Beratung und Begleitung von Versicherten, die sich vor oder im Prozess der beruflichen (Wieder-)Eingliederung befinden, gewinnen aufgrund von gesellschaftlichen Entwicklungen und rechtlichen Anforderungen stetig an Bedeutung. Manche Versicherte befinden sich in besonderen Situationen, z. B. durch chronische Erkrankungen ggf. kombiniert mit schwierigen privaten oder beruflichen Lebensumständen. In solchen Fällen wird eine spezielle Unterstützung benötigt, da die „Standard“-Leistungen in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation allein nicht ausreichen, um im Ergebnis den Erhalt des Arbeitsplatzes zu sichern oder eine berufliche (Wieder-)Eingliederung zu ermöglichen.
Durch ein Fallmanagement will der Leistungsträger Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Menschen als Ganzes und damit auch seine Lebensumstände in den Blick nehmen. Mit dem rehapro-Projekt „Koordination individueller Teilhabe (KiT) – Bedarfsermittlung und Leistungserbringung wie aus einer Hand“ haben die Rentenversicherungsträger sich zum Ziel gesetzt, ein abgestimmtes Verfahren zu entwickeln und zu erproben, um ein in wesentlichen Punkten einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung von Fallmanagement bei gleichzeitig trägerspezifischen Variationen sicherzustellen.
Die Entwicklung eines gemeinsamen Curriculums ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg der rentenversicherungsweiten Umsetzung von Fallmanagement, da es einerseits den Richtlinien der zuständigen Fachgesellschaft – der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) – entspricht, andererseits die besondere Qualifikationsanforderung für ein Fallmanagement in der Rehabilitation ausführlich darstellt. Erstmals wird umfassend für diesen Bereich ein Kompetenzprofil beschrieben, das durch eine zertifizierte Weiterbildung für diese spezielle Tätigkeit qualifiziert.
Die zweite Auflage wurde um wesentliche praktische Hinweise, erprobte Instrumente und zahlreiche Fallbeispiele ergänzt.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Beratung und Begleitung von Versicherten, die sich vor oder im Prozess der beruflichen (Wieder-)Eingliederung befinden, gewinnen aufgrund von gesellschaftlichen Entwicklungen und rechtlichen Anforderungen stetig an Bedeutung. Manche Versicherte befinden sich in besonderen Situationen, z. B. durch chronische Erkrankungen ggf. kombiniert mit schwierigen privaten oder beruflichen Lebensumständen. In solchen Fällen wird eine spezielle Unterstützung benötigt, da die „Standard“-Leistungen in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation allein nicht ausreichen, um im Ergebnis den Erhalt des Arbeitsplatzes zu sichern oder eine berufliche (Wieder-)Eingliederung zu ermöglichen.
Durch ein Fallmanagement will der Leistungsträger Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Menschen als Ganzes und damit auch seine Lebensumstände in den Blick nehmen. Mit dem rehapro-Projekt „Koordination individueller Teilhabe (KiT) – Bedarfsermittlung und Leistungserbringung wie aus einer Hand“ haben die Rentenversicherungsträger sich zum Ziel gesetzt, ein abgestimmtes Verfahren zu entwickeln und zu erproben, um ein in wesentlichen Punkten einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung von Fallmanagement bei gleichzeitig trägerspezifischen Variationen sicherzustellen.
Die Entwicklung eines gemeinsamen Curriculums ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg der rentenversicherungsweiten Umsetzung von Fallmanagement, da es einerseits den Richtlinien der zuständigen Fachgesellschaft – der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) – entspricht, andererseits die besondere Qualifikationsanforderung für ein Fallmanagement in der Rehabilitation ausführlich darstellt. Erstmals wird umfassend für diesen Bereich ein Kompetenzprofil beschrieben, das durch eine zertifizierte Weiterbildung für diese spezielle Tätigkeit qualifiziert.
