanzverwaltung dürfen – und was nicht.
Die Darstellung der gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2020 (Zertifizierungspflicht von elektronischen Aufzeichnungssystemen) und zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, etwa zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse, Programmierprotokoll und so weiter) machen das Werk zu einem unverzichtbaren Ratgeber für Heilberufler.
Einige Bundesländer verlängern unter bestimmten Voraussetzungen die Frist für die Umstellung auf die TSE bis 31. März 2021.
Für Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2021-07-22
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In bargeldintensiven Unternehmen sind die Betriebsprüfer der Finanzverwaltung vorrangig auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen fokussiert, so auch in Apotheken. Wer glaubt, mit der täglichen Anfertigung von Z-Bons oder Kassenbüchern seien die Anforderungen der Finanzverwaltung schon erfüllt, irrt – mit teils existenzbedrohenden Folgen.
Die Prüfungsdichte in Apotheken hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Das Instrument der Kassen-Nachschau räumt den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüferinnen und Prüfer dürfen Ihre Geschäftsräume ohne vorherige Ankündigung betreten, um Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, Testkäufe durchzuführen, Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, einen Kassensturz durchzuführen und sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen.
Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen, um nachteilige Rechtsfolgen zu vermeiden.
Die Brancheninformation "Kassenführung in Apotheken" zeigt – leicht verständlich beschrieben - wie Sie Ihre Kasse prüfungssicher einrichten und Schätzungen vermeiden. Sie erfahren nicht nur, welchen besonderen Dokumentationspflichten Sie unterliegen. Die Autoren erläutern auch, wie mit Gutscheinen, Rabattsystemen, Zuzahlungen oder dem Eigenverbrauch umzugehen ist oder welche Auswirkungen fehlerhafte Inventuren haben. Ferner wird aufgezeigt, was die Prüfer der Finanzverwaltung im Rahmen einer unangemeldeten Kassen-Nachschau dürfen - und was nicht.
Die Darstellung der gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2020 (Zertifizierungspflicht von elektronischen Aufzeichnungssystemen) und zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, etwa zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse, Programmierprotokoll und so weiter) machen das Werk zu einem unverzichtbaren Ratgeber für Apothekerinnen und Apotheker.
Kurzum: In dieser Brancheninformation finden Sie alles Wissenswerte über die Besonderheiten der Kassenführung in Apotheken, um dem (plötzlichen) Erscheinen des Prüfers gelassen entgegen sehen zu können.
Einige Bundesländer verlängern unter bestimmten Voraussetzungen die Frist für die Umstellung auf die TSE bis 31. März 2021.
Für Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2021-03-11
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In bargeldintensiven Unternehmen sind die Betriebsprüfer der Finanzverwaltung vorrangig auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen fokussiert, so auch in Apotheken. Wer glaubt, mit der täglichen Anfertigung von Z-Bons oder Kassenbüchern seien die Anforderungen der Finanzverwaltung schon erfüllt, irrt – mit teils existenzbedrohenden Folgen.
Die Prüfungsdichte in Apotheken hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Das Instrument der Kassen-Nachschau räumt den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüferinnen und Prüfer dürfen Ihre Geschäftsräume ohne vorherige Ankündigung betreten, um Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, Testkäufe durchzuführen, Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, einen Kassensturz durchzuführen und sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen.
Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen, um nachteilige Rechtsfolgen zu vermeiden.
Die Brancheninformation "Kassenführung in Apotheken" zeigt – leicht verständlich beschrieben - wie Sie Ihre Kasse prüfungssicher einrichten und Schätzungen vermeiden. Sie erfahren nicht nur, welchen besonderen Dokumentationspflichten Sie unterliegen. Die Autoren erläutern auch, wie mit Gutscheinen, Rabattsystemen, Zuzahlungen oder dem Eigenverbrauch umzugehen ist oder welche Auswirkungen fehlerhafte Inventuren haben. Ferner wird aufgezeigt, was die Prüfer der Finanzverwaltung im Rahmen einer unangemeldeten Kassen-Nachschau dürfen - und was nicht.
Die Darstellung der gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2020 (Zertifizierungspflicht von elektronischen Aufzeichnungssystemen) und zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, etwa zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse, Programmierprotokoll und so weiter) machen das Werk zu einem unverzichtbaren Ratgeber für Apothekerinnen und Apotheker.
Kurzum: In dieser Brancheninformation finden Sie alles Wissenswerte über die Besonderheiten der Kassenführung in Apotheken, um dem (plötzlichen) Erscheinen des Prüfers gelassen entgegen sehen zu können.
