Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG), Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG), Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG), Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) – dies sind nur einige der zahlreichen Gesetze, durch die das SGB V in den letzten Monaten umfassend geändert wurde.
Die Neuauflage des Lehr- und Praxiskommentars SGB V
kommentiert sämtliche Neuregelungen im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung und setzt Schwerpunkte u.a. auf die Themen
Gestaltung der digitalen Infrastruktur für das Gesundheitswesen (Telematikinfrastruktur)
Elektronische Patientenakte, Elektronische Gesundheitskarte, E-Rezept
Digitale Gesundheitsanwendungen
Ausbau der Telemedizin, Videosprechstunde
Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Gesundheitsversorgung
Verbesserte Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung
Die Autoren
Prof. Dr. Arne v. Boetticher; Dr. Laura Buhr; Ekkehard Ellmann; RiHessLG Rita Engelhart-Au; Nikolaus Goldbach, LL.M.; RAin Charlotte Guckenmus, LL.M., FaMedR u FASozR; Prof. Dr. Andreas Hänlein; RiSG Christine Hellkötter-Backes; RAin Tamara Henle; Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M.; RA Frank-Peter Kimmel, LL.M.; Dr. Christine Knigge; Petra Kraftberger; RAin Yvonne Kuhlmann, LL.M., FAMedR u FAVersR; VRiHessLSG Georg Legde; Benjamin Lehr; Dr. Felix Lubrich, LL.M.; Ri'inHessLSG Anette Moritz-Ritter; DirSG Dr. Henning Müller; Justiziarin Rita Murawski; Marie-Luise Schiffer-Werneburg; RA u Justitiar Dr. Matthias Schömann; RA, VRiHessLSG a.D. Dr. Rolf Schuler; Dr. Thomas Spitzlei; Ri’inHessLSG Stefanie Vogl; Peter Wiercimok und Justiziarin u SyndikusRAin Dr. Elisabeth Wimmer.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Der „Kindhäuser/Hilgendorf“
ist das Standardwerk zum StGB für Studium, Referendariat und erste Berufsjahre. Die vorzügliche Kombination aus Kommentar und Lehrbuch überzeugt mit einer konzentrierten und verständlichen Darstellung zu einem erschwinglichen Preis. Seine besonderen Vorteile:
Schnelles Erfassen, Wiederholen und Beantworten der Fallfrage wie die Durchdringung des Stoffs im Rahmen eines „kommentarmäßigen“ Begründungszusammenhangs
Aufbau- und Prüfschemata erleichtern den Zugang zu dogmatisch schwierigen Problemfällen
Beispiele und Kurzfälle helfen bei Einordnung und Subsumtion des konkreten Sachverhalts
Die 9. Auflage
berücksichtigt am Ende der 19. Legislatur alle wichtigen, prüfungsrelevanten Neuerungen durch:
Das Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten (neu § 126a), Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern (neu § 176e) und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (neu § 192a)
Die Erweiterung der Nachstellung in § 238 um die Erfassung des Cyberstalkings und erweiterter Schutz gegen Zwangsprostitution in § 232a
Der neue Tatbestand der Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet in § 127 StGB
Das Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche
Das Gesetzespaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Neue Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings
Das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität
Das Gesetz zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln
Modernisierung des Schriftenbegriffs in § 11 Abs. 3 zum Inhaltsbegriff und Folgeänderungen in zahlreichen weiteren Tatbeständen
Neuer Straftatbestand der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen in § 184k, sowie erweiterter Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen von Verstorbenen in § 201a
Neuregelung der Informationspflichten bei einem Schwangerschaftsabbruch
Aktualisiert: 2023-05-17
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In den letzten Jahren haben eine große Anzahl an Gesetzesänderungen das Pflegerecht verändert. Alle Bereiche des SGB XI sind betroffen.
Die 6. Auflage
Der LPK-SGB XI ist der Referenzkommentar zum gesamten Pflegerecht. Die Neuauflage berücksichtigt alle Neuerungen und bringt Interpretationssicherheit in sämtlichen Bereichen der Pflegeversicherung. Kommentiert werden u.a.
