Die Einbeziehung politischer Zielsetzungen bei der öffentlichen Beschaffung.

Die Einbeziehung politischer Zielsetzungen bei der öffentlichen Beschaffung. von Meyer,  Nina
Haben öffentliche Auftraggeber ihre Beschaffungsentscheidungen strikt nach betriebswirtschaftlichen Kriterien auszurichten, oder dürfen sie auch politische Zielsetzungen einbeziehen, etwa indem sie frauenfördernde Betriebe bevorzugen, die Verwendung von Tropenholz ausschließen oder verlangen, daß den Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags der tarifliche Lohn gezahlt wird (Tariftreueerklärungen)? Diese meist unter dem Stichwort der »beschaffungsfremden« oder »vergabefremden Kriterien« verhandelte Frage ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Im ersten Teil klärt die Verfasserin die Terminologie und arbeitet das hinter den Begriffen stehende Sachproblem heraus. Außerdem führt sie Unterscheidungen ein, die für die im zweiten Teil folgende rechtliche Beurteilung von Bedeutung sind. Dort untersucht sie zum einen das Vergaberecht selbst, d. h. die EG-Vergaberichtlinien und das GWB-Vergaberecht für größere Aufträge und die Verdingungsordnungen als Verwaltungsvorschriften für kleinere Aufträge. Zum anderen erörtert sie die in Betracht kommenden Normen nicht vergaberechtlicher Art: aus dem EG-Vertrag Grundfreiheiten, Wettbewerbs- und Beihilferegeln, aus dem Verfassungsrecht insbesondere Grundrechte, Gesetzesvorbehalt und Gesetzgebungskompetenz und aus dem einfachen Recht das Haushaltsrecht und die allgemeinen privatrechtlichen Gesetze, besonders das GWB. Daneben geht die Autorin kurz auf die einschlägigen völkerrechtlichen Verträge ein, v. a. auf das WTO-Beschaffungsabkommen. Nina Meyer illustriert ihre Untersuchung durch zahlreiche konkrete Beispiele. Eingehend behandelt sie die Tariftreueerklärungen einschließlich der bei diesen auftretenden Sonderprobleme.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Einbeziehung politischer Zielsetzungen bei der öffentlichen Beschaffung.

Die Einbeziehung politischer Zielsetzungen bei der öffentlichen Beschaffung. von Meyer,  Nina
Haben öffentliche Auftraggeber ihre Beschaffungsentscheidungen strikt nach betriebswirtschaftlichen Kriterien auszurichten, oder dürfen sie auch politische Zielsetzungen einbeziehen, etwa indem sie frauenfördernde Betriebe bevorzugen, die Verwendung von Tropenholz ausschließen oder verlangen, daß den Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags der tarifliche Lohn gezahlt wird (Tariftreueerklärungen)? Diese meist unter dem Stichwort der »beschaffungsfremden« oder »vergabefremden Kriterien« verhandelte Frage ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Im ersten Teil klärt die Verfasserin die Terminologie und arbeitet das hinter den Begriffen stehende Sachproblem heraus. Außerdem führt sie Unterscheidungen ein, die für die im zweiten Teil folgende rechtliche Beurteilung von Bedeutung sind. Dort untersucht sie zum einen das Vergaberecht selbst, d. h. die EG-Vergaberichtlinien und das GWB-Vergaberecht für größere Aufträge und die Verdingungsordnungen als Verwaltungsvorschriften für kleinere Aufträge. Zum anderen erörtert sie die in Betracht kommenden Normen nicht vergaberechtlicher Art: aus dem EG-Vertrag Grundfreiheiten, Wettbewerbs- und Beihilferegeln, aus dem Verfassungsrecht insbesondere Grundrechte, Gesetzesvorbehalt und Gesetzgebungskompetenz und aus dem einfachen Recht das Haushaltsrecht und die allgemeinen privatrechtlichen Gesetze, besonders das GWB. Daneben geht die Autorin kurz auf die einschlägigen völkerrechtlichen Verträge ein, v. a. auf das WTO-Beschaffungsabkommen. Nina Meyer illustriert ihre Untersuchung durch zahlreiche konkrete Beispiele. Eingehend behandelt sie die Tariftreueerklärungen einschließlich der bei diesen auftretenden Sonderprobleme.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Öffentliche Belange im Auftragswesen und Europarecht.

