Mit dem geplanten Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) wird der kollektive Rechtsschutz in Deutschland fundamental geändert. Im neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) ist die bisher in der ZPO geregelte Musterfeststellungsklage integriert und erstmalig eine auf Leistung gerichtete Sammelklage („Abhilfeklage“) verankert. Nach Versäumen der Frist zur Umsetzung der zugrundeliegenden europäischen Verbandsklagen-Richtlinie soll das neue Gesetz jetzt bis zur Sommerpause verabschiedet werden und kurzfristig in Kraft gesetzt werden.
Der neue Handkommentar
Die kurze Zeit bis zum Anwendbarkeit der neuen Abhilfeklage stellt Verbände, Anwaltschaft und Gerichte vor große Herausforderungen. Der Kommentar von Röthemeyer erscheint deshalb zeitnah nach Inkrafttreten des VDuG. Er beschreibt die neuen Klagearten umfassend aus anwaltlicher und gerichtlicher Sicht und setzt praxisnahe Schwerpunkte:
Klagebefugnis und Anwendungsbereich: Welche Ansprüche können gegen wen von wem gebündelt werden?
Klagearten: In welchem Verhältnis stehen Musterfeststellungs- und Abhilfeklage?
Gleichartige Ansprüche: Welche Kriterien sind zugrunde zu legen?
Opt-in-Modell: Was muss der Anspruchsinhaber aktiv tun, wie wahrt er seine Rechte?
Abhilfeverfahren: Wie geht das Gericht mit den Herausforderungen der besonderen Vergleichsphase um?
Erfolgreiche Abhilfeklage: Wie funktioniert das Umsetzungsverfahren?
Durchsetzung: Was kann, was muss d. sog. Sachverwalter:in bei Auskehrung des Gesamtbetrags beachten?
Welche Rolle hat das Gericht im sog. Umsetzungsverfahren?
Verständlich und praxisnah
Der HK-VDuG ordnet die neuen Formen kollektiven Rechtsschutzes in das Portfolio der Verbraucherrechtedurchsetzung einschließlich Legal Tech und Verbraucherschlichtung ein. Die Abgrenzungsfragen zur individuellen Rechtsverfolgung beschreibt der Kommentar klar und eindeutig und wertet die Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage aus.
Der Autor
Dr. Peter Röthemeyer, Lehrbeauftragter und Mediator, ist ausgewiesener Experte in Rechtsschutzfragen. Er war als Ministerialbeamter in die Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes eingebunden, war Sachverständiger im aktuellen parlamentarischen Verfahren und ist Verfasser des Handkommentars Musterfeststellungsklage, auf dem der HK-VDuG fußt.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Ein Meilenstein
Mit dem geplanten Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) wird der kollektive Rechtsschutz in Deutschland fundamental geändert. Im neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) ist die bisher in der ZPO geregelte Musterfeststellungsklage integriert und erstmalig eine auf Leistung gerichtete Sammelklage („Abhilfeklage“) verankert. Spätestens im Juni 2023 wird, vor dem Hintergrund der notwendigen Umsetzung der zugrundeliegenden europäischen Richtlinie, der Bundestag das neue Gesetz verabschieden.
Der neue Handkommentar
Die kurze Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Abhilfeklage stellt Verbände, Anwaltschaft und Gerichte vor große Herausforderungen. Der Kommentar von Röthemeyer erscheint deshalb zeitnah nach Inkrafttreten des VDuG. Er beschreibt die neuen Klagearten umfassend aus anwaltlicher und gerichtlicher Sicht und setzt praxisnahe Schwerpunkte:
Klagebefugnis und Anwendungsbereich: Welche Ansprüche können gegen wen von wem gebündelt werden?
Klagearten: In welchem Verhältnis stehen Musterfeststellungs- und Abhilfeklage?
Gleichartige Ansprüche: Welche Kriterien sind zugrunde zu legen?
Opt-in-Modell: Was muss der Anspruchsinhaber aktiv tun, wie wahrt er seine Rechte?
Abhilfeverfahren: Wie geht das Gericht mit den Herausforderungen der besonderen Vergleichsphase um?
Erfolgreiche Abhilfeklage: Wie errechnet sich der sog. Kollektive Gesamtbetrag?
