Im Dezember 2008 hat die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel die schwäbische Hausfrau als Vorbild einer vorausschauenden und sparsamen Haushaltspolitik angeführt. Diese lebe nicht über ihre Verhältnisse und gebe nicht mehr Geld aus, als ihr zur Verfügung stehe. Auf den Bundeshaushalt übertragen heißt das, der Bund solle Einnahmen und Ausgaben ausgleichen ohne neue Schulden aufzunehmen. Auch wenn dieses nachvollziehbare Ziel grundsätzlich breite Zustimmung erfuhr, realistisch erschien es zum damaligen Zeitpunkt nicht. Schließlich wuchs der Schuldenberg in den vorangegangenen Jahrzehnten kontinuierlich an und es galt zu diesem Zeitpunkt, die Auswirkungen einer akuten Finanzkrise zu lindern. Trotzdem konnte die Bundesregierung im Jahr 2014 das erste Mal seit dem Jahr 1969 einen ohne Kreditaufnahme ausgeglichenen Bundeshaushalt vorweisen. Mehr noch: Der Bund konnte in den folgenden Jahren sogar Haushaltsüberschüsse erwirtschaften. In der Folge hat die Bundesregierung diverse Rücklagen im Bundeshaushalt angelegt: So hat sie im Haushalt 2015 erstmalig die „Asylrücklage“ gebildet, die zu Beginn des Jahres 2019 einen Bestand von rund 35,2 Mrd. Euro hatte. Mit dem Haushalt 2018 wurde erstmalig die „Rüstungsrücklage“ eingeführt. Weiterhin soll ab dem Jahr 2021 eine „Demografierücklage“ gebildet werden, die spätere Ausgaben der Rentenversicherung entlasten soll. Die Bildung von Rücklagen wird von Haushaltsexperten und der Regierungsopposition zunehmend kritisch bewertet. Zum einen werden anstelle von „Überlaufbecken für nicht benötigte Steuergelder“, „Regenwetterfonds“, und „undurchsichtigen Spartruhen“ alternative Verwendungsmöglichkeiten diskutiert. Zum anderen wird argumentiert, die Rücklagen widersprächen dem geltenden Haushaltsrecht. Es wird befürchtet, dass mit den Rücklagen sog. Schattenhaushalte aufgebaut werden. Diese Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, inwiefern die Bildung von Rücklagen im Bundeshaushalt rechtlich legitimiert ist. Zur Bearbeitung dieser Fragestellung werden die drei vorgenannten Rücklagen herangezogen. Dabei werden auch die Auswirkungen der Rücklagenbildung auf die Schuldenbremse und die Kreditaufnahme untersucht. Anschließend folgt der Vorschlag einer gesetzlichen Normierung von Rücklagen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Diese Arbeit untersucht die Kreditaufnahme des Bundes über Nebenhaushalte. Die Untersuchung stützt sich auf umfassendes Tabellenmaterial, das das gesamte öffentliche Finanzwesen beleuchtet. Die Arbeit untergliedert sich in drei Teile: In einem ersten Teil werden grundlegende Fragen nach der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Kreditaufnahme durch den Bund sowie die materiellen Grenzen der Staatsverschuldung beleuchtet. Hierbei wird auch die Verschuldensgrenze der Art. 104 c EGV untersucht und Probleme der innerstaatlichen Umsetzung aufgezeigt. Der Schwerpunkt liegt jedoch in der Analyse der Vorschriften des Art. 115 I S. 2 GG und Art. 109 II GG und deren Verhältnis zueinander. Der zweite Teil der Untersuchung beschäftigt sich mit den Nebenhaushalten, ihren theoretischen Grundlagen sowie der Frage nach der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Nebenhaushalte. Der Autor untersucht die Vereinbarkeit der Nebenhaushalte mit den Haushaltsgrundsätzen und gelangt zum Erfordernis der sachlichen Rechtfertigung der Nebenhaushalte. Der dritte Teil untersucht sodann die Kreditaufnahme im Bereich der Nebenhaushalte. Dabei wird zwischen der Kreditaufnahme über Sondervermögen und juristischen Personen unterschieden. Im Einzelnen werden dann das ERP-Sondervermögen, das Bundeseisenbahnvermögen, die Deutsche Bundespost, der Fonds «Deutsche Einheit», der Kreditabwicklungsfonds, der Erblastentilgungsfonds sowie die Treuhandanstalt untersucht.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Seit jeher sind Nebenhaushalte bekannt, die besonderer Verwaltung unterstehen, vom Gesamtbudget abgetrennt und einem besonderen Zweck gewidmet sind. Wegen des Budgetrechts des Parlaments stellen solche Sondervermögen aber verfassungsrechtlich problematische Haushaltsausgliederungen dar. Die ungebrochene Gründungsbereitschaft erfordert eine umfassende verfassungs- und verwaltungsrechtliche Aufarbeitung des Instituts des rechtlich unselbständigen Sondervermögens. Die Autorin nimmt sich dem Prüfungsbedarf an, geht auf die Rechtsstellung der Sondervermögen, unterschiedliche Verwaltungsformen, die Vorgaben durch Staatsstrukturprinzipien sowie die haushaltsverfassungsrechtlichen Anforderungen ein. Sie befasst sich mit dem Verhältnis Muttergemeinwesen Bund/Sondervermögen, mit der Insolvenzfähigkeit des Sondervermögens und Fragen der Amtshaftung.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, warum die Regierung die Entscheidung getroffen hat, die Wiedervereinigung durch einige Nebenhaushalte zu finanzieren. Als Beurteilungskriterien werden zwei theoretische Ansätze zugrunde gelegt: die Theorie des öffentlichen Haushalts für die Ergebnisorientierung und die Neue Politische Ökonomie für die Verfahrensorientierung. Eine Entscheidung für einen neuen Nebenhaushalt muß aus einem Grundkonsens durch Zwei-Drittel-Mehrheit gewährleistet werden. Auf der Ebene politischer Prozesse sollen demokratische Verfahrensweisen entweder durch die parlamentarische Kontrolle oder durch die Selbstverwaltung gesichert werden.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das Buch analysiert die Nebenhaushalte des Bundes in historischer, struktureller, haushaltsrechtlicher und empirischer Hinsicht. Den weitläufig zu beobachtenden Verallgemeinerungen auf dem Gebiet der außerbudgetären Aktivität des Bundes wird die These von der äußerst vielfältigen Struktur der Budgetausgliederungen entgegengesetzt. Diese strukturelle Pluralität wird zunächst historisch erschlossen. Hierauf aufbauend erfolgt die kategoriale Analyse der Budgetausgliederungen anhand von vier in dieser Arbeit entwickelten, primär haushaltsrechtlichen Kriterien. Im Anschluß daran werden die Sondervermögen als die derzeit bedeutsamste Erscheinungsform der Nebenhaushalte des Bundes analysiert.
Aktualisiert: 2019-12-19
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