Online-Pressearchive speichern Informationen in Form alter Zeitungsartikel dauerhaft und machen sie für die Öffentlichkeit im Internet zugänglich. Daraus entsteht zum einen eine wertvolle Recherchequelle für die Allgemeinheit. Jedoch können sich Personen, die in den archivierten Berichten genannt werden, in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlen und ein "Recht auf Vergessenwerden" im Internet geltend machen. Zudem sind bei einer dauerhaften Onlinearchivierung auch Verletzungen des Urheberrechts denkbar. Die Autorin untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen Ansprüche auf Löschung oder Berichtigung alter Presseartikel in den Onlinearchiven der Verlage bestehen. Diese Frage wird aus der Perspektive des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Datenschutzrechts und des Urheberrechts betrachtet. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Vergleich mit herkömmlichen Archiven, aus dem sich sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede ergeben, die sich auf die einzelnen Ansprüche auswirken. Die durch Rechtsprechung und Literatur entwickelten Kriterien zur Bewertung der Rechtmäßigkeit einer online archivierten Straftatberichterstattung werden detailliert analysiert und - auch im Hinblick auf weitere Fallgruppen von Berichterstattungen - weiterentwickelt. Die Verfasserin untersucht dabei insbesondere, wann ein online archivierter Altbeitrag einer erneuten Berichterstattung gleichgestellt werden muss und wie sich dieser Umstand auf die Beurteilung seiner Rechtmäßigkeit auswirken kann. Ansprüche von betroffenen Personen könnten sich auch aus dem Datenschutzrecht ergeben. Die Autorin klärt daher die Anwendbarkeit des datenschutzrechtlichen Medienprivilegs auf Online-Pressearchive. Bei bestimmten Inhalten von Onlinearchiven kommen auch Löschungsansprüche aus dem Urheberrecht in Betracht. Derartigen Ansprüchen können jedoch bestimmte Schranken aus dem Urheberrechtsgesetz entgegenstehen, die die Tätigkeit der Presse privilegieren. Die relevanten Schrankenregelungen (§§ 48, 50, 53 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UrhG) werden hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit auf digitale Pressearchive untersucht.
Aktualisiert: 2021-12-03
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