Die Rechtsprechung des BVerfG zumal in Grundrechtsfragen ist geprägt von einer starren Fixierung auf die vom Zivilrecht bekannten Interpretationsmethoden. Das Verhältnis zwischen Gericht und Gesetzgeber spielt hierbei praktisch keine Rolle. Der amerikanischen Verfassungstheorie und vor allem -praxis ist diese materiellrechtliche Sichtweise fremd. Hier haben stattdessen funktionellrechtliche, also von den Aufgaben der beteiligten Institutionen her gedachte Interpretationsmethoden Konjunktur. »Gestaltungsspielräume des Gesetzgebers« dienen dort demgemäß nicht nur als milderndes Regulativ bereits anderweitig gefundener Entscheidungen, sondern bilden den Ausgangspunkt jeder verfassungsrechtlichen Überlegung.
Die vom Supreme Court hierzu entwickelten Anschauungen entfalten sich vor allem in den »Werkzeugen«, die das Gericht seiner Arbeit zugrundelegt. Die Analyse dieser Werkzeuge, insbesondere der gestaffelten Prüfungsmaßstäbe, der Vermutungs- und Beweislastregeln sowie der Modi der Tatsachen- und Prognoseprüfung, gewährt Einblick in eine von der deutschen grundsätzlich und auf überrraschende Weise verschiedene Verfassungspraxis: Verfassungskontrolle wird in den USA sehr viel stärker als in Deutschland als Mittel der Austarierung miteinander konkurrierender Kompetenzträger verstanden; materielle Wert- und Abwägungsentscheidungen bleiben demgegenüber weitgehend dem Gesetzgeber überlassen.
Der Vergleich der deutschen Verfassungspraxis mit einer so nahen und zugleich entfernten Rechtskultur wie der amerikanischen soll der Einsicht Bahn brechen, daß ein Gericht mit der Festlegung verbindlicher Verfasssungswerte immer, also unabhängig vom materiellen Ergebnis seiner Entscheidungen, überfordert ist. Legitimität kann ein Verfassungsgericht nur dadurch erlangen, daß es sich seiner grundsätzlich subsidiären Funktion im demokratischen Rechtsstaat besinnt. Die Methode der Verfassungsinterpretation hat dem notwendig Rechnung zu tragen.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Die Rechtsprechung des BVerfG zumal in Grundrechtsfragen ist geprägt von einer starren Fixierung auf die vom Zivilrecht bekannten Interpretationsmethoden. Das Verhältnis zwischen Gericht und Gesetzgeber spielt hierbei praktisch keine Rolle. Der amerikanischen Verfassungstheorie und vor allem -praxis ist diese materiellrechtliche Sichtweise fremd. Hier haben stattdessen funktionellrechtliche, also von den Aufgaben der beteiligten Institutionen her gedachte Interpretationsmethoden Konjunktur. »Gestaltungsspielräume des Gesetzgebers« dienen dort demgemäß nicht nur als milderndes Regulativ bereits anderweitig gefundener Entscheidungen, sondern bilden den Ausgangspunkt jeder verfassungsrechtlichen Überlegung.
Die vom Supreme Court hierzu entwickelten Anschauungen entfalten sich vor allem in den »Werkzeugen«, die das Gericht seiner Arbeit zugrundelegt. Die Analyse dieser Werkzeuge, insbesondere der gestaffelten Prüfungsmaßstäbe, der Vermutungs- und Beweislastregeln sowie der Modi der Tatsachen- und Prognoseprüfung, gewährt Einblick in eine von der deutschen grundsätzlich und auf überrraschende Weise verschiedene Verfassungspraxis: Verfassungskontrolle wird in den USA sehr viel stärker als in Deutschland als Mittel der Austarierung miteinander konkurrierender Kompetenzträger verstanden; materielle Wert- und Abwägungsentscheidungen bleiben demgegenüber weitgehend dem Gesetzgeber überlassen.