Patientendaten-Schutz-G
KrankenhauszukunftsG
Intensivpflege- und RehabilitationsstärkungsG
Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-G
GesundheitsversorgungsweiterentwicklungsG
PflegebonusG
Bürgergeld-G
KrankenhauspflegeentlastungsG
Die Schwerpunkte
bei den Neuregelungen liegen im Bereich der
Leistungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Versorgung durch Pflegeeinrichtungen
Leistungszuschlag für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen
Sachleistungsbeiträge für ambulante Pflege
Kurzzeitpflege
Übergangspflege
Kostenerstattungsansprüche
Beratungsansprüche
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Praxisnah
Unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergänzen gezielt praxisrelevante Verfahrens- und Rechtsschutzfragen die Darstellung des neuen Rechts. Zusätzliche Erläuterungen zum Pflegezeitgesetz, zum Familienpflegezeitgesetz sowie zu den wichtigsten pflegerelevanten Normen des SGB V beziehen wichtige Themen aus der Pflegerechtsberatung mit ein.
Ausgewiesene Pflegerechtsexperten
machen den LPK-SGB XI zum notwendigen Handwerkszeug für Anwaltschaft und Richter:innen, Mitarbeiter:innen bei den Pflegekassen, Verbänden, Ministerien und Behörden im Pflegebereich wie auch den beteiligten Sozialhilfeträgern sowie für Ausbildung und Studium.
Autorinnen und Autoren
Prof. Dr. Claudia Beetz, Ernst-Abbe-Hochschule, Jena | Dr. Annett Böhm, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Bad Schwartau/Lübeck | Dr. Frank Brünner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Freiburg | Ben Eisfeld, Rechtsanwalt, Freiburg | Sonja Heitmann, Fachreferentin für die Pflegeversicherung beim GKV-Spitzenverband, Berlin | Prof. Dr. Ragnar Hoenig, Technische Hochschule Köln | Ralf Kaminski, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bochum | Ulrike Kempchen, Rechtsanwältin, Leiterin Recht beim BIVA e.V., Bonn | Prof. Dr. Oliver Kestel, HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaften und Kunst, Hildesheim | Uwe Klerks, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht und für Versicherungsrecht, Duisburg | Prof. Dr. Utz Krahmer, Düsseldorf | Caroline von Kries, LL.M., Rechtsanwältin, Freiburg | Katja Kruse, Rechtsanwältin, Leiterin der Abteilung Recht im Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., Düsseldorf | Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber, Katholische Hochschule für Sozialwesen, Berlin | Christina Lecke, Rechtsanwältin, Duisburg | Prof. Dr. Matthias Meißner, Hochschule Düsseldorf | Dr. Albrecht Philipp, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Sozialrecht, München/Freiburg | Dr. Markus Plantholz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Hamburg | Dr. Sebastian Rombey, Universität Bonn | Dr. Ralf Tebest, Sozialplaner beim Kreis Wesel
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der „Kindhäuser/Hilgendorf“
ist das Standardwerk zum StGB für Studium, Referendariat und erste Berufsjahre. Die vorzügliche Kombination aus Kommentar und Lehrbuch überzeugt mit einer konzentrierten und verständlichen Darstellung zu einem erschwinglichen Preis. Seine besonderen Vorteile:
Schnelles Erfassen, Wiederholen und Beantworten der Fallfrage wie die Durchdringung des Stoffs im Rahmen eines „kommentarmäßigen“ Begründungszusammenhangs
Aufbau- und Prüfschemata erleichtern den Zugang zu dogmatisch schwierigen Problemfällen
Beispiele und Kurzfälle helfen bei Einordnung und Subsumtion des konkreten Sachverhalts
Die 9. Auflage
berücksichtigt am Ende der 19. Legislatur alle wichtigen, prüfungsrelevanten Neuerungen durch:
Das Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten (neu § 126a), Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern (neu § 176e) und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (neu § 192a)
Die Erweiterung der Nachstellung in § 238 um die Erfassung des Cyberstalkings und erweiterter Schutz gegen Zwangsprostitution in § 232a
Der neue Tatbestand der Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet in § 127 StGB
Das Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche
Das Gesetzespaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Neue Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings
Das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität
Das Gesetz zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln