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Beratung und Begleitung von Versicherten, die sich vor oder im Prozess der beruflichen (Wieder-)Eingliederung befinden, gewinnen aufgrund von gesellschaftlichen Entwicklungen und rechtlichen Anforderungen stetig an Bedeutung. Manche Versicherte befinden sich in besonderen Situationen, z. B. durch chronische Erkrankungen ggf. kombiniert mit schwierigen privaten oder beruflichen Lebensumständen. In solchen Fällen wird eine spezielle Unterstützung benötigt, da die „Standard“-Leistungen in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation allein nicht ausreichen, um im Ergebnis den Erhalt des Arbeitsplatzes zu sichern oder eine berufliche (Wieder-)Eingliederung zu ermöglichen.
Durch ein Fallmanagement will der Leistungsträger Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Menschen als Ganzes und damit auch seine Lebensumstände in den Blick nehmen. Mit dem rehapro-Projekt „Koordination individueller Teilhabe (KiT) – Bedarfsermittlung und Leistungserbringung wie aus einer Hand“ haben die Rentenversicherungsträger sich zum Ziel gesetzt, ein abgestimmtes Verfahren zu entwickeln und zu erproben, um ein in wesentlichen Punkten einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung von Fallmanagement bei gleichzeitig trägerspezifischen Variationen sicherzustellen.
Die Entwicklung eines gemeinsamen Curriculums ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg der rentenversicherungsweiten Umsetzung von Fallmanagement, da es einerseits den Richtlinien der zuständigen Fachgesellschaft – der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) – entspricht, andererseits die besondere Qualifikationsanforderung für ein Fallmanagement in der Rehabilitation ausführlich darstellt. Erstmals wird umfassend für diesen Bereich ein Kompetenzprofil beschrieben, das durch eine zertifizierte Weiterbildung für diese spezielle Tätigkeit qualifiziert.
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Beratung und Begleitung von Versicherten, die sich vor oder im Prozess der beruflichen (Wieder-)Eingliederung befinden, gewinnen aufgrund von gesellschaftlichen Entwicklungen und rechtlichen Anforderungen stetig an Bedeutung. Manche Versicherte befinden sich in besonderen Situationen, z. B. durch chronische Erkrankungen ggf. kombiniert mit schwierigen privaten oder beruflichen Lebensumständen. In solchen Fällen wird eine spezielle Unterstützung benötigt, da die „Standard“-Leistungen in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation allein nicht ausreichen, um im Ergebnis den Erhalt des Arbeitsplatzes zu sichern oder eine berufliche (Wieder-)Eingliederung zu ermöglichen.
Durch ein Fallmanagement will der Leistungsträger Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Menschen als Ganzes und damit auch seine Lebensumstände in den Blick nehmen. Mit dem rehapro-Projekt „Koordination individueller Teilhabe (KiT) – Bedarfsermittlung und Leistungserbringung wie aus einer Hand“ haben die Rentenversicherungsträger sich zum Ziel gesetzt, ein abgestimmtes Verfahren zu entwickeln und zu erproben, um ein in wesentlichen Punkten einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung von Fallmanagement bei gleichzeitig trägerspezifischen Variationen sicherzustellen.
Die Entwicklung eines gemeinsamen Curriculums ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg der rentenversicherungsweiten Umsetzung von Fallmanagement, da es einerseits den Richtlinien der zuständigen Fachgesellschaft – der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) – entspricht, andererseits die besondere Qualifikationsanforderung für ein Fallmanagement in der Rehabilitation ausführlich darstellt. Erstmals wird umfassend für diesen Bereich ein Kompetenzprofil beschrieben, das durch eine zertifizierte Weiterbildung für diese spezielle Tätigkeit qualifiziert.
Die zweite Auflage wurde um wesentliche praktische Hinweise, erprobte Instrumente und zahlreiche Fallbeispiele ergänzt.
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Beratung und Begleitung von Versicherten, die sich vor oder im Prozess der beruflichen (Wieder-)Eingliederung befinden, gewinnen aufgrund von gesellschaftlichen Entwicklungen und rechtlichen Anforderungen stetig an Bedeutung. Manche Versicherte befinden sich in besonderen Situationen, z. B. durch chronische Erkrankungen ggf. kombiniert mit schwierigen privaten oder beruflichen Lebensumständen. In solchen Fällen wird eine spezielle Unterstützung benötigt, da die „Standard“-Leistungen in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation allein nicht ausreichen, um im Ergebnis den Erhalt des Arbeitsplatzes zu sichern oder eine berufliche (Wieder-)Eingliederung zu ermöglichen.
