Der „Bruck/Möller" hat als der traditionelle Großkommentar zum Versicherungsvertragsrecht ein herausragendes Renommee. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung. Dem fühlt sich auch die Neuauflage, die zum Inkrafttreten der VVG-Reform erscheint, in besonderem Maße verpflichtet. Die Neuauflage zeichnet sich durch zahlreiche konzeptionelle Neuerungen aus. Zu ihnen gehören neben einer einheitlichen Struktur der einzelnen Kommentierungen eine wesentlich größere Anzahl von Kommentatoren und eine größere Anzahl von Einzelbänden. Dadurch können die Kommentierungen durch ausgewiesene Experten erfolgen und stets aktuell gehalten werden. Die 9. Auflage wird in der Kommentierung naturgemäß besonderes Gewicht auf die Veränderungen durch die VVG-Reform legen. Neben dem VVG werden aber auch die AVB der wesentlichen Sparten ausführlich kommentiert. Dabei wird das materielle Recht ebenso detailliert behandelt wie Verfahrensfragen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Eines der präsentesten Themen in der medialen Berichterstattung der letzten Jahre war die Digitalisierung. Neben den unbestreitbaren Vorteilen dieser Entwicklung entstehen durch Schadsoftware und andere moderne Angriffsformen auch neue Risiken. Gegenstand dieser Arbeit sind daher die haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit Cyber-Risiken ergeben. Im Haftungsteil der Arbeit geht der Autor der Frage nach, wer für Schäden haftet, die durch Cyber-Angriffe verursacht wurden. Dabei werden zum einen die in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen untersucht. Zum anderen werden mögliche Haftungsverhältnisse dargestellt, da neben dem Angreifer auch Softwarehersteller, IT-Dienstleister, Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Vorstände sowie das Opfer des Cyber-Angriffs als Anspruchsgegner in Frage kommen.
Im Versicherungsteil der Arbeit untersucht der Autor neben grundlegenden Fragestellungen, wie der Versicherbarkeit von Cyber-Risiken, den Deckungsumfang der Cyber-Versicherung. Neben der Frage, welche Schadensereignisdefinition im Rahmen der Cyber-Versicherung am geeignetsten ist, werden unter anderem rechtliche Fragen zum Versicherungsfall, zur Serienschadenklausel, zu Obliegenheiten sowie zu Leistungsausschlüssen dargestellt. Abschließend wird der Frage nachgegangen, inwieweit bereits in klassischen Versicherungsprodukten Cyber-Risiken versichert werden und wie gegebenenfalls bestehende Deckungsüberschneidungen zur Cyber-Versicherung rechtlich zu lösen sind.
Die Arbeit richtet sich gleichermaßen an Wissenschaft und Praxis, insbesondere an Rechtsanwälte und an Juristen, die in Schaden- und Rechtsabteilungen von Versicherern tätig sind.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Die größte internationale Vereinigung der Seeschifffahrt, The Baltic International Maritime Council (BIMCO), hat in Ihrem Mitteilungsblatt 3/2005 einen Beitrag unter der Überschrift „Ship management – co-assurance risks“ veröffentlicht. Hier stellt BIMCO fest, dass diverse Ship Manager (in Deutschland auch Bereeder oder Vertragsreeder genannt) nicht ausdrücklich in der Seekaskoversicherung ihrer Auftraggeber mitversichert und damit der Gefahr eines Regresses der Versicherer ausgesetzt seien. Diese Feststellung war der Anlass für die Untersuchung mit dem Titel „Der Versicherungsschutz des Ship Managers“, die sich in vier Teile gliedert.
Teil 1: Im ersten Teil der Untersuchung wird Grundlegendes zum Ship Manager mit dem Ziel
herausgearbeitet, den rechtlichen Rahmen für die Behandlung des Ship Managers im Allgemeinen
abzustecken.
Teil 2: Der zweite Teil ist der Aufgabe des Ship Managers, für die Versicherung des Schiffes zu sorgen,
gewidmet.
Teil 3: Vor dem Hintergrund der eingangs erwähnten BIMCO-Veröffentlichung hat der Autor den
Schwerpunkt auf den dritten Teil der Untersuchung gelegt. Hier wird ausführlich untersucht,
inwieweit unter Anwendung des deutschen Rechts der Ship Manager bei fehlender ausdrücklicher
Mitversicherung in den Seeversicherungen seiner Auftraggeber einem Regress der Versicherer
ausgesetzt ist.
Teil 4: Im vierten und letzten Teil wird der Versicherungsschutz der derzeit angebotenen Ship-Manager-
Versicherung dargestellt und versicherungsrechtlich untersucht.
Der Versicherungsschutz des Ship Managers über die Versicherungen der Auftraggeber wird dem Versicherungsschutz der Ship-Manager-Versicherung gegenübergestellt. Damit kann schließlich die Frage beantwortet werden, wie weit der Versicherungsschutz des Ship Managers reicht.
