Im Wege des systematischen Rechtsvergleichs untersucht Christoph Torwegge die Pflichten der Leitungsorgane von deutschen und englischen Kapitalgesellschaften, die Sicherstellung der Pflichterfüllung sowie etwaige strukturelle Unterschiede zwischen der Private Limited Company und der GmbH. Der Autor setzt sich kritisch mit den Regeln beider Rechtsordnungen auseinander.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Im Wege des systematischen Rechtsvergleichs untersucht Christoph Torwegge die Pflichten der Leitungsorgane von deutschen und englischen Kapitalgesellschaften, die Sicherstellung der Pflichterfüllung sowie etwaige strukturelle Unterschiede zwischen der Private Limited Company und der GmbH. Der Autor setzt sich kritisch mit den Regeln beider Rechtsordnungen auseinander.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Im Wege des systematischen Rechtsvergleichs untersucht Christoph Torwegge die Pflichten der Leitungsorgane von deutschen und englischen Kapitalgesellschaften, die Sicherstellung der Pflichterfüllung sowie etwaige strukturelle Unterschiede zwischen der Private Limited Company und der GmbH. Der Autor setzt sich kritisch mit den Regeln beider Rechtsordnungen auseinander.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Unter dem Eindruck der auf die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Inspire-Art folgenden Debatte um zuziehende ausländische Gesellschaftsformen beleuchtet die vorliegende Arbeit die kollisionsrechtliche Behandlung der Erbfolge in Gesellschaftsanteile. Sie geht der Frage nach, welcher Rechtsordnung die todesbedingte Rechtsnachfolge in den Anteil einer englischen company limited untersteht, sofern der verstorbene Gesellschafter die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, und welchem Recht die Gesellschafternachfolge von Todes wegen in den Anteil einer deutschen Gesellschaft zu unterstellen ist, wenn der Erblasser ausländischer Staatsangehöriger war.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Unter dem Eindruck der auf die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Inspire-Art folgenden Debatte um zuziehende ausländische Gesellschaftsformen beleuchtet die vorliegende Arbeit die kollisionsrechtliche Behandlung der Erbfolge in Gesellschaftsanteile. Sie geht der Frage nach, welcher Rechtsordnung die todesbedingte Rechtsnachfolge in den Anteil einer englischen company limited untersteht, sofern der verstorbene Gesellschafter die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, und welchem Recht die Gesellschafternachfolge von Todes wegen in den Anteil einer deutschen Gesellschaft zu unterstellen ist, wenn der Erblasser ausländischer Staatsangehöriger war.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Wie kann ein angemessener und europarechtskonformer Schutz der Gläubiger einer in Deutschland niedergelassenen englischen Limited bewirkt werden? Von einer abschließenden Klärung ist diese Frage weit entfernt. Mit der »Directors’ Duty for the Benefit of Creditors« wird hier ein in Deutschland wie auch in England bislang wenig beachtetes richterrechtliches Gläubigerschutzinstrument des englischen Rechts in den Blick genommen. Das einschlägige englische Fallmaterial wird systematisiert und detailliert daraufhin untersucht, welche Rolle diese Geschäftsleiterpflicht hierzulande für den Gläubigerschutz spielen kann. Dabei finden rechtsökonomische und rechtsvergleichende Überlegungen ebenso Eingang wie die Frage, wie sich die Anwendung der »Duty for the Benefit of Creditors« in Deutschland praktisch darstellt. Es stellt sich heraus, dass sie das Potenzial hat, die bedeutendste Regelung zum Schutz der Gläubiger einer englischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland zu werden.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Wie kann ein angemessener und europarechtskonformer Schutz der Gläubiger einer in Deutschland niedergelassenen englischen Limited bewirkt werden? Von einer abschließenden Klärung ist diese Frage weit entfernt. Mit der »Directors’ Duty for the Benefit of Creditors« wird hier ein in Deutschland wie auch in England bislang wenig beachtetes richterrechtliches Gläubigerschutzinstrument des englischen Rechts in den Blick genommen. Das einschlägige englische Fallmaterial wird systematisiert und detailliert daraufhin untersucht, welche Rolle diese Geschäftsleiterpflicht hierzulande für den Gläubigerschutz spielen kann. Dabei finden rechtsökonomische und rechtsvergleichende Überlegungen ebenso Eingang wie die Frage, wie sich die Anwendung der »Duty for the Benefit of Creditors« in Deutschland praktisch darstellt. Es stellt sich heraus, dass sie das Potenzial hat, die bedeutendste Regelung zum Schutz der Gläubiger einer englischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland zu werden.