Durchsetzung: Was kann, was muss der Beauftragte sog. Sachwalter bei Auskehrung des Gesamtbetrags beachten?
Welche Rolle hat das Gericht im sog. Umsetzungsverfahren?
Verständlich und praxisnah
Der HK-VDuG ordnet die neuen Formen kollektiven Rechtsschutzes in das Portfolio der Verbraucherrechtedurchsetzung einschließlich Legal Tech und Verbraucherschlichtung ein. Die Abgrenzungsfragen zur individuellen Rechtsverfolgung beschreibt der Kommentar klar und eindeutig und wertet die Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage aus.
Der Autor
Dr. Peter Röthemeyer, Lehrbeauftragter und Mediator, ist ausgewiesener Experte in Rechtsschutzfragen. Er war als Ministerialbeamter in die Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes eingebunden, war Sachverständiger im aktuellen parlamentarischen Verfahren und ist Verfasser des Handkommentars Musterfeststellungsklage, auf dem der HK-VDuG fußt.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Ein Meilenstein
Mit dem geplanten Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) wird der kollektive Rechtsschutz in Deutschland fundamental geändert. Im neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) ist die bisher in der ZPO geregelte Musterfeststellungsklage integriert und erstmalig eine auf Leistung gerichtete Sammelklage („Abhilfeklage“) verankert. Spätestens im Juni 2023 wird, vor dem Hintergrund der notwendigen Umsetzung der zugrundeliegenden europäischen Richtlinie, der Bundestag das neue Gesetz verabschieden.
Der neue Handkommentar
Die kurze Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Abhilfeklage stellt Verbände, Anwaltschaft und Gerichte vor große Herausforderungen. Der Kommentar von Röthemeyer erscheint deshalb zeitnah nach Inkrafttreten des VDuG. Er beschreibt die neuen Klagearten umfassend aus anwaltlicher und gerichtlicher Sicht und setzt praxisnahe Schwerpunkte:
Klagebefugnis und Anwendungsbereich: Welche Ansprüche können gegen wen von wem gebündelt werden?
Klagearten: In welchem Verhältnis stehen Musterfeststellungs- und Abhilfeklage?
Gleichartige Ansprüche: Welche Kriterien sind zugrunde zu legen?
Opt-in-Modell: Was muss der Anspruchsinhaber aktiv tun, wie wahrt er seine Rechte?
Abhilfeverfahren: Wie geht das Gericht mit den Herausforderungen der besonderen Vergleichsphase um?
Erfolgreiche Abhilfeklage: Wie errechnet sich der sog. Kollektive Gesamtbetrag?
Durchsetzung: Was kann, was muss der Beauftragte sog. Sachwalter bei Auskehrung des Gesamtbetrags beachten?
Welche Rolle hat das Gericht im sog. Umsetzungsverfahren?
Verständlich und praxisnah
Der HK-VDuG ordnet die neuen Formen kollektiven Rechtsschutzes in das Portfolio der Verbraucherrechtedurchsetzung einschließlich Legal Tech und Verbraucherschlichtung ein. Die Abgrenzungsfragen zur individuellen Rechtsverfolgung beschreibt der Kommentar klar und eindeutig und wertet die Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage aus.
Der Autor
Dr. Peter Röthemeyer, Lehrbeauftragter und Mediator, ist ausgewiesener Experte in Rechtsschutzfragen. Er war als Ministerialbeamter in die Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes eingebunden, war Sachverständiger im aktuellen parlamentarischen Verfahren und ist Verfasser des Handkommentars Musterfeststellungsklage, auf dem der HK-VDuG fußt.
Aktualisiert: 2023-05-05
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Ein Meilenstein
Mit dem geplanten Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) wird der kollektive Rechtsschutz in Deutschland fundamental geändert. Im neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) ist die bisher in der ZPO geregelte Musterfeststellungsklage integriert und erstmalig eine auf Leistung gerichtete Sammelklage („Abhilfeklage“) verankert. Vor dem Hintergrund der notwendigen Umsetzung der zugrundeliegenden europäischen Richtlinie ist mit der gesetzlichen Neuregelung noch im Frühjahr 2023 zu rechnen.
