Das neue Soziale Entschädigungsrecht
Das Recht der Sozialen Entschädigung (SER) wird mit dem SGB XIV dogmatisch, wenn auch vielleicht nicht vollständig, aber zumindest in seiner inhaltlichen Ausgestaltung und systematisch auf neue Füße gestellt. BVG und OEG sowie die entschädigungsrechtlichen Regelungen im IfSG und ZDG werden abgelöst. Zudem werden Regelungen in den Gesetzen, die nicht Bestandteil des SGB XIV werden, jedoch auf dieses an Stelle des BVG verweisen, angepasst.
Das gestaffelte Inkrafttreten der Regelungen – rückwirkend vom 1. Juli 2018 bis zum 1. Januar 2024 – erschwert allerdings den Zugang. Der Kommentar gibt den Anwenderinnen und Anwendern der Regelungen des SER in dieser Zwischenzeit Orientierungshilfe, indem die bisherigen Regelungen jeweils unter den neuen Vorschriften des SGB XIV mitkommentiert werden. Eine Synopse ist als Handreichung vorangestellt.
Der LPK zum SGB XIV
Der neue Kommentar aus der LPK-Reihe zum SGB XIV gibt die juristischen Interpretationslinien vor, mit den Schwerpunkten auf:
Systematik des Leistungsanspruchs;
Entschädigungsregelungen für Opfer von Gewalttaten und Impfschäden;
Neue Leistungen, wie z.B. die sog. Schnellen Hilfen;
Abgrenzungsfragen zu den teilweise in das Leistungssystem des SGB XIV eingezogenen Regelungen des SGB V, VII, IX und XI im Hinblick auf die Leistungsdurchführung und -erbringung;
Geänderte Verfahrensregelungen (z. B. Erleichtertes Verfahren);
Zuständigkeitsregelungen nach neuem Recht.
Mitkommentiert werden Regelungen aus dem Anti-D-Hilfegesetz, Häftlingshilfegesetz, StrRehaG, VwRehaG sowie der Teil C der Versorgungsmedizinischen Grundsätze aus der Anlage der Versorgungsmedizin-Verordnung.
Die Herausgeber:innen und Autor:innen
Dirk H. Dau, Richter am Bundessozialgericht a.D., Hamburg | Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Kassel | Renate Christine Kruse, Regierungsdirektorin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales | Dr. Anders Leopold, Richter am Landessozialgericht Hamburg | Tatjana Lilienfeld, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Landessozialgericht | Dr. Miriam Meßling, Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts, Kassel | Dr. Tobias Mushoff, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen | Prof. Dr. Katja Nebe, Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg | Olaf Rademacker, Richter am Bundessozialgericht, Kassel | Stefanie Vogl, Richterin am Hessischen Landessozialgericht, Darmstadt | Prof. Dr. Ursula Waßer, Richterin am Bundessozialgericht, Kassel | Dr. Christian Weber, Referatsleiter im Landesversorgungsamt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Aktualisiert: 2023-05-17
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Der „Kindhäuser/Hilgendorf“
ist das Standardwerk zum StGB für Studium, Referendariat und erste Berufsjahre. Die vorzügliche Kombination aus Kommentar und Lehrbuch überzeugt mit einer konzentrierten und verständlichen Darstellung zu einem erschwinglichen Preis. Seine besonderen Vorteile:
Schnelles Erfassen, Wiederholen und Beantworten der Fallfrage wie die Durchdringung des Stoffs im Rahmen eines „kommentarmäßigen“ Begründungszusammenhangs
Aufbau- und Prüfschemata erleichtern den Zugang zu dogmatisch schwierigen Problemfällen
Beispiele und Kurzfälle helfen bei Einordnung und Subsumtion des konkreten Sachverhalts
Die 9. Auflage
berücksichtigt am Ende der 19. Legislatur alle wichtigen, prüfungsrelevanten Neuerungen durch:
Das Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten (neu § 126a), Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern (neu § 176e) und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (neu § 192a)
Die Erweiterung der Nachstellung in § 238 um die Erfassung des Cyberstalkings und erweiterter Schutz gegen Zwangsprostitution in § 232a
Der neue Tatbestand der Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet in § 127 StGB
Das Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche
Das Gesetzespaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Neue Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings
Das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität
Das Gesetz zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln
Modernisierung des Schriftenbegriffs in § 11 Abs. 3 zum Inhaltsbegriff und Folgeänderungen in zahlreichen weiteren Tatbeständen
Neuer Straftatbestand der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen in § 184k, sowie erweiterter Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen von Verstorbenen in § 201a
Neuregelung der Informationspflichten bei einem Schwangerschaftsabbruch
Aktualisiert: 2023-05-17
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Der „Kindhäuser/Hilgendorf“
