Das Konzernrecht hat in der russischen Rechtspraxis eine sehr große Bedeutung, da ungefähr 70 Prozent aller russischer Gesellschaften Teil eines Konzernverbundes sind. Dies bedeutet, dass die durchschnittliche russische Gesellschaft von einer anderen Person, in der Regel dem Mehrheitsgesellschafter, abhängig ist. Dies führt zu zahlreichen Missbrauchsmöglichkeiten im Konzernverbund, welche durch die bestehenden rechtlichen Regelungen nur unzureichend berücksichtigt werden. Aufgrund der relativen Neuheit des russischen Gesellschaftsrechts bestehen bislang auch keine ausreichenden wissenschaftlichen Untersuchungen zum russischen Konzernrecht. °°Die vorliegende Arbeit stellt daher systematisch die typischen konzernrechtlichen Problemstellungen dar und gibt sowohl Lösungsvorschläge für die Rechtspraxis als auch rechtspolitische Vorschläge. Hierbei wird zuerst ein Überblick über die konzernrechtlichen Grundlagen gegeben. Danach wird untersucht, auf welche Weise sich ein Konzern bilden lässt und inwieweit Minderheitsgesellschafter eine solche Konzernbildung verhindern oder zumindest beeinflussen können. Für den Fall, dass eine Konzernbildung abgeschlossen wurde, werden die Einflussnahmemöglichkeiten der Minderheitsgesellschaften auf die Konzernleitung analysiert. Da diesbezüglich nur geringes Potential besteht, wird untersucht, inwieweit wenigstens Kapitalerhaltungsmechanismen eingreifen. Für den Fall, dass den Minderheitsgesellschaftern oder den Gläubigern der abhängigen Gesellschaft ein Schaden entsteht, wird die entsprechende Haftung dargestellt. Da die vorgenannten Schutzregelungen nur in Verbindung mit ausreichenden Informationen wahrgenommen werden können, werden die diesbezüglichen Rechte der Minderheitsgesellschafter und Gläubiger ausgewertet. Abschließend werden die Ergebnisse der einzelnen Kapitel zusammengeführt und entsprechende Lösungsvorschläge dargestellt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit ist eine Abhandlung des geltenden deutschen Bilanzstrafrechts. Sie diskutiert - neben einer Einführung in HGB-Bilanzrecht und IFRS - Anwendungsbereich, Reichweite und Rechtsgüterschutz bilanzstrafrechtlicher Tatbestände, insbesondere der §§ 283 ff. StGB und § 331 HGB.°°Bilanzstrafrecht steht im Spannungsfeld zwischen verfassungsrechtlichen Grenzen des Art. 103 Abs. 2 GG und praktischem Strafbedürfnis. Dies betrifft nicht nur die inhaltliche Bestimmtheit von Straftatbeständen, sondern auch den verfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt im Strafrecht, der bei dynamischen Verweisungen auf europarechtlich ratifizierte IFRS strapaziert wird.°°Mit Inkrafttreten des BilMoG 2009 hat der Gesetzgeber das HGB-Bilanzrecht den IFRS teilweise angenähert. In diesem Zusammenhang stellen sich aus strafrechtlicher Sicht in erster Linie Fragen im Zusammenhang mit dem in § 2 Abs. 3 StGB normierten Grundsatz der lex mitior. Die Arbeit versteht sich als wissenschaftlicher Beitrag zum Bilanzstrafrecht und praxisnahes Werk zugleich und richtet sich an Wirtschaftsstrafjuristen aller Berufe.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit ist eine Abhandlung des geltenden deutschen Bilanzstrafrechts. Sie diskutiert - neben einer Einführung in HGB-Bilanzrecht und IFRS - Anwendungsbereich, Reichweite und Rechtsgüterschutz bilanzstrafrechtlicher Tatbestände, insbesondere der §§ 283 ff. StGB und § 331 HGB.