Öffentliche Belange im Auftragswesen und Europarecht. von Schäfer,  Alexander
Die Zulässigkeit sogenannter vergabefremder Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist umstritten. Neu entfacht wurde dieser Streit in Deutschland vor kurzem durch das Gesetzesvorhaben zur Tariftreueerklärung. Obwohl das Gesetz am Bundesrat gescheitert ist, bleibt die Frage weiterhin aktuell, denn öffentliche Auftraggeber wollen auch bei ihrer Beschaffungstätigkeit insbesondere soziale, ökologische und strukturpolitische Ziele berücksichtigen. Der Europäische Gerichtshof hat nach den Urteilen Beentjes (1988) und Nord-Pas-de-Calais (2000) nun auch im Urteil Concordia Bus (2002) bestätigt, dass soziale bzw. ökologische Kriterien unter bestimmten Voraussetzungen mit Europarecht vereinbar sind. Alexander Schäfer untersucht, welche Vorgaben die europäischen Vergaberichtlinien und der EG-Vertrag an sogenannte vergabefremde Kriterien stellen. Dabei werden nicht nur die Marktfreiheiten, sondern auch das Beihilfe- und Kartellrecht des EG-Vertrages behandelt. In der Untersuchung kristallisiert sich heraus, dass es maßgeblich darauf ankommt, ob die Kriterien legitime Ziele nach dem EG-Vertrag verfolgen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Einbeziehung politischer Zielsetzungen bei der öffentlichen Beschaffung.

Die Einbeziehung politischer Zielsetzungen bei der öffentlichen Beschaffung. von Meyer,  Nina
Haben öffentliche Auftraggeber ihre Beschaffungsentscheidungen strikt nach betriebswirtschaftlichen Kriterien auszurichten, oder dürfen sie auch politische Zielsetzungen einbeziehen, etwa indem sie frauenfördernde Betriebe bevorzugen, die Verwendung von Tropenholz ausschließen oder verlangen, daß den Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags der tarifliche Lohn gezahlt wird (Tariftreueerklärungen)? Diese meist unter dem Stichwort der »beschaffungsfremden« oder »vergabefremden Kriterien« verhandelte Frage ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Im ersten Teil klärt die Verfasserin die Terminologie und arbeitet das hinter den Begriffen stehende Sachproblem heraus. Außerdem führt sie Unterscheidungen ein, die für die im zweiten Teil folgende rechtliche Beurteilung von Bedeutung sind. Dort untersucht sie zum einen das Vergaberecht selbst, d. h. die EG-Vergaberichtlinien und das GWB-Vergaberecht für größere Aufträge und die Verdingungsordnungen als Verwaltungsvorschriften für kleinere Aufträge. Zum anderen erörtert sie die in Betracht kommenden Normen nicht vergaberechtlicher Art: aus dem EG-Vertrag Grundfreiheiten, Wettbewerbs- und Beihilferegeln, aus dem Verfassungsrecht insbesondere Grundrechte, Gesetzesvorbehalt und Gesetzgebungskompetenz und aus dem einfachen Recht das Haushaltsrecht und die allgemeinen privatrechtlichen Gesetze, besonders das GWB. Daneben geht die Autorin kurz auf die einschlägigen völkerrechtlichen Verträge ein, v. a. auf das WTO-Beschaffungsabkommen. Nina Meyer illustriert ihre Untersuchung durch zahlreiche konkrete Beispiele. Eingehend behandelt sie die Tariftreueerklärungen einschließlich der bei diesen auftretenden Sonderprobleme.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Öffentliche Belange im Auftragswesen und Europarecht.