ist das Standardwerk zum StGB für Studium, Referendariat und erste Berufsjahre. Die vorzügliche Kombination aus Kommentar und Lehrbuch überzeugt mit einer konzentrierten und verständlichen Darstellung zu einem erschwinglichen Preis. Seine besonderen Vorteile:
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Aufbau- und Prüfschemata erleichtern den Zugang zu dogmatisch schwierigen Problemfällen
Beispiele und Kurzfälle helfen bei Einordnung und Subsumtion des konkreten Sachverhalts
Die 9. Auflage
berücksichtigt am Ende der 19. Legislatur alle wichtigen, prüfungsrelevanten Neuerungen durch:
Das Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten (neu § 126a), Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern (neu § 176e) und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (neu § 192a)
Die Erweiterung der Nachstellung in § 238 um die Erfassung des Cyberstalkings und erweiterter Schutz gegen Zwangsprostitution in § 232a
Der neue Tatbestand der Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet in § 127 StGB
Das Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche
Das Gesetzespaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Neue Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings
Das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität
Das Gesetz zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln
Modernisierung des Schriftenbegriffs in § 11 Abs. 3 zum Inhaltsbegriff und Folgeänderungen in zahlreichen weiteren Tatbeständen
Neuer Straftatbestand der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen in § 184k, sowie erweiterter Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen von Verstorbenen in § 201a
Neuregelung der Informationspflichten bei einem Schwangerschaftsabbruch
Aktualisiert: 2021-07-26
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Der „Kindhäuser/Hilgendorf“
ist das Standardwerk zum StGB für Studium, Referendariat und erste Berufsjahre. Die vorzügliche Kombination aus Kommentar und Lehrbuch überzeugt mit einer konzentrierten und verständlichen Darstellung zu einem erschwinglichen Preis. Seine besonderen Vorteile:
Schnelles Erfassen, Wiederholen und Beantworten der Fallfrage wie die Durchdringung des Stoffs im Rahmen eines „kommentarmäßigen“ Begründungszusammenhangs
Aufbau- und Prüfschemata erleichtern den Zugang zu dogmatisch schwierigen Problemfällen
Beispiele und Kurzfälle helfen bei Einordnung und Subsumtion des konkreten Sachverhalts
Die 9. Auflage
berücksichtigt am Ende der 19. Legislatur alle wichtigen, prüfungsrelevanten Neuerungen durch:
Das Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten (neu § 126a), Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern (neu § 176e) und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (neu § 192a)
Die Erweiterung der Nachstellung in § 238 um die Erfassung des Cyberstalkings und erweiterter Schutz gegen Zwangsprostitution in § 232a
Der neue Tatbestand der Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet in § 127 StGB
Das Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche
Das Gesetzespaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Neue Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings
Das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität
Das Gesetz zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln
Modernisierung des Schriftenbegriffs in § 11 Abs. 3 zum Inhaltsbegriff und Folgeänderungen in zahlreichen weiteren Tatbeständen
Neuer Straftatbestand der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen in § 184k, sowie erweiterter Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen von Verstorbenen in § 201a
Neuregelung der Informationspflichten bei einem Schwangerschaftsabbruch
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das neue Soziale Entschädigungsrecht
Das Recht der Sozialen Entschädigung (SER) wird mit dem SGB XIV dogmatisch, wenn auch vielleicht nicht vollständig, aber zumindest in seiner inhaltlichen Ausgestaltung und systematisch auf neue Füße gestellt. BVG und OEG sowie die entschädigungsrechtlichen Regelungen im IfSG und ZDG werden abgelöst. Zudem werden Regelungen in den Gesetzen, die nicht Bestandteil des SGB XIV werden, jedoch auf dieses an Stelle des BVG verweisen, angepasst.
Das gestaffelte Inkrafttreten der Regelungen – rückwirkend vom 1. Juli 2018 bis zum 1. Januar 2024 – erschwert allerdings den Zugang. Der Kommentar gibt den Anwenderinnen und Anwendern der Regelungen des SER in dieser Zwischenzeit Orientierungshilfe, indem die bisherigen Regelungen jeweils unter den neuen Vorschriften des SGB XIV mitkommentiert werden. Eine Synopse ist als Handreichung vorangestellt.
