Gemäß § 9 Abs. 2 UStG dürfen Vermieter unternehmerisch genutzter Grundstücke auf die Steuerfreiheit ihrer Umsätze verzichten, um insbesondere das Vorsteuerabzugsrecht zu erlangen. Seit einer Änderung der Norm ab 1.1.1994 jedoch können Mieter durch einseitiges Verhalten sog. optionsschädliche Nutzungsänderungen bewirken und so ihre Vermieter steuerlich belasten. Ausgangspunkt der Arbeit ist die Frage, ob in diesen Fällen zivilrechtliche Ansprüche der Vermieter bestehen. Als Vorfrage offenbart sich indes alsbald die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 2 UStG, deren Untersuchung den Schwerpunkt der Arbeit darstellt.
Die Verfasserin entwickelt zunächst Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Prüfung umsatzsteuerlicher Normen, wobei vor allem Anwendbarkeit und Inhalt des steuerlichen Leistungsfähigkeitsprinzips im Umsatzsteuerrecht besondere Begründung erfahren. Sodann bestimmt sie einzelne Belastungs- und Gestaltungswirkungen der Norm und prüft diese am Verbrauchsteuerprinzip bzw. den Freiheitsgrundrechten. Die Verfasserin gelangt dabei zu dem Ergebnis, daß § 9 Abs. 2 UStG verfassungswidrig ist.
Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Albert-Hensel-Preis 2002 der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Andrea Liesenfeld untersucht in der vorliegenden Publikation das verfassungsrechtliche (subjektive) Leistungsfähigkeitsprinzip und seine Vorgaben für die Besteuerung des Einkommens. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen dabei die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Berücksichtigung des Existenzminimums und für die Tarifgestaltung.
Liesenfeld beginnt in einem ersten Teil mit einem historischen Überblick über die Entwicklung der Einkommensteuer und stellt in einem zweiten Teil die Aussagen anderer Wissenschaftszweige dar, die für die verfassungsrechtliche Diskussion bedeutsam sind. Erläutert werden insoweit ältere finanzwissenschaftliche Ansätze, insbesondere die Opfertheorien sowie die Vorgaben einer entscheidungsneutralen Besteuerung, wie sie von der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre formuliert werden.
Die anschließende verfassungsrechtliche Untersuchung begründet die These, dass das Leistungsfähigkeitsprinzip - anders als dies bisher allgemein angenommen wird - ein originär freiheitsrechtliches und kein gleichheitsrechtliches Besteuerungsprinzip darstellt. Als originär freiheitsrechtliches Besteuerungsprinzip vereinigt es die Forderung nach einem steuerfreien Existenzminimum und weitere freiheitsrechtliche Höchstgrenzen, die in der progressiven Tarifgestaltung zum Ausdruck kommen. Dem freiheitsrechtlichen Verständnis kommt damit eine zentrale Bedeutung für die verfassungsrechtlich zulässige Besteuerungshöhe zu. Es ist darüber hinaus aber auch für andere, mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip zusammenhängende Fragestellungen relevant.
Die Arbeit stellt das Leistungsfähigkeitsprinzip damit auf eine neue, freiheitsrechtliche Grundlage. Sie legt seine Grenzen offen, stärkt das Leistungsfähigkeitsprinzip dadurch aber auch innerhalb dieser Grenzen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gemäß § 9 Abs. 2 UStG dürfen Vermieter unternehmerisch genutzter Grundstücke auf die Steuerfreiheit ihrer Umsätze verzichten, um insbesondere das Vorsteuerabzugsrecht zu erlangen. Seit einer Änderung der Norm ab 1.1.1994 jedoch können Mieter durch einseitiges Verhalten sog. optionsschädliche Nutzungsänderungen bewirken und so ihre Vermieter steuerlich belasten. Ausgangspunkt der Arbeit ist die Frage, ob in diesen Fällen zivilrechtliche Ansprüche der Vermieter bestehen. Als Vorfrage offenbart sich indes alsbald die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 2 UStG, deren Untersuchung den Schwerpunkt der Arbeit darstellt.