Öffentliche Belange im Auftragswesen und Europarecht. von Schäfer,  Alexander
Die Zulässigkeit sogenannter vergabefremder Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist umstritten. Neu entfacht wurde dieser Streit in Deutschland vor kurzem durch das Gesetzesvorhaben zur Tariftreueerklärung. Obwohl das Gesetz am Bundesrat gescheitert ist, bleibt die Frage weiterhin aktuell, denn öffentliche Auftraggeber wollen auch bei ihrer Beschaffungstätigkeit insbesondere soziale, ökologische und strukturpolitische Ziele berücksichtigen. Der Europäische Gerichtshof hat nach den Urteilen Beentjes (1988) und Nord-Pas-de-Calais (2000) nun auch im Urteil Concordia Bus (2002) bestätigt, dass soziale bzw. ökologische Kriterien unter bestimmten Voraussetzungen mit Europarecht vereinbar sind. Alexander Schäfer untersucht, welche Vorgaben die europäischen Vergaberichtlinien und der EG-Vertrag an sogenannte vergabefremde Kriterien stellen. Dabei werden nicht nur die Marktfreiheiten, sondern auch das Beihilfe- und Kartellrecht des EG-Vertrages behandelt. In der Untersuchung kristallisiert sich heraus, dass es maßgeblich darauf ankommt, ob die Kriterien legitime Ziele nach dem EG-Vertrag verfolgen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Öffentliche Belange im Auftragswesen und Europarecht.

Öffentliche Belange im Auftragswesen und Europarecht. von Schäfer,  Alexander
Die Zulässigkeit sogenannter vergabefremder Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist umstritten. Neu entfacht wurde dieser Streit in Deutschland vor kurzem durch das Gesetzesvorhaben zur Tariftreueerklärung. Obwohl das Gesetz am Bundesrat gescheitert ist, bleibt die Frage weiterhin aktuell, denn öffentliche Auftraggeber wollen auch bei ihrer Beschaffungstätigkeit insbesondere soziale, ökologische und strukturpolitische Ziele berücksichtigen. Der Europäische Gerichtshof hat nach den Urteilen Beentjes (1988) und Nord-Pas-de-Calais (2000) nun auch im Urteil Concordia Bus (2002) bestätigt, dass soziale bzw. ökologische Kriterien unter bestimmten Voraussetzungen mit Europarecht vereinbar sind. Alexander Schäfer untersucht, welche Vorgaben die europäischen Vergaberichtlinien und der EG-Vertrag an sogenannte vergabefremde Kriterien stellen. Dabei werden nicht nur die Marktfreiheiten, sondern auch das Beihilfe- und Kartellrecht des EG-Vertrages behandelt. In der Untersuchung kristallisiert sich heraus, dass es maßgeblich darauf ankommt, ob die Kriterien legitime Ziele nach dem EG-Vertrag verfolgen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Einbeziehung politischer Zielsetzungen bei der öffentlichen Beschaffung.

Die Einbeziehung politischer Zielsetzungen bei der öffentlichen Beschaffung. von Meyer,  Nina
Haben öffentliche Auftraggeber ihre Beschaffungsentscheidungen strikt nach betriebswirtschaftlichen Kriterien auszurichten, oder dürfen sie auch politische Zielsetzungen einbeziehen, etwa indem sie frauenfördernde Betriebe bevorzugen, die Verwendung von Tropenholz ausschließen oder verlangen, daß den Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags der tarifliche Lohn gezahlt wird (Tariftreueerklärungen)? Diese meist unter dem Stichwort der »beschaffungsfremden« oder »vergabefremden Kriterien« verhandelte Frage ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Im ersten Teil klärt die Verfasserin die Terminologie und arbeitet das hinter den Begriffen stehende Sachproblem heraus. Außerdem führt sie Unterscheidungen ein, die für die im zweiten Teil folgende rechtliche Beurteilung von Bedeutung sind. Dort untersucht sie zum einen das Vergaberecht selbst, d. h. die EG-Vergaberichtlinien und das GWB-Vergaberecht für größere Aufträge und die Verdingungsordnungen als Verwaltungsvorschriften für kleinere Aufträge. Zum anderen erörtert sie die in Betracht kommenden Normen nicht vergaberechtlicher Art: aus dem EG-Vertrag Grundfreiheiten, Wettbewerbs- und Beihilferegeln, aus dem Verfassungsrecht insbesondere Grundrechte, Gesetzesvorbehalt und Gesetzgebungskompetenz und aus dem einfachen Recht das Haushaltsrecht und die allgemeinen privatrechtlichen Gesetze, besonders das GWB. Daneben geht die Autorin kurz auf die einschlägigen völkerrechtlichen Verträge ein, v. a. auf das WTO-Beschaffungsabkommen. Nina Meyer illustriert ihre Untersuchung durch zahlreiche konkrete Beispiele. Eingehend behandelt sie die Tariftreueerklärungen einschließlich der bei diesen auftretenden Sonderprobleme.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Einbeziehung politischer Zielsetzungen bei der öffentlichen Beschaffung.