°°Bilanzstrafrecht steht im Spannungsfeld zwischen verfassungsrechtlichen Grenzen des Art. 103 Abs. 2 GG und praktischem Strafbedürfnis. Dies betrifft nicht nur die inhaltliche Bestimmtheit von Straftatbeständen, sondern auch den verfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt im Strafrecht, der bei dynamischen Verweisungen auf europarechtlich ratifizierte IFRS strapaziert wird.°°Mit Inkrafttreten des BilMoG 2009 hat der Gesetzgeber das HGB-Bilanzrecht den IFRS teilweise angenähert. In diesem Zusammenhang stellen sich aus strafrechtlicher Sicht in erster Linie Fragen im Zusammenhang mit dem in § 2 Abs. 3 StGB normierten Grundsatz der lex mitior. Die Arbeit versteht sich als wissenschaftlicher Beitrag zum Bilanzstrafrecht und praxisnahes Werk zugleich und richtet sich an Wirtschaftsstrafjuristen aller Berufe.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Das Konzernrecht hat in der russischen Rechtspraxis eine sehr große Bedeutung, da ungefähr 70 Prozent aller russischer Gesellschaften Teil eines Konzernverbundes sind. Dies bedeutet, dass die durchschnittliche russische Gesellschaft von einer anderen Person, in der Regel dem Mehrheitsgesellschafter, abhängig ist. Dies führt zu zahlreichen Missbrauchsmöglichkeiten im Konzernverbund, welche durch die bestehenden rechtlichen Regelungen nur unzureichend berücksichtigt werden. Aufgrund der relativen Neuheit des russischen Gesellschaftsrechts bestehen bislang auch keine ausreichenden wissenschaftlichen Untersuchungen zum russischen Konzernrecht. °°Die vorliegende Arbeit stellt daher systematisch die typischen konzernrechtlichen Problemstellungen dar und gibt sowohl Lösungsvorschläge für die Rechtspraxis als auch rechtspolitische Vorschläge. Hierbei wird zuerst ein Überblick über die konzernrechtlichen Grundlagen gegeben. Danach wird untersucht, auf welche Weise sich ein Konzern bilden lässt und inwieweit Minderheitsgesellschafter eine solche Konzernbildung verhindern oder zumindest beeinflussen können. Für den Fall, dass eine Konzernbildung abgeschlossen wurde, werden die Einflussnahmemöglichkeiten der Minderheitsgesellschaften auf die Konzernleitung analysiert. Da diesbezüglich nur geringes Potential besteht, wird untersucht, inwieweit wenigstens Kapitalerhaltungsmechanismen eingreifen. Für den Fall, dass den Minderheitsgesellschaftern oder den Gläubigern der abhängigen Gesellschaft ein Schaden entsteht, wird die entsprechende Haftung dargestellt. Da die vorgenannten Schutzregelungen nur in Verbindung mit ausreichenden Informationen wahrgenommen werden können, werden die diesbezüglichen Rechte der Minderheitsgesellschafter und Gläubiger ausgewertet. Abschließend werden die Ergebnisse der einzelnen Kapitel zusammengeführt und entsprechende Lösungsvorschläge dargestellt.