Der neue Handkommentar
Die kurze Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Abhilfeklage stellt Verbände, Anwaltschaft und Gerichte vor große Herausforderungen. Der Kommentar von Röthemeyer erscheint deshalb zeitnah nach Inkrafttreten des VDuG. Er beschreibt die neuen Klagearten umfassend aus anwaltlicher und gerichtlicher Sicht und setzt praxisnahe Schwerpunkte:
Klagebefugnis und Anwendungsbereich: Welche Ansprüche können gegen wen von wem gebündelt werden?
Klagearten: In welchem Verhältnis stehen Musterfeststellungs- und Abhilfeklage?
Gleichartige Ansprüche: Welche Kriterien sind zugrunde zu legen?
Opt-in-Modell: Was muss der Anspruchsinhaber aktiv tun, wie wahrt er seine Rechte?
Abhilfeverfahren: Wie geht das Gericht mit den Herausforderungen der besonderen Vergleichsphase um?
Erfolgreiche Abhilfeklage: Wie errechnet sich der sog. Kollektive Gesamtbetrag?
Durchsetzung: Was kann, was muss der Beauftragte sog. Sachwalter bei Auskehrung des Gesamtbetrags beachten?
Welche Rolle hat das Gericht im sog. Umsetzungsverfahren?
Verständlich und praxisnah
Der HK-VDuG ordnet die neuen Formen kollektiven Rechtsschutzes in das Portfolio der Verbraucherrechtedurchsetzung einschließlich Legal Tech und Verbraucherschlichtung ein. Die Abgrenzungsfragen zur individuellen Rechtsverfolgung beschreibt der Kommentar klar und eindeutig und wertet die Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage aus.
Der Autor
Dr. Peter Röthemeyer, Lehrbeauftragter und Mediator, ist ausgewiesener Experte in Rechtsschutzfragen. Er war als Ministerialbeamter in die Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes eingebunden und ist Verfasser des Handkommentars Musterfeststellungsklage, auf dem der HK-VDuG fußt.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Unmittelbar nach Einführung
der Musterfeststellungsklage wurden erste Klagen eingereicht. Die Bewährungsprobe für die Klageart hat begonnen, erste Urteile sind gefällt. Nicht nur das Verfahren gegen die Volkswagen AG zeigt die praktische Relevanz.
Die 2. Auflage des Handkommentars berücksichtigt, dass
die Verfahren massive Auslegungsprobleme und gesetzliche Ungereimtheiten offenbarten,
der Gesetzgeber bereits nach einem Jahr praxisrelevante Änderungen beschlossen hat und
das Schrifttum in vielen Beiträgen Lösungsvorschläge für die neuen Interpretationsprobleme anbietet.
Schwerpunkte der Neuauflage betreffen u.a. die Bereiche
Schlichtung
Leistungsphase
Klagebefugnis
Internationales Privatrecht
Verfahrensmanagement
Haftungsfragen
Der Autor
ist Referatsleiter im Niedersächsischen Justizministerium und hat die Entstehung des Gesetzes eng begleitet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Mit der neuen Musterfeststellungsklage
können Verfahren gebündelt werden. Die Voraussetzungen für die neue Klageart waren hoch umstritten, die §§ 606-614 extra für diese Klageart neu gefasst. Das neue Recht muss ohne Schonfrist angewandt werden, worauf sich Anwaltschaft, Gerichte und Verbände einzustellen haben.
Das Praxishandbuch Musterfeststellungsklage
schafft Orientierung im neuen Recht. Schritt für Schritt erläutert es die vielfältigen Probleme und Fallkonstellationen der neuen Klageart:
Wer ist klagebefugt, wer zuständig?
Nach welchen Regeln erfolgt die Durchführung des Musterverfahrens?
Was bedeutet die gestufte Rechtsdurchsetzung (1. Musterfeststellungsklage, 2. Individualprozess) für den strategischen Umgang mit der neuen Klageart, insbesondere für die Verteidigung der beklagten Unternehmen?
Wie erfolgt die „richtige“ Umsetzung im Prozess, wie ist das Verhältnis zu den bestehenden Verfahrensregeln (Streitverkündung, ….)?
Was erwächst wann in Rechtskraft, wer kann sich auf die Ergebnisse berufen?
