Praktische Hilfe für Steuerberater und dessen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Unternehmensinhaber, Schatzmeister und Vorstandsmitglieder von Vereinen und Verbänden.
Mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps und einem umfangreichen ABC der Aufbewahrungsfristen.
Dieses Buch erläutert die wichtigen Punkte der Handelsrechtlichen und steuerlichen Aufbewahrungspflichten.
Nach § 238 HGB, ist jeder Kaufmann verpflichtet, seine Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Dabei hat er nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens für sachverständige Dritte (Steuerberater, Betriebsprüfer) ersichtlich zu machen, und zwar so, dass es den Prüfern in einem angemessenen Zeitraum möglich ist, sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens zu verschaffen. Damit sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen, sind die Unterlagen systematisch zu ordnen und aufzubewahren. Die Unterlagen dienen dabei nicht nur der Nachprüfbarkeit, sondern auch der Beweissicherung bei Rechtsstreitigkeiten und als Grundlage für die Ermittlung der zu zahlenden Steuern. Deshalb ist nach Steuerrecht (§ 140 AO), jeder Unternehmer zur Buchführung verpflichtet, der nach Handelsrecht gemäß § 238 HGB buchführungspflichtig ist, aber auch jeder andere Unternehmer, der die in § 141 AO genannten Größen bei Umsatz und Gewinn überschreitet.
Inhalte des Buch sind: Personenkreis; Unternehmer; Nichtunternehmer, Aufzubewahrende Unterlagen; Zeitlicher Umfang der Aufbewahrungspflichten; Beginn und Ende der Frist; Fristdauer; Lieferscheine; Ort und Form der Aufbewahrung; Sanktionen; Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften; Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen; § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen; § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen; § 146a AO - Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung; Steuerliche Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE); Kassen-Nachschau; Ordnungswidrigkeiten; Aufbewahrungspflichten bei elektronischer Rechnungsübertragung; Recht zum Datenzugriff; Aufbewahrungsverpflichtung für Steuerpflichtige gem. § 147a Abs. 2 AO; Zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen; ABC der Aufbewahrungsfristen.
Aktualisiert: 2023-06-23
> findR *
Praktische Hilfe für Steuerberater und dessen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Unternehmensinhaber, Schatzmeister und Vorstandsmitglieder von Vereinen und Verbänden.
Mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps und einem umfangreichen ABC der Aufbewahrungsfristen.
Dieses Buch erläutert die wichtigen Punkte der Handelsrechtlichen und steuerlichen Aufbewahrungspflichten.
Nach § 238 HGB, ist jeder Kaufmann verpflichtet, seine Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Dabei hat er nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens für sachverständige Dritte (Steuerberater, Betriebsprüfer) ersichtlich zu machen, und zwar so, dass es den Prüfern in einem angemessenen Zeitraum möglich ist, sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens zu verschaffen. Damit sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen, sind die Unterlagen systematisch zu ordnen und aufzubewahren. Die Unterlagen dienen dabei nicht nur der Nachprüfbarkeit, sondern auch der Beweissicherung bei Rechtsstreitigkeiten und als Grundlage für die Ermittlung der zu zahlenden Steuern. Deshalb ist nach Steuerrecht (§ 140 AO), jeder Unternehmer zur Buchführung verpflichtet, der nach Handelsrecht gemäß § 238 HGB buchführungspflichtig ist, aber auch jeder andere Unternehmer, der die in § 141 AO genannten Größen bei Umsatz und Gewinn überschreitet.
Inhalte des Buch sind: Personenkreis; Unternehmer; Nichtunternehmer, Aufzubewahrende Unterlagen; Zeitlicher Umfang der Aufbewahrungspflichten; Beginn und Ende der Frist; Fristdauer; Lieferscheine; Ort und Form der Aufbewahrung; Sanktionen; Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften; Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen; § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen; § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen; § 146a AO - Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung; Steuerliche Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE); Kassen-Nachschau; Ordnungswidrigkeiten; Aufbewahrungspflichten bei elektronischer Rechnungsübertragung; Recht zum Datenzugriff; Aufbewahrungsverpflichtung für Steuerpflichtige gem. § 147a Abs. 2 AO; Zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen; ABC der Aufbewahrungsfristen.