Durch ein Fallmanagement will der Leistungsträger Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Menschen als Ganzes und damit auch seine Lebensumstände in den Blick nehmen. Mit dem rehapro-Projekt „Koordination individueller Teilhabe (KiT) – Bedarfsermittlung und Leistungserbringung wie aus einer Hand“ haben die Rentenversicherungsträger sich zum Ziel gesetzt, ein abgestimmtes Verfahren zu entwickeln und zu erproben, um ein in wesentlichen Punkten einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung von Fallmanagement bei gleichzeitig trägerspezifischen Variationen sicherzustellen.
Die Entwicklung eines gemeinsamen Curriculums ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg der rentenversicherungsweiten Umsetzung von Fallmanagement, da es einerseits den Richtlinien der zuständigen Fachgesellschaft – der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) – entspricht, andererseits die besondere Qualifikationsanforderung für ein Fallmanagement in der Rehabilitation ausführlich darstellt. Erstmals wird umfassend für diesen Bereich ein Kompetenzprofil beschrieben, das durch eine zertifizierte Weiterbildung für diese spezielle Tätigkeit qualifiziert.
Die zweite Auflage wurde um wesentliche praktische Hinweise, erprobte Instrumente und zahlreiche Fallbeispiele ergänzt.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Beratung und Begleitung von Versicherten, die sich vor oder im Prozess der beruflichen (Wieder-)Eingliederung befinden, gewinnen aufgrund von gesellschaftlichen Entwicklungen und rechtlichen Anforderungen stetig an Bedeutung. Manche Versicherte befinden sich in besonderen Situationen, z. B. durch chronische Erkrankungen ggf. kombiniert mit schwierigen privaten oder beruflichen Lebensumständen. In solchen Fällen wird eine spezielle Unterstützung benötigt, da die „Standard“-Leistungen in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation allein nicht ausreichen, um im Ergebnis den Erhalt des Arbeitsplatzes zu sichern oder eine berufliche (Wieder-)Eingliederung zu ermöglichen.
Durch ein Fallmanagement will der Leistungsträger Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Menschen als Ganzes und damit auch seine Lebensumstände in den Blick nehmen. Mit dem rehapro-Projekt „Koordination individueller Teilhabe (KiT) – Bedarfsermittlung und Leistungserbringung wie aus einer Hand“ haben die Rentenversicherungsträger sich zum Ziel gesetzt, ein abgestimmtes Verfahren zu entwickeln und zu erproben, um ein in wesentlichen Punkten einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung von Fallmanagement bei gleichzeitig trägerspezifischen Variationen sicherzustellen.
Die Entwicklung eines gemeinsamen Curriculums ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg der rentenversicherungsweiten Umsetzung von Fallmanagement, da es einerseits den Richtlinien der zuständigen Fachgesellschaft – der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) – entspricht, andererseits die besondere Qualifikationsanforderung für ein Fallmanagement in der Rehabilitation ausführlich darstellt. Erstmals wird umfassend für diesen Bereich ein Kompetenzprofil beschrieben, das durch eine zertifizierte Weiterbildung für diese spezielle Tätigkeit qualifiziert.
Die zweite Auflage wurde um wesentliche praktische Hinweise, erprobte Instrumente und zahlreiche Fallbeispiele ergänzt.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Beratung und Begleitung von Versicherten, die sich vor oder im Prozess der beruflichen (Wieder-)Eingliederung befinden, gewinnen aufgrund von gesellschaftlichen Entwicklungen und rechtlichen Anforderungen stetig an Bedeutung. Manche Versicherte befinden sich in besonderen Situationen, z. B. durch chronische Erkrankungen ggf. kombiniert mit schwierigen privaten oder beruflichen Lebensumständen. In solchen Fällen wird eine spezielle Unterstützung benötigt, da die „Standard“-Leistungen in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation allein nicht ausreichen, um im Ergebnis den Erhalt des Arbeitsplatzes zu sichern oder eine berufliche (Wieder-)Eingliederung zu ermöglichen.
