Internationaler Standortwettbewerb und demographische Entwicklung zwingen den deutschen Steuergesetzgeber zunehmend, investiertes Einkommen zu entlasten (z. B. Körperschaftsteuer von nur noch 25%, Riester-Rente). Im Sinne einer dennoch konsistenten steuerlichen Lastenausteilung bietet sich die nachgelagerte Besteuerung an, um das Leitbild der traditionellen Einkommensteuer zu ersetzen (Abzugsfähigkeit investierten Einkommens, Belastung der Ersparnisauflösung, d. h. des Konsums). Insbesondere erscheint eine nachgelagerte Einkommensbesteuerung unter Steuergerechtigkeitsaspekten (Gleichbehandlung von Sparern und Sofortkonsumenten infolge impliziter Steuerbefreiung der marktüblichen Kapitalverzinsung) überlegen. Zudem stehen ihr weder verfassungsrechtliche noch internationale oder administrative Gesichtspunkte entgegen. Schliesslich sind ihre Belastungswirkungen, wenn auch in unsystematischer Weise, bereits im gegenwärtigen Abgabenrecht weit verbreitet (z. B. Umsatzsteuer, Altersvorsorge, Realisationsprinzip, private Veräußerungseinkünfte, Eigenheim).
Die partiell nachgelagerte Besteuerung ist geeignet, die steuerliche Lastenausteilung systemkonsequent und dennoch haushaltsverträglich am nachgelagerten Korrespondenzprinzip auszurichten (Übergangsproblematik). Insbesondere gilt es, den niedrigen Thesaurierungssatz von zur Zeit 25% allen Einkommensbeziehern zugänglich zu machen, z. B. im Wege einer Körperschaftsteuer-Option für sämtliche Steuerpflichtige.
Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Nürnberger Steuergespräche e. V. 2003.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Internationaler Standortwettbewerb und demographische Entwicklung zwingen den deutschen Steuergesetzgeber zunehmend, investiertes Einkommen zu entlasten (z. B. Körperschaftsteuer von nur noch 25%, Riester-Rente). Im Sinne einer dennoch konsistenten steuerlichen Lastenausteilung bietet sich die nachgelagerte Besteuerung an, um das Leitbild der traditionellen Einkommensteuer zu ersetzen (Abzugsfähigkeit investierten Einkommens, Belastung der Ersparnisauflösung, d. h. des Konsums). Insbesondere erscheint eine nachgelagerte Einkommensbesteuerung unter Steuergerechtigkeitsaspekten (Gleichbehandlung von Sparern und Sofortkonsumenten infolge impliziter Steuerbefreiung der marktüblichen Kapitalverzinsung) überlegen. Zudem stehen ihr weder verfassungsrechtliche noch internationale oder administrative Gesichtspunkte entgegen. Schliesslich sind ihre Belastungswirkungen, wenn auch in unsystematischer Weise, bereits im gegenwärtigen Abgabenrecht weit verbreitet (z. B. Umsatzsteuer, Altersvorsorge, Realisationsprinzip, private Veräußerungseinkünfte, Eigenheim).
Die partiell nachgelagerte Besteuerung ist geeignet, die steuerliche Lastenausteilung systemkonsequent und dennoch haushaltsverträglich am nachgelagerten Korrespondenzprinzip auszurichten (Übergangsproblematik). Insbesondere gilt es, den niedrigen Thesaurierungssatz von zur Zeit 25% allen Einkommensbeziehern zugänglich zu machen, z. B. im Wege einer Körperschaftsteuer-Option für sämtliche Steuerpflichtige.
Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Nürnberger Steuergespräche e. V. 2003.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Internationaler Standortwettbewerb und demographische Entwicklung zwingen den deutschen Steuergesetzgeber zunehmend, investiertes Einkommen zu entlasten (z. B. Körperschaftsteuer von nur noch 25%, Riester-Rente). Im Sinne einer dennoch konsistenten steuerlichen Lastenausteilung bietet sich die nachgelagerte Besteuerung an, um das Leitbild der traditionellen Einkommensteuer zu ersetzen (Abzugsfähigkeit investierten Einkommens, Belastung der Ersparnisauflösung, d. h. des Konsums). Insbesondere erscheint eine nachgelagerte Einkommensbesteuerung unter Steuergerechtigkeitsaspekten (Gleichbehandlung von Sparern und Sofortkonsumenten infolge impliziter Steuerbefreiung der marktüblichen Kapitalverzinsung) überlegen. Zudem stehen ihr weder verfassungsrechtliche noch internationale oder administrative Gesichtspunkte entgegen. Schliesslich sind ihre Belastungswirkungen, wenn auch in unsystematischer Weise, bereits im gegenwärtigen Abgabenrecht weit verbreitet (z. B. Umsatzsteuer, Altersvorsorge, Realisationsprinzip, private Veräußerungseinkünfte, Eigenheim).
Die partiell nachgelagerte Besteuerung ist geeignet, die steuerliche Lastenausteilung systemkonsequent und dennoch haushaltsverträglich am nachgelagerten Korrespondenzprinzip auszurichten (Übergangsproblematik). Insbesondere gilt es, den niedrigen Thesaurierungssatz von zur Zeit 25% allen Einkommensbeziehern zugänglich zu machen, z. B. im Wege einer Körperschaftsteuer-Option für sämtliche Steuerpflichtige.
Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Nürnberger Steuergespräche e. V. 2003.
Aktualisiert: 2023-05-15
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In den vergangenen vier Jahren seit der letzten Auflage ist in der betrieblichen Altersversorgung viel passiert. Zahlreiche Gesetzesänderungen und eine umfangreiche Rechtsprechung sorgten für eine zunehmende Komplexität.
Mit dem Versorgungsausgleichsgesetz bürdete der Gesetzgeber den bAV-Versorgungsträgern im September 2009 neue Aufgaben und eine Fülle neuer Zweifelsfragen auf. Wer Arbeitgeber heute kundenorientiert bei der Einführung einer bAV beraten möchte, muss zumindest die Grundzüge des neuen Versorgungsausgleichs beherrschen. Und wer sich mit Direktzusagen zur Altersversorgung beschäftigt, der muss spätestens seit 2010 neben der Steuerbilanz auch die handelsrechtlichen Bewertungsfragen beherrschen, die durch das BilMoG völlig neu geregelt wurden.
In der 6. Auflage des Buches „Einführung in die betriebliche Altersversorgung“ finden sich alle relevanten Gesetzes- und Rechtsänderungen der letzten vier Jahre. Dem BilMoG und dem VersAusglG sind jeweils eigene Kapitel gewidmet.
In zahlreichen neuen Praxistipps und Beispielen lässt Autor Andreas Buttler die Leser wieder an seinen Erfahrungen teilhaben. In gewohnt einfachen Worten erläutert er die praktischen Auswirkungen der Rechtsprechung der letzten Jahre, wie z. B. die Folgen des Unisex-Urteils des EuGH oder die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen privater Beitragszahlungen an Direktversicherungen. Selbstverständlich werden auch die Grundzüge versicherungsfreier Durchführungswege, wie z. B. die pauschal dotierte Unterstützungskasse erläutert.
Das Buch bietet einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Themen der betrieblichen Altersversorgung. Es erleichtert Berufsanfängern oder Quereinsteigern die Einarbeitung und dient erfahrenen bAV-Fachleuten als handliches Nachschlagewerk zur Aktualisierung ihres Wissens. Zugunsten einer besseren Lesbarkeit wurde auch in der Neuauflage wieder auf allzu theoretische Abhandlungen und umfangreiche Literaturangaben verzichtet. Die wichtigsten Gesetzestexte sind jedoch im Anhang enthalten.
Aktualisiert: 2023-01-30
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In den vergangenen vier Jahren seit der letzten Auflage ist in der betrieblichen Altersversorgung viel passiert. Zahlreiche Gesetzesänderungen und eine umfangreiche Rechtsprechung sorgten für eine zunehmende Komplexität.
