Aktienoptionen sind ein inzwischen auch in Deutschland bekanntes und weit verbreitetes Instrument der erfolgsabhängigen Managementvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften. Die in Aktienoptionen bzw. Stock Options vielfach gesetzte Erwartung unbegrenzter Unternehmenswertsteigerung hat sich nach dem Ende der Jahre des Börsenbooms jedoch nicht erfüllt. Vor diesem Hintergrund haben zuerst amerikanische Unternehmen auf nicht-haussierende Aktienkurse reagiert und das so genannte Repricing erfunden. Repricing wird als Oberbegriff für die nachträgliche Änderung der Bedingungen von Stock Options verstanden.
Philipp Semmer unternimmt den Versuch, das amerikanische Phänomen des Repricing nach deutschem Recht zu qualifizieren. Dabei ist dieser juristischen Analyse eine ökonomische vorgelagert, die insbesondere im Rahmen der principal-agent-theory mögliche Motivationslagen und Rechtfertigungen des Repricing untersucht. Darauf aufbauend klärt er unter dem Blickwinkel des aktienrechtlichen Kompetenzgefüges die Zuständigkeitsfrage und materielle Rechtmäßigkeit des Repricing. Im Ergebnis darf nur die Hauptversammlung eine werterhöhende Veränderung der Optionsbedingungen beschließen. Im Rahmen der Untersuchung der materiellen Rechtmäßigkeit wird unter anderem diskutiert, ob ein diesbezüglicher Hauptversammlungsbeschluss unter dem Gesichtspunkt des § 255 Abs. 2 AktG zu einer unzulässigen Benachteiligung von Minderheitsaktionären führen kann. Weiteres Anliegen des Autors ist es, Lösungsansätze aufzuzeigen, die eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung von Aktionären verhindern. Hierzu werden exemplarisch Fallgruppen entwickelt, die einem interessengerechten Ausgleich dienen können. Semmer beschränkt sich nicht auf eine theoretische Untersuchung der Zulässigkeit und Voraussetzungen des Repricing, er wendet sich auch an den Praktiker, der sich mit dem Phänomen des Repricing auseinandersetzen muss.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktienoptionen sind ein inzwischen auch in Deutschland bekanntes und weit verbreitetes Instrument der erfolgsabhängigen Managementvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften. Die in Aktienoptionen bzw. Stock Options vielfach gesetzte Erwartung unbegrenzter Unternehmenswertsteigerung hat sich nach dem Ende der Jahre des Börsenbooms jedoch nicht erfüllt. Vor diesem Hintergrund haben zuerst amerikanische Unternehmen auf nicht-haussierende Aktienkurse reagiert und das so genannte Repricing erfunden. Repricing wird als Oberbegriff für die nachträgliche Änderung der Bedingungen von Stock Options verstanden.
Philipp Semmer unternimmt den Versuch, das amerikanische Phänomen des Repricing nach deutschem Recht zu qualifizieren. Dabei ist dieser juristischen Analyse eine ökonomische vorgelagert, die insbesondere im Rahmen der principal-agent-theory mögliche Motivationslagen und Rechtfertigungen des Repricing untersucht. Darauf aufbauend klärt er unter dem Blickwinkel des aktienrechtlichen Kompetenzgefüges die Zuständigkeitsfrage und materielle Rechtmäßigkeit des Repricing. Im Ergebnis darf nur die Hauptversammlung eine werterhöhende Veränderung der Optionsbedingungen beschließen. Im Rahmen der Untersuchung der materiellen Rechtmäßigkeit wird unter anderem diskutiert, ob ein diesbezüglicher Hauptversammlungsbeschluss unter dem Gesichtspunkt des § 255 Abs. 2 AktG zu einer unzulässigen Benachteiligung von Minderheitsaktionären führen kann. Weiteres Anliegen des Autors ist es, Lösungsansätze aufzuzeigen, die eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung von Aktionären verhindern. Hierzu werden exemplarisch Fallgruppen entwickelt, die einem interessengerechten Ausgleich dienen können. Semmer beschränkt sich nicht auf eine theoretische Untersuchung der Zulässigkeit und Voraussetzungen des Repricing, er wendet sich auch an den Praktiker, der sich mit dem Phänomen des Repricing auseinandersetzen muss.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktienoptionen sind ein inzwischen auch in Deutschland bekanntes und weit verbreitetes Instrument der erfolgsabhängigen Managementvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften. Die in Aktienoptionen bzw. Stock Options vielfach gesetzte Erwartung unbegrenzter Unternehmenswertsteigerung hat sich nach dem Ende der Jahre des Börsenbooms jedoch nicht erfüllt. Vor diesem Hintergrund haben zuerst amerikanische Unternehmen auf nicht-haussierende Aktienkurse reagiert und das so genannte Repricing erfunden. Repricing wird als Oberbegriff für die nachträgliche Änderung der Bedingungen von Stock Options verstanden.
