Der Handkommentar OWiG
mit seinem auf Verständlichkeit und Argumentationstiefe ausgerichteten Konzept hat Bestnoten erhalten. Zu Recht:
Strafrechtler erhalten präzise Hinweise zur verwaltungsrechtlichen Vorgehensweise und zu Besonderheiten im OWiG, insbesondere bei Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln. Zahlreiche Hinweise zur zuständigen Verwaltungsbehörde, zur gerichtlichen Durchsetzbarkeit und Beweisführung, Formulierungshilfen (z. B. Einspruch) und Tenorierungen ergänzen die Darstellung. Parallelen und Argumente aus dem Straf- wie Strafprozessrecht erleichtern ihm den Zugang.
Verwaltungsrechtlern in Behörde, Anwaltschaft oder Gericht werden komprimiert die anwendungsrelevanten strafrechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Norm vermittelt.
Praxis wie Ausbildung profitieren von Übersichten und Schemata zu den Rechtsfolgen einer Ordnungswidrigkeit und den Verjährungsvorschriften.
Die Schwerpunkte der 2. Auflage
Die neue DS-GVO und die Änderungen im BDSG
Viele neue einzelfallbezogene Anwendungsfragen aus dem Besonderen Verwaltungsrecht, wie z. B. die Anwendung der Einziehungsvorschriften zur Abschöpfung von Transporterlösen im Straßenverkehrsrecht
Die Neuerungen durch das geplante Verbandssanktionengesetz
Aktuellste Rechtsprechung z. B. zur Rechtswidrigkeit von Strafzetteln privater Dienstleister
Besonders praxisnah und kostengünstig
durch zahlreiche neue Gebühren- und Kostenhinweise und das zu einem hoch attraktiven Preis.
Herausgeber und Autoren
sind Spezialisten aus dem Straf- und Verwaltungsrecht, die die notwendige „Vernetzung“ des Ordnungswidrigkeitenrechts widerspiegeln. Sie geben auch in puncto wissenschaftlicher Durchdringung neue Impulse und verhelfen im Behörden-, Beratungs- und Gerichtsalltag zu verständlichen Argumenten:
Sinan Akay, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Freiburg | Prof. Dr. Kathi Gassner, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Mannheim | Dr. Jörg Habetha, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Freiburg | Heinz-Georg Kerkmann, Oberamtsanwalt und Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege, Bad Münstereifel| Sebastian Kleemann, Universität des Saarlandes, Saarbrücken | Carsten Krumm, Richter am Amtsgericht, Dortmund | Carlo S. Kunz, Rechtsanwalt, Stuttgart | Prof. Dr. Dr. Jürgen Louis, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung, Kehl | Prof. Dr. Christian Majer, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg | Urban Sandherr, Richter am Kammergericht, Berlin | Christian Schmitt, Rechtsanwalt, Saarbrücken | Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy, Goethe-Universität, Frankfurt a.M. | Dr. Sebastian Seith, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Freiburg | Heike Stahnke, Oberamtsanwältin bei der Amtsanwaltschaft, Frankfurt a.M. | Dr. Anne Ulrich, Rechtsanwältin, Freiburg | Victoria Voelker, Universität des Saarlandes, Saarbrücken | Dr. Matthias Ziegler, Universität des Saarlandes, Saarbrücken
Aktualisiert: 2023-04-04
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Bei dieser Arbeit handelt es sich um die erste Monographie, die sich mit der zentralen Schaltstelle zwischen den Sanktionsnormkomplexen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht befasst. Eingehend werden die anlässlich der BAföG-Betrugsfälle erst jüngst zu Tage getretenen strafrechtsdogmatischen Problematiken der Regel des § 21 OWiG und ihrer Umkehrung untersucht.
Nachdem der Autor den Befund stellt, dass sämtliche Lösungskonzepte an erheblichen dogmatischen Defiziten leiden, entwickelt er auf der Basis der Trennung von Verhaltens- und Sanktionsnormen eine idealtypische Regelung für das gleichzeitige Zusammentreffen der beiden Sanktionsnormtypen.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Vor dem Hintergrund gewaltiger Unternehmensschäden durch Gesetzesverletzungen untersucht das vorliegende Werk anhand einer empirischen Erhebung die Effektivität des § 130 OWiG bei der Ahndung von Wirtschaftsdelinquenz im weiteren Sinne. Neben Ausführungen zum Umfang der Haftungsverantwortung leitender Führungskräfte, auch außerhalb der Zentralnorm der aktuellen Compliance-Diskussion, stellt die Arbeit einen Leitfaden haftungsträchtiger Unternehmenspflichten auf. Daneben wird u.a. auf das Problem der Inhaberstellung von Konzerngesellschaften eingegangen. Abgerundet wird die Untersuchung mit grundlegenden Gedanken zur Einführung einer Unternehmensstrafe sowie einem Blick in die Zukunft des § 130 OWiG.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Arbeit widmet sich der Frage, inwieweit eine Konzernmuttergesellschaft für Ordnungswidrigkeiten zur Verantwortung gezogen werden kann, die in der Sphäre einer ihrer Tochtergesellschaften begangen wurden. Da die Zahl der Kapitalgesellschaften, die in Konzerne eingebunden sind, ebenso stetig steigt wie die Zahl der Verbotsnormen, deren Verletzung mit einem Bußgeld sanktioniert ist, ist die Thematik von aktuellem Interesse.