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Wie kann ein angemessener und europarechtskonformer Schutz der Gläubiger einer in Deutschland niedergelassenen englischen Limited bewirkt werden? Von einer abschließenden Klärung ist diese Frage weit entfernt. Mit der »Directors’ Duty for the Benefit of Creditors« wird hier ein in Deutschland wie auch in England bislang wenig beachtetes richterrechtliches Gläubigerschutzinstrument des englischen Rechts in den Blick genommen. Das einschlägige englische Fallmaterial wird systematisiert und detailliert daraufhin untersucht, welche Rolle diese Geschäftsleiterpflicht hierzulande für den Gläubigerschutz spielen kann. Dabei finden rechtsökonomische und rechtsvergleichende Überlegungen ebenso Eingang wie die Frage, wie sich die Anwendung der »Duty for the Benefit of Creditors« in Deutschland praktisch darstellt. Es stellt sich heraus, dass sie das Potenzial hat, die bedeutendste Regelung zum Schutz der Gläubiger einer englischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland zu werden.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Unter dem Eindruck der auf die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Inspire-Art folgenden Debatte um zuziehende ausländische Gesellschaftsformen beleuchtet die vorliegende Arbeit die kollisionsrechtliche Behandlung der Erbfolge in Gesellschaftsanteile. Sie geht der Frage nach, welcher Rechtsordnung die todesbedingte Rechtsnachfolge in den Anteil einer englischen company limited untersteht, sofern der verstorbene Gesellschafter die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, und welchem Recht die Gesellschafternachfolge von Todes wegen in den Anteil einer deutschen Gesellschaft zu unterstellen ist, wenn der Erblasser ausländischer Staatsangehöriger war.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Im Wege des systematischen Rechtsvergleichs untersucht Christoph Torwegge die Pflichten der Leitungsorgane von deutschen und englischen Kapitalgesellschaften, die Sicherstellung der Pflichterfüllung sowie etwaige strukturelle Unterschiede zwischen der Private Limited Company und der GmbH. Der Autor setzt sich kritisch mit den Regeln beider Rechtsordnungen auseinander.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Im Wege des systematischen Rechtsvergleichs untersucht Christoph Torwegge die Pflichten der Leitungsorgane von deutschen und englischen Kapitalgesellschaften, die Sicherstellung der Pflichterfüllung sowie etwaige strukturelle Unterschiede zwischen der Private Limited Company und der GmbH. Der Autor setzt sich kritisch mit den Regeln beider Rechtsordnungen auseinander.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Unter dem Eindruck der auf die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Inspire-Art folgenden Debatte um zuziehende ausländische Gesellschaftsformen beleuchtet die vorliegende Arbeit die kollisionsrechtliche Behandlung der Erbfolge in Gesellschaftsanteile. Sie geht der Frage nach, welcher Rechtsordnung die todesbedingte Rechtsnachfolge in den Anteil einer englischen company limited untersteht, sofern der verstorbene Gesellschafter die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, und welchem Recht die Gesellschafternachfolge von Todes wegen in den Anteil einer deutschen Gesellschaft zu unterstellen ist, wenn der Erblasser ausländischer Staatsangehöriger war.
Aktualisiert: 2023-04-28
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Die Rechtsform der private company limited by shares ist in den vergangenen Jahren auch in Deutschland zunehmend populär geworden. Im Zuge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften stiegen die Zahlen der in Deutschland niedergelassenen Gesellschaften dieser Rechtsform massiv an. Rechtsprechung und -wissenschaft hatten sich daher verstärkt mit Fragen nach dem Miteinander einer ausländischen Rechtsform mit dem inländischen Rechtsverkehr und dessen Normen auseinanderzusetzen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei die Frage nach den Rechtsfolgen einer Löschung der in Deutschland niedergelassenen Gesellschaft im Register des Companies House in England. Insbesondere in diesem Zusammenhang stellen sich zahlreiche Fragen nach dem Verhältnis des Gründungsrechts der Gesellschaft zum deutschen Recht als dem Recht des Niederlassungsorts. Diese Fragen zu beantworten und dabei die Erfordernisse des Rechtsverkehrs mit den Grundsätzen der gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungsfreiheit in der Ausprägung durch den Europäischen Gerichtshof in Übereinstimmung zu bringen, ist das Anliegen des Verfassers. Gerade vor dem Hintergrund, dass sich die anfängliche Popularität der Rechtsform der limited company in jüngster Zeit wieder stark abgeschwächt hat und daher die Zahl der im Register gelöschten Gesellschaften erheblich zugenommen hat, gibt die Abhandlung wertvolle Hinweise zum Umgang mit einer gelöschten Limited, den Möglichkeiten der Wiedereintragung und den jeweils damit verbundenen Konsequenzen für die Gesellschaft, die Gesellschafter und den Rechtsverkehr. Die Studie ist in zwei Teile gegliedert: im ersten Teil werden die rechtlichen Grundlagen des englischen Companies Act 2006 dargestellt und unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung englischer Gerichte eingehend analysiert. Im zweiten Teil werden die dabei gewonnen Erkenntnisse auf eine in Deutschland niedergelassene limited company