Der Autor beschäftigt sich mit einem bisher kaum untersuchten Teilaspekt der strafrechtlichen Wiedergutmachung: der Wiedergutmachung gegenüber der Allgemeinheit. Während der Diskussion der zurückliegenden Jahre über Möglichkeiten strafrechtlicher Restitution stand sowohl in den theoretischen Überlegungen als auch in der praktischen Arbeit von TOA-Projekten die Wiedergutmachung gegenüber Individuen deutlich im Vordergrund. Dennoch wurde die Notwendigkeit erkannt, Wiedergutmachung gegenüber der Allgemeinheit zumindest in den Fällen zu erwägen, in denen ein Täter-Opfer-Ausgleich nicht möglich ist.
Ziel der Untersuchung ist es, einen klaren Begriff der "Symbolischen Wiedergutmachung" zu erarbeiten und dessen theoretische und praktische Anwendungsmöglichkeiten zu beleuchten. Im Mittelpunkt stehen dabei strafrechtstheoretische Überlegungen, welche die spezifisch strafrechtlichen Folgen einer Straftat sind und wie diese durch Leistungen des Täters auszugleichen sind. Symbolische Wiedergutmachung kann danach als "Ausgleich der immateriellen Gemeinschaftsschäden der Straftat durch eine freiwillige Leistung" definiert werden. Derartige immaterielle Gemeinschaftsschäden kommen bei der Beeinträchtigung immaterieller Universalrechtsgüter vor, daneben treten sie aber auch in Form einer überindividuellen Störung bei jeder Straftat, also auch gegen individuelle Opfer, auf. Christian Laue zeigt, daß der Ausgleich dieser Störung in vielen Fällen durch Wiedergutmachungsleistungen gegenüber dem Opfer zu erreichen ist, zusätzliche Wiedergutmachungsleistungen gegenüber der Allgemeinheit also nicht notwendig sind. Bei der Wiedergutmachung von Beeinträchtigungen immaterieller Universalrechtsgüter treten dagegen große theoretische und praktische Schwierigkeiten auf, die der Autor eingehend darlegt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Autor beschäftigt sich mit einem bisher kaum untersuchten Teilaspekt der strafrechtlichen Wiedergutmachung: der Wiedergutmachung gegenüber der Allgemeinheit. Während der Diskussion der zurückliegenden Jahre über Möglichkeiten strafrechtlicher Restitution stand sowohl in den theoretischen Überlegungen als auch in der praktischen Arbeit von TOA-Projekten die Wiedergutmachung gegenüber Individuen deutlich im Vordergrund. Dennoch wurde die Notwendigkeit erkannt, Wiedergutmachung gegenüber der Allgemeinheit zumindest in den Fällen zu erwägen, in denen ein Täter-Opfer-Ausgleich nicht möglich ist.
Ziel der Untersuchung ist es, einen klaren Begriff der "Symbolischen Wiedergutmachung" zu erarbeiten und dessen theoretische und praktische Anwendungsmöglichkeiten zu beleuchten. Im Mittelpunkt stehen dabei strafrechtstheoretische Überlegungen, welche die spezifisch strafrechtlichen Folgen einer Straftat sind und wie diese durch Leistungen des Täters auszugleichen sind. Symbolische Wiedergutmachung kann danach als "Ausgleich der immateriellen Gemeinschaftsschäden der Straftat durch eine freiwillige Leistung" definiert werden. Derartige immaterielle Gemeinschaftsschäden kommen bei der Beeinträchtigung immaterieller Universalrechtsgüter vor, daneben treten sie aber auch in Form einer überindividuellen Störung bei jeder Straftat, also auch gegen individuelle Opfer, auf. Christian Laue zeigt, daß der Ausgleich dieser Störung in vielen Fällen durch Wiedergutmachungsleistungen gegenüber dem Opfer zu erreichen ist, zusätzliche Wiedergutmachungsleistungen gegenüber der Allgemeinheit also nicht notwendig sind. Bei der Wiedergutmachung von Beeinträchtigungen immaterieller Universalrechtsgüter treten dagegen große theoretische und praktische Schwierigkeiten auf, die der Autor eingehend darlegt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Aktualisiert: 2023-05-20
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Autor beschäftigt sich mit einem bisher kaum untersuchten Teilaspekt der strafrechtlichen Wiedergutmachung: der Wiedergutmachung gegenüber der Allgemeinheit. Während der Diskussion der zurückliegenden Jahre über Möglichkeiten strafrechtlicher Restitution stand sowohl in den theoretischen Überlegungen als auch in der praktischen Arbeit von TOA-Projekten die Wiedergutmachung gegenüber Individuen deutlich im Vordergrund. Dennoch wurde die Notwendigkeit erkannt, Wiedergutmachung gegenüber der Allgemeinheit zumindest in den Fällen zu erwägen, in denen ein Täter-Opfer-Ausgleich nicht möglich ist.