Modernisierung des Schriftenbegriffs in § 11 Abs. 3 zum Inhaltsbegriff und Folgeänderungen in zahlreichen weiteren Tatbeständen
Neuer Straftatbestand der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen in § 184k, sowie erweiterter Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen von Verstorbenen in § 201a
Neuregelung der Informationspflichten bei einem Schwangerschaftsabbruch
Aktualisiert: 2021-07-26
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Der „Kindhäuser/Hilgendorf“
ist das Standardwerk zum StGB für Studium, Referendariat und erste Berufsjahre. Die vorzügliche Kombination aus Kommentar und Lehrbuch überzeugt mit einer konzentrierten und verständlichen Darstellung zu einem erschwinglichen Preis. Seine besonderen Vorteile:
Schnelles Erfassen, Wiederholen und Beantworten der Fallfrage wie die Durchdringung des Stoffs im Rahmen eines „kommentarmäßigen“ Begründungszusammenhangs
Aufbau- und Prüfschemata erleichtern den Zugang zu dogmatisch schwierigen Problemfällen
Beispiele und Kurzfälle helfen bei Einordnung und Subsumtion des konkreten Sachverhalts
Die 9. Auflage
berücksichtigt am Ende der 19. Legislatur alle wichtigen, prüfungsrelevanten Neuerungen durch:
Das Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten (neu § 126a), Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern (neu § 176e) und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (neu § 192a)
Die Erweiterung der Nachstellung in § 238 um die Erfassung des Cyberstalkings und erweiterter Schutz gegen Zwangsprostitution in § 232a
Der neue Tatbestand der Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet in § 127 StGB
Das Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche
Das Gesetzespaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Neue Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings
Das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität
Das Gesetz zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln
Modernisierung des Schriftenbegriffs in § 11 Abs. 3 zum Inhaltsbegriff und Folgeänderungen in zahlreichen weiteren Tatbeständen
Neuer Straftatbestand der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen in § 184k, sowie erweiterter Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen von Verstorbenen in § 201a
Neuregelung der Informationspflichten bei einem Schwangerschaftsabbruch
Aktualisiert: 2023-04-04
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Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG), Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG), Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG), Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) – dies sind nur einige der zahlreichen Gesetze, durch die das SGB V in den letzten Monaten umfassend geändert wurde.
Die Neuauflage des Lehr- und Praxiskommentars SGB V
kommentiert sämtliche Neuregelungen im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung und setzt Schwerpunkte u.a. auf die Themen
Gestaltung der digitalen Infrastruktur für das Gesundheitswesen (Telematikinfrastruktur)
Elektronische Patientenakte, Elektronische Gesundheitskarte, E-Rezept
Digitale Gesundheitsanwendungen
Ausbau der Telemedizin, Videosprechstunde
Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Gesundheitsversorgung
Verbesserte Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung
Die Autoren
Prof. Dr. Arne v. Boetticher; Dr. Laura Buhr; Ekkehard Ellmann; RiHessLG Rita Engelhart-Au; Nikolaus Goldbach, LL.M.; RAin Charlotte Guckenmus, LL.M., FaMedR u FASozR; Prof. Dr. Andreas Hänlein; RiSG Christine Hellkötter-Backes; RAin Tamara Henle; Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M.; RA Frank-Peter Kimmel, LL.M.; Dr. Christine Knigge; Petra Kraftberger; RAin Yvonne Kuhlmann, LL.M., FAMedR u FAVersR; VRiHessLSG Georg Legde; Benjamin Lehr; Dr. Felix Lubrich, LL.M.; Ri'inHessLSG Anette Moritz-Ritter; DirSG Dr. Henning Müller; Justiziarin Rita Murawski; Marie-Luise Schiffer-Werneburg; RA u Justitiar Dr. Matthias Schömann; RA, VRiHessLSG a.D. Dr. Rolf Schuler; Dr. Thomas Spitzlei; Ri’inHessLSG Stefanie Vogl; Peter Wiercimok und Justiziarin u SyndikusRAin Dr. Elisabeth Wimmer.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Der „Kindhäuser“
ist eine Institution. Die vorzügliche Kombination aus Lehrbuch und Kommentar überzeugt mit einer konzentrierten und verständlichen Darstellung zu einem erschwinglichen Preis.