Die Verfasserin entwickelt zunächst Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Prüfung umsatzsteuerlicher Normen, wobei vor allem Anwendbarkeit und Inhalt des steuerlichen Leistungsfähigkeitsprinzips im Umsatzsteuerrecht besondere Begründung erfahren. Sodann bestimmt sie einzelne Belastungs- und Gestaltungswirkungen der Norm und prüft diese am Verbrauchsteuerprinzip bzw. den Freiheitsgrundrechten. Die Verfasserin gelangt dabei zu dem Ergebnis, daß § 9 Abs. 2 UStG verfassungswidrig ist.
Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Albert-Hensel-Preis 2002 der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Andrea Liesenfeld untersucht in der vorliegenden Publikation das verfassungsrechtliche (subjektive) Leistungsfähigkeitsprinzip und seine Vorgaben für die Besteuerung des Einkommens. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen dabei die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Berücksichtigung des Existenzminimums und für die Tarifgestaltung.
Liesenfeld beginnt in einem ersten Teil mit einem historischen Überblick über die Entwicklung der Einkommensteuer und stellt in einem zweiten Teil die Aussagen anderer Wissenschaftszweige dar, die für die verfassungsrechtliche Diskussion bedeutsam sind. Erläutert werden insoweit ältere finanzwissenschaftliche Ansätze, insbesondere die Opfertheorien sowie die Vorgaben einer entscheidungsneutralen Besteuerung, wie sie von der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre formuliert werden.
Die anschließende verfassungsrechtliche Untersuchung begründet die These, dass das Leistungsfähigkeitsprinzip - anders als dies bisher allgemein angenommen wird - ein originär freiheitsrechtliches und kein gleichheitsrechtliches Besteuerungsprinzip darstellt. Als originär freiheitsrechtliches Besteuerungsprinzip vereinigt es die Forderung nach einem steuerfreien Existenzminimum und weitere freiheitsrechtliche Höchstgrenzen, die in der progressiven Tarifgestaltung zum Ausdruck kommen. Dem freiheitsrechtlichen Verständnis kommt damit eine zentrale Bedeutung für die verfassungsrechtlich zulässige Besteuerungshöhe zu. Es ist darüber hinaus aber auch für andere, mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip zusammenhängende Fragestellungen relevant.
Die Arbeit stellt das Leistungsfähigkeitsprinzip damit auf eine neue, freiheitsrechtliche Grundlage. Sie legt seine Grenzen offen, stärkt das Leistungsfähigkeitsprinzip dadurch aber auch innerhalb dieser Grenzen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Gemäß § 9 Abs. 2 UStG dürfen Vermieter unternehmerisch genutzter Grundstücke auf die Steuerfreiheit ihrer Umsätze verzichten, um insbesondere das Vorsteuerabzugsrecht zu erlangen. Seit einer Änderung der Norm ab 1.1.1994 jedoch können Mieter durch einseitiges Verhalten sog. optionsschädliche Nutzungsänderungen bewirken und so ihre Vermieter steuerlich belasten. Ausgangspunkt der Arbeit ist die Frage, ob in diesen Fällen zivilrechtliche Ansprüche der Vermieter bestehen. Als Vorfrage offenbart sich indes alsbald die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 2 UStG, deren Untersuchung den Schwerpunkt der Arbeit darstellt.
Die Verfasserin entwickelt zunächst Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Prüfung umsatzsteuerlicher Normen, wobei vor allem Anwendbarkeit und Inhalt des steuerlichen Leistungsfähigkeitsprinzips im Umsatzsteuerrecht besondere Begründung erfahren. Sodann bestimmt sie einzelne Belastungs- und Gestaltungswirkungen der Norm und prüft diese am Verbrauchsteuerprinzip bzw. den Freiheitsgrundrechten. Die Verfasserin gelangt dabei zu dem Ergebnis, daß § 9 Abs. 2 UStG verfassungswidrig ist.
Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Albert-Hensel-Preis 2002 der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Andrea Liesenfeld untersucht in der vorliegenden Publikation das verfassungsrechtliche (subjektive) Leistungsfähigkeitsprinzip und seine Vorgaben für die Besteuerung des Einkommens. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen dabei die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Berücksichtigung des Existenzminimums und für die Tarifgestaltung.
