Der Naturrechtsgedanke erlebte nach 1945 eine "Renaissance". Die überwiegende Zahl wissenschaftlicher Beiträge setzt sich mit damaligen Diskussionen über Naturrecht innerhalb rechtsphilosophischer und kirchlicher Kreise auseinander. Aber wie stand es um die Rechtspraxis, die über konkrete Taten und Täter zu entscheiden hatte? Hannah Toprak analysiert wann, wo, mit welchen juristischen Instrumenten und mit welchen Folgen man sich bei der Aburteilung von NS-Verbrechen auf Argumente des Naturrechts stützte. Umfassend berücksichtigt sie hierbei den historischen, rechtsdogmatischen und philosophischen Kontext. Die Autorin zeigt unter Einbeziehung von rund 200 einschlägigen Entscheidungen auf, dass die Zwecke, Effekte und Gründe der Heranziehung des Arguments vielseitig und konträr, überwiegend aber ernüchternd bis erschütternd sind.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Der Naturrechtsgedanke erlebte nach 1945 eine "Renaissance". Die überwiegende Zahl wissenschaftlicher Beiträge setzt sich mit damaligen Diskussionen über Naturrecht innerhalb rechtsphilosophischer und kirchlicher Kreise auseinander. Aber wie stand es um die Rechtspraxis, die über konkrete Taten und Täter zu entscheiden hatte? Hannah Toprak analysiert wann, wo, mit welchen juristischen Instrumenten und mit welchen Folgen man sich bei der Aburteilung von NS-Verbrechen auf Argumente des Naturrechts stützte. Umfassend berücksichtigt sie hierbei den historischen, rechtsdogmatischen und philosophischen Kontext. Die Autorin zeigt unter Einbeziehung von rund 200 einschlägigen Entscheidungen auf, dass die Zwecke, Effekte und Gründe der Heranziehung des Arguments vielseitig und konträr, überwiegend aber ernüchternd bis erschütternd sind.
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Aktualisiert: 2023-06-13
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Aktualisiert: 2023-06-13
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Aktualisiert: 2023-06-13
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Der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (OGH) wurde 1948 von der Britischen Besatzungsmacht in Köln als Revisionsgericht begründet und bestand bis zur Installierung des Bundesgerichtshofs am 1.10.1950. Wie das Reichsgericht führte auch der OGH, in dessen Tradition es sich sah, Nachschlagewerke, die bisher wenig bekannt sind. Ziel der Edition der Nachlagewerke des OGH zum Strafrecht und zum Zivilrecht (einschließlich des Präjudizienbuches der Zivilsenate) ist es, den Zugang zur Judikatur dieses Gerichts (1948-1950) zu erleichtern und die Stellung des OGH als Bindeglied zwischen dem Reichsgericht und dem Bundesgerichtshof zu verdeutlichen. Für das Strafrecht liegt die Bedeutung des OGH nicht nur in seiner Judikatur zum traditionellen Strafrecht wie etwa zum Mordtatbestand. Vor allem haben die Strafsenate dieses Gerichts einen auch heute noch beachtenswerten Beitrag zur Aufarbeitung des NS-Unrechts (sog. Unmenschlichkeitsverbrechen) geleistet. Für das Zivilrecht verdienen insbesondere Beachtung die Entscheidungen zum Familienrecht (Ehegesetz von 1946), zum Testamentsrecht, zur Zivilprozessordnung, zum Landwirtschaftsrecht, zu den Währungsreformgesetzen und zum Verwaltungsrecht. Die Einleitung des Herausgebers kennzeichnet die gesetzlichen Grundlagen der Tätigkeit des OGH und erschließt die Biographien der Richter, insbesondere die biographischen Daten von Ernst Wolff, des Präsidenten des OGH, der 1938 seine angesehene Berliner Anwaltspraxis verloren hatte und 1947 aus seiner Londoner Emigration nach Deutschland zurückgekehrt war.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (OGH) wurde 1948 von der Britischen Besatzungsmacht in Köln als Revisionsgericht begründet und bestand bis zur Installierung des Bundesgerichtshofs am 1.10.1950. Wie das Reichsgericht führte auch der OGH, in dessen Tradition es sich sah, Nachschlagewerke, die bisher wenig bekannt sind. Ziel der Edition der Nachlagewerke des OGH zum Strafrecht und zum Zivilrecht (einschließlich des Präjudizienbuches der Zivilsenate) ist es, den Zugang zur Judikatur dieses Gerichts (1948-1950) zu erleichtern und die Stellung des OGH als Bindeglied zwischen dem Reichsgericht und dem Bundesgerichtshof zu verdeutlichen. Für das Strafrecht liegt die Bedeutung des OGH nicht nur in seiner Judikatur zum traditionellen Strafrecht wie etwa zum Mordtatbestand. Vor allem haben die Strafsenate dieses Gerichts einen auch heute noch beachtenswerten Beitrag zur Aufarbeitung des NS-Unrechts (sog. Unmenschlichkeitsverbrechen) geleistet. Für das Zivilrecht verdienen insbesondere Beachtung die Entscheidungen zum Familienrecht (Ehegesetz von 1946), zum Testamentsrecht, zur Zivilprozessordnung, zum Landwirtschaftsrecht, zu den Währungsreformgesetzen und zum Verwaltungsrecht. Die Einleitung des Herausgebers kennzeichnet die gesetzlichen Grundlagen der Tätigkeit des OGH und erschließt die Biographien der Richter, insbesondere die biographischen Daten von Ernst Wolff, des Präsidenten des OGH, der 1938 seine angesehene Berliner Anwaltspraxis verloren hatte und 1947 aus seiner Londoner Emigration nach Deutschland zurückgekehrt war.
Aktualisiert: 2023-04-15
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