Seine besonderen Vorteile:
Schnelles Erfassen, Wiederholen und Beantworten der Fallfrage wie die Durchdringung des Stoffs im Rahmen eines „kommentarmäßigen“ Begründungszusammenhangs
Aufbau- und Prüfschemata erleichtern den Zugang zu dogmatisch schwierigen Problemfällen
Beispiele und Kurzfälle helfen bei Einordnung und Subsumtion des konkreten Sachverhalts
Standardwerk für „Jurastudenten, Referendare und Berufseinsteiger…, die für wenig Geld einen umfangreichen Lehr- und Praxiskommentar zur Verfügung gestellt bekommen.« (Prof. Dr. Anja Schiemann, NJW 2017, 2810)
Die 8. Auflage
berücksichtigt eine Flut an neuen, prüfungsrelevanten Gesetzen:
Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch
die neuen Entscheidungen zum assistierten Suizid
Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr
neue Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Strafbarkeit Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
Verstärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften
Ausweitung des Maßregelrechts auf extremistische Straftäter
Einführung der elektronischen Akte in der Justiz
Aufhebung der „Majestätsbeleidigung“ in („Böhmermann-Fall“)
Verschärfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
Professor Eric Hilgendorf, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und Autor zahlreicher Lehrwerke zum Allgemeinen und Besonderen Teil, führt das Erfolgsrezept fort.
Aktualisiert: 2021-10-26
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Der „Kindhäuser“
ist eine Institution. Die vorzügliche Kombination aus Lehrbuch und Kommentar überzeugt mit einer konzentrierten und verständlichen Darstellung zu einem erschwinglichen Preis.
Seine besonderen Vorteile:
Schnelles Erfassen, Wiederholen und Beantworten der Fallfrage wie die Durchdringung des Stoffs im Rahmen eines „kommentarmäßigen“ Begründungszusammenhangs
Aufbau- und Prüfschemata erleichtern den Zugang zu dogmatisch schwierigen Problemfällen
Beispiele und Kurzfälle helfen bei Einordnung und Subsumtion des konkreten Sachverhalts
Die 7. Auflage berücksichtigt eine Flut an neuen, prüfungsrelevanten Gesetzen:
Das neue Sexualstrafrecht (Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung)
Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels
Der verbesserte Schutz beim Stalking
Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches
Verschärfung des Terrorismusstrafrechts
Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen/internationalen Korruption
Die Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Mollath-Fall)
Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Beihilfe beim Suizid
Die neue Vorratsdatenspeicherung mit neuem Tatbestand der Datenhehlerei
Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages (Gesetz gegen Hasskriminalität)
Aktualisiert: 2019-09-30
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Der erweiterte Pflegebegriff und die neuen Begutachtungsrichtlinien
im SGB XI sind am 1.1.2017 in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt wurde das Pflegestärkungsgesetz III verabschiedet mit seinem Schwerpunkt in der sozialhilferechtlichen Pflege nach dem SGB XI. Damit fand die umfänglichste Reform im Bereich des SGB XI seit dessen Einführung ihren Abschluss.
Die 5. Auflage des LPK-SGB XI
verarbeitet alle Neuerungen aus den Pflegestärkungsgesetzen PSG I, II und III und bringt Interpretationssicherheit in sämtlichen Bereichen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI. Die Kommentierungen sind auf das neue Recht ausgerichtet, Vergleiche zum alten Rechtsstand werden - soweit für das Verständnis notwendig - an Ort und Stelle gegeben.
Der LPK-SGB XI als der Referenzkommentar zum gesamten Pflegerecht
berücksichtigt insbesondere
die Pflegestärkungsgesetze I, II und III
das Präventionsgesetz, das Hospiz- und Palliativgesetz, das Krankenhausstrukturgesetz und das E-Health-Gesetz
alle Neuregelungen durch das Bundesteilhaberecht und das Pflegeberufereformgesetz
das Blut- und Gewebegesetz
außerdem die neuen Begutachtungs-Richtlinien.