Durch ein Fallmanagement will der Leistungsträger Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Menschen als Ganzes und damit auch seine Lebensumstände in den Blick nehmen. Mit dem rehapro-Projekt „Koordination individueller Teilhabe (KiT) – Bedarfsermittlung und Leistungserbringung wie aus einer Hand“ haben die Rentenversicherungsträger sich zum Ziel gesetzt, ein abgestimmtes Verfahren zu entwickeln und zu erproben, um ein in wesentlichen Punkten einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung von Fallmanagement bei gleichzeitig trägerspezifischen Variationen sicherzustellen.
Die Entwicklung eines gemeinsamen Curriculums ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg der rentenversicherungsweiten Umsetzung von Fallmanagement, da es einerseits den Richtlinien der zuständigen Fachgesellschaft – der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) – entspricht, andererseits die besondere Qualifikationsanforderung für ein Fallmanagement in der Rehabilitation ausführlich darstellt. Erstmals wird umfassend für diesen Bereich ein Kompetenzprofil beschrieben, das durch eine zertifizierte Weiterbildung für diese spezielle Tätigkeit qualifiziert.
Die zweite Auflage wurde um wesentliche praktische Hinweise, erprobte Instrumente und zahlreiche Fallbeispiele ergänzt.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Aktualisiert: 2023-06-01
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Aktualisiert: 2023-05-23
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Zugangs- und Teilhaberechte im Blick
Grundsätze der Gleichbehandlung, Inklusion, Barrierefreiheit: UN-Behindertenkonvention, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern, Verordnungen zu Kommunikationshilfen im Verwaltungshandeln
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung: SGB IX (Teil 1), Frühförderungsverordnung, Teilhabeberatungsverordnung
Schwerbehindertenrecht: SGB IX (Teil 3), Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung, Kraftfahrzeughilfeverordnung, Schwerbehindertenausweisverordnung, Werkstättenverordnung, Werkstätten-Mitwirkungsverordnung, Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung
Ermittlung des Grades der Behinderung: Versorgungsmedizinverordnung mit versorgungsmedizinischen Grundsätzen, GdS-Tabelle, Begutachtungsregeln, Merkzeichen
Fachleistungen der Sozialversicherungsträger: Relevante Auszüge aus den Sozialgesetzbüchern: SGB III (Arbeitsförderung), SGB V (Krankenversicherung), SGB VI (Rentenversicherung), SGB VII (Unfallversicherung), SGB XI (Pflegeversicherung), Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, Rehabilitations-Richtlinie
Eingliederungshilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt: SGB IX (Teil 2), SGB XII (Sozialhilfe), SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende), Blindenhilfe in den Bundesländern
Rechtsstand: 1. Januar 2023
Aktualisiert: 2023-05-23
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Zugangs- und Teilhaberechte im Blick
Grundsätze der Gleichbehandlung, Inklusion, Barrierefreiheit: UN-Behindertenkonvention, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern, Verordnungen zu Kommunikationshilfen im Verwaltungshandeln
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung: SGB IX (Teil 1), Frühförderungsverordnung, Teilhabeberatungsverordnung
Schwerbehindertenrecht: SGB IX (Teil 3), Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung, Kraftfahrzeughilfeverordnung, Schwerbehindertenausweisverordnung, Werkstättenverordnung, Werkstätten-Mitwirkungsverordnung, Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung
Ermittlung des Grades der Behinderung: Versorgungsmedizinverordnung mit versorgungsmedizinischen Grundsätzen, GdS-Tabelle, Begutachtungsregeln, Merkzeichen
Fachleistungen der Sozialversicherungsträger: Relevante Auszüge aus den Sozialgesetzbüchern: SGB III (Arbeitsförderung), SGB V (Krankenversicherung), SGB VI (Rentenversicherung), SGB VII (Unfallversicherung), SGB XI (Pflegeversicherung), Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, Rehabilitations-Richtlinie
Eingliederungshilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt: SGB IX (Teil 2), SGB XII (Sozialhilfe), SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende), Blindenhilfe in den Bundesländern
Rechtsstand: 1. Januar 2023
Aktualisiert: 2023-05-23
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Aktualisiert: 2023-05-23
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Ein Muss
Der LPK-SGB IX ist eine Institution - ein Muss für jede Schwerbehindertenvertretung, das Arbeitsmittel der ersten Wahl für jeden Arbeits- und Sozialrechtler. In einem Band werden SGB IX, BGG und die SchwbVWO kommentiert sowie durchgängig Kosten- und Gebührenfragen erläutert.