Liesenfeld beginnt in einem ersten Teil mit einem historischen Überblick über die Entwicklung der Einkommensteuer und stellt in einem zweiten Teil die Aussagen anderer Wissenschaftszweige dar, die für die verfassungsrechtliche Diskussion bedeutsam sind. Erläutert werden insoweit ältere finanzwissenschaftliche Ansätze, insbesondere die Opfertheorien sowie die Vorgaben einer entscheidungsneutralen Besteuerung, wie sie von der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre formuliert werden.
Die anschließende verfassungsrechtliche Untersuchung begründet die These, dass das Leistungsfähigkeitsprinzip - anders als dies bisher allgemein angenommen wird - ein originär freiheitsrechtliches und kein gleichheitsrechtliches Besteuerungsprinzip darstellt. Als originär freiheitsrechtliches Besteuerungsprinzip vereinigt es die Forderung nach einem steuerfreien Existenzminimum und weitere freiheitsrechtliche Höchstgrenzen, die in der progressiven Tarifgestaltung zum Ausdruck kommen. Dem freiheitsrechtlichen Verständnis kommt damit eine zentrale Bedeutung für die verfassungsrechtlich zulässige Besteuerungshöhe zu. Es ist darüber hinaus aber auch für andere, mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip zusammenhängende Fragestellungen relevant.
Die Arbeit stellt das Leistungsfähigkeitsprinzip damit auf eine neue, freiheitsrechtliche Grundlage. Sie legt seine Grenzen offen, stärkt das Leistungsfähigkeitsprinzip dadurch aber auch innerhalb dieser Grenzen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Andrea Liesenfeld untersucht in der vorliegenden Publikation das verfassungsrechtliche (subjektive) Leistungsfähigkeitsprinzip und seine Vorgaben für die Besteuerung des Einkommens. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen dabei die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Berücksichtigung des Existenzminimums und für die Tarifgestaltung.
Liesenfeld beginnt in einem ersten Teil mit einem historischen Überblick über die Entwicklung der Einkommensteuer und stellt in einem zweiten Teil die Aussagen anderer Wissenschaftszweige dar, die für die verfassungsrechtliche Diskussion bedeutsam sind. Erläutert werden insoweit ältere finanzwissenschaftliche Ansätze, insbesondere die Opfertheorien sowie die Vorgaben einer entscheidungsneutralen Besteuerung, wie sie von der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre formuliert werden.
Die anschließende verfassungsrechtliche Untersuchung begründet die These, dass das Leistungsfähigkeitsprinzip - anders als dies bisher allgemein angenommen wird - ein originär freiheitsrechtliches und kein gleichheitsrechtliches Besteuerungsprinzip darstellt. Als originär freiheitsrechtliches Besteuerungsprinzip vereinigt es die Forderung nach einem steuerfreien Existenzminimum und weitere freiheitsrechtliche Höchstgrenzen, die in der progressiven Tarifgestaltung zum Ausdruck kommen. Dem freiheitsrechtlichen Verständnis kommt damit eine zentrale Bedeutung für die verfassungsrechtlich zulässige Besteuerungshöhe zu. Es ist darüber hinaus aber auch für andere, mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip zusammenhängende Fragestellungen relevant.
Die Arbeit stellt das Leistungsfähigkeitsprinzip damit auf eine neue, freiheitsrechtliche Grundlage. Sie legt seine Grenzen offen, stärkt das Leistungsfähigkeitsprinzip dadurch aber auch innerhalb dieser Grenzen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Th. Sellhorn untersucht, welche Leitlinien das Verfassungsrecht dem Gesetzgeber hinsichtlich der Gestaltung von Steuersätzen bietet und inwieweit sich diese zur wissenschaftlichen Fundierung finanzpolitischer Entscheidungen eignen.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Th. Sellhorn untersucht, welche Leitlinien das Verfassungsrecht dem Gesetzgeber hinsichtlich der Gestaltung von Steuersätzen bietet und inwieweit sich diese zur wissenschaftlichen Fundierung finanzpolitischer Entscheidungen eignen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Gemäß § 9 Abs. 2 UStG dürfen Vermieter unternehmerisch genutzter Grundstücke auf die Steuerfreiheit ihrer Umsätze verzichten, um insbesondere das Vorsteuerabzugsrecht zu erlangen. Seit einer Änderung der Norm ab 1.1.1994 jedoch können Mieter durch einseitiges Verhalten sog. optionsschädliche Nutzungsänderungen bewirken und so ihre Vermieter steuerlich belasten. Ausgangspunkt der Arbeit ist die Frage, ob in diesen Fällen zivilrechtliche Ansprüche der Vermieter bestehen. Als Vorfrage offenbart sich indes alsbald die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 2 UStG, deren Untersuchung den Schwerpunkt der Arbeit darstellt.
