Im öffentlichen Prozessrecht treten im selben Verfahren häufig mehrere Parteien auf. Diese Dissertation untersucht die dogmatischen Grundlagen solcher Mehrparteienverfahren und beantwortet die folgenden Fragen: Unter welchen Voraussetzungen nehmen an einem Verfahren mehrere Parteien teil? Welche prozessualen Rechte und Pflichten haben die einzelnen Parteien während des Verfahrens? Und schliesslich: Wie wirkt sich der Entscheid auf die einzelnen Parteien aus?
Die Arbeit leistet einen Beitrag zur Dogmatik von Mehrparteienverfahren. Insbesondere geht sie Rechtsfiguren nach, die sich im öffentlichen Prozessrecht eingebürgert haben, aber aus unterschiedlichen Gründen zu hinterfragen sind. Dazu gehören etwa die «Beiladung», die «Streitgenossenschaft» oder die Unterscheidung zwischen «Haupt- und Nebenparteien».
Aktualisiert: 2021-02-18
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Öffentliche Rechtsverhältnisse mit Auslandbezug, sog. auswärtige Angelegenheiten, gehören heute zum Rechtsalltag. Seit alters gelten diese als besonders politiknah und der richterlichen Prüfung nur partiell zugänglich. Vorbehältlich eines völkerrechtlichen Anspruchs begründet heute der 'vorwiegend politische Charakter' solcher Akte den Gerichtsausschluss. Was ist darunter zu verstehen? Wann läuft der Richter Gefahr, das Parkett der Aussenpolitik zu betreten? Welche aussenpolitischen Interessen können die Rechtsschutzinteressen Einzelner verdrängen? Als im Oktober 1999 der Nazi-Kollaborateur Maurice Papon form- bzw. rechtsschutzlos an Frankreich überführt wurde, vermochten damals aussenpolitische Gründe dieses Vorgehen zu rechtfertigen? Weshalb standen solche umgekehrt der gerichtlichen Kontrolle bei der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA, welche die FINMA im Februar 2009 auf erheblichen Druck der amerikanischen Steuerbehörden anordnete, nicht im Wege? In einem rechtsvergleichenden Teil spürt die Arbeit zunächst dem 'acte de gouvernement' nach. Ein klassisch französisches Institut, das sich bis heute hartnäckig in Praxis und Doktrin hält. Im Zentrum steht sodann die vertiefte Analyse der gesetzlichen Ausnahme der 'übrigen auswärtigen Angelegenheiten', wie sie die Bundesrechtspflege vorsieht. Auf Grundlage der Kasuistik in Praxis und Doktrin wird eine umfassende Dogmatik zu solchen vorwiegend politischen Akten entwickelt. Diese wird hierauf an den Zwangsmassnahmen zur Terrorismusbekämpfung exemplifiziert. Die Arbeit wagt schliesslich einen Ausblick und fragt, ob sich der Gerichtsausschluss in auswärtigen Angelegenheiten heute überhaupt noch rechtfertigen lässt.
Aktualisiert: 2020-01-08
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Der Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG) erscheint 10 Jahre nach der Erstauflage in stark überarbeiteter und erweiterter Form. Die in der Zwischenzeit ergangenen Entscheidungen und die neuere Literatur sind eingearbeitet (Stand Mai 2018).
Seit 50 Jahren ist das VwVG die Grundlage für das Verfahren vor den Bundesbehörden und vor dem Bundesverwaltungsgericht. Gleichzeitig finden sich in zahlreichen Gesetzen des Bundes abweichende Verfahrensvorschriften, welche in der Praxis zu prozessualen Stolpersteinen werden können. Die Neuauflage weist auf diese abweichenden Normen hin, einerseits in den einzelnen Kommentierungen und anderseits mit dem Anhang, der einen raschen Überblick über alle spezialgesetzlichen Verfahrensnormen bietet.
Aktualisiert: 2020-01-08
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Öffentliche Rechtsverhältnisse mit Auslandbezug, sog. auswärtige Angelegenheiten, gehören heute zum Rechtsalltag. Seit alters gelten diese als besonders politiknah und der richterlichen Prüfung nur partiell zugänglich. Vorbehältlich eines völkerrechtlichen Anspruchs begründet heute der 'vorwiegend politische Charakter' solcher Akte den Gerichtsausschluss. Was ist darunter zu verstehen? Wann läuft der Richter Gefahr, das Parkett der Aussenpolitik zu betreten? Welche aussenpolitischen Interessen können die Rechtsschutzinteressen Einzelner verdrängen? Als im Oktober 1999 der Nazi-Kollaborateur Maurice Papon form- bzw. rechtsschutzlos an Frankreich überführt wurde, vermochten damals aussenpolitische Gründe dieses Vorgehen zu rechtfertigen? Weshalb standen solche umgekehrt der gerichtlichen Kontrolle bei der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA, welche die FINMA im Februar 2009 auf erheblichen Druck der amerikanischen Steuerbehörden anordnete, nicht im Wege? In einem rechtsvergleichenden Teil spürt die Arbeit zunächst dem 'acte de gouvernement' nach. Ein klassisch französisches Institut, das sich bis heute hartnäckig in Praxis und Doktrin hält. Im Zentrum steht sodann die vertiefte Analyse der gesetzlichen Ausnahme der 'übrigen auswärtigen Angelegenheiten', wie sie die Bundesrechtspflege vorsieht. Auf Grundlage der Kasuistik in Praxis und Doktrin wird eine umfassende Dogmatik zu solchen vorwiegend politischen Akten entwickelt. Diese wird hierauf an den Zwangsmassnahmen zur Terrorismusbekämpfung exemplifiziert. Die Arbeit wagt schliesslich einen Ausblick und fragt, ob sich der Gerichtsausschluss in auswärtigen Angelegenheiten heute überhaupt noch rechtfertigen lässt.
Aktualisiert: 2020-01-08
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Die erste Auflage des Kurzkommentars zum BGG von Spühler/Dolge/Vock ist noch vor Inkrafttreten des BGG am 1.Januar 2007 erschienen. Damals konnten sich die Autoren lediglich auf den Gesetzestext und die Materialien sowie vereinzelte im Vorfeld veröffentlichte Aufsätze stützen. Inzwischen ist eine Menge an Judikatur und Literatur erschienen, sodass sich eine zweite Auflage aufdrängte. Nicht nur der Umfang hat sich stark vergrössert, sondern auch der Inhalt der Neuauflage ist breiter und vor allem vertieft worden. Dies ist nicht zuletzt das Verdienst des neu zum Autorenteam hinzugestossenen Heinz Aemisegger. Als aktiver Bundesrichter brachte er eine breite Übersicht in die aktuelle Rechtsprechung und deren Weiterentwicklung ein. Der erweiterten Autorenschaft verdankt der Kommentar auch eine Verstärkung im öffentlichen Recht. Die drei Autoren der Erstkommentierung decken auf Grund ihrer jahrzehntelangen Schwerpunkte das für das BGG ebenso gewichtige Zivil- und Strafprozessrecht sowie das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ab. Das Werk wird durch ein eingehendes Sachregister erschlossen.
Aktualisiert: 2020-01-08
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