Die meisten Definitionsversuche von konkludenter Täuschung kommen über Leerformeln – etwa die »Verkehrsauffassung« – nicht hinaus. Im Gegensatz dazu kann Laura Mayer Lux aufzeigen, dass die schlüssige Täuschung eine aktive Täuschung ist, die einer unwahren Behauptung über betrugsrelevante Tatsachen entspricht. Mithilfe der analytischen Sprachphilosophie begründet die Autorin Betrug als »Kommunikationsdelikt« theoretisch und bestimmt Täuschung mit Bezug auf die kommunikative Interaktion zwischen Täter und Getäuschtem. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die konkludente Täuschung als »semantischer Schluss« bezeichnet werden kann, also als ein Schluss, der im Hinblick auf die Bedeutung des fraglichen kommunikativen Aktes konstruiert wird, und als »indirekte unwahre Informationsbehauptung« verstanden werden muss. This study seeks to contribute, through the analytical philosophy of language, to a theoretical framework of fraud as a “communication offense”. It also aims at determining the meaning of the deceit element – particularly, implied or tacit deceit – with reference to the communicative interaction between the offender and the victim of the deception. A thorough study of definitions of tacit deceit reveals that most researches come out with “empty formulas” – such as “prevailing public understanding” – which are unable to specify the deceit element. By contrast, this study argues that tacit deceit should be referred to as an active deceit. That is, an untrue statement about fraud-relevant facts, i.e., information which, depending on the economic relationship, may act as a determining factor for a rational disposition of property. Finally, this research clarifies tacit deceit as a “semantic deduction”, i.e., a deduction that is constructed in view of the meaning of the communicative act under analysis, and proposes that tacit deceit should be interpreted as an “indirect false assertion about information”
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die meisten Definitionsversuche von konkludenter Täuschung kommen über Leerformeln – etwa die »Verkehrsauffassung« – nicht hinaus. Im Gegensatz dazu kann Laura Mayer Lux aufzeigen, dass die schlüssige Täuschung eine aktive Täuschung ist, die einer unwahren Behauptung über betrugsrelevante Tatsachen entspricht. Mithilfe der analytischen Sprachphilosophie begründet die Autorin Betrug als »Kommunikationsdelikt« theoretisch und bestimmt Täuschung mit Bezug auf die kommunikative Interaktion zwischen Täter und Getäuschtem. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die konkludente Täuschung als »semantischer Schluss« bezeichnet werden kann, also als ein Schluss, der im Hinblick auf die Bedeutung des fraglichen kommunikativen Aktes konstruiert wird, und als »indirekte unwahre Informationsbehauptung« verstanden werden muss. This study seeks to contribute, through the analytical philosophy of language, to a theoretical framework of fraud as a “communication offense”. It also aims at determining the meaning of the deceit element – particularly, implied or tacit deceit – with reference to the communicative interaction between the offender and the victim of the deception. A thorough study of definitions of tacit deceit reveals that most researches come out with “empty formulas” – such as “prevailing public understanding” – which are unable to specify the deceit element. By contrast, this study argues that tacit deceit should be referred to as an active deceit. That is, an untrue statement about fraud-relevant facts, i.e., information which, depending on the economic relationship, may act as a determining factor for a rational disposition of property. Finally, this research clarifies tacit deceit as a “semantic deduction”, i.e., a deduction that is constructed in view of the meaning of the communicative act under analysis, and proposes that tacit deceit should be interpreted as an “indirect false assertion about information”
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die meisten Definitionsversuche von konkludenter Täuschung kommen über Leerformeln – etwa die »Verkehrsauffassung« – nicht hinaus. Im Gegensatz dazu kann Laura Mayer Lux aufzeigen, dass die schlüssige Täuschung eine aktive Täuschung ist, die einer unwahren Behauptung über betrugsrelevante Tatsachen entspricht. Mithilfe der analytischen Sprachphilosophie begründet die Autorin Betrug als »Kommunikationsdelikt« theoretisch und bestimmt Täuschung mit Bezug auf die kommunikative Interaktion zwischen Täter und Getäuschtem. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die konkludente Täuschung als »semantischer Schluss« bezeichnet werden kann, also als ein Schluss, der im Hinblick auf die Bedeutung des fraglichen kommunikativen Aktes konstruiert wird, und als »indirekte unwahre Informationsbehauptung« verstanden werden muss. This study seeks to contribute, through the analytical philosophy of language, to a theoretical framework of fraud as a “communication offense”. It also aims at determining the meaning of the deceit element – particularly, implied or tacit deceit – with reference to the communicative interaction between the offender and the victim of the deception. A thorough study of definitions of tacit deceit reveals that most researches come out with “empty formulas” – such as “prevailing public understanding” – which are unable to specify the deceit element. By contrast, this study argues that tacit deceit should be referred to as an active deceit. That is, an untrue statement about fraud-relevant facts, i.e., information which, depending on the economic relationship, may act as a determining factor for a rational disposition of property. Finally, this research clarifies tacit deceit as a “semantic deduction”, i.e., a deduction that is constructed in view of the meaning of the communicative act under analysis, and proposes that tacit deceit should be interpreted as an “indirect false assertion about information”
