Ertragsteuerrecht

Ertragsteuerrecht von Baldauf,  Sina, Becker,  Johannes, Bode,  Walter, Böwing-Schmalenbrock,  Philipp, Brandis,  Peter, Brandl,  Harald, Danelsing,  Walter, Drüen,  Klaus-Dieter, Ebling,  Klaus, Ehmcke,  Torsten, Einsfelder,  Saphira, Erhard,  Gerd, Ettlich,  Ronald, Geserich,  Stephan, Gloßner,  Veronika, Gosch,  Dietmar, Hammer,  Markus, Heuermann,  Bernd, Hofmeister,  Ferdinand, Horstmann,  Christoph, Hütter,  Ulrich, Jachmann-Michel,  Monika, Klingberg,  Dietgard, Kröger,  Tobias, Krumm,  Marcel, Lampert,  Steffen, Lindberg,  Klaus, Loewens,  Lars, Loose,  Thomas, Mann,  Alexander, Martini,  Ruben, Nacke,  Alois, Nitzschke,  Dirk, Oellerich,  Ingo, Pfirrmann,  Volker, Pohl,  Carsten, Ratschow,  Eckart, Rauch,  Steffen Gregor, Reimer,  Ekkehart, Rengers,  Jutta, Riehl,  Eva, Rode,  Oliver, Rohrlack,  Lars, Rüsch,  Gary, Schallmoser,  Ulrich, Schießl,  Harald, Selder,  Johannes, Stöckler,  Manfred, Stuhrmann,  Gerd, Thürmer,  Bernd, Treiber,  Andreas, Valta,  Matthias, Vogel,  Max, Vogt,  Gabriele, Wackerbeck,  Matthias, Wagner,  Klaus J., Wenzel,  Alexander, Werning,  Ulrich, Werth,  Franceska
Zum Grundwerk Der Brandis/Heuermann ist der umfassende Kommentar zu allen Ertragsteuergesetzen:EinkommensteuergesetzKörperschaftsteuergesetzGewerbesteuergesetzAußensteuergesetzInvestmensteuergesetzUmwandlungsteuergesetzNebengesetze (EigZulG, FördG, FZulG, InvZulG, KapErhStG, SolZG, NEU: StAbwG, VermBG, WoPG)Verweisungsvorschriften werden insoweit erläutert, als dies zum Verständnis der jeweiligen Paragraphen erforderlich ist. Die grundlegende Kommentierung findet sich bei den Vorschriften, auf die verwiesen wird. Dieses Konzept bietet die Möglichkeit auf Detailfragen einzugehen und gleichwohl die Handlichkeit und Überschaubarkeit des Kommentars zu bewahren. Vorteile auf einen Blick15 Kommentare in einem Werk (neu: StAbwG)konzentrierte, umfassende InformationenDarstellung aus einem Gussstets aktuell durch mindestens vier Lieferungen pro Jahr Zielgruppe Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen, Kommunalverwaltungen.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-05-31
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Zum Grundwerk Der Brandis/Heuermann ist der umfassende Kommentar zu allen Ertragsteuergesetzen:EinkommensteuergesetzKörperschaftsteuergesetzGewerbesteuergesetzAußensteuergesetzInvestmensteuergesetzUmwandlungsteuergesetzNebengesetze (EigZulG, FördG, FZulG, InvZulG, KapErhStG, SolZG, NEU: StAbwG, VermBG, WoPG)Verweisungsvorschriften werden insoweit erläutert, als dies zum Verständnis der jeweiligen Paragraphen erforderlich ist. Die grundlegende Kommentierung findet sich bei den Vorschriften, auf die verwiesen wird. Dieses Konzept bietet die Möglichkeit auf Detailfragen einzugehen und gleichwohl die Handlichkeit und Überschaubarkeit des Kommentars zu bewahren. Vorteile auf einen Blick15 Kommentare in einem Werk (neu: StAbwG)konzentrierte, umfassende InformationenDarstellung aus einem Gussstets aktuell durch mindestens vier Lieferungen pro Jahr Zielgruppe Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen, Kommunalverwaltungen.