Einige Bundesländer verlängern unter bestimmten Voraussetzungen die Frist für die Umstellung auf die TSE bis 31. März 2021.
Für Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2021-06-24
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Schwerpunkt jeder Betriebsprüfung ist vor allem in Unternehmen, die überwiegend Barumsätze tätigen die Prüfung der Kassenführung.
Kassenaufzeichnungen müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar vorgenommen werden.
Kassenaufzeichnungen, die nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen, sind ein Risikopotential, das oft nicht erkannt oder unterschätzt wird.
So führen mehr als 90 % der Prüfungen in bargeldintensiven Unternehmen zu empfindlichen, mitunter existenzbedrohenden Steuernachzahlungen für mehrere Jahre, sei es auf Grund stiefmütterlicher Behandlung der Kassenaufzeichnungen oder unzureichender Kenntnisse über geltendes Recht.
Aus diesem Grund ist es wichtig, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu kennen und rechtssicher anzuwenden. Daneben gelten seitdem 01.01.2017 neue Anforderungen an Kassensysteme. Die bisher gewährten Erleichterungen des BMF-Schreibens vom 09.01.1996 sind zum 31.12.2016 ausgelaufen, d. h. seit dem 01.01.2017 muss sichergestellt sein, dass alle Kassendaten (Einzelaufzeichnungen) während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind und unverzüglich lesbar gemacht werden können.
Zusätzlich gilt seit dem 29.12.2016 das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Anwendungserlasse zu § 146 AO und § 146b AO vom Mai und Juni 2018 konkretisieren die Vorgaben für die Umsetzung in der Praxis. Die mit dem Gesetz verbundenen Änderungen der Abgabenordung gelten seit 01.01.2018 bzw. zum 01.01.2020. Ab 01.01.2020 sollen elektronische Aufzeichnungssysteme wirksamer vor manipulierenden Eingriffen geschützt werden, d. h. es ist ein verpflichtender Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, bestehend aus einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle (§ 146a Abs. 1 AO) gesetzlich geregelt. Derzeit gibt es noch keine elektronischen Aufzeichnungssysteme, die den ab 01.01.2020 geltenden Standards entsprechen.
Das Fachbuch zeigt anhand zahlreicher Beispiele und Checklisten, wie die Kasse richtig geführt wird. Infos zu DATEV-Software, wie z. B. DATEV Datenprüfung comfort und DATEV Kassenbuch online sowie DATEV Kassenarchiv online runden die Darstellung ab.
Aktualisiert: 2022-04-12
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Mit dem Kassengesetz und der Kassensicherungsverordnung wurden weitere Verschärfungen bei der Kassenführung beschlossen, die stufenweise umgesetzt werden sollen. Der Autor erklärt die neuen Vorschriften, zu denen auch Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten gehören. Er zeigt auf, wie Registrierkassen den gesetzlichen Anforderungen genügen und eine digitale Betriebsprüfung ermöglichen. So machen Sie Ihre Kassenführung prüfungssicher und schützen sich vor teuren Fehlern.
Inhalte:
- Kassenberichte, Registrierkassen und PC-Kassensysteme
- Besonderheiten: Wiegekassen, Kassenanschluss an Warenwirtschaftssysteme, Taxameter u.a.
- Aufbewahrung und Dokumentation: Kassenaufzeichnungen, Notizzettel, digitale Unterlagen bei Bargeschäften
- Folgen einer fehlerhaften Kassenbuchführung
- Die Fakten zum INSIKA-System
- In der Neuauflage: Alle Änderungen zur unangekündigten Kassennachschau durch die Finanzbehörden und das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Aktualisiert: 2020-06-16
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Mit dem Kassengesetz und der Kassensicherungsverordnung wurden weitere Verschärfungen bei der Kassenführung beschlossen, die stufenweise umgesetzt werden sollen. Der Autor erklärt die neuen Vorschriften, zu denen auch Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten gehören. Er zeigt auf, wie Registrierkassen den gesetzlichen Anforderungen genügen und eine digitale Betriebsprüfung ermöglichen. So machen Sie Ihre Kassenführung prüfungssicher und schützen sich vor teuren Fehlern.
Inhalte:
- Kassenberichte, Registrierkassen und PC-Kassensysteme
- Besonderheiten: Wiegekassen, Kassenanschluss an Warenwirtschaftssysteme, Taxameter u.a.