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Das Konzernrecht hat in der russischen Rechtspraxis eine sehr große Bedeutung, da ungefähr 70 Prozent aller russischer Gesellschaften Teil eines Konzernverbundes sind. Dies bedeutet, dass die durchschnittliche russische Gesellschaft von einer anderen Person, in der Regel dem Mehrheitsgesellschafter, abhängig ist. Dies führt zu zahlreichen Missbrauchsmöglichkeiten im Konzernverbund, welche durch die bestehenden rechtlichen Regelungen nur unzureichend berücksichtigt werden. Aufgrund der relativen Neuheit des russischen Gesellschaftsrechts bestehen bislang auch keine ausreichenden wissenschaftlichen Untersuchungen zum russischen Konzernrecht. °°Die vorliegende Arbeit stellt daher systematisch die typischen konzernrechtlichen Problemstellungen dar und gibt sowohl Lösungsvorschläge für die Rechtspraxis als auch rechtspolitische Vorschläge. Hierbei wird zuerst ein Überblick über die konzernrechtlichen Grundlagen gegeben. Danach wird untersucht, auf welche Weise sich ein Konzern bilden lässt und inwieweit Minderheitsgesellschafter eine solche Konzernbildung verhindern oder zumindest beeinflussen können. Für den Fall, dass eine Konzernbildung abgeschlossen wurde, werden die Einflussnahmemöglichkeiten der Minderheitsgesellschaften auf die Konzernleitung analysiert. Da diesbezüglich nur geringes Potential besteht, wird untersucht, inwieweit wenigstens Kapitalerhaltungsmechanismen eingreifen. Für den Fall, dass den Minderheitsgesellschaftern oder den Gläubigern der abhängigen Gesellschaft ein Schaden entsteht, wird die entsprechende Haftung dargestellt. Da die vorgenannten Schutzregelungen nur in Verbindung mit ausreichenden Informationen wahrgenommen werden können, werden die diesbezüglichen Rechte der Minderheitsgesellschafter und Gläubiger ausgewertet. Abschließend werden die Ergebnisse der einzelnen Kapitel zusammengeführt und entsprechende Lösungsvorschläge dargestellt.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Die Arbeit ist eine Abhandlung des geltenden deutschen Bilanzstrafrechts. Sie diskutiert - neben einer Einführung in HGB-Bilanzrecht und IFRS - Anwendungsbereich, Reichweite und Rechtsgüterschutz bilanzstrafrechtlicher Tatbestände, insbesondere der §§ 283 ff. StGB und § 331 HGB.°°Bilanzstrafrecht steht im Spannungsfeld zwischen verfassungsrechtlichen Grenzen des Art. 103 Abs. 2 GG und praktischem Strafbedürfnis. Dies betrifft nicht nur die inhaltliche Bestimmtheit von Straftatbeständen, sondern auch den verfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt im Strafrecht, der bei dynamischen Verweisungen auf europarechtlich ratifizierte IFRS strapaziert wird.°°Mit Inkrafttreten des BilMoG 2009 hat der Gesetzgeber das HGB-Bilanzrecht den IFRS teilweise angenähert. In diesem Zusammenhang stellen sich aus strafrechtlicher Sicht in erster Linie Fragen im Zusammenhang mit dem in § 2 Abs. 3 StGB normierten Grundsatz der lex mitior. Die Arbeit versteht sich als wissenschaftlicher Beitrag zum Bilanzstrafrecht und praxisnahes Werk zugleich und richtet sich an Wirtschaftsstrafjuristen aller Berufe.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Zum Werk
Das Konzerninsolvenzrecht spielt nicht nur bei spektakulären Großinsolvenzen eine Rolle. Vielmehr berühren die hiermit in Zusammenhang stehenden Fragen jede Insolvenz verbundener Unternehmen. Allerdings fehlte bislang eine geschlossene Darstellung des Konzerninsolvenzrechts, die auch den europäischen und internationalen Kontext berücksichtigt. Das Handbuch zum Konzerninsolvenzrecht schließt diese Lücke. Aus der Sicht des erfahrenen Praktikers widmet sich das Handbuch dabei allen wichtigen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bezugspunkten der Restrukturierung und Abwicklung deutscher, europäischer und internationaler Konzerne.