Aktualisiert: 2023-06-23
> findR *
Praktische Hilfe für Steuerberater und dessen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Unternehmensinhaber, Schatzmeister und Vorstandsmitglieder von Vereinen und Verbänden.
Mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps und einem umfangreichen ABC der Aufbewahrungsfristen.
Dieses Buch erläutert die wichtigen Punkte der Handelsrechtlichen und steuerlichen Aufbewahrungspflichten.
Nach § 238 HGB, ist jeder Kaufmann verpflichtet, seine Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Dabei hat er nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens für sachverständige Dritte (Steuerberater, Betriebsprüfer) ersichtlich zu machen, und zwar so, dass es den Prüfern in einem angemessenen Zeitraum möglich ist, sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens zu verschaffen. Damit sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen, sind die Unterlagen systematisch zu ordnen und aufzubewahren. Die Unterlagen dienen dabei nicht nur der Nachprüfbarkeit, sondern auch der Beweissicherung bei Rechtsstreitigkeiten und als Grundlage für die Ermittlung der zu zahlenden Steuern. Deshalb ist nach Steuerrecht (§ 140 AO), jeder Unternehmer zur Buchführung verpflichtet, der nach Handelsrecht gemäß § 238 HGB buchführungspflichtig ist, aber auch jeder andere Unternehmer, der die in § 141 AO genannten Größen bei Umsatz und Gewinn überschreitet.
Inhalte des Buch sind: Personenkreis; Unternehmer; Nichtunternehmer, Aufzubewahrende Unterlagen; Zeitlicher Umfang der Aufbewahrungspflichten; Beginn und Ende der Frist; Fristdauer; Lieferscheine; Ort und Form der Aufbewahrung; Sanktionen; Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften; Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen; § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen; § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen; § 146a AO - Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung; Steuerliche Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE); Kassen-Nachschau; Ordnungswidrigkeiten; Aufbewahrungspflichten bei elektronischer Rechnungsübertragung; Recht zum Datenzugriff; Aufbewahrungsverpflichtung für Steuerpflichtige gem. § 147a Abs. 2 AO; Zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen; ABC der Aufbewahrungsfristen.
Aktualisiert: 2023-06-23
> findR *
Praktische Hilfe für Steuerberater und dessen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Unternehmensinhaber, Schatzmeister und Vorstandsmitglieder von Vereinen und Verbänden.
Mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps und einem umfangreichen ABC der Aufbewahrungsfristen.
Dieses Buch erläutert die wichtigen Punkte der Handelsrechtlichen und steuerlichen Aufbewahrungspflichten.
Nach § 238 HGB, ist jeder Kaufmann verpflichtet, seine Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Dabei hat er nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens für sachverständige Dritte (Steuerberater, Betriebsprüfer) ersichtlich zu machen, und zwar so, dass es den Prüfern in einem angemessenen Zeitraum möglich ist, sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens zu verschaffen. Damit sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen, sind die Unterlagen systematisch zu ordnen und aufzubewahren. Die Unterlagen dienen dabei nicht nur der Nachprüfbarkeit, sondern auch der Beweissicherung bei Rechtsstreitigkeiten und als Grundlage für die Ermittlung der zu zahlenden Steuern. Deshalb ist nach Steuerrecht (§ 140 AO), jeder Unternehmer zur Buchführung verpflichtet, der nach Handelsrecht gemäß § 238 HGB buchführungspflichtig ist, aber auch jeder andere Unternehmer, der die in § 141 AO genannten Größen bei Umsatz und Gewinn überschreitet.
Inhalte des Buch sind: Personenkreis; Unternehmer; Nichtunternehmer, Aufzubewahrende Unterlagen; Zeitlicher Umfang der Aufbewahrungspflichten; Beginn und Ende der Frist; Fristdauer; Lieferscheine; Ort und Form der Aufbewahrung; Sanktionen; Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften; Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen; § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen; § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen; § 146a AO - Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung; Steuerliche Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE); Kassen-Nachschau; Ordnungswidrigkeiten; Aufbewahrungspflichten bei elektronischer Rechnungsübertragung; Recht zum Datenzugriff; Aufbewahrungsverpflichtung für Steuerpflichtige gem. § 147a Abs. 2 AO; Zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen; ABC der Aufbewahrungsfristen.