Der LPK zum SGB XIV
Der neue Kommentar aus der LPK-Reihe zum SGB XIV gibt die juristischen Interpretationslinien vor, mit den Schwerpunkten auf:
Systematik des Leistungsanspruchs;
Entschädigungsregelungen für Opfer von Gewalttaten und Impfschäden;
Neue Leistungen, wie z.B. die sog. Schnellen Hilfen;
Abgrenzungsfragen zu den teilweise in das Leistungssystem des SGB XIV eingezogenen Regelungen des SGB V, VII, IX und XI im Hinblick auf die Leistungsdurchführung und -erbringung;
Geänderte Verfahrensregelungen (z. B. Erleichtertes Verfahren);
Zuständigkeitsregelungen nach neuem Recht.
Mitkommentiert werden Regelungen aus dem Anti-D-Hilfegesetz, Häftlingshilfegesetz, StrRehaG, VwRehaG sowie der Teil C der Versorgungsmedizinischen Grundsätze aus der Anlage der Versorgungsmedizin-Verordnung.
Die Herausgeber:innen und Autor:innen
Dirk H. Dau, Richter am Bundessozialgericht a.D., Hamburg | Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Kassel | Renate Christine Kruse, Regierungsdirektorin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales | Dr. Anders Leopold, Richter am Landessozialgericht Hamburg | Tatjana Lilienfeld, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Landessozialgericht | Dr. Miriam Meßling, Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts, Kassel | Dr. Tobias Mushoff, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen | Prof. Dr. Katja Nebe, Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg | Olaf Rademacker, Richter am Bundessozialgericht, Kassel | Stefanie Vogl, Richterin am Hessischen Landessozialgericht, Darmstadt | Prof. Dr. Ursula Waßer, Richterin am Bundessozialgericht, Kassel | Dr. Christian Weber, Referatsleiter im Landesversorgungsamt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Aktualisiert: 2023-05-02
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Der „Kindhäuser“
ist eine Institution. Die vorzügliche Kombination aus Lehrbuch und Kommentar überzeugt mit einer konzentrierten und verständlichen Darstellung zu einem erschwinglichen Preis.
Seine besonderen Vorteile:
Schnelles Erfassen, Wiederholen und Beantworten der Fallfrage wie die Durchdringung des Stoffs im Rahmen eines „kommentarmäßigen“ Begründungszusammenhangs
Aufbau- und Prüfschemata erleichtern den Zugang zu dogmatisch schwierigen Problemfällen
Beispiele und Kurzfälle helfen bei Einordnung und Subsumtion des konkreten Sachverhalts
Standardwerk für „Jurastudenten, Referendare und Berufseinsteiger…, die für wenig Geld einen umfangreichen Lehr- und Praxiskommentar zur Verfügung gestellt bekommen.« (Prof. Dr. Anja Schiemann, NJW 2017, 2810)
Die 8. Auflage
berücksichtigt eine Flut an neuen, prüfungsrelevanten Gesetzen:
Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch
die neuen Entscheidungen zum assistierten Suizid
Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr
neue Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Strafbarkeit Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
Verstärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften
Ausweitung des Maßregelrechts auf extremistische Straftäter
Einführung der elektronischen Akte in der Justiz
Aufhebung der „Majestätsbeleidigung“ in („Böhmermann-Fall“)
Verschärfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
Professor Eric Hilgendorf, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und Autor zahlreicher Lehrwerke zum Allgemeinen und Besonderen Teil, führt das Erfolgsrezept fort.
Aktualisiert: 2021-10-26
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Der „Kindhäuser“
ist eine Institution. Die vorzügliche Kombination aus Lehrbuch und Kommentar überzeugt mit einer konzentrierten und verständlichen Darstellung zu einem erschwinglichen Preis.
Seine besonderen Vorteile:
Schnelles Erfassen, Wiederholen und Beantworten der Fallfrage wie die Durchdringung des Stoffs im Rahmen eines „kommentarmäßigen“ Begründungszusammenhangs
Aufbau- und Prüfschemata erleichtern den Zugang zu dogmatisch schwierigen Problemfällen
Beispiele und Kurzfälle helfen bei Einordnung und Subsumtion des konkreten Sachverhalts
Die 7. Auflage berücksichtigt eine Flut an neuen, prüfungsrelevanten Gesetzen:
Das neue Sexualstrafrecht (Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung)
Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels
Der verbesserte Schutz beim Stalking
Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches
Verschärfung des Terrorismusstrafrechts
Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen/internationalen Korruption
Die Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Mollath-Fall)
Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Beihilfe beim Suizid
Die neue Vorratsdatenspeicherung mit neuem Tatbestand der Datenhehlerei
Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages (Gesetz gegen Hasskriminalität)
Aktualisiert: 2019-09-30
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