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Ertragsteuerrecht von Baldauf,  Sina, Bode,  Walter, Böwing-Schmalenbrock,  Philipp, Brandis,  Peter, Brandl,  Harald, Danelsing,  Walter, Drüen,  Klaus-Dieter, Ebling,  Klaus, Ehmcke,  Torsten, Erhard,  Gerd, Ettlich,  Ronald, Geserich,  Stephan, Gloßner,  Veronika, Gosch,  Dietmar, Hammer,  Markus, Heuermann,  Bernd, Hofmeister,  Ferdinand, Horstmann,  Christoph, Hütter,  Ulrich, Jachmann-Michel,  Monika, Klingberg,  Dietgard, Kröger,  Tobias, Krumm,  Marcel, Lampert,  Steffen, Lindberg,  Klaus, Loewens,  Lars, Loose,  Thomas, Mann,  Alexander, Martini,  Ruben, Nacke,  Alois, Nitzschke,  Dirk, Oellerich,  Ingo, Pfirrmann,  Volker, Pohl,  Carsten, Ratschow,  Eckart, Rauch,  Steffen Gregor, Reimer,  Ekkehart, Rengers,  Jutta, Riehl,  Eva, Rode,  Oliver, Rohrlack,  Lars, Rüsch,  Gary, Schallmoser,  Ulrich, Schießl,  Harald, Selder,  Johannes, Stöckler,  Manfred, Stuhrmann,  Gerd, Thürmer,  Bernd, Treiber,  Andreas, Valta,  Matthias, Vogel,  Max, Vogt,  Gabriele, Wackerbeck,  Matthias, Wagner,  Klaus J., Wenzel,  Alexander, Werning,  Ulrich, Werth,  Franceska
Zum Grundwerk Der Brandis/Heuermann ist der umfassende Kommentar zu allen Ertragsteuergesetzen:EinkommensteuergesetzKörperschaftsteuergesetzGewerbesteuergesetzAußensteuergesetzInvestmensteuergesetzUmwandlungsteuergesetzNebengesetze (EigZulG, FZulG, InvZulG, KapErhStG, SolZG, NEU: StAbwG, VermBG, WoPG)Verweisungsvorschriften werden insoweit erläutert, als dies zum Verständnis der jeweiligen Paragraphen erforderlich ist. Die grundlegende Kommentierung findet sich bei den Vorschriften, auf die verwiesen wird. Dieses Konzept bietet die Möglichkeit auf Detailfragen einzugehen und gleichwohl die Handlichkeit und Überschaubarkeit des Kommentars zu bewahren. Vorteile auf einen Blick15 Kommentare in einem Werk (neu: StAbwG)konzentrierte, umfassende InformationenDarstellung aus einem Gussstets aktuell durch mindestens vier Lieferungen pro Jahr Zielgruppe Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen, Kommunalverwaltungen.
