Die Einziehung von Erträgen aus Straftaten führt bei transnationalen Sachverhalten zu komplexen Fragestellungen. Bei verurteilungsunabhängigen Formen sind die Möglichkeiten, nach deutschem Recht Vollstreckungshilfe zu leisten, weitgehend unerforscht. Die deutschen Rechtshilferegelungen, internationalen Abkommen und europäischen Instrumente der gegenseitigen Anerkennung, etwa die VO 2018/1805, stehen konzeptionell unterschiedlichen ausländischen Einziehungsinstrumenten gegenüber. Diese Arbeit zeigt auf, welche Kategorien verurteilungsunabhängiger Einziehung international existieren und untersucht die für sie bestehenden Grenzen der Vollstreckungshilfe, etwa aufgrund von Doppelverfolgungsverboten, Verjährung oder ordre public-Vorbehalten.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Einziehung von Erträgen aus Straftaten führt bei transnationalen Sachverhalten zu komplexen Fragestellungen. Bei verurteilungsunabhängigen Formen sind die Möglichkeiten, nach deutschem Recht Vollstreckungshilfe zu leisten, weitgehend unerforscht. Die deutschen Rechtshilferegelungen, internationalen Abkommen und europäischen Instrumente der gegenseitigen Anerkennung, etwa die VO 2018/1805, stehen konzeptionell unterschiedlichen ausländischen Einziehungsinstrumenten gegenüber. Diese Arbeit zeigt auf, welche Kategorien verurteilungsunabhängiger Einziehung international existieren und untersucht die für sie bestehenden Grenzen der Vollstreckungshilfe, etwa aufgrund von Doppelverfolgungsverboten, Verjährung oder ordre public-Vorbehalten.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Lässt sich das deutsche Korruptionsstrafrecht durch neue Regelungsmodelle verbessern? Dieser Tagungsband stellt hierzulande weitgehend unbekannten Instrumente aus dem internationalen Werkzeugkasten der strafrechtlichen Korruptionsbekämpfung vor und geht der Frage nach, ob deren Übernahme ins deutsche Strafrecht angezeigt ist. Untersucht werden die Möglichkeit eines allgemeinen Korruptionsstraftatbestands, Tatbestände des Amtsmissbrauchs, das Delikt der unerlaubten Bereicherung (illicit enrichment), die missbräuchliche Einflussnahme (verbotene Intervention) und Regelungen zur Bedrückungskorruption (Concussion), ferner das Einziehungsinstrument der Non-conviction-based confiscation sowie völkerstrafrechtliche Ansätze.
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Stefanie Bock | Prof. Dr. Dr. h.c. Lothar Kuhlen | Dr. Oliver Landwehr, LL.M. Eur. | Prof. Dr. Frank Meyer, LL.M. (Yale) | AkadR’in a.Z. Dr. Kristina Peters, M.A. | Univ. Ass. Dr. Martin Stricker | Prof. Dr. Frank Zimmermann | Prof. Dr. Till Zimmermann
Aktualisiert: 2023-06-08
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Lässt sich das deutsche Korruptionsstrafrecht durch neue Regelungsmodelle verbessern? Dieser Tagungsband stellt hierzulande weitgehend unbekannten Instrumente aus dem internationalen Werkzeugkasten der strafrechtlichen Korruptionsbekämpfung vor und geht der Frage nach, ob deren Übernahme ins deutsche Strafrecht angezeigt ist. Untersucht werden die Möglichkeit eines allgemeinen Korruptionsstraftatbestands, Tatbestände des Amtsmissbrauchs, das Delikt der unerlaubten Bereicherung (illicit enrichment), die missbräuchliche Einflussnahme (verbotene Intervention) und Regelungen zur Bedrückungskorruption (Concussion), ferner das Einziehungsinstrument der Non-conviction-based confiscation sowie völkerstrafrechtliche Ansätze.