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die meisten Definitionsversuche von konkludenter Täuschung kommen über Leerformeln – etwa die »Verkehrsauffassung« – nicht hinaus. Im Gegensatz dazu kann Laura Mayer Lux aufzeigen, dass die schlüssige Täuschung eine aktive Täuschung ist, die einer unwahren Behauptung über betrugsrelevante Tatsachen entspricht. Mithilfe der analytischen Sprachphilosophie begründet die Autorin Betrug als »Kommunikationsdelikt« theoretisch und bestimmt Täuschung mit Bezug auf die kommunikative Interaktion zwischen Täter und Getäuschtem. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die konkludente Täuschung als »semantischer Schluss« bezeichnet werden kann, also als ein Schluss, der im Hinblick auf die Bedeutung des fraglichen kommunikativen Aktes konstruiert wird, und als »indirekte unwahre Informationsbehauptung« verstanden werden muss. This study seeks to contribute, through the analytical philosophy of language, to a theoretical framework of fraud as a “communication offense”. It also aims at determining the meaning of the deceit element – particularly, implied or tacit deceit – with reference to the communicative interaction between the offender and the victim of the deception. A thorough study of definitions of tacit deceit reveals that most researches come out with “empty formulas” – such as “prevailing public understanding” – which are unable to specify the deceit element. By contrast, this study argues that tacit deceit should be referred to as an active deceit. That is, an untrue statement about fraud-relevant facts, i.e., information which, depending on the economic relationship, may act as a determining factor for a rational disposition of property. Finally, this research clarifies tacit deceit as a “semantic deduction”, i.e., a deduction that is constructed in view of the meaning of the communicative act under analysis, and proposes that tacit deceit should be interpreted as an “indirect false assertion about information”
Aktualisiert: 2023-05-28
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Aktualisiert: 2019-04-23
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Der Autor beschäftigt sich mit dem Phänomen des Versendens von rechnungsähnlich aufgemachten Vertragsangeboten. Rechnungsähnlich aufgemachte Auftrags- bzw. Angebotsformulare sind für den Empfänger gefährlich. Sie sollen nach ihrer graphischen und textlichen Gesamtgestaltung den Eindruck einer Rechnung hervorrufen und den Empfänger in die Annahme versetzen, er schulde die Zahlung für eine schon erbrachte Gegenleistung. In Wahrheit sollen sie aber erst einen Vertrag über eine vom Versender noch zu erbringende - meist weder gewünschte noch Nutzen versprechende und teilweise nicht einmal beabsichtigte - Gegenleistung zustandebringen. Mit einer viel beachteten Entscheidung vom 26.4.2001 nahm der Bundesgerichtshof (BGH) zu diesem rechtstatsächlichen Phänomen Stellung, das bereits seit vielen Jahren wiederholt Staatsanwaltschaften im ganzen Bundesgebiet beschäftigt. Der Entscheidung wurde deshalb so viel Aufmerksamkeit zuteil, weil sie einen Wendepunkt in der bisherigen Beurteilung derartiger Sachverhalte bedeutete. Der BGH hat in seiner Urteilsbegründung nämlich klargestellt, dass das Versenden von rechnungsähnlich aufgemachten Vertragsangeboten unter den Täuschungsbegriff des § 263 StGB subsumiert werden kann. Mit dieser Aussage ist er der in Literatur und Instanzrechtsprechung kontrovers geführten Auseinandersetzung wieder beigetreten, aus der er sich durch einen Beschluss des 5. Strafsenats aus dem Jahre 1979 vorzeitig verabschiedet hatte. Der Autor nimmt das Urteil vom 26.4.2001 sowie die hierauf ergangenen Folgeentscheidungen zum Anlass, sich mit dem dahinter stehenden Phänomen, seiner außerstrafrechtlichen, insbesondere aber seiner strafrechtlichen Einordnung in den Betrugstatbestand auseinanderzusetzen. Hierbei sind die vom Autor aufgegriffenen Fragestellungen nicht nur für den Untersuchungsgegenstand von Relevanz: Inwieweit man durch das Behaupten wahrer Tatsachen täuschen, inwieweit man die innere Einstellung des Täters bei der Auslegung objektiver Tatbestandsmerkmale berücksichtigen und inwieweit man das Opfermitverschulden zur Reduktion von Strafrechtsschutz heranziehen kann, sind grundsätzliche Fragen (nicht nur) des Betrugstatbestandes.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die meisten Definitionsversuche von konkludenter Täuschung kommen über Leerformeln – etwa die »Verkehrsauffassung« – nicht hinaus. Im Gegensatz dazu kann Laura Mayer Lux aufzeigen, dass die schlüssige Täuschung eine aktive Täuschung ist, die einer unwahren Behauptung über betrugsrelevante Tatsachen entspricht. Mithilfe der analytischen Sprachphilosophie begründet die Autorin Betrug als »Kommunikationsdelikt« theoretisch und bestimmt Täuschung mit Bezug auf die kommunikative Interaktion zwischen Täter und Getäuschtem. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die konkludente Täuschung als »semantischer Schluss« bezeichnet werden kann, also als ein Schluss, der im Hinblick auf die Bedeutung des fraglichen kommunikativen Aktes konstruiert wird, und als »indirekte unwahre Informationsbehauptung« verstanden werden muss. This study seeks to contribute, through the analytical philosophy of language, to a theoretical framework of fraud as a “communication offense”. It also aims at determining the meaning of the deceit element – particularly, implied or tacit deceit – with reference to the communicative interaction between the offender and the victim of the deception. A thorough study of definitions of tacit deceit reveals that most researches come out with “empty formulas” – such as “prevailing public understanding” – which are unable to specify the deceit element. By contrast, this study argues that tacit deceit should be referred to as an active deceit. That is, an untrue statement about fraud-relevant facts, i.e., information which, depending on the economic relationship, may act as a determining factor for a rational disposition of property. Finally, this research clarifies tacit deceit as a “semantic deduction”, i.e., a deduction that is constructed in view of the meaning of the communicative act under analysis, and proposes that tacit deceit should be interpreted as an “indirect false assertion about information”
Aktualisiert: 2023-04-28
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