Die Arbeit schließt eine Lücke in der Literatur, da der Ship Manager jetzt erstmals Gegenstand einer ausführlichen wissenschaftlichen Auseinandersetzung ist.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Der Betrugsbekämpfung wird bei vielen Sachversicherern zunehmend größeres Gewicht beigemessen. Die häufigsten Erscheinungsformen des Versicherungsbetrugs sind der fingierte Schaden (z.B. Vortäuschung eines Einbruchdiebstahls), der vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfall (z.B. Eigenbrandstiftung), der an die Versicherungsbedingungen angepasste Schaden (z.B. Schilderung des nicht versicherten Diebstahls als Raub oder eines nicht versicherten Überschwemmungsschadens als versicherter Leistungswasserschaden) oder der überhöhte Schaden (z.B. Geltendmachung überhaupt nicht existierender oder nicht beschädigter Sachen sowie falsche Angaben zur Werthaltigkeit).
Das Buch ist ausgesprochen praxisnah und berücksichtigt die bis Sommer 2013 veröffentlichte Rechtsprechung und Literatur. Weitergehende Literaturhinweise finden sich zu Beginn des jeweiligen Abschnitts. Zahlreiche, insbesondere obergerichtliche Urteile werden kurz zusammengefasst. Dadurch kann in vielen Fällen eine rechtliche Erstprüfung ohne Hinzuziehung weiterer Publikationen erfolgen.
Das Buch wendet sich an Mitarbeiter von Sachversicherungsunternehmen und Schadenregulierer sowie an Sachverständige, Anwälte und Richter, die sich mit dem Sachversicherungsrecht befassen.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Die Arbeit befasst sich mit der vertraglichen Ausgestaltung der offenen Mitversicherung. Hierbei teilen mehrere Versicherer ein Risiko quotal untereinander auf und bestimmen typischerweise einen der Beteiligten als führenden Mitversicherer. Die offene Mitversicherung ermöglicht damit die Deckungsübernahme großer Risiken, die durch einen Versicherer alleine häufig nicht zu tragen sind und kommt vor allem in der Industrieversicherung zur Anwendung.
Die sog. "Dornbracht"-Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahr 2010 lenkt den Blick auf wesentliche Fragen der vertraglichen Ausgestaltung der offenen Mitversicherung: Liegt beispielsweise ein Versicherungsvertrag mit allen Mitversicherern oder liegen mehrere Versicherungsverträge vor? Welche Konsequenzen hat diese Weichenstellung, beispielsweise im Hinblick auf die Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung? Welche Pflichten bestehen im Innenverhältnis der Mitversicherer? Und welche Bedeutung haben verschiedene Führungsklauseln?
Gerade im Industrieversicherungsbereich sind zudem Versicherungsmakler regelmäßig an der Risikoerfassung und Vertragsgestaltung beteiligt. Betrachtet werden deshalb die Folgen der Verwendung von Maklerfragebögen, wie im "Dornbracht"-Fall, oder Maklerbedingungen.
Der Titel bietet eine praxisgerechte Aufarbeitung des Vertragsrechts der offenen Mitversicherung mit Hinweisen auf mögliche Vertragsgestaltungen. Er richtet sich an Mitarbeiter von Versicherern, Rückversicherern und Versicherungsmaklern sowie mit dem Versicherungsrecht befasste Rechtsanwälte und soll einen Beitrag zur Erfassung der wesentlichen Gestaltungsfragen und deren Umsetzung in der Vertragspraxis leisten.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Der Betrugsbekämpfung wird bei vielen Sachversicherern zunehmend größeres Gewicht beigemessen. Die häufigsten Erscheinungsformen des Versicherungsbetrugs sind der fingierte Schaden (z.B. Vortäuschung eines Einbruchdiebstahls), der vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfall (z.B. Eigenbrandstiftung), der an die Versicherungsbedingungen angepasste Schaden (z.B. Schilderung des nicht versicherten Diebstahls als Raub oder eines nicht versicherten Überschwemmungsschadens als versicherter Leistungswasserschaden) oder der überhöhte Schaden (z.B. Geltendmachung überhaupt nicht existierender oder nicht beschädigter Sachen sowie falsche Angaben zur Werthaltigkeit).
Das Buch ist ausgesprochen praxisnah und berücksichtigt die bis Sommer 2013 veröffentlichte Rechtsprechung und Literatur. Weitergehende Literaturhinweise finden sich zu Beginn des jeweiligen Abschnitts. Zahlreiche, insbesondere obergerichtliche Urteile werden kurz zusammengefasst. Dadurch kann in vielen Fällen eine rechtliche Erstprüfung ohne Hinzuziehung weiterer Publikationen erfolgen.