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Stefanie Bock | Prof. Dr. Dr. h.c. Lothar Kuhlen | Dr. Oliver Landwehr, LL.M. Eur. | Prof. Dr. Frank Meyer, LL.M. (Yale) | Dr. Kristina Peters, M.A. | Univ. Ass. Dr. Martin Stricker | Prof. Dr. Frank Zimmermann | Prof. Dr. Till Zimmermann
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die Einziehung von Erträgen aus Straftaten führt bei transnationalen Sachverhalten zu komplexen Fragestellungen. Bei verurteilungsunabhängigen Formen sind die Möglichkeiten, nach deutschem Recht Vollstreckungshilfe zu leisten, weitgehend unerforscht. Die deutschen Rechtshilferegelungen, internationalen Abkommen und europäischen Instrumente der gegenseitigen Anerkennung, etwa die VO 2018/1805, stehen konzeptionell unterschiedlichen ausländischen Einziehungsinstrumenten gegenüber. Diese Arbeit zeigt auf, welche Kategorien verurteilungsunabhängiger Einziehung international existieren und untersucht die für sie bestehenden Grenzen der Vollstreckungshilfe, etwa aufgrund von Doppelverfolgungsverboten, Verjährung oder ordre public-Vorbehalten.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Frage der Anforderungen an den Nachweis der deliktischen Herkunft von Vermögen ist eine der zentralen Streitfragen des Einziehungsrechts. Die Ermittlungsbehörden stehen vor dem Problem, wie sie auf Vermögen zugreifen können, das mutmaßlich eine illegale Herkunft hat, für das jedoch der Vollbeweis der Straftat bzw. der illegalen Herkunft nicht zu erbringen ist. Der deutsche Gesetzgeber hat sich bei der Einführung der selbstständigen Einziehung von Vermögen unbekannter Herkunft erkennbar an ausländischen Rechtsordnungen, wie der non-conviction-based confiscation im englischen Recht orientiert. Vorliegend wird daher rechtsvergleichend die Beweissituation im Bereich der selbstständigen Einziehung im deutschen und englischen Recht untersucht.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Lässt sich das deutsche Korruptionsstrafrecht durch neue Regelungsmodelle verbessern? Dieser Tagungsband stellt hierzulande weitgehend unbekannten Instrumente aus dem internationalen Werkzeugkasten der strafrechtlichen Korruptionsbekämpfung vor und geht der Frage nach, ob deren Übernahme ins deutsche Strafrecht angezeigt ist. Untersucht werden die Möglichkeit eines allgemeinen Korruptionsstraftatbestands, Tatbestände des Amtsmissbrauchs, das Delikt der unerlaubten Bereicherung (illicit enrichment), die missbräuchliche Einflussnahme (verbotene Intervention) und Regelungen zur Bedrückungskorruption (Concussion), ferner das Einziehungsinstrument der Non-conviction-based confiscation sowie völkerstrafrechtliche Ansätze.
Mit Beiträgen von
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Lässt sich das deutsche Korruptionsstrafrecht durch neue Regelungsmodelle verbessern? Dieser Tagungsband stellt hierzulande weitgehend unbekannten Instrumente aus dem internationalen Werkzeugkasten der strafrechtlichen Korruptionsbekämpfung vor und geht der Frage nach, ob deren Übernahme ins deutsche Strafrecht angezeigt ist. Untersucht werden die Möglichkeit eines allgemeinen Korruptionsstraftatbestands, Tatbestände des Amtsmissbrauchs, das Delikt der unerlaubten Bereicherung (illicit enrichment), die missbräuchliche Einflussnahme (verbotene Intervention) und Regelungen zur Bedrückungskorruption (Concussion), ferner das Einziehungsinstrument der Non-conviction-based confiscation sowie völkerstrafrechtliche Ansätze.
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Stefanie Bock | Prof. Dr. Dr. h.c. Lothar Kuhlen | Dr. Oliver Landwehr, LL.M. Eur. | Prof. Dr. Frank Meyer, LL.M. (Yale) | Dr. Kristina Peters, M.A. | Univ. Ass. Dr. Martin Stricker | Prof. Dr. Frank Zimmermann | Prof. Dr. Till Zimmermann
Aktualisiert: 2023-05-17
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Lässt sich das deutsche Korruptionsstrafrecht durch neue Regelungsmodelle verbessern? Dieser Tagungsband stellt hierzulande weitgehend unbekannten Instrumente aus dem internationalen Werkzeugkasten der strafrechtlichen Korruptionsbekämpfung vor und geht der Frage nach, ob deren Übernahme ins deutsche Strafrecht angezeigt ist. Untersucht werden die Möglichkeit eines allgemeinen Korruptionsstraftatbestands, Tatbestände des Amtsmissbrauchs, das Delikt der unerlaubten Bereicherung (illicit enrichment), die missbräuchliche Einflussnahme (verbotene Intervention) und Regelungen zur Bedrückungskorruption (Concussion), ferner das Einziehungsinstrument der Non-conviction-based confiscation sowie völkerstrafrechtliche Ansätze.