Vorteile auf einen Blick
- Komplettkommentierung des neu kodifizierten Konzerninsolvenzrechts
- hochaktuelle Darstellung, die insbesondere europäische und internationale Bezüge einbindet
- Berücksichtigung des Krisenrechts ausgewählter regulierter Branchen
- wertvolle Hilfestellungen für die insolvenzrechtliche Praxis, darunter Checklisten, Arbeitshilfen, Praktikerhinweise sowie Musterbeschlüsse und Formulierungsbeispiele
Zur Neuauflage
Die 1. Auflage des Handbuches orientierte sich an dem Diskussionsentwurf, der mit - moderaten - Änderungen in dem im Frühjahr vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen mündete. Das Gesetz trat am 21. April 2018 in Kraft. Die Neuauflage berücksichtigt diese Änderungen und Aktualisierungen. So kann eine geschlossene Darstellung des künftig geltenden Konzerninsolvenzrechts vorgelegt werden. Dies ist für die an dem Konzerninsolvenzverfahren unmittelbar Beteiligten, aber auch für Fachleute aus anderen Rechtsgebieten eine wertvolle Hilfe um sich einen systematischen Überblick über das anzuwendende Recht und die sich hieraus ergebenden Problemstellungen zu verschaffen und professionelle Lösungsmöglichkeiten zu finden.
Zielgruppe
Für Insolvenzverwalter, Sachwalter, Sanierungsberater, Berater/Vertreter von Unternehmen, Insolvenzrichter und -rechtspfleger, Rechtsanwälte/Fachanwälte für Insolvenzrecht.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Georg Annuß,
Helmut Balthasar,
Lucas F. Flöther,
Michael Frege,
Arndt Geiwitz,
Urs Gruber,
Stefan Hoffmann,
Thomas Hoffmann,
Günter Kahlert,
Matthias Lehmann,
Stephan Madaus,
Matthias Nicht,
Christoph Niering,
Christian Pelz,
Christian C. W. Pleister,
Detlef Specovius,
Ingo Theusinger,
Christoph Thole,
Sven-Holger Undritz,
Lars Westpfahl,
Christoph von Wilcken
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Das Konzernrecht hat in der russischen Rechtspraxis eine sehr große Bedeutung, da ungefähr 70 Prozent aller russischer Gesellschaften Teil eines Konzernverbundes sind. Dies bedeutet, dass die durchschnittliche russische Gesellschaft von einer anderen Person, in der Regel dem Mehrheitsgesellschafter, abhängig ist. Dies führt zu zahlreichen Missbrauchsmöglichkeiten im Konzernverbund, welche durch die bestehenden rechtlichen Regelungen nur unzureichend berücksichtigt werden. Aufgrund der relativen Neuheit des russischen Gesellschaftsrechts bestehen bislang auch keine ausreichenden wissenschaftlichen Untersuchungen zum russischen Konzernrecht.
Die vorliegende Arbeit stellt daher systematisch die typischen konzernrechtlichen Problemstellungen dar und gibt sowohl Lösungsvorschläge für die Rechtspraxis als auch rechtspolitische Vorschläge. Hierbei wird zuerst ein Überblick über die konzernrechtlichen Grundlagen gegeben. Danach wird untersucht, auf welche Weise sich ein Konzern bilden lässt und inwieweit Minderheitsgesellschafter eine solche Konzernbildung verhindern oder zumindest beeinflussen können. Für den Fall, dass eine Konzernbildung abgeschlossen wurde, werden die Einflussnahmemöglichkeiten der Minderheitsgesellschaften auf die Konzernleitung analysiert. Da diesbezüglich nur geringes Potential besteht, wird untersucht, inwieweit wenigstens Kapitalerhaltungsmechanismen eingreifen. Für den Fall, dass den Minderheitsgesellschaftern oder den Gläubigern der abhängigen Gesellschaft ein Schaden entsteht, wird die entsprechende Haftung dargestellt. Da die vorgenannten Schutzregelungen nur in Verbindung mit ausreichenden Informationen wahrgenommen werden können, werden die diesbezüglichen Rechte der Minderheitsgesellschafter und Gläubiger ausgewertet. Abschließend werden die Ergebnisse der einzelnen Kapitel zusammengeführt und entsprechende Lösungsvorschläge dargestellt.
Aktualisiert: 2022-01-20
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