übertragen. Soweit die unterschiedlichen Konzeptionen des deutschen und des englischen Rechts eine solche Übertragung nicht ohne weiteres zulassen, zeigt der Verfasser Lösungswege auf, die die Niederlassungsfreiheit der Gesellschaft und ihr englisches Gründungsrecht mit den Prinzipien des deutschen Gesellschaftsrechts in Übereinstimmung bringen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Das "Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung" wurde am 26. April 1892 im Reichsgesetzblatt verkündet. Dabei gilt die GmbH weithin als Erfindung des deutschen Gesetzgebers. Schließlich ist in der gesellschaftsrechtlichen und rechtshistorischen Literatur regelmäßig die Aussage zu finden, die GmbH sei am "Grünen Tisch des Gesetzgebers" entstanden. Gleichzeitig ist aber bekannt, dass der Einführung der GmbH eine Entwicklung in England vorausging, die als "gewisse Vorentwicklung" bezeichnet wird. Bei dieser Vorentwicklung handelte es sich um die Einführung einer Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter einer joint stock company. Den Gesellschaftern einer joint stock company wurde ermöglicht, durch eine entsprechende Erklärung die Haftung der Gesellschafter für Gesellschaftsschulden entgegen den bis dahin üblichen Vorschriften auszuschließen. Die Gesellschaft wurde so zur limited company. Dies führte ab ca. 1880 zu einer Welle von Gründungen von private companies, in denen sich wenige Gesellschafter zusammenschlossen, um persönlich in dem von der Gesellschaft getragenen Unternehmen tätig zu sein. Damit konnten auch die Gesellschafter von Gesellschaften, die in der Rechtswirklichkeit eher einer partnership als einer hergebrachten joint stock company ähnelten, die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung nutzen. Diese Entwicklung wurde im Deutschen Reich insbesondere von Wilhelm Oechelhäuser genau beobachtet und als Argument für die Einführung der GmbH vorgebracht. Obwohl das als "gewisse Vorentwicklung" bezeichnete Auftreten der private companies in England in der rechtshistorischen Literatur bekannt ist, ist die Frage, ob dieses tatsächlich für die gesetzgeberische Entscheidung zur Einführung der GmbH ursächlich gewesen ist, nicht abschließend beantwortet. Vor allem aber wurde bisher noch nicht detailliert untersucht, ob nicht nur die Existenz der GmbH an sich, sondern auch ob und in welchem Umfang die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der GmbH in der Fassung des GmbH-Gesetzes vom 20. April 1892 tatsächlich auf die englische limited company zurückzuführen ist. Dieses Buch möchte der Frage nachgehen, ob Elemente der englischen limited company oder zumindest die dieser Gesellschaftsform zugrunde liegenden Konzepte durch die Verabschiedung des GmbH-Gesetzes in das deutsche Recht aufgenommen wurden. In der neueren Terminologie wird die Aufnahme ausländischer Rechtsnormen in das nationale Rechtssystem als Rechtstransfer bezeichnet. Untersuchungsgegenstand der Studie ist daher die Frage, ob und in welchem Umfang der Entstehung der GmbH ein Rechtstransfer des Rechts der limited company zugrunde liegt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die Arbeit behandelt die Insolvenz einer englischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland. Sie begnügt sich dabei nicht mit der Darstellung der seit der Inspire Art-Entscheidung des EuGH auftretenden materiellrechtlichen Folgeprobleme bei der Anwendung deutschen Sachrechts. Vielmehr werden die beiden Varianten – Hauptverfahren in Deutschland kombiniert mit englischem Sekundärverfahren und umgekehrt – durchgespielt. Zu Beginn werden die unterschiedlichen Voraussetzungen im englischen und deutschen Insolvenzeröffnungsverfahren gegenübergestellt und einer vergleichenden Würdigung unterzogen. Es folgt eine Darstellung verfahrensrechtlicher Fragen bei der Anwendung der Europäischen Insolvenzverfahrensverordnung. In einem letzten Teil widmet sich die Arbeit schließlich der Frage nach dem anwendbaren Sachrecht.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Wie kann ein angemessener und europarechtskonformer Schutz der Gläubiger einer in Deutschland niedergelassenen englischen Limited bewirkt werden? Von einer abschließenden Klärung ist diese Frage weit entfernt. Mit der »Directors’ Duty for the Benefit of Creditors« wird hier ein in Deutschland wie auch in England bislang wenig beachtetes richterrechtliches Gläubigerschutzinstrument des englischen Rechts in den Blick genommen. Das einschlägige englische Fallmaterial wird systematisiert und detailliert daraufhin untersucht, welche Rolle diese Geschäftsleiterpflicht hierzulande für den Gläubigerschutz spielen kann. Dabei finden rechtsökonomische und rechtsvergleichende Überlegungen ebenso Eingang wie die Frage, wie sich die Anwendung der »Duty for the Benefit of Creditors« in Deutschland praktisch darstellt. Es stellt sich heraus, dass sie das Potenzial hat, die bedeutendste Regelung zum Schutz der Gläubiger einer englischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland zu werden.
Aktualisiert: 2023-04-28
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