Das Buch wendet sich an Mitarbeiter von Sachversicherungsunternehmen und Schadenregulierer sowie an Sachverständige, Anwälte und Richter, die sich mit dem Sachversicherungsrecht befassen.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Die größte internationale Vereinigung der Seeschifffahrt, The Baltic International Maritime Council (BIMCO), hat in Ihrem Mitteilungsblatt 3/2005 einen Beitrag unter der Überschrift „Ship management – co-assurance risks“ veröffentlicht. Hier stellt BIMCO fest, dass diverse Ship Manager (in Deutschland auch Bereeder oder Vertragsreeder genannt) nicht ausdrücklich in der Seekaskoversicherung ihrer Auftraggeber mitversichert und damit der Gefahr eines Regresses der Versicherer ausgesetzt seien. Diese Feststellung war der Anlass für die Untersuchung mit dem Titel „Der Versicherungsschutz des Ship Managers“, die sich in vier Teile gliedert.
Teil 1: Im ersten Teil der Untersuchung wird Grundlegendes zum Ship Manager mit dem Ziel
herausgearbeitet, den rechtlichen Rahmen für die Behandlung des Ship Managers im Allgemeinen
abzustecken.
Teil 2: Der zweite Teil ist der Aufgabe des Ship Managers, für die Versicherung des Schiffes zu sorgen,
gewidmet.
Teil 3: Vor dem Hintergrund der eingangs erwähnten BIMCO-Veröffentlichung hat der Autor den
Schwerpunkt auf den dritten Teil der Untersuchung gelegt. Hier wird ausführlich untersucht,
inwieweit unter Anwendung des deutschen Rechts der Ship Manager bei fehlender ausdrücklicher
Mitversicherung in den Seeversicherungen seiner Auftraggeber einem Regress der Versicherer
ausgesetzt ist.
Teil 4: Im vierten und letzten Teil wird der Versicherungsschutz der derzeit angebotenen Ship-Manager-
Versicherung dargestellt und versicherungsrechtlich untersucht.
Der Versicherungsschutz des Ship Managers über die Versicherungen der Auftraggeber wird dem Versicherungsschutz der Ship-Manager-Versicherung gegenübergestellt. Damit kann schließlich die Frage beantwortet werden, wie weit der Versicherungsschutz des Ship Managers reicht.
Die Arbeit schließt eine Lücke in der Literatur, da der Ship Manager jetzt erstmals Gegenstand einer ausführlichen wissenschaftlichen Auseinandersetzung ist.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Die Arbeit befasst sich mit der vertraglichen Ausgestaltung der offenen Mitversicherung. Hierbei teilen mehrere Versicherer ein Risiko quotal untereinander auf und bestimmen typischerweise einen der Beteiligten als führenden Mitversicherer. Die offene Mitversicherung ermöglicht damit die Deckungsübernahme großer Risiken, die durch einen Versicherer alleine häufig nicht zu tragen sind und kommt vor allem in der Industrieversicherung zur Anwendung.
Die sog. "Dornbracht"-Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahr 2010 lenkt den Blick auf wesentliche Fragen der vertraglichen Ausgestaltung der offenen Mitversicherung: Liegt beispielsweise ein Versicherungsvertrag mit allen Mitversicherern oder liegen mehrere Versicherungsverträge vor? Welche Konsequenzen hat diese Weichenstellung, beispielsweise im Hinblick auf die Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung? Welche Pflichten bestehen im Innenverhältnis der Mitversicherer? Und welche Bedeutung haben verschiedene Führungsklauseln?
Gerade im Industrieversicherungsbereich sind zudem Versicherungsmakler regelmäßig an der Risikoerfassung und Vertragsgestaltung beteiligt. Betrachtet werden deshalb die Folgen der Verwendung von Maklerfragebögen, wie im "Dornbracht"-Fall, oder Maklerbedingungen.
Der Titel bietet eine praxisgerechte Aufarbeitung des Vertragsrechts der offenen Mitversicherung mit Hinweisen auf mögliche Vertragsgestaltungen. Er richtet sich an Mitarbeiter von Versicherern, Rückversicherern und Versicherungsmaklern sowie mit dem Versicherungsrecht befasste Rechtsanwälte und soll einen Beitrag zur Erfassung der wesentlichen Gestaltungsfragen und deren Umsetzung in der Vertragspraxis leisten.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Der „Bruck/Möller" hat als der traditionelle Großkommentar zum Versicherungsvertragsrecht ein herausragendes Renommee. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung. Dem fühlt sich auch die Neuauflage, die zum Inkrafttreten der VVG-Reform erscheint, in besonderem Maße verpflichtet. Die Neuauflage zeichnet sich durch zahlreiche konzeptionelle Neuerungen aus. Zu ihnen gehören neben einer einheitlichen Struktur der einzelnen Kommentierungen eine wesentlich größere Anzahl von Kommentatoren und eine größere Anzahl von Einzelbänden. Dadurch können die Kommentierungen durch ausgewiesene Experten erfolgen und stets aktuell gehalten werden. Die 9. Auflage wird in der Kommentierung naturgemäß besonderes Gewicht auf die Veränderungen durch die VVG-Reform legen. Neben dem VVG werden aber auch die AVB der wesentlichen Sparten ausführlich kommentiert. Dabei wird das materielle Recht ebenso detailliert behandelt wie Verfahrensfragen.
Aktualisiert: 2023-03-27
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