Mit dem Versorgungsausgleichsgesetz bürdete der Gesetzgeber den bAV-Versorgungsträgern im September 2009 neue Aufgaben und eine Fülle neuer Zweifelsfragen auf. Wer Arbeitgeber heute kundenorientiert bei der Einführung einer bAV beraten möchte, muss zumindest die Grundzüge des neuen Versorgungsausgleichs beherrschen. Und wer sich mit Direktzusagen zur Altersversorgung beschäftigt, der muss spätestens seit 2010 neben der Steuerbilanz auch die handelsrechtlichen Bewertungsfragen beherrschen, die durch das BilMoG völlig neu geregelt wurden.
In der 6. Auflage des Buches „Einführung in die betriebliche Altersversorgung“ finden sich alle relevanten Gesetzes- und Rechtsänderungen der letzten vier Jahre. Dem BilMoG und dem VersAusglG sind jeweils eigene Kapitel gewidmet.
In zahlreichen neuen Praxistipps und Beispielen lässt Autor Andreas Buttler die Leser wieder an seinen Erfahrungen teilhaben. In gewohnt einfachen Worten erläutert er die praktischen Auswirkungen der Rechtsprechung der letzten Jahre, wie z. B. die Folgen des Unisex-Urteils des EuGH oder die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen privater Beitragszahlungen an Direktversicherungen. Selbstverständlich werden auch die Grundzüge versicherungsfreier Durchführungswege, wie z. B. die pauschal dotierte Unterstützungskasse erläutert.
Das Buch bietet einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Themen der betrieblichen Altersversorgung. Es erleichtert Berufsanfängern oder Quereinsteigern die Einarbeitung und dient erfahrenen bAV-Fachleuten als handliches Nachschlagewerk zur Aktualisierung ihres Wissens. Zugunsten einer besseren Lesbarkeit wurde auch in der Neuauflage wieder auf allzu theoretische Abhandlungen und umfangreiche Literaturangaben verzichtet. Die wichtigsten Gesetzestexte sind jedoch im Anhang enthalten.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Aktualisiert: 2016-11-22
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Internationaler Standortwettbewerb und demographische Entwicklung zwingen den deutschen Steuergesetzgeber zunehmend, investiertes Einkommen zu entlasten (z. B. Körperschaftsteuer von nur noch 25%, Riester-Rente). Im Sinne einer dennoch konsistenten steuerlichen Lastenausteilung bietet sich die nachgelagerte Besteuerung an, um das Leitbild der traditionellen Einkommensteuer zu ersetzen (Abzugsfähigkeit investierten Einkommens, Belastung der Ersparnisauflösung, d. h. des Konsums). Insbesondere erscheint eine nachgelagerte Einkommensbesteuerung unter Steuergerechtigkeitsaspekten (Gleichbehandlung von Sparern und Sofortkonsumenten infolge impliziter Steuerbefreiung der marktüblichen Kapitalverzinsung) überlegen. Zudem stehen ihr weder verfassungsrechtliche noch internationale oder administrative Gesichtspunkte entgegen. Schliesslich sind ihre Belastungswirkungen, wenn auch in unsystematischer Weise, bereits im gegenwärtigen Abgabenrecht weit verbreitet (z. B. Umsatzsteuer, Altersvorsorge, Realisationsprinzip, private Veräußerungseinkünfte, Eigenheim).
Die partiell nachgelagerte Besteuerung ist geeignet, die steuerliche Lastenausteilung systemkonsequent und dennoch haushaltsverträglich am nachgelagerten Korrespondenzprinzip auszurichten (Übergangsproblematik). Insbesondere gilt es, den niedrigen Thesaurierungssatz von zur Zeit 25% allen Einkommensbeziehern zugänglich zu machen, z. B. im Wege einer Körperschaftsteuer-Option für sämtliche Steuerpflichtige.
Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Nürnberger Steuergespräche e. V. 2003.
Aktualisiert: 2023-04-15
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