Aktualisiert: 2023-05-22
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Die gesetzliche Verpflichtung privater Arbeitgeber zum Lohnsteuereinbehalt

Die gesetzliche Verpflichtung privater Arbeitgeber zum Lohnsteuereinbehalt von Ellers,  Oliver
Die Lohnsteuer hat im deutschen Steuersystem eine erhebliche fiskalische Bedeutung. Trotzdem sind bezüglich der Indienstnahme privater Arbeitgeber für den Lohnsteuereinbehalt eine Reihe von Kernproblemen strittig und ungeklärt. Die Untersuchung befasst sich mit vier Fragestellungen dieses Pflichtenkreises. Der Verfasser arbeitet zunächst unter ausführlicher Auseinandersetzung mit den verschiedenen Literaturauffassungen heraus, dass es sich bei der Verpflichtung zum Lohnsteuereinbehalt um eine gesetzliche Indienstnahme Privater handelt. Dies ergibt sich zum einen aus der Systematik des Lohnsteuerabzugsverfahrens, zum anderen daraus, dass dem Arbeitgeber einige für die Ausübung von Staatsgewalt typische Kompetenzen fehlen. Bei der Untersuchung der Verfassungsmäßigkeit der Indienstnahme für den Lohnsteuereinbehalt wird schwerpunktmäßig ein Verstoß gegen die Art. 12 und 3 GG untersucht. Hierbei werden zwei neue Ansätze in der Literatur zu dieser Frage berücksichtigt. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass die Indienstnahme als solche zwar zulässig ist, ihre Entschädigungslosigkeit jedoch gegen Art. 12 Abs. 1 GG und außerdem wegen einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen gesetzlich indienstgenommenen Privaten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Bezüglich der Frage der Staatshaftung für die Tätigkeit des Arbeitgebers im Rahmen der Indienstnahme wird unter Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Literatur dargelegt, dass der Staat für die Indienstnahme der Arbeitgeber einzustehen hat. Hierbei legt der Verfasser auch dar, dass alle Tätigkeiten Privater für den Staat haftungsrechtlich einheitlich zu beurteilen sind. Als entscheidendes Abgrenzungskriterium ist darauf abzustellen, ob für den geschädigten Bürger das Tätigwerden des Schädigers für den Staat deutlich wurde. Die Anerkennung des Grundsatzes "Keine Flucht ins Privatrecht" ist im Staatshaftungsrecht längst überfällig. Schließlich begründet der Verfasser, dass sich die Arbeitgeberhaftung gem. § 42d EStG nach Ablauf des Kalenderjahres nach der Lohnsteuerschuld richtet, wie sich aus dem Gesetzeswortl und der Gesetzessystematik ergibt. Da der BFH diese Frage in seiner Rechtsprechung zum Lohnsteuerrecht bisher nicht ausdrücklich entschieden hat, zeigt der Verfasser auf, dass die Rechtslage im Lohnsteuerabzugsverfahren mit der im Umsatzsteuer-Vorauszahlungsverfahren insoweit vergleichbar ist, dass die dem BFH-Urteil v. 12.10.1999 (VII R 98/98) zugrunde liegenden Grundsätze auch auf die Arbeitgeberhaftung gem. § 42d EStG übertragen werden können.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Ertragsteuerrecht

Ertragsteuerrecht von Baldauf,  Sina, Bode,  Walter, Böwing-Schmalenbrock,  Philipp, Brandis,  Peter, Brandl,  Harald, Danelsing,  Walter, Drüen,  Klaus-Dieter, Ebling,  Klaus, Ehmcke,  Torsten, Erhard,  Gerd, Ettlich,  Ronald, Geserich,  Stephan, Gloßner,  Veronika, Gosch,  Dietmar, Hammer,  Markus, Heuermann,  Bernd, Hofmeister,  Ferdinand, Horstmann,  Christoph, Hütter,  Ulrich, Jachmann-Michel,  Monika, Klingberg,  Dietgard, Kröger,  Tobias, Krumm,  Marcel, Lampert,  Steffen, Lindberg,  Klaus, Loewens,  Lars, Loose,  Thomas, Mann,  Alexander, Martini,  Ruben, Nacke,  Alois, Nitzschke,  Dirk, Oellerich,  Ingo, Pfirrmann,  Volker, Pohl,  Carsten, Ratschow,  Eckart, Rauch,  Steffen Gregor, Reimer,  Ekkehart, Rengers,  Jutta, Riehl,  Eva, Rode,  Oliver, Rohrlack,  Lars, Rüsch,  Gary, Schallmoser,  Ulrich, Schießl,  Harald, Selder,  Johannes, Stöckler,  Manfred, Stuhrmann,  Gerd, Thürmer,  Bernd, Treiber,  Andreas, Valta,  Matthias, Vogel,  Max, Vogt,  Gabriele, Wackerbeck,  Matthias, Wagner,  Klaus J., Wenzel,  Alexander, Werning,  Ulrich, Werth,  Franceska