Philipp Semmer unternimmt den Versuch, das amerikanische Phänomen des Repricing nach deutschem Recht zu qualifizieren. Dabei ist dieser juristischen Analyse eine ökonomische vorgelagert, die insbesondere im Rahmen der principal-agent-theory mögliche Motivationslagen und Rechtfertigungen des Repricing untersucht. Darauf aufbauend klärt er unter dem Blickwinkel des aktienrechtlichen Kompetenzgefüges die Zuständigkeitsfrage und materielle Rechtmäßigkeit des Repricing. Im Ergebnis darf nur die Hauptversammlung eine werterhöhende Veränderung der Optionsbedingungen beschließen. Im Rahmen der Untersuchung der materiellen Rechtmäßigkeit wird unter anderem diskutiert, ob ein diesbezüglicher Hauptversammlungsbeschluss unter dem Gesichtspunkt des § 255 Abs. 2 AktG zu einer unzulässigen Benachteiligung von Minderheitsaktionären führen kann. Weiteres Anliegen des Autors ist es, Lösungsansätze aufzuzeigen, die eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung von Aktionären verhindern. Hierzu werden exemplarisch Fallgruppen entwickelt, die einem interessengerechten Ausgleich dienen können. Semmer beschränkt sich nicht auf eine theoretische Untersuchung der Zulässigkeit und Voraussetzungen des Repricing, er wendet sich auch an den Praktiker, der sich mit dem Phänomen des Repricing auseinandersetzen muss.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktienoptionen sind ein inzwischen auch in Deutschland bekanntes und weit verbreitetes Instrument der erfolgsabhängigen Managementvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften. Die in Aktienoptionen bzw. Stock Options vielfach gesetzte Erwartung unbegrenzter Unternehmenswertsteigerung hat sich nach dem Ende der Jahre des Börsenbooms jedoch nicht erfüllt. Vor diesem Hintergrund haben zuerst amerikanische Unternehmen auf nicht-haussierende Aktienkurse reagiert und das so genannte Repricing erfunden. Repricing wird als Oberbegriff für die nachträgliche Änderung der Bedingungen von Stock Options verstanden.
Philipp Semmer unternimmt den Versuch, das amerikanische Phänomen des Repricing nach deutschem Recht zu qualifizieren. Dabei ist dieser juristischen Analyse eine ökonomische vorgelagert, die insbesondere im Rahmen der principal-agent-theory mögliche Motivationslagen und Rechtfertigungen des Repricing untersucht. Darauf aufbauend klärt er unter dem Blickwinkel des aktienrechtlichen Kompetenzgefüges die Zuständigkeitsfrage und materielle Rechtmäßigkeit des Repricing. Im Ergebnis darf nur die Hauptversammlung eine werterhöhende Veränderung der Optionsbedingungen beschließen. Im Rahmen der Untersuchung der materiellen Rechtmäßigkeit wird unter anderem diskutiert, ob ein diesbezüglicher Hauptversammlungsbeschluss unter dem Gesichtspunkt des § 255 Abs. 2 AktG zu einer unzulässigen Benachteiligung von Minderheitsaktionären führen kann. Weiteres Anliegen des Autors ist es, Lösungsansätze aufzuzeigen, die eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung von Aktionären verhindern. Hierzu werden exemplarisch Fallgruppen entwickelt, die einem interessengerechten Ausgleich dienen können. Semmer beschränkt sich nicht auf eine theoretische Untersuchung der Zulässigkeit und Voraussetzungen des Repricing, er wendet sich auch an den Praktiker, der sich mit dem Phänomen des Repricing auseinandersetzen muss.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktienoptionen sind ein inzwischen auch in Deutschland bekanntes und weit verbreitetes Instrument der erfolgsabhängigen Managementvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften. Die in Aktienoptionen bzw. Stock Options vielfach gesetzte Erwartung unbegrenzter Unternehmenswertsteigerung hat sich nach dem Ende der Jahre des Börsenbooms jedoch nicht erfüllt. Vor diesem Hintergrund haben zuerst amerikanische Unternehmen auf nicht-haussierende Aktienkurse reagiert und das so genannte Repricing erfunden. Repricing wird als Oberbegriff für die nachträgliche Änderung der Bedingungen von Stock Options verstanden.
Philipp Semmer unternimmt den Versuch, das amerikanische Phänomen des Repricing nach deutschem Recht zu qualifizieren. Dabei ist dieser juristischen Analyse eine ökonomische vorgelagert, die insbesondere im Rahmen der principal-agent-theory mögliche Motivationslagen und Rechtfertigungen des Repricing untersucht. Darauf aufbauend klärt er unter dem Blickwinkel des aktienrechtlichen Kompetenzgefüges die Zuständigkeitsfrage und materielle Rechtmäßigkeit des Repricing. Im Ergebnis darf nur die Hauptversammlung eine werterhöhende Veränderung der Optionsbedingungen beschließen. Im Rahmen der Untersuchung der materiellen Rechtmäßigkeit wird unter anderem diskutiert, ob ein diesbezüglicher Hauptversammlungsbeschluss unter dem Gesichtspunkt des § 255 Abs. 2 AktG zu einer unzulässigen Benachteiligung von Minderheitsaktionären führen kann. Weiteres Anliegen des Autors ist es, Lösungsansätze aufzuzeigen, die eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung von Aktionären verhindern. Hierzu werden exemplarisch Fallgruppen entwickelt, die einem interessengerechten Ausgleich dienen können. Semmer beschränkt sich nicht auf eine theoretische Untersuchung der Zulässigkeit und Voraussetzungen des Repricing, er wendet sich auch an den Praktiker, der sich mit dem Phänomen des Repricing auseinandersetzen muss.
Aktualisiert: 2023-04-15
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