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Stefanie Bock | Prof. Dr. Dr. h.c. Lothar Kuhlen | Dr. Oliver Landwehr, LL.M. Eur. | Prof. Dr. Frank Meyer, LL.M. (Yale) | Dr. Kristina Peters, M.A. | Univ. Ass. Dr. Martin Stricker | Prof. Dr. Frank Zimmermann | Prof. Dr. Till Zimmermann
Aktualisiert: 2023-05-17
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"Verbrechen lohnt sich doch." Â- Bis zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 verfügte das deutsche Recht nicht über effiziente Instrumente, um den Verbleib rechtswidrig erlangter Gewinne beim Täter zu verhindern. Insbesondere die aus dem englischsprachigen Ausland stammende und in aktuellen Diskussionen häufig verwendete Aussage "crime must not pay" schien nicht der Rechtswirklichkeit zu entsprechen.
Dies sollte sich nach dem Willen des Gesetzgebers mit den grundlegenden Neuregelungen der Einziehungs- und Verfallvorschriften im Jahr 2017 ändern. Ausdrückliches Ziel der Reform war es, ein gesetzliches Instrumentarium zu schaffen, das eine effektive rechtsstaatliche Einziehung deliktisch erlangter Vermögenswerte gewährleistet. Das Recht der Vermögensabschöpfung sollte vereinfacht und nicht vertretbare Abschöpfungslücken geschlossen werden. Eine derartige Abschöpfungslücke sah der Gesetzgeber insbesondere für die Fallgruppe des aus Straftaten herrührenden Vermögens unklarer Herkunft.
Die vorliegende Arbeit untersucht die als Lösungsmöglichkeit für diese Fallgruppe mit der Reform ins Gesetz eingefügte Regelung von § ,76a Abs. 4 StGB i.V.m. § ,437 StPO, die verurteilungsunabhängige Abschöpfung von Vermögen unklarer Herkunft. Angelehnt ist dieses Rechtsinstrument an ausländische Regelungen zur sog. Non-conviction-based confiscation. Es werden die angesprochenen Regelungslücken im alten Recht untersucht und der neue Lösungsansatz im Hinblick auf Rechtscharakter, Verortung, Verfassungsmäßigkeit und Effektivität hin untersucht. Zudem werden europarechtliche Risiken aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Lässt sich das deutsche Korruptionsstrafrecht durch neue Regelungsmodelle verbessern? Dieser Tagungsband stellt hierzulande weitgehend unbekannten Instrumente aus dem internationalen Werkzeugkasten der strafrechtlichen Korruptionsbekämpfung vor und geht der Frage nach, ob deren Übernahme ins deutsche Strafrecht angezeigt ist. Untersucht werden die Möglichkeit eines allgemeinen Korruptionsstraftatbestands, Tatbestände des Amtsmissbrauchs, das Delikt der unerlaubten Bereicherung (illicit enrichment), die missbräuchliche Einflussnahme (verbotene Intervention) und Regelungen zur Bedrückungskorruption (Concussion), ferner das Einziehungsinstrument der Non-conviction-based confiscation sowie völkerstrafrechtliche Ansätze.
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Stefanie Bock | Prof. Dr. Dr. h.c. Lothar Kuhlen | Dr. Oliver Landwehr, LL.M. Eur. | Prof. Dr. Frank Meyer, LL.M. (Yale) | Dr. Kristina Peters, M.A. | Univ. Ass. Dr. Martin Stricker | Prof. Dr. Frank Zimmermann | Prof. Dr. Till Zimmermann
Aktualisiert: 2023-05-12
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Die Einziehung von Erträgen aus Straftaten führt bei transnationalen Sachverhalten zu komplexen Fragestellungen. Bei verurteilungsunabhängigen Formen sind die Möglichkeiten, nach deutschem Recht Vollstreckungshilfe zu leisten, weitgehend unerforscht. Die deutschen Rechtshilferegelungen, internationalen Abkommen und europäischen Instrumente der gegenseitigen Anerkennung, etwa die VO 2018/1805, stehen konzeptionell unterschiedlichen ausländischen Einziehungsinstrumenten gegenüber. Diese Arbeit zeigt auf, welche Kategorien verurteilungsunabhängiger Einziehung international existieren und untersucht die für sie bestehenden Grenzen der Vollstreckungshilfe, etwa aufgrund von Doppelverfolgungsverboten, Verjährung oder ordre public-Vorbehalten.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Lässt sich das deutsche Korruptionsstrafrecht durch neue Regelungsmodelle verbessern? Dieser Tagungsband stellt hierzulande weitgehend unbekannten Instrumente aus dem internationalen Werkzeugkasten der strafrechtlichen Korruptionsbekämpfung vor und geht der Frage nach, ob deren Übernahme ins deutsche Strafrecht angezeigt ist. Untersucht werden die Möglichkeit eines allgemeinen Korruptionsstraftatbestands, Tatbestände des Amtsmissbrauchs, das Delikt der unerlaubten Bereicherung (illicit enrichment), die missbräuchliche Einflussnahme (verbotene Intervention) und Regelungen zur Bedrückungskorruption (Concussion), ferner das Einziehungsinstrument der Non-conviction-based confiscation sowie völkerstrafrechtliche Ansätze.
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Stefanie Bock | Prof. Dr. Dr. h.c. Lothar Kuhlen | Dr. Oliver Landwehr, LL.M. Eur. | Prof. Dr. Frank Meyer, LL.M. (Yale) | Dr. Kristina Peters, M.A. | Univ. Ass. Dr. Martin Stricker | Prof. Dr. Frank Zimmermann | Prof. Dr. Till Zimmermann
Aktualisiert: 2023-05-04
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Die Einziehung von Erträgen aus Straftaten führt bei transnationalen Sachverhalten zu komplexen Fragestellungen. Bei verurteilungsunabhängigen Formen sind die Möglichkeiten, nach deutschem Recht Vollstreckungshilfe zu leisten, weitgehend unerforscht. Die deutschen Rechtshilferegelungen, internationalen Abkommen und europäischen Instrumente der gegenseitigen Anerkennung, etwa die VO 2018/1805, stehen konzeptionell unterschiedlichen ausländischen Einziehungsinstrumenten gegenüber. Diese Arbeit zeigt auf, welche Kategorien verurteilungsunabhängiger Einziehung international existieren und untersucht die für sie bestehenden Grenzen der Vollstreckungshilfe, etwa aufgrund von Doppelverfolgungsverboten, Verjährung oder ordre public-Vorbehalten.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Die Einziehung von Erträgen aus Straftaten führt bei transnationalen Sachverhalten zu komplexen Fragestellungen. Bei verurteilungsunabhängigen Formen sind die Möglichkeiten, nach deutschem Recht Vollstreckungshilfe zu leisten, weitgehend unerforscht. Die deutschen Rechtshilferegelungen, internationalen Abkommen und europäischen Instrumente der gegenseitigen Anerkennung, etwa die VO 2018/1805, stehen konzeptionell unterschiedlichen ausländischen Einziehungsinstrumenten gegenüber. Diese Arbeit zeigt auf, welche Kategorien verurteilungsunabhängiger Einziehung international existieren und untersucht die für sie bestehenden Grenzen der Vollstreckungshilfe, etwa aufgrund von Doppelverfolgungsverboten, Verjährung oder ordre public-Vorbehalten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Frage der Anforderungen an den Nachweis der deliktischen Herkunft von Vermögen ist eine der zentralen Streitfragen des Einziehungsrechts. Die Ermittlungsbehörden stehen vor dem Problem, wie sie auf Vermögen zugreifen können, das mutmaßlich eine illegale Herkunft hat, für das jedoch der Vollbeweis der Straftat bzw. der illegalen Herkunft nicht zu erbringen ist. Der deutsche Gesetzgeber hat sich bei der Einführung der selbstständigen Einziehung von Vermögen unbekannter Herkunft erkennbar an ausländischen Rechtsordnungen, wie der non-conviction-based confiscation im englischen Recht orientiert. Vorliegend wird daher rechtsvergleichend die Beweissituation im Bereich der selbstständigen Einziehung im deutschen und englischen Recht untersucht.
Aktualisiert: 2023-02-14
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"Verbrechen lohnt sich doch." Â- Bis zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 verfügte das deutsche Recht nicht über effiziente Instrumente, um den Verbleib rechtswidrig erlangter Gewinne beim Täter zu verhindern. Insbesondere die aus dem englischsprachigen Ausland stammende und in aktuellen Diskussionen häufig verwendete Aussage "crime must not pay" schien nicht der Rechtswirklichkeit zu entsprechen.
Dies sollte sich nach dem Willen des Gesetzgebers mit den grundlegenden Neuregelungen der Einziehungs- und Verfallvorschriften im Jahr 2017 ändern. Ausdrückliches Ziel der Reform war es, ein gesetzliches Instrumentarium zu schaffen, das eine effektive rechtsstaatliche Einziehung deliktisch erlangter Vermögenswerte gewährleistet. Das Recht der Vermögensabschöpfung sollte vereinfacht und nicht vertretbare Abschöpfungslücken geschlossen werden. Eine derartige Abschöpfungslücke sah der Gesetzgeber insbesondere für die Fallgruppe des aus Straftaten herrührenden Vermögens unklarer Herkunft.
Die vorliegende Arbeit untersucht die als Lösungsmöglichkeit für diese Fallgruppe mit der Reform ins Gesetz eingefügte Regelung von § ,76a Abs. 4 StGB i.V.m. § ,437 StPO, die verurteilungsunabhängige Abschöpfung von Vermögen unklarer Herkunft. Angelehnt ist dieses Rechtsinstrument an ausländische Regelungen zur sog. Non-conviction-based confiscation. Es werden die angesprochenen Regelungslücken im alten Recht untersucht und der neue Lösungsansatz im Hinblick auf Rechtscharakter, Verortung, Verfassungsmäßigkeit und Effektivität hin untersucht. Zudem werden europarechtliche Risiken aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-04-17
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Die Frage der Anforderungen an den Nachweis der deliktischen Herkunft von Vermögen ist eine der zentralen Streitfragen des Einziehungsrechts. Die Ermittlungsbehörden stehen vor dem Problem, wie sie auf Vermögen zugreifen können, das mutmaßlich eine illegale Herkunft hat, für das jedoch der Vollbeweis der Straftat bzw. der illegalen Herkunft nicht zu erbringen ist. Der deutsche Gesetzgeber hat sich bei der Einführung der selbstständigen Einziehung von Vermögen unbekannter Herkunft erkennbar an ausländischen Rechtsordnungen, wie der non-conviction-based confiscation im englischen Recht orientiert. Vorliegend wird daher rechtsvergleichend die Beweissituation im Bereich der selbstständigen Einziehung im deutschen und englischen Recht untersucht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Anlässlich der Reform der Vermögensabschöpfung wurde 2017 mit der erweiterten selbständigen Tatertragseinziehung gem. § 76a IV StGB i.V.m. § 437 StPO ein international als non-conviction-based confiscation bekanntes Instrument zur Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft eingeführt. Die Abhandlung untersucht die Struktur dieser Sanktion, zudem beleuchtet sie unter straftheoretischen, verfassungs- und menschenrechtlichen Aspekten den Streit um seinen Strafcharakter sowie die Folgen dieser Einordnung für Fragen der Rückwirkung und des Doppelbestrafungsverbots. Thematisiert werden überdies Probleme der Opferentschädigung und die prozessuale Einkleidung der Verdachtseinziehung. Insbesondere die generelle Zulässigkeit von Beweisvereinfachungen im Vermögensabschöpfungsrecht hinsichtlich Unschuldsvermutung, Aussagefreiheit und Eigentumsgarantie sowie die konkrete Ausgestaltung der Beweiserleichterung in § 437 StPO als Anscheinsbeweis werden eingehend analysiert.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Anlässlich der Reform der Vermögensabschöpfung wurde 2017 mit der erweiterten selbständigen Tatertragseinziehung gem. § 76a IV StGB i.V.m. § 437 StPO ein international als non-conviction-based confiscation bekanntes Instrument zur Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft eingeführt. Die Abhandlung untersucht die Struktur dieser Sanktion, zudem beleuchtet sie unter straftheoretischen, verfassungs- und menschenrechtlichen Aspekten den Streit um seinen Strafcharakter sowie die Folgen dieser Einordnung für Fragen der Rückwirkung und des Doppelbestrafungsverbots. Thematisiert werden überdies Probleme der Opferentschädigung und die prozessuale Einkleidung der Verdachtseinziehung. Insbesondere die generelle Zulässigkeit von Beweisvereinfachungen im Vermögensabschöpfungsrecht hinsichtlich Unschuldsvermutung, Aussagefreiheit und Eigentumsgarantie sowie die konkrete Ausgestaltung der Beweiserleichterung in § 437 StPO als Anscheinsbeweis werden eingehend analysiert.
Aktualisiert: 2023-04-04
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