Die Einbeziehung politischer Zielsetzungen bei der öffentlichen Beschaffung. von Meyer,  Nina
Haben öffentliche Auftraggeber ihre Beschaffungsentscheidungen strikt nach betriebswirtschaftlichen Kriterien auszurichten, oder dürfen sie auch politische Zielsetzungen einbeziehen, etwa indem sie frauenfördernde Betriebe bevorzugen, die Verwendung von Tropenholz ausschließen oder verlangen, daß den Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags der tarifliche Lohn gezahlt wird (Tariftreueerklärungen)? Diese meist unter dem Stichwort der »beschaffungsfremden« oder »vergabefremden Kriterien« verhandelte Frage ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Im ersten Teil klärt die Verfasserin die Terminologie und arbeitet das hinter den Begriffen stehende Sachproblem heraus. Außerdem führt sie Unterscheidungen ein, die für die im zweiten Teil folgende rechtliche Beurteilung von Bedeutung sind. Dort untersucht sie zum einen das Vergaberecht selbst, d. h. die EG-Vergaberichtlinien und das GWB-Vergaberecht für größere Aufträge und die Verdingungsordnungen als Verwaltungsvorschriften für kleinere Aufträge. Zum anderen erörtert sie die in Betracht kommenden Normen nicht vergaberechtlicher Art: aus dem EG-Vertrag Grundfreiheiten, Wettbewerbs- und Beihilferegeln, aus dem Verfassungsrecht insbesondere Grundrechte, Gesetzesvorbehalt und Gesetzgebungskompetenz und aus dem einfachen Recht das Haushaltsrecht und die allgemeinen privatrechtlichen Gesetze, besonders das GWB. Daneben geht die Autorin kurz auf die einschlägigen völkerrechtlichen Verträge ein, v. a. auf das WTO-Beschaffungsabkommen. Nina Meyer illustriert ihre Untersuchung durch zahlreiche konkrete Beispiele. Eingehend behandelt sie die Tariftreueerklärungen einschließlich der bei diesen auftretenden Sonderprobleme.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Öffentliche Belange im Auftragswesen und Europarecht.

Öffentliche Belange im Auftragswesen und Europarecht. von Schäfer,  Alexander
Die Zulässigkeit sogenannter vergabefremder Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist umstritten. Neu entfacht wurde dieser Streit in Deutschland vor kurzem durch das Gesetzesvorhaben zur Tariftreueerklärung. Obwohl das Gesetz am Bundesrat gescheitert ist, bleibt die Frage weiterhin aktuell, denn öffentliche Auftraggeber wollen auch bei ihrer Beschaffungstätigkeit insbesondere soziale, ökologische und strukturpolitische Ziele berücksichtigen. Der Europäische Gerichtshof hat nach den Urteilen Beentjes (1988) und Nord-Pas-de-Calais (2000) nun auch im Urteil Concordia Bus (2002) bestätigt, dass soziale bzw. ökologische Kriterien unter bestimmten Voraussetzungen mit Europarecht vereinbar sind. Alexander Schäfer untersucht, welche Vorgaben die europäischen Vergaberichtlinien und der EG-Vertrag an sogenannte vergabefremde Kriterien stellen. Dabei werden nicht nur die Marktfreiheiten, sondern auch das Beihilfe- und Kartellrecht des EG-Vertrages behandelt. In der Untersuchung kristallisiert sich heraus, dass es maßgeblich darauf ankommt, ob die Kriterien legitime Ziele nach dem EG-Vertrag verfolgen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.
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