Die Schwerpunkte der Neuauflage:
alle Details zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und zum neuen Begutachtungsassessment (NBA)
die neuen Pflegegrade
Pflegesätze und Eigenanteile bei (teil-)stationärer Pflege
Übergangsregelungen für bisherige Einstufungen und Leistungen
Neuordnung der Qualitätssicherung.
Praxisnah:
Unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergänzen gezielt praxisrelevante Verfahrens- und Rechtsschutzfragen die Darstellung des neuen Rechts. Zusätzliche Erläuterungen zum Pflegezeitgesetz, zum Familienpflegezeitgesetz sowie zu den wichtigsten pflegerelevanten Normen des SGB V beziehen wichtige Themen aus der Pflegerechtsberatung mit ein.
Ausgewiesene Pflegerechtsexperten
machen den LPK-SGB XI zum notwendigen Handwerkszeug für Anwaltschaft und Richter, Mitarbeiter bei den Pflegekassen, Verbänden, Ministerien und Behörden im Pflegebereich wie auch den beteiligten Sozialhilfeträgern sowie für Ausbildung und Studium.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die großen Reformen im SGB V
justieren wesentliche Bereiche der Krankenversicherung neu. Hospiz- und Palliativgesetz, Krankenhausstrukturgesetz, E-Health-Gesetz, Präventionsgesetz, Versorgungsstärkungsgesetz – Reformpakete sind verabschiedet oder stehen kurz davor der Verabschiedung. Die durchgreifenden Änderungen betreffen eine Vielzahl von Akteuren des deutschen Gesundheitssystems und sind kostenintensiv.
Die Neuauflage des LPK-SGB V
erläutert die hoch umstrittenen Punkte, die auch das Leistungserbringungsrecht betreffen. Damit ist der hochgelobte Kommentar in allen Bereichen auf dem neuesten Stand und gibt Beratungssicherheit in allen Reform-Fragen, z.B.:
Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (Hospiz- und Palliativgesetz-HPG): Welche Leistungen werden zukünftig für wen zusätzlich vergütet? Wie weit geht der Anspruch der Versicherten und ihrer Angehörigen auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung?
Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz): Welche wichtigen Notfalldaten kann der Arzt demnächst direkt von der elektronischen Gesundheitskarte abrufen? Was kann und darf überhaupt gespeichert werden? Gibt es einen Anspruch auf welchen Medikationsplan? Welche Vergütung bekommen die Ärzte hierfür? Welche Widerspruchsregelungen greifen?
Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG): Ist die „Mindestmengenregelung“ nun rechtssicher ausgestaltet? Sind die neuen Qualitätsberichte einklagbar? Wie steht es um den Rechtsschutz bei den nunmehr möglichen Qualitätszu- und -abschlägen für Leistungen? Wie steht es um die Verteilregelungen aus dem neuen Pflegestellen-Förderprogramm? Wie ist das Zusammenspiel der Neureglungen rund um die Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung?
Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG): Wie weit reicht der neue Präventionsauftrag an die Soziale Pflegeversicherung? Wieviel an Unterstützung steht den Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen zur Verfügung? Stichwort Impfprävention: Muss in allen Fällen bei Aufnahme eines Kindes in die Kita ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden? Wann können die zuständigen Behörden ungeimpfte Kinder vorübergehend ausschließen?
Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz-GKVG): Wann kann eine Praxis in einem überversorgten Gebiet noch nachbesetzt werden, wie sind die Entscheidungen der Zulassungsausschüsse anfechtbar? Wie wirken sich die Anpassungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen in den Gesamtvergütungen aus? Stichwort Terminservicestellen: Ist der Versichertenanspruch auf einen Termin beim Facharzt innerhalb von vier Wochen einklagbar?
Die Auswirkungen vorangegangener Reformen sind durchgängig eingearbeitet.
Aktuell informiert
Wie immer man die Reformen politisch beurteilen mag – Leistungserbringer und ihre Verbände, Krankenkassen, Beratungsstellen sowie Anwaltschaft und Gerichte müssen das neue Recht bewerten und anwenden. Mit seiner Aktualität sucht der LPK-SGB V erneut „seines Gleichen“ (Jens Jenau, justament online, März 2010). Die Neuauflage wird nach Verabschiedung der genannten Reformen fertig gestellt.
Aktualisiert: 2022-03-25
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