Zum Grundwerk Der Brandis/Heuermann ist der umfassende Kommentar zu allen Ertragsteuergesetzen:EinkommensteuergesetzKörperschaftsteuergesetzGewerbesteuergesetzAußensteuergesetzInvestmensteuergesetzUmwandlungsteuergesetzNebengesetze (EigZulG, FZulG, InvZulG, KapErhStG, SolZG, NEU: StAbwG, VermBG, WoPG)Verweisungsvorschriften werden insoweit erläutert, als dies zum Verständnis der jeweiligen Paragraphen erforderlich ist. Die grundlegende Kommentierung findet sich bei den Vorschriften, auf die verwiesen wird. Dieses Konzept bietet die Möglichkeit auf Detailfragen einzugehen und gleichwohl die Handlichkeit und Überschaubarkeit des Kommentars zu bewahren. Vorteile auf einen Blick15 Kommentare in einem Werk (neu: StAbwG)konzentrierte, umfassende InformationenDarstellung aus einem Gussstets aktuell durch mindestens vier Lieferungen pro Jahr Zielgruppe Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen, Kommunalverwaltungen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Brutto- oder Nettolohn

Brutto- oder Nettolohn von Waack,  Matthias
Der Titel "Brutto- oder Nettolohn" steht für ein alltägliches Phänomen. Es betrifft rund 80% aller Erwerbstätigen. Ihnen wird als Arbeitnehmer ihr Lohn von ihrem Arbeitgeber regelmäßig nur netto ausgezahlt, und zwar nach Abzug insbesondere der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. In einem bemerkenswerten Gegensatz dazu steht, wie wenig über die rechtliche Dimension dieses Phänomens bekannt ist. Rechtswissenschaftliche Untersuchungen über das Verhältnis zwischen Arbeitsverhältnis und Quellenabzug, insbesondere dessen Auswirkungen auf den Lohnanspruch, sind dünn gesät. Dieser Befund erstaunt. Denn bis dato gibt es kein dogmatisch stimmiges Erklärungsmodell für den beitragsrechtlichen und den lohnsteuerrechtlichen Quellenabzug. Ein Grund dafür mag sein, dass dieses Phänomen in einem unübersichtlichen Schnittpunkt drei unterschiedlicher Rechtsgebiete angesiedelt ist, nämlich dem Arbeitsrecht, dem Sozialversicherungsrecht und dem Steuerrecht. Offenbar haben diese Grenzen einer Gesamtbetrachtung bislang widerstanden; bisherige Untersuchungen beschränken sich meist auf nur ein Rechtsgebiet. Hier setzt die Studie an, die damit die erste umfassende Darstellung des Quellenabzugs im Arbeitsverhältnis bildet. Ziel ist es, anhand der abgabengesetzlichen Vorgaben ein Erklärungsmodell beider Formen des Quellenabzugs unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis und den Lohnanspruch des Arbeitnehmers zu entwickeln. Zentraler Untersuchungsgegenstand ist, in welchen Rechtsformen sich der Beitragsabzug und der Lohnsteuerabzug als gesetzlich angeordneter Quellenabzug vollziehen, welche Rolle dem Arbeitgeber dabei zukommt und wie sich der jeweilige Quellenabzug auf den Lohnanspruch auswirkt. Die Untersuchung erfolgt in gewisser Weise rechtsvergleichend für den Beitragsabzug und den Lohnsteuerabzug. Behandelt wird auch die Frage, ob und inwieweit die Parteien des Arbeitsvertrages den Zugriff des Abgabenrechts auf das Arbeitsverhältnis mittels der sog. Lohnabrede beeinflussen können. Dies mündet in eine kritische Diskussion der bisherigen Deutung der originären Nettolohnabrede. Schließlich setzt sich Matthias Waack kritisch mit der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts betreffend die Frage der gesetzlichen Verzugszinsen auseinander.
Aktualisiert: 2019-12-20
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