Ansgar Nolte entwickelt mit Hilfe der Neuen Institutionenökonomie ein differenziertes Kündigungsschutzkonzept, das sich auf den Schutz von Quasirenten konzentriert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Ansgar Nolte entwickelt mit Hilfe der Neuen Institutionenökonomie ein differenziertes Kündigungsschutzkonzept, das sich auf den Schutz von Quasirenten konzentriert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Ansgar Nolte entwickelt mit Hilfe der Neuen Institutionenökonomie ein differenziertes Kündigungsschutzkonzept, das sich auf den Schutz von Quasirenten konzentriert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Silke Bender analysiert die öffentlich-rechtliche Haftung des Störers. Sie zeigt, dass die Störerhaftung durch einen Haftungsausschluss für Fälle der "höheren Gewalt" eingeschränkt und die Zustandshaftung durch den Begriff des "Halters" modifiziert werden sollte, und präsentiert einen entsprechenden rechtspolitischen Vorschlag.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Silke Bender analysiert die öffentlich-rechtliche Haftung des Störers. Sie zeigt, dass die Störerhaftung durch einen Haftungsausschluss für Fälle der "höheren Gewalt" eingeschränkt und die Zustandshaftung durch den Begriff des "Halters" modifiziert werden sollte, und präsentiert einen entsprechenden rechtspolitischen Vorschlag.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Silke Bender analysiert die öffentlich-rechtliche Haftung des Störers. Sie zeigt, dass die Störerhaftung durch einen Haftungsausschluss für Fälle der "höheren Gewalt" eingeschränkt und die Zustandshaftung durch den Begriff des "Halters" modifiziert werden sollte, und präsentiert einen entsprechenden rechtspolitischen Vorschlag.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Andreas Lüdeke untersucht die Anreizwirkung des Produkthaftungsrechts mit dem Instrumentarium der Spieltheorie und der Informationsökonomik.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Christian Herold untersucht, unter welchen Voraussetzungen Manipulationen der Rechnungslegung auftreten können. Anhand zahlreicher Beispiele weist er ein Normversagen nach, das durch die grundsätzliche Ausrichtung auf prinzipienbasierte oder regelungsbasierte Normen behoben werden kann. Die Arbeit bietet zahlreiche Vorschläge zur Normkonkretisierung und zu umfangreichen Angabepflichten, um Manipulationen von Umsatzerlösen zu verhindern bzw. für den Abschlussadressaten leicht erkennbar zu machen.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Christian Herold untersucht, unter welchen Voraussetzungen Manipulationen der Rechnungslegung auftreten können. Anhand zahlreicher Beispiele weist er ein Normversagen nach, das durch die grundsätzliche Ausrichtung auf prinzipienbasierte oder regelungsbasierte Normen behoben werden kann. Die Arbeit bietet zahlreiche Vorschläge zur Normkonkretisierung und zu umfangreichen Angabepflichten, um Manipulationen von Umsatzerlösen zu verhindern bzw. für den Abschlussadressaten leicht erkennbar zu machen.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Christian Herold untersucht, unter welchen Voraussetzungen Manipulationen der Rechnungslegung auftreten können. Anhand zahlreicher Beispiele weist er ein Normversagen nach, das durch die grundsätzliche Ausrichtung auf prinzipienbasierte oder regelungsbasierte Normen behoben werden kann. Die Arbeit bietet zahlreiche Vorschläge zur Normkonkretisierung und zu umfangreichen Angabepflichten, um Manipulationen von Umsatzerlösen zu verhindern bzw. für den Abschlussadressaten leicht erkennbar zu machen.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor.
Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre.
Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor.
Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre.
Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor.
Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre.
Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Das Buch vermittelt einen Überblick über die vielfältigen mikroökonomischen Ansätze (Humankapitaltheorie, Suchtheorie, Gewerkschaftstheorien, Effizienzlohntheorien, Insider-Outsider-Ansätze, Transaktionskostenansatz) und die empirisch-sozialwissenschaftlich fundierten segmentationstheoretischen Erklärungsansätze des Arbeitsmarktgeschehens. Das Buch wendet sich nicht nur an Studenten der Wirtschaftswissenschaften, sondern ermöglicht durch den weitgehenden Verzicht auf die ansonsten übliche mathematisch-modelltheoretische Darstellung auch dem mit der mikroökonomischen Arbeitsweise weniger vertrauten Leser einen Einblick in die Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Darüber hinaus werden Ansatzpunkte für weitergehende Beschäftigung mit diesem, für das Verständnis ökonomischer Zusammenhänge zentralen Thema gegeben.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Das Buch vermittelt einen Überblick über die vielfältigen mikroökonomischen Ansätze (Humankapitaltheorie, Suchtheorie, Gewerkschaftstheorien, Effizienzlohntheorien, Insider-Outsider-Ansätze, Transaktionskostenansatz) und die empirisch-sozialwissenschaftlich fundierten segmentationstheoretischen Erklärungsansätze des Arbeitsmarktgeschehens. Das Buch wendet sich nicht nur an Studenten der Wirtschaftswissenschaften, sondern ermöglicht durch den weitgehenden Verzicht auf die ansonsten übliche mathematisch-modelltheoretische Darstellung auch dem mit der mikroökonomischen Arbeitsweise weniger vertrauten Leser einen Einblick in die Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Darüber hinaus werden Ansatzpunkte für weitergehende Beschäftigung mit diesem, für das Verständnis ökonomischer Zusammenhänge zentralen Thema gegeben.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Juristische Grundlagenfächer wie die Rechtsgeschichte, die Rechtsphilosophie oder die Rechtssoziologie führen in der juristischen Ausbildung ein Schattendasein. Ziel des Werkes ist es deshalb, Einblicke in die Grundlagen des Rechts zu geben und gleichzeitig Problemstellungen der jeweiligen Disziplin beispielhaft zu thematisieren, was eine praktische Anschauung gewährleistet und gleichzeitig Anreize setzt, die gewonnenen Erkenntnisse in weiterführender Literatur zu vertiefen. In die 4. Auflage neu mit aufgenommen wurde ein Kapitel zur Verfassungstheorie. Die Beiträge wurden gründlich überarbeitet.
Die Autoren
Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M., Universität Innsbruck | Prof. Dr. Andreas Funke, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M., Universität Regensburg | Prof. Dr. Albert Ingold, Universität Mainz | Prof. Dr. Julian Krüper, Universität Bochum | Prof. Dr. Michael Lindemann, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Bettina Noltenius, Universität Passau | Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M., Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M., Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Sebastian Roßner, M.A., Düsseldorf | Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn | LRDir Dr. Stephan Schuster-Oppenheim, Bonn | Ass. Prof. Dr. Peter Stegmaier, Universiteit Twente | Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Aktualisiert: 2023-06-16
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Juristische Grundlagenfächer wie die Rechtsgeschichte, die Rechtsphilosophie oder die Rechtssoziologie führen in der juristischen Ausbildung ein Schattendasein. Ziel des Werkes ist es deshalb, Einblicke in die Grundlagen des Rechts zu geben und gleichzeitig Problemstellungen der jeweiligen Disziplin beispielhaft zu thematisieren, was eine praktische Anschauung gewährleistet und gleichzeitig Anreize setzt, die gewonnenen Erkenntnisse in weiterführender Literatur zu vertiefen. In die 4. Auflage neu mit aufgenommen wurde ein Kapitel zur Verfassungstheorie. Die Beiträge wurden gründlich überarbeitet.
Die Autoren
Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M., Universität Innsbruck | Prof. Dr. Andreas Funke, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M., Universität Regensburg | Prof. Dr. Albert Ingold, Universität Mainz | Prof. Dr. Julian Krüper, Universität Bochum | Prof. Dr. Michael Lindemann, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Bettina Noltenius, Universität Passau | Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M., Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M., Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Sebastian Roßner, M.A., Düsseldorf | Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn | LRDir Dr. Stephan Schuster-Oppenheim, Bonn | Ass. Prof. Dr. Peter Stegmaier, Universiteit Twente | Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Aktualisiert: 2023-06-16
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Juristische Grundlagenfächer wie die Rechtsgeschichte, die Rechtsphilosophie oder die Rechtssoziologie führen in der juristischen Ausbildung ein Schattendasein. Ziel des Werkes ist es deshalb, Einblicke in die Grundlagen des Rechts zu geben und gleichzeitig Problemstellungen der jeweiligen Disziplin beispielhaft zu thematisieren, was eine praktische Anschauung gewährleistet und gleichzeitig Anreize setzt, die gewonnenen Erkenntnisse in weiterführender Literatur zu vertiefen. In die 4. Auflage neu mit aufgenommen wurde ein Kapitel zur Verfassungstheorie. Die Beiträge wurden gründlich überarbeitet.