Reformauflage
Topaktuell mit allen Änderungen 2021
Teilhabestärkungsgesetz
Betriebsrätemodernisierungsgesetz, mit Auswirkung auf Werkstatträte
Gesetz zur Novellierung des BPersVG
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
3. Stufe Teilhaberechtsreform, insbesondere Eingliederungshilfe
RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz
Angehörigen-Entlastungsgesetz
MDK-Reformgesetz
Qualifizierungschancengesetz
Teilhabechancengesetz
Reformiertes Datenschutzrecht
Zum richtigen Zeitpunkt
Die 6. Auflage berücksichtigt insbesondere das neue Teilhabestärkungsgesetz, das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz.
Aktuelle Rechtsfragen der Corona-Pandemie und erste Entscheidungen des BAG zur 3. Reformstufe, aber auch zur Unwirksamkeitsklausel bei Kündigung schwerbehinderter Menschen sowie zu Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers bei stufenweiser Wiedereingliederung sind verständlich erklärt.
Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung
sind mit den Problemen des Behindertenrechts durch ihre tägliche Praxis umfassend vertraut:
Thomas Asmalsky, Rechtsanwalt, Oberursel | Christoph Beyer, Leiter des Inklusionsamtes beim Landschaftsverband Rheinland (LVR), Köln | Professorin Dr. Renate Bieritz-Harder, Hochschule Emden/Leer | Helmut Dankelmann, Münster | Dirk H. Dau, Richter am Bundessozialgericht a.D., Hamburg | Berthold Deusch, Referatsleiter beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Stuttgart/Karlsruhe | Professor Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D., Weimar, Honorarprofessor Universität Konstanz | Bernward Jacobs, Geschäftsführer a.D., Münster | Professor Dr. Jacob Joussen, Ruhr-Universität Bochum | Professor Dr. Steffen Luik, Richter am Bundessozialgericht, Kassel, Honorarprofessor Universität Tübingen | Dr. Till Sachadae, Fernstraßen-Bundesamt, Leipzig | Professor Reza F. Shafaei, Fachhochschule Kiel | Professorin Dr. Julia Zinsmeister, Technische Hochschule Köln
Aktualisiert: 2023-05-17
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Beratung und Begleitung von Versicherten, die sich vor oder im Prozess der beruflichen (Wieder-)Eingliederung befinden, gewinnen aufgrund von gesellschaftlichen Entwicklungen und rechtlichen Anforderungen stetig an Bedeutung. Manche Versicherte befinden sich in besonderen Situationen, z. B. durch chronische Erkrankungen ggf. kombiniert mit schwierigen privaten oder beruflichen Lebensumständen. In solchen Fällen wird eine spezielle Unterstützung benötigt, da die „Standard“-Leistungen in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation allein nicht ausreichen, um im Ergebnis den Erhalt des Arbeitsplatzes zu sichern oder eine berufliche (Wieder-)Eingliederung zu ermöglichen.
Durch ein Fallmanagement will der Leistungsträger Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Menschen als Ganzes und damit auch seine Lebensumstände in den Blick nehmen. Mit dem rehapro-Projekt „Koordination individueller Teilhabe (KiT) – Bedarfsermittlung und Leistungserbringung wie aus einer Hand“ haben die Rentenversicherungsträger sich zum Ziel gesetzt, ein abgestimmtes Verfahren zu entwickeln und zu erproben, um ein in wesentlichen Punkten einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung von Fallmanagement bei gleichzeitig trägerspezifischen Variationen sicherzustellen.