Aktualisiert: 2023-06-10
> findR *
Praktische Hilfe für Steuerberater und dessen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Unternehmensinhaber, Schatzmeister und Vorstandsmitglieder von Vereinen und Verbänden.
Mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps und einem umfangreichen ABC der Aufbewahrungsfristen.
Dieses Buch erläutert die wichtigen Punkte der Handelsrechtlichen und steuerlichen Aufbewahrungspflichten.
Nach § 238 HGB, ist jeder Kaufmann verpflichtet, seine Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Dabei hat er nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens für sachverständige Dritte (Steuerberater, Betriebsprüfer) ersichtlich zu machen, und zwar so, dass es den Prüfern in einem angemessenen Zeitraum möglich ist, sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens zu verschaffen. Damit sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen, sind die Unterlagen systematisch zu ordnen und aufzubewahren. Die Unterlagen dienen dabei nicht nur der Nachprüfbarkeit, sondern auch der Beweissicherung bei Rechtsstreitigkeiten und als Grundlage für die Ermittlung der zu zahlenden Steuern. Deshalb ist nach Steuerrecht (§ 140 AO), jeder Unternehmer zur Buchführung verpflichtet, der nach Handelsrecht gemäß § 238 HGB buchführungspflichtig ist, aber auch jeder andere Unternehmer, der die in § 141 AO genannten Größen bei Umsatz und Gewinn überschreitet.
Inhalte des Buch sind: Personenkreis; Unternehmer; Nichtunternehmer, Aufzubewahrende Unterlagen; Zeitlicher Umfang der Aufbewahrungspflichten; Beginn und Ende der Frist; Fristdauer; Lieferscheine; Ort und Form der Aufbewahrung; Sanktionen; Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften; Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen; § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen; § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen; § 146a AO - Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung; Steuerliche Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE); Kassen-Nachschau; Ordnungswidrigkeiten; Aufbewahrungspflichten bei elektronischer Rechnungsübertragung; Recht zum Datenzugriff; Aufbewahrungsverpflichtung für Steuerpflichtige gem. § 147a Abs. 2 AO; Zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen; ABC der Aufbewahrungsfristen.
Aktualisiert: 2023-05-23
> findR *
Praktische Hilfe für Steuerberater und dessen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Unternehmensinhaber, Schatzmeister und Vorstandsmitglieder von Vereinen und Verbänden.
Mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps und einem umfangreichen ABC der Aufbewahrungsfristen.
Dieses Buch erläutert die wichtigen Punkte der Handelsrechtlichen und steuerlichen Aufbewahrungspflichten.
Nach § 238 HGB, ist jeder Kaufmann verpflichtet, seine Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Dabei hat er nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens für sachverständige Dritte (Steuerberater, Betriebsprüfer) ersichtlich zu machen, und zwar so, dass es den Prüfern in einem angemessenen Zeitraum möglich ist, sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens zu verschaffen. Damit sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen, sind die Unterlagen systematisch zu ordnen und aufzubewahren. Die Unterlagen dienen dabei nicht nur der Nachprüfbarkeit, sondern auch der Beweissicherung bei Rechtsstreitigkeiten und als Grundlage für die Ermittlung der zu zahlenden Steuern. Deshalb ist nach Steuerrecht (§ 140 AO), jeder Unternehmer zur Buchführung verpflichtet, der nach Handelsrecht gemäß § 238 HGB buchführungspflichtig ist, aber auch jeder andere Unternehmer, der die in § 141 AO genannten Größen bei Umsatz und Gewinn überschreitet.
Inhalte des Buch sind: Personenkreis; Unternehmer; Nichtunternehmer, Aufzubewahrende Unterlagen; Zeitlicher Umfang der Aufbewahrungspflichten; Beginn und Ende der Frist; Fristdauer; Lieferscheine; Ort und Form der Aufbewahrung; Sanktionen; Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften; Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen; § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen; § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen; § 146a AO - Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung; Steuerliche Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE); Kassen-Nachschau; Ordnungswidrigkeiten; Aufbewahrungspflichten bei elektronischer Rechnungsübertragung; Recht zum Datenzugriff; Aufbewahrungsverpflichtung für Steuerpflichtige gem. § 147a Abs. 2 AO; Zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen; ABC der Aufbewahrungsfristen.