Zunächst werden Konstellationen einer aktiven Beteiligung dargestellt und im Anschluss daran Fragen der Unterlassungsverantwortung erörtert. Die Autorin klärt dabei auch allgemeine Grundlagen, insbesondere der Garantenstellung und der Organ- und Vertreterhaftung. Mit Blick auf eine mögliche Garantenstellung werden konzernweite Überwachungs- und Kontrollpflichten diskutiert. Schließlich wird eine Verantwortung aus dem Rechtsinstitut der faktischen Organschaft betrachtet. Die Ergebnisse sind sowohl für die Bußgeldpraxis von Bedeutung als auch für die Anstrengungen, die eine herrschende Konzerngesellschaften mit Blick auf ihre Tochtergesellschaften unternehmen muss, um ein Sanktionsrisiko auszuschalten.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Das Ordnungswidrigkeitenrecht
steht vor einem Grundproblem: Jahr für Jahr schafft der Gesetzgeber neue Bußtatbestände in weit verstreuten Fachgesetzen. Der Verwaltungsrechtler muss sich immer häufiger auf hochkomplexe, strafrechtlich motivierte Formulierungen einlassen. Der Strafrechtler, der sich gerade im Wirtschaftsstrafrecht mit hoch geahndeten Bußgeldtatbeständen auseinandersetzt, trifft auf eine ihm nicht vertraute Entscheidungs- und Zuständigkeitsstruktur im Verwaltungsrecht. Geschult werden die unterschiedlichen Argumentationssichtweisen selten.
Der neue Handkommentar-OWiG
setzt dem ein von vornherein auf Verständlichkeit und Argumentationstiefe ausgerichtetes Konzept entgegen. Zu einem hoch attraktiven Preis finden die unterschiedlichen Sichtweisen der Verfahrensbeteiligten Gehör:
Strafrechtler erhalten präzise Hinweise zur verwaltungsrechtlichen Vorgehensweise und zu Besonderheiten im OWiG, insbesondere bei Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln. Zahlreiche Hinweise zur zuständigen Verwaltungsbehörde, zur gerichtlichen Durchsetzbarkeit und Beweisführung, Formulierungshilfen (z.B. Einspruch) und Tenorierungen ergänzen die Darstellung. Parallelen und Argumente aus dem Straf- wie Strafprozessrecht erleichtern ihm den Zugang.
Verwaltungsrechtlern in Behörde, Anwaltschaft oder Gericht werden komprimiert die anwendungsrelevanten strafrechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Norm vermittelt.
Praxis wie Ausbildung profitieren von Übersichten und Schemata zu den Rechtsfolgen einer Ordnungswidrigkeit (Rechtsfolgen nach dem OWiG und weitere Folgen wie z.B. Registereinträge) und den Verjährungsvorschriften. Besonders hilfreich: die zahlreichen Gebühren- und Kostenhinweise!
Bei den einzelfallbezogenen Anwendungsfragen
im Besonderen Verwaltungsrecht spielt der HK-OWiG seine Stärken aus. Praxisrelevante Probleme, wie z.B. die Anwendung der Verfallsvorschriften zur Abschöpfung von Transporterlösen im Straßenverkehrsrecht, werden durchgängig berücksichtigt.
Herausgeber und Autoren
sind Spezialisten aus dem Straf- und Verwaltungsrecht, die die notwendige „Vernetzung“ des Ordnungswidrigkeitenrechts widerspiegeln. Sie geben auch in puncto wissenschaftlicher Durchdringung neue Impulse und verhelfen im Behörden-,Beratungs- und Gerichtsalltag zu verständlichen Argumenten.
Aktualisiert: 2020-05-20
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Die Arbeit befasst sich mit der drohenden Sanktion eines Ordnungsgeldes gemäß § 335 HGB im Falle von Verstößen gegen handelsrechtliche Jahresabschlusspublizitätspflichten im Sinne der §§ 325, 325a HGB. Ein besonderer Fokus wird auf die umfassende verfassungsrechtliche Beurteilung sowohl der Offenlegungspflichten als auch des nunmehr durch das EHUG ausgestalteten Sanktionsmechanismus gelegt. Berücksichtigt werden die europarechtlichen Bezüge. Zentrales Anliegen ist es, die Rechtsnatur des Ordnungsgeldes strafrechtsdogmatisch zu konturieren und die Voraussetzungen zur Verhängung von Ordnungsgeldern zu untersuchen. Betrachtet werden überdies spezifische Problemaspekte aus dem Strafprozess- und Insolvenzrecht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die rechtsdogmatisch relevante Frage, inwieweit die Kriminalrechtsfolge Fahrverbot (§ 44 StGB) gleichzeitig als Rechtsfolge einer typischen Jugendverfehlung (§ 44 StGB i.V.m. § 8 Abs. 3 JGG) und einer Verkehrsordnungswidrigkeit (§ 25 StVG) fungieren kann.
Unter diesem Blickwinkel werden zunächst das Wesen und die Funktion des Fahrverbotes als sog. „Denkzettel“ herausgearbeitet. Anschließend wird das Fahrverbot in das jeweilige Sanktionssystem eingeordnet und die Voraussetzungen für seine Anordnung und Vollstreckung kritisch hinterfragt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Fahrverbot im Strafrecht noch nicht den Platz einnimmt, der ihm ursprünglich vom Gesetzgeber zugedacht war. Dazu bedarf es in erster Linie einer zurückhaltenden Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB. Im Jugendstrafrecht verstößt die Verhängung des Fahrverbotes nach derzeitiger Rechtslage gegen das Analogieverbot gemäß Art. 103 Abs. 2 GG. Neben der Verhängung einer Geldbuße für eine begangene Verkehrsordnungswidrigkeit vermag das Fahrverbot als sog. „Denkzettel“ nicht zu fungieren, es entfaltet für den Betroffenen vielmehr Strafwirkung.
Aktualisiert: 2020-11-16
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