Die Entwicklung eines gemeinsamen Curriculums ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg der rentenversicherungsweiten Umsetzung von Fallmanagement, da es einerseits den Richtlinien der zuständigen Fachgesellschaft – der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) – entspricht, andererseits die besondere Qualifikationsanforderung für ein Fallmanagement in der Rehabilitation ausführlich darstellt. Erstmals wird umfassend für diesen Bereich ein Kompetenzprofil beschrieben, das durch eine zertifizierte Weiterbildung für diese spezielle Tätigkeit qualifiziert.
Die zweite Auflage wurde um wesentliche praktische Hinweise, erprobte Instrumente und zahlreiche Fallbeispiele ergänzt.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Nachteilsausgleiche sichern
Eine Behinderung und/oder schwere Krankheit führt oft zu einer höheren Belastung und zu Nachteilen im Alltag und im Arbeitsleben. Deshalb gibt es für Menschen mit Schwerbehinderung Vergünstigungen und finanzielle Hilfen. Voraussetzung dafür ist die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft, also ein Schwerbehindertenausweis.
Der Ratgeber Schwerbehindertenausweis erfolgreich beantragen
erklärt, welche Vorteile der Besitz eines Schwerbehindertenausweises bietet,
klärt juristische Begriffe wie etwa Grad der Behinderung und Merkzeichen,
informiert über Beantragungsvoraussetzungen und medizinische Vorgaben,
führt durch den Ablauf der Feststellung durch das Versorgungsamt,
zeigt auf, wie man gegen einen ablehnenden Bescheid vorgehen kann.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Beratung und Begleitung von Versicherten, die sich vor oder im Prozess der beruflichen (Wieder-)Eingliederung befinden, gewinnen aufgrund von gesellschaftlichen Entwicklungen und rechtlichen Anforderungen stetig an Bedeutung. Manche Versicherte befinden sich in besonderen Situationen, z. B. durch chronische Erkrankungen ggf. kombiniert mit schwierigen privaten oder beruflichen Lebensumständen. In solchen Fällen wird eine spezielle Unterstützung benötigt, da die „Standard“-Leistungen in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation allein nicht ausreichen, um im Ergebnis den Erhalt des Arbeitsplatzes zu sichern oder eine berufliche (Wieder-)Eingliederung zu ermöglichen.
Durch ein Fallmanagement will der Leistungsträger Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Menschen als Ganzes und damit auch seine Lebensumstände in den Blick nehmen. Mit dem rehapro-Projekt „Koordination individueller Teilhabe (KiT) – Bedarfsermittlung und Leistungserbringung wie aus einer Hand“ haben die Rentenversicherungsträger sich zum Ziel gesetzt, ein abgestimmtes Verfahren zu entwickeln und zu erproben, um ein in wesentlichen Punkten einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung von Fallmanagement bei gleichzeitig trägerspezifischen Variationen sicherzustellen.
Die Entwicklung eines gemeinsamen Curriculums ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg der rentenversicherungsweiten Umsetzung von Fallmanagement, da es einerseits den Richtlinien der zuständigen Fachgesellschaft – der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) – entspricht, andererseits die besondere Qualifikationsanforderung für ein Fallmanagement in der Rehabilitation ausführlich darstellt. Erstmals wird umfassend für diesen Bereich ein Kompetenzprofil beschrieben, das durch eine zertifizierte Weiterbildung für diese spezielle Tätigkeit qualifiziert.
Die zweite Auflage wurde um wesentliche praktische Hinweise, erprobte Instrumente und zahlreiche Fallbeispiele ergänzt.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Nachteilsausgleiche sichern
Eine Behinderung und/oder schwere Krankheit führt oft zu einer höheren Belastung und zu Nachteilen im Alltag und im Arbeitsleben. Deshalb gibt es für Menschen mit Schwerbehinderung Vergünstigungen und finanzielle Hilfen. Voraussetzung dafür ist die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft, also ein Schwerbehindertenausweis.