Die Autoren
Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M., Universität Innsbruck | Prof. Dr. Andreas Funke, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M., Universität Regensburg | Prof. Dr. Albert Ingold, Universität Mainz | Prof. Dr. Julian Krüper, Universität Bochum | Prof. Dr. Michael Lindemann, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Bettina Noltenius, Universität Passau | Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M., Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M., Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Sebastian Roßner, M.A., Düsseldorf | Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn | LRDir Dr. Stephan Schuster-Oppenheim, Bonn | Ass. Prof. Dr. Peter Stegmaier, Universiteit Twente | Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Aktualisiert: 2023-06-16
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Aufgabe der Arbeit ist es zu untersuchen, wie der in dem "Caroline I"-Urteil (BGH, Urt. v. 15.11.1994 - VI ZR 56/94, BGHZ 128, 1) angesprochene "Gedanke der Prävention" beim Ersatz von Nichtvermögensschäden unter dem Aspekt der Effizienz zu verstehen ist, welche praktischen Konsequenzen daraus für das Haftungsrecht im Einzelnen resultieren und ob und ggf. wie eine solche effizienzorientierte Ausrichtung mit dem deutschen (Schadens-)Recht vereinbar ist.
Nach einleitenden Ausführungen im ersten Teil erfolgt im zweiten Teil eine umfassende ökonomische Analyse des Rechts betreffend den Ersatz von Nichtvermögensschäden infolge von Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit (Schmerzensgeld) und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Geldentschädigung). Darin wird erarbeitet, wie das Schadensersatzrecht aus mikroökonomischer Sicht ausgestaltet sein muss, um sowohl dem potentiellen Schädiger als auch dem potentiellen Geschädigten im Vorfeld einer Schädigung Anreize zu aus gesamtgesellschaftlicher Sicht wünschenswertem Verhalten zu vermitteln.
Im abschließenden Teil 3 wird dann geprüft, ob, wie und von wem diese Postulate der ökonomischen Analyse in geltendes Recht transformiert werden müssen, dürfen und sollten. Soweit diese Aufgabe innerhalb des geltenden Rechts den Gerichten zugedacht wird (gesetzesimmanente Lösung), werden die Grenzen der Umsetzungsmöglichkeiten schnell sichtbar, da der Richter bei einer möglichen Umsetzung auf die Gesetzesauslegung beschränkt ist. Wird diese Aufgabe dagegen in die Hände des Gesetzgebers gelegt (gesetzesemanente Lösung), ist dessen Umsetzungsspielraum allein durch die Verfassung begrenzt und somit ungleich größer. Es bestätigt sich somit der Ruf der ökonomischen Analyse des Rechts als Gesetzgebungstheorie.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aufgabe der Arbeit ist es zu untersuchen, wie der in dem "Caroline I"-Urteil (BGH, Urt. v. 15.11.1994 - VI ZR 56/94, BGHZ 128, 1) angesprochene "Gedanke der Prävention" beim Ersatz von Nichtvermögensschäden unter dem Aspekt der Effizienz zu verstehen ist, welche praktischen Konsequenzen daraus für das Haftungsrecht im Einzelnen resultieren und ob und ggf. wie eine solche effizienzorientierte Ausrichtung mit dem deutschen (Schadens-)Recht vereinbar ist.
Nach einleitenden Ausführungen im ersten Teil erfolgt im zweiten Teil eine umfassende ökonomische Analyse des Rechts betreffend den Ersatz von Nichtvermögensschäden infolge von Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit (Schmerzensgeld) und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Geldentschädigung). Darin wird erarbeitet, wie das Schadensersatzrecht aus mikroökonomischer Sicht ausgestaltet sein muss, um sowohl dem potentiellen Schädiger als auch dem potentiellen Geschädigten im Vorfeld einer Schädigung Anreize zu aus gesamtgesellschaftlicher Sicht wünschenswertem Verhalten zu vermitteln.
Im abschließenden Teil 3 wird dann geprüft, ob, wie und von wem diese Postulate der ökonomischen Analyse in geltendes Recht transformiert werden müssen, dürfen und sollten. Soweit diese Aufgabe innerhalb des geltenden Rechts den Gerichten zugedacht wird (gesetzesimmanente Lösung), werden die Grenzen der Umsetzungsmöglichkeiten schnell sichtbar, da der Richter bei einer möglichen Umsetzung auf die Gesetzesauslegung beschränkt ist. Wird diese Aufgabe dagegen in die Hände des Gesetzgebers gelegt (gesetzesemanente Lösung), ist dessen Umsetzungsspielraum allein durch die Verfassung begrenzt und somit ungleich größer. Es bestätigt sich somit der Ruf der ökonomischen Analyse des Rechts als Gesetzgebungstheorie.
Aktualisiert: 2023-06-15
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