Aktualisiert: 2023-05-10
> findR *
Praktische Hilfe für Steuerberater und dessen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Unternehmensinhaber, Schatzmeister und Vorstandsmitglieder von Vereinen und Verbänden.
Mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps und einem umfangreichen ABC der Aufbewahrungsfristen.
Dieses Buch erläutert die wichtigen Punkte der Handelsrechtlichen und steuerlichen Aufbewahrungspflichten.
Nach § 238 HGB, ist jeder Kaufmann verpflichtet, seine Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Dabei hat er nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens für sachverständige Dritte (Steuerberater, Betriebsprüfer) ersichtlich zu machen, und zwar so, dass es den Prüfern in einem angemessenen Zeitraum möglich ist, sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens zu verschaffen. Damit sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen, sind die Unterlagen systematisch zu ordnen und aufzubewahren. Die Unterlagen dienen dabei nicht nur der Nachprüfbarkeit, sondern auch der Beweissicherung bei Rechtsstreitigkeiten und als Grundlage für die Ermittlung der zu zahlenden Steuern. Deshalb ist nach Steuerrecht (§ 140 AO), jeder Unternehmer zur Buchführung verpflichtet, der nach Handelsrecht gemäß § 238 HGB buchführungspflichtig ist, aber auch jeder andere Unternehmer, der die in § 141 AO genannten Größen bei Umsatz und Gewinn überschreitet.
Inhalte des Buch sind: Personenkreis; Unternehmer; Nichtunternehmer, Aufzubewahrende Unterlagen; Zeitlicher Umfang der Aufbewahrungspflichten; Beginn und Ende der Frist; Fristdauer; Lieferscheine; Ort und Form der Aufbewahrung; Sanktionen; Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften; Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen; § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen; § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen; § 146a AO - Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung; Steuerliche Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE); Kassen-Nachschau; Ordnungswidrigkeiten; Aufbewahrungspflichten bei elektronischer Rechnungsübertragung; Recht zum Datenzugriff; Aufbewahrungsverpflichtung für Steuerpflichtige gem. § 147a Abs. 2 AO; Zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen; ABC der Aufbewahrungsfristen.
Aktualisiert: 2023-04-24
> findR *
Andreas Rüdinger zeigt, dass die (auch bei Rückstellungen) beständig zunehmende Regelungsdichte der IAS/IFRS und US-GAAP nicht zwangsläufig zu einem höheren Grad an Regelungsschärfe führt, sondern dass die zahlreichen Einzelregelungen die bestehenden konzeptionellen Unschärfen der IAS/IFRS bzw. US-GAAP nur selten klären. Eine systematische Normkonkretisierung wie im deutschen Handelsbilanzrecht ist hier von Vorteil.
Aktualisiert: 2023-03-14
> findR *
Andreas Rüdinger zeigt, dass die (auch bei Rückstellungen) beständig zunehmende Regelungsdichte der IAS/IFRS und US-GAAP nicht zwangsläufig zu einem höheren Grad an Regelungsschärfe führt, sondern dass die zahlreichen Einzelregelungen die bestehenden konzeptionellen Unschärfen der IAS/IFRS bzw. US-GAAP nur selten klären. Eine systematische Normkonkretisierung wie im deutschen Handelsbilanzrecht ist hier von Vorteil.
Aktualisiert: 2023-04-04
> findR *
MEHR ANZEIGEN
Bücher zum Thema Ordnungsmäßige Buchführung
Sie suchen ein Buch über Ordnungsmäßige Buchführung? Bei Buch findr finden Sie eine große Auswahl Bücher zum
Thema Ordnungsmäßige Buchführung. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr
hat zahlreiche Bücher zum Thema Ordnungsmäßige Buchführung im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das
passende Buch für Ihr Lesevergnügen. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das
Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche
Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zum Thema Ordnungsmäßige Buchführung einfach online und lassen Sie es sich bequem nach
Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch.
Ordnungsmäßige Buchführung - Große Auswahl Bücher bei Buch findr
Bei uns finden Sie Bücher beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher zum
Thema Ordnungsmäßige Buchführung, die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche
Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl
Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Autoren bei Buchfindr:
Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie
unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien
zu finden. Unter Ordnungsmäßige Buchführung und weitere Themen und Kategorien finden Sie schnell und einfach