Der Ratgeber Schwerbehindertenausweis erfolgreich beantragen
erklärt, welche Vorteile der Besitz eines Schwerbehindertenausweises bietet,
klärt juristische Begriffe wie etwa Grad der Behinderung und Merkzeichen,
informiert über Beantragungsvoraussetzungen und medizinische Vorgaben,
führt durch den Ablauf der Feststellung durch das Versorgungsamt,
zeigt auf, wie man gegen einen ablehnenden Bescheid vorgehen kann.
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Beratung und Begleitung von Versicherten, die sich vor oder im Prozess der beruflichen (Wieder-)Eingliederung befinden, gewinnen aufgrund von gesellschaftlichen Entwicklungen und rechtlichen Anforderungen stetig an Bedeutung. Manche Versicherte befinden sich in besonderen Situationen, z. B. durch chronische Erkrankungen ggf. kombiniert mit schwierigen privaten oder beruflichen Lebensumständen. In solchen Fällen wird eine spezielle Unterstützung benötigt, da die „Standard“-Leistungen in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation allein nicht ausreichen, um im Ergebnis den Erhalt des Arbeitsplatzes zu sichern oder eine berufliche (Wieder-)Eingliederung zu ermöglichen.
Durch ein Fallmanagement will der Leistungsträger Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Menschen als Ganzes und damit auch seine Lebensumstände in den Blick nehmen. Mit dem rehapro-Projekt „Koordination individueller Teilhabe (KiT) – Bedarfsermittlung und Leistungserbringung wie aus einer Hand“ haben die Rentenversicherungsträger sich zum Ziel gesetzt, ein abgestimmtes Verfahren zu entwickeln und zu erproben, um ein in wesentlichen Punkten einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung von Fallmanagement bei gleichzeitig trägerspezifischen Variationen sicherzustellen.
Die Entwicklung eines gemeinsamen Curriculums ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg der rentenversicherungsweiten Umsetzung von Fallmanagement, da es einerseits den Richtlinien der zuständigen Fachgesellschaft – der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) – entspricht, andererseits die besondere Qualifikationsanforderung für ein Fallmanagement in der Rehabilitation ausführlich darstellt. Erstmals wird umfassend für diesen Bereich ein Kompetenzprofil beschrieben, das durch eine zertifizierte Weiterbildung für diese spezielle Tätigkeit qualifiziert.
Die zweite Auflage wurde um wesentliche praktische Hinweise, erprobte Instrumente und zahlreiche Fallbeispiele ergänzt.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Nachteilsausgleiche sichern
Eine Behinderung und/oder schwere Krankheit führt oft zu einer höheren Belastung und zu Nachteilen im Alltag und im Arbeitsleben. Deshalb gibt es für Menschen mit Schwerbehinderung Vergünstigungen und finanzielle Hilfen. Voraussetzung dafür ist die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft, also ein Schwerbehindertenausweis.
Der Ratgeber Schwerbehindertenausweis erfolgreich beantragen
erklärt, welche Vorteile der Besitz eines Schwerbehindertenausweises bietet,
klärt juristische Begriffe wie etwa Grad der Behinderung und Merkzeichen,
informiert über Beantragungsvoraussetzungen und medizinische Vorgaben,
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Nachteilsausgleiche sichern
Eine Behinderung und/oder schwere Krankheit führt oft zu einer höheren Belastung und zu Nachteilen im Alltag und im Arbeitsleben. Deshalb gibt es für Menschen mit Schwerbehinderung Vergünstigungen und finanzielle Hilfen. Voraussetzung dafür ist die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft, also ein Schwerbehindertenausweis.
Der Ratgeber Schwerbehindertenausweis erfolgreich beantragen
erklärt, welche Vorteile der Besitz eines Schwerbehindertenausweises bietet,
klärt juristische Begriffe wie etwa Grad der Behinderung und Merkzeichen,
informiert über Beantragungsvoraussetzungen und medizinische Vorgaben,
führt durch den Ablauf der Feststellung durch das Versorgungsamt,
zeigt auf, wie man gegen einen ablehnenden Bescheid vorgehen kann.
Aktualisiert: 2023-05-12
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