Befugten Organisationen, Rechtsanwälten, Syndikusanwälten, Richterinnen und Richter
hilft das Handbuch, die neue Klageart im Prozess anzuwenden.
Schaubilder,
Musterformulierungen und
strategische Entscheidungshilfen
ermöglichen den direkten Einstieg und praxistaugliche Lösungen.
Herausgeber und Autoren
verfügen über langjährige Prozesserfahrung in kollektiven Rechtsstreitigkeiten, insbesondere mit dem KapMuG sowie aus Sammel-, Gruppen- und Musterklagen im Ausland sowie komplexen Massenverfahren in Deutschland.
Dr. Christian Nordholtz, M.Jur. (Oxford), Rechtsanwalt, Hannover; Dr. Martin Mekat, M.Jur. (Oxford), Rechtsanwalt, Frankfurt/M.; Dr. Eike Bleckwenn, LL.M. (Georgetown), Rechtsanwalt in Hannover | Dr. Stephan Boese, LL.M. oec., Rechtsanwalt und Notar in Braunschweig | Dr. Martina de Lind van Wijngaarden, LL.M. (Columbia), Rechtsanwältin in Frankfurt am Main | Dr. Ilka Heigl, Rechtsanwältin und Notarin in Frankfurt am Main | Dr. Roman Mallmann, Rechtsanwalt in Düsseldorf | Larissa Normann, Rechtsanwältin in Frankfurt am Main; Dr. Michael Rohls, LL.M. (Berkeley), Rechtsanwalt in München | Dr. Bettina Schmaltz, Rechtsanwältin in Frankfurt am Main | Dr. Hans-Patrick Schroeder, M.L.E., Rechtsanwalt in Hamburg
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die neue Musterfeststellungklage
Mit dem Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage gibt es seit dem 1.11.2018 ein neues Instrument der Anspruchsdurchsetzung.
Erstmals erhalten Verbraucherschutzverbände damit die Befugnis, zugunsten betroffener Verbraucher grundsätzliche Klärungen von Rechts- und Tatsachenfragen herbeizuführen. Die anwaltliche Beratungspraxis muss den Nutzen kostenloser Kollektivklärung gegen Risiken und Nachteile individueller Rechtsverfolgung abwägen. Die Justiz muss sich insbesondere mit der Bindungswirkung der Urteile befassen.
Der neue Handkommentar gibt zum frühestmöglichen Zeitpunkt Antworten auf die zahlreichen Auslegungsfragen.
Schwerpunkte
Umfassende Einführung
Einzelkommentierungen der §§ 606-614 ZPO
Einzelkommentierungen insbesondere zu Änderungen der §§ 29c, 32 c, 148 ZPO und § 204 BGB
Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils
Detailfragen der Verjährungshemmung
Haftung der klagenden Verbände und der Anwälte.
Kommentar hilft:
die Anmeldung zum Klageregister in das anwaltliche Beratungsportfolio aufzunehmen
Verjährungs- und Haftungsfragen zu berücksichtigen
Kooperationen von Verbänden, Prozessfinanzierern und Anwälten zu prüfen
die Leistungsphase nach dem Musterfeststellungsurteil zu antizipieren und auszufüllen.
Fachwissen aus erster Hand
Der Autor Peter Röthemeyer ist Referatsleiter im Niedersächsischen Justizministerium und hat die Entstehung des Gesetzes eng begleitet.
Aktualisiert: 2019-12-17
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Seit das Auto zum Massenverkehrsmittel geworden ist, sind alle Fragen rund um das Auto für die meisten Menschen von großer Bedeutung. Eine mögliche steuermindernde Wirkung der durch das Anschaffen bzw. das Halten eines Kraftfahrzeugs entstehenden Kosten kann im Sinne einer Finanzierungshilfe wirken. Die steuerliche Behandlung von Kfz-Unfallkosten wird in der Rechtsprechung oft nur in Einzelfragen erörtert; Einzelfallentscheidungen sind die Regel. Die Arbeit gibt einen Überblick über die verschiedenen Auffassungen in Rechtsprechung und Schrifttum zur Abzugsfähigkeit von Kfz-Unfallkosten als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung. Die vorgestellten Lösungsansätze werden kritisch betrachtet und anhand des Veranlassungsprinzips einer einheitlichen Lösung zugeführt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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