Die Verfasserin entwickelt zunächst Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Prüfung umsatzsteuerlicher Normen, wobei vor allem Anwendbarkeit und Inhalt des steuerlichen Leistungsfähigkeitsprinzips im Umsatzsteuerrecht besondere Begründung erfahren. Sodann bestimmt sie einzelne Belastungs- und Gestaltungswirkungen der Norm und prüft diese am Verbrauchsteuerprinzip bzw. den Freiheitsgrundrechten. Die Verfasserin gelangt dabei zu dem Ergebnis, daß § 9 Abs. 2 UStG verfassungswidrig ist.
Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Albert-Hensel-Preis 2002 der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Andrea Liesenfeld untersucht in der vorliegenden Publikation das verfassungsrechtliche (subjektive) Leistungsfähigkeitsprinzip und seine Vorgaben für die Besteuerung des Einkommens. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen dabei die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Berücksichtigung des Existenzminimums und für die Tarifgestaltung.
Liesenfeld beginnt in einem ersten Teil mit einem historischen Überblick über die Entwicklung der Einkommensteuer und stellt in einem zweiten Teil die Aussagen anderer Wissenschaftszweige dar, die für die verfassungsrechtliche Diskussion bedeutsam sind. Erläutert werden insoweit ältere finanzwissenschaftliche Ansätze, insbesondere die Opfertheorien sowie die Vorgaben einer entscheidungsneutralen Besteuerung, wie sie von der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre formuliert werden.
Die anschließende verfassungsrechtliche Untersuchung begründet die These, dass das Leistungsfähigkeitsprinzip - anders als dies bisher allgemein angenommen wird - ein originär freiheitsrechtliches und kein gleichheitsrechtliches Besteuerungsprinzip darstellt. Als originär freiheitsrechtliches Besteuerungsprinzip vereinigt es die Forderung nach einem steuerfreien Existenzminimum und weitere freiheitsrechtliche Höchstgrenzen, die in der progressiven Tarifgestaltung zum Ausdruck kommen. Dem freiheitsrechtlichen Verständnis kommt damit eine zentrale Bedeutung für die verfassungsrechtlich zulässige Besteuerungshöhe zu. Es ist darüber hinaus aber auch für andere, mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip zusammenhängende Fragestellungen relevant.
Die Arbeit stellt das Leistungsfähigkeitsprinzip damit auf eine neue, freiheitsrechtliche Grundlage. Sie legt seine Grenzen offen, stärkt das Leistungsfähigkeitsprinzip dadurch aber auch innerhalb dieser Grenzen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das geltende deutsche Ertragsteuerrecht differenziert bei der Besteuerung von Unternehmen nach deren Rechtsform. Während das Anrechnungsverfahren die verschiedenen Rechtsformen von seiner Idee her steuerlich gleich hoch belastet hat, wurde der Grundgedanke der Rechtsformneutralität durch die Unternehmenssteuerreform 2001 weitgehend aufgegeben. Daneben haben sich Belastungsunterschiede aufgrund unterschiedlicher Finanzierungs-, Gewinnverwendungs- und Standortentscheidungen verschärft. Die Untersuchung setzt sich mit dieser Problematik zunächst im Rahmen eines multidisziplinären Vergleichs zwischen dem Grundsatz der Entscheidungsneutralität und dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auseinander. Sodann wird die Unternehmensbesteuerung nach dem StSenkG anhand dieses Vergleichs auf ihre Verfassungs- und Europarechtskonformität überprüft.
Aktualisiert: 2023-04-12
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