Ziel der Untersuchung ist es, einen klaren Begriff der "Symbolischen Wiedergutmachung" zu erarbeiten und dessen theoretische und praktische Anwendungsmöglichkeiten zu beleuchten. Im Mittelpunkt stehen dabei strafrechtstheoretische Überlegungen, welche die spezifisch strafrechtlichen Folgen einer Straftat sind und wie diese durch Leistungen des Täters auszugleichen sind. Symbolische Wiedergutmachung kann danach als "Ausgleich der immateriellen Gemeinschaftsschäden der Straftat durch eine freiwillige Leistung" definiert werden. Derartige immaterielle Gemeinschaftsschäden kommen bei der Beeinträchtigung immaterieller Universalrechtsgüter vor, daneben treten sie aber auch in Form einer überindividuellen Störung bei jeder Straftat, also auch gegen individuelle Opfer, auf. Christian Laue zeigt, daß der Ausgleich dieser Störung in vielen Fällen durch Wiedergutmachungsleistungen gegenüber dem Opfer zu erreichen ist, zusätzliche Wiedergutmachungsleistungen gegenüber der Allgemeinheit also nicht notwendig sind. Bei der Wiedergutmachung von Beeinträchtigungen immaterieller Universalrechtsgüter treten dagegen große theoretische und praktische Schwierigkeiten auf, die der Autor eingehend darlegt.
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Der Autor beschäftigt sich mit einem bisher kaum untersuchten Teilaspekt der strafrechtlichen Wiedergutmachung: der Wiedergutmachung gegenüber der Allgemeinheit. Während der Diskussion der zurückliegenden Jahre über Möglichkeiten strafrechtlicher Restitution stand sowohl in den theoretischen Überlegungen als auch in der praktischen Arbeit von TOA-Projekten die Wiedergutmachung gegenüber Individuen deutlich im Vordergrund. Dennoch wurde die Notwendigkeit erkannt, Wiedergutmachung gegenüber der Allgemeinheit zumindest in den Fällen zu erwägen, in denen ein Täter-Opfer-Ausgleich nicht möglich ist.
Ziel der Untersuchung ist es, einen klaren Begriff der "Symbolischen Wiedergutmachung" zu erarbeiten und dessen theoretische und praktische Anwendungsmöglichkeiten zu beleuchten. Im Mittelpunkt stehen dabei strafrechtstheoretische Überlegungen, welche die spezifisch strafrechtlichen Folgen einer Straftat sind und wie diese durch Leistungen des Täters auszugleichen sind. Symbolische Wiedergutmachung kann danach als "Ausgleich der immateriellen Gemeinschaftsschäden der Straftat durch eine freiwillige Leistung" definiert werden. Derartige immaterielle Gemeinschaftsschäden kommen bei der Beeinträchtigung immaterieller Universalrechtsgüter vor, daneben treten sie aber auch in Form einer überindividuellen Störung bei jeder Straftat, also auch gegen individuelle Opfer, auf. Christian Laue zeigt, daß der Ausgleich dieser Störung in vielen Fällen durch Wiedergutmachungsleistungen gegenüber dem Opfer zu erreichen ist, zusätzliche Wiedergutmachungsleistungen gegenüber der Allgemeinheit also nicht notwendig sind. Bei der Wiedergutmachung von Beeinträchtigungen immaterieller Universalrechtsgüter treten dagegen große theoretische und praktische Schwierigkeiten auf, die der Autor eingehend darlegt.
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