- Aufbewahrung und Dokumentation: Kassenaufzeichnungen, Notizzettel, digitale Unterlagen bei Bargeschäften
- Folgen einer fehlerhaften Kassenbuchführung
- Die Fakten zum INSIKA-System
- In der Neuauflage: Alle Änderungen zur unangekündigten Kassennachschau durch die Finanzbehörden und das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Aktualisiert: 2020-06-16
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Aktualisiert: 2020-06-15
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Schwerpunkt jeder Betriebsprüfung ist – vor allem in Unternehmen, die überwiegend Barumsätze tätigen – die Prüfung der Kassenführung.
Kassenaufzeichnungen müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und Unveränderbar vorgenommen werden.
90 % der Prüfungen in bargeldintensiven Unternehmen führen zu empfindlichen, mitunter existenzbedrohenden Steuernachzahlungen für mehrere Jahre, sei es auf Grund stiefmütterlicher Behandlung der Kassenaufzeichnungen oder unzureichender Kenntnisse über geltendes Recht.
Seit dem 01.01.2017 gelten neue Anforderungen an Kassensysteme. So muss sichergestellt sein, dass alle „Kassendaten (Einzelaufzeichnungen)“ während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind und unverzüglich lesbar gemacht werden können.
Daneben gilt seit dem 29.12.2016 das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Die damit verbundenen Änderungen der Abgabenordung gelten teils sofort, teils erst zum 01.01.2018 (Kassen-Nachschau) bzw. zum 01.01.2020.
Alles zu den Neuerungen (inklusive der aktuellsten BMF-Schreiben vom Mai und Juni 2018) mit zahlreichen Beispielen und Checklisten lesen Sie im Fachbuch. Weiterführende Detailinformationen können Sie im Lexikon nachschlagen.
Das Lexikon beinhaltet stichwortartig alle wichtigen Begriffe aus der Welt der Kassenführung. Über 300 alphabetisch sortierte Suchbegriffe von A wie Aufzeichnung bis Z wie Zertifizierung bieten auf jede Frage eine zügige Antwort.
Das Lexikon gibt es in der Form erstmalig auf dem Markt und ist eine optimale Ergänzung. Somit sparen Sie sich zeitraubendes Suchen nach verlässlichen Informationen, da Sie alle wichtigen Informationen gebündelt vorliegen haben.
Mit Fachbuch und Lexikon können Sie der nächsten Betriebsprüfung gelassener entgegensehen.
Aktualisiert: 2021-04-15
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Schwerpunkt jeder Betriebsprüfung ist vor allem in Unternehmen, die überwiegend Barumsätze tätigen die Prüfung der Kassenführung.
Kassenaufzeichnungen müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar vorgenommen werden.
Kassenaufzeichnungen, die nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen, sind ein Risikopotential, das oft nicht erkannt oder unterschätzt wird.
So führen mehr als 90 % der Prüfungen in bargeldintensiven Unternehmen zu empfindlichen, mitunter existenzbedrohenden Steuernachzahlungen für mehrere Jahre, sei es auf Grund stiefmütterlicher Behandlung der Kassenaufzeichnungen oder unzureichender Kenntnisse über geltendes Recht.
Aus diesem Grund ist es wichtig, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu kennen und rechtssicher anzuwenden. Daneben gelten seitdem 01.01.2017 neue Anforderungen an Kassensysteme. Die bisher gewährten Erleichterungen des BMF-Schreibens vom 09.01.1996 sind zum 31.12.2016 ausgelaufen, d. h. seit dem 01.01.2017 muss sichergestellt sein, dass alle Kassendaten (Einzelaufzeichnungen) während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind und unverzüglich lesbar gemacht werden können.
Zusätzlich gilt seit dem 29.12.2016 das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Anwendungserlasse zu § 146 AO und § 146b AO vom Mai und Juni 2018 konkretisieren die Vorgaben für die Umsetzung in der Praxis. Die mit dem Gesetz verbundenen Änderungen der Abgabenordung gelten seit 01.01.2018 bzw. zum 01.01.2020. Ab 01.01.2020 sollen elektronische Aufzeichnungssysteme wirksamer vor manipulierenden Eingriffen geschützt werden, d. h. es ist ein verpflichtender Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, bestehend aus einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle (§ 146a Abs. 1 AO) gesetzlich geregelt. Derzeit gibt es noch keine elektronischen Aufzeichnungssysteme, die den ab 01.01.2020 geltenden Standards entsprechen.
Das Fachbuch zeigt anhand zahlreicher Beispiele und Checklisten, wie die Kasse richtig geführt wird. Infos zu DATEV-Software, wie z. B. DATEV Datenprüfung comfort und DATEV Kassenbuch online sowie DATEV Kassenarchiv online runden die Darstellung ab.
Aktualisiert: 2022-04-12
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