Der Vergleich der deutschen Verfassungspraxis mit einer so nahen und zugleich entfernten Rechtskultur wie der amerikanischen soll der Einsicht Bahn brechen, daß ein Gericht mit der Festlegung verbindlicher Verfasssungswerte immer, also unabhängig vom materiellen Ergebnis seiner Entscheidungen, überfordert ist. Legitimität kann ein Verfassungsgericht nur dadurch erlangen, daß es sich seiner grundsätzlich subsidiären Funktion im demokratischen Rechtsstaat besinnt. Die Methode der Verfassungsinterpretation hat dem notwendig Rechnung zu tragen.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Die Rechtsprechung des BVerfG zumal in Grundrechtsfragen ist geprägt von einer starren Fixierung auf die vom Zivilrecht bekannten Interpretationsmethoden. Das Verhältnis zwischen Gericht und Gesetzgeber spielt hierbei praktisch keine Rolle. Der amerikanischen Verfassungstheorie und vor allem -praxis ist diese materiellrechtliche Sichtweise fremd. Hier haben stattdessen funktionellrechtliche, also von den Aufgaben der beteiligten Institutionen her gedachte Interpretationsmethoden Konjunktur. »Gestaltungsspielräume des Gesetzgebers« dienen dort demgemäß nicht nur als milderndes Regulativ bereits anderweitig gefundener Entscheidungen, sondern bilden den Ausgangspunkt jeder verfassungsrechtlichen Überlegung.
Die vom Supreme Court hierzu entwickelten Anschauungen entfalten sich vor allem in den »Werkzeugen«, die das Gericht seiner Arbeit zugrundelegt. Die Analyse dieser Werkzeuge, insbesondere der gestaffelten Prüfungsmaßstäbe, der Vermutungs- und Beweislastregeln sowie der Modi der Tatsachen- und Prognoseprüfung, gewährt Einblick in eine von der deutschen grundsätzlich und auf überrraschende Weise verschiedene Verfassungspraxis: Verfassungskontrolle wird in den USA sehr viel stärker als in Deutschland als Mittel der Austarierung miteinander konkurrierender Kompetenzträger verstanden; materielle Wert- und Abwägungsentscheidungen bleiben demgegenüber weitgehend dem Gesetzgeber überlassen.
Der Vergleich der deutschen Verfassungspraxis mit einer so nahen und zugleich entfernten Rechtskultur wie der amerikanischen soll der Einsicht Bahn brechen, daß ein Gericht mit der Festlegung verbindlicher Verfasssungswerte immer, also unabhängig vom materiellen Ergebnis seiner Entscheidungen, überfordert ist. Legitimität kann ein Verfassungsgericht nur dadurch erlangen, daß es sich seiner grundsätzlich subsidiären Funktion im demokratischen Rechtsstaat besinnt. Die Methode der Verfassungsinterpretation hat dem notwendig Rechnung zu tragen.
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *
Die Rechtsprechung des BVerfG zumal in Grundrechtsfragen ist geprägt von einer starren Fixierung auf die vom Zivilrecht bekannten Interpretationsmethoden. Das Verhältnis zwischen Gericht und Gesetzgeber spielt hierbei praktisch keine Rolle. Der amerikanischen Verfassungstheorie und vor allem -praxis ist diese materiellrechtliche Sichtweise fremd. Hier haben stattdessen funktionellrechtliche, also von den Aufgaben der beteiligten Institutionen her gedachte Interpretationsmethoden Konjunktur. »Gestaltungsspielräume des Gesetzgebers« dienen dort demgemäß nicht nur als milderndes Regulativ bereits anderweitig gefundener Entscheidungen, sondern bilden den Ausgangspunkt jeder verfassungsrechtlichen Überlegung.
Die vom Supreme Court hierzu entwickelten Anschauungen entfalten sich vor allem in den »Werkzeugen«, die das Gericht seiner Arbeit zugrundelegt. Die Analyse dieser Werkzeuge, insbesondere der gestaffelten Prüfungsmaßstäbe, der Vermutungs- und Beweislastregeln sowie der Modi der Tatsachen- und Prognoseprüfung, gewährt Einblick in eine von der deutschen grundsätzlich und auf überrraschende Weise verschiedene Verfassungspraxis: Verfassungskontrolle wird in den USA sehr viel stärker als in Deutschland als Mittel der Austarierung miteinander konkurrierender Kompetenzträger verstanden; materielle Wert- und Abwägungsentscheidungen bleiben demgegenüber weitgehend dem Gesetzgeber überlassen.
Der Vergleich der deutschen Verfassungspraxis mit einer so nahen und zugleich entfernten Rechtskultur wie der amerikanischen soll der Einsicht Bahn brechen, daß ein Gericht mit der Festlegung verbindlicher Verfasssungswerte immer, also unabhängig vom materiellen Ergebnis seiner Entscheidungen, überfordert ist. Legitimität kann ein Verfassungsgericht nur dadurch erlangen, daß es sich seiner grundsätzlich subsidiären Funktion im demokratischen Rechtsstaat besinnt. Die Methode der Verfassungsinterpretation hat dem notwendig Rechnung zu tragen.
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *
Die Rechtsprechung des BVerfG zumal in Grundrechtsfragen ist geprägt von einer starren Fixierung auf die vom Zivilrecht bekannten Interpretationsmethoden. Das Verhältnis zwischen Gericht und Gesetzgeber spielt hierbei praktisch keine Rolle. Der amerikanischen Verfassungstheorie und vor allem -praxis ist diese materiellrechtliche Sichtweise fremd. Hier haben stattdessen funktionellrechtliche, also von den Aufgaben der beteiligten Institutionen her gedachte Interpretationsmethoden Konjunktur. »Gestaltungsspielräume des Gesetzgebers« dienen dort demgemäß nicht nur als milderndes Regulativ bereits anderweitig gefundener Entscheidungen, sondern bilden den Ausgangspunkt jeder verfassungsrechtlichen Überlegung.
Die vom Supreme Court hierzu entwickelten Anschauungen entfalten sich vor allem in den »Werkzeugen«, die das Gericht seiner Arbeit zugrundelegt. Die Analyse dieser Werkzeuge, insbesondere der gestaffelten Prüfungsmaßstäbe, der Vermutungs- und Beweislastregeln sowie der Modi der Tatsachen- und Prognoseprüfung, gewährt Einblick in eine von der deutschen grundsätzlich und auf überrraschende Weise verschiedene Verfassungspraxis: Verfassungskontrolle wird in den USA sehr viel stärker als in Deutschland als Mittel der Austarierung miteinander konkurrierender Kompetenzträger verstanden; materielle Wert- und Abwägungsentscheidungen bleiben demgegenüber weitgehend dem Gesetzgeber überlassen.
Der Vergleich der deutschen Verfassungspraxis mit einer so nahen und zugleich entfernten Rechtskultur wie der amerikanischen soll der Einsicht Bahn brechen, daß ein Gericht mit der Festlegung verbindlicher Verfasssungswerte immer, also unabhängig vom materiellen Ergebnis seiner Entscheidungen, überfordert ist. Legitimität kann ein Verfassungsgericht nur dadurch erlangen, daß es sich seiner grundsätzlich subsidiären Funktion im demokratischen Rechtsstaat besinnt. Die Methode der Verfassungsinterpretation hat dem notwendig Rechnung zu tragen.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
MEHR ANZEIGEN
Bücher zum Thema Normenkontrolle /Rechtsvergleichung
Sie suchen ein Buch über Normenkontrolle /Rechtsvergleichung? Bei Buch findr finden Sie eine große Auswahl Bücher zum
Thema Normenkontrolle /Rechtsvergleichung. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr
hat zahlreiche Bücher zum Thema Normenkontrolle /Rechtsvergleichung im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das
passende Buch für Ihr Lesevergnügen. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das
Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche
Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zum Thema Normenkontrolle /Rechtsvergleichung einfach online und lassen Sie es sich bequem nach
Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch.
Normenkontrolle /Rechtsvergleichung - Große Auswahl Bücher bei Buch findr
Bei uns finden Sie Bücher beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher zum
Thema Normenkontrolle /Rechtsvergleichung, die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche
Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl
Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Autoren bei Buchfindr:
Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie
unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien
zu finden. Unter Normenkontrolle /Rechtsvergleichung und weitere Themen und Kategorien finden Sie schnell und einfach eine Auflistung
thematisch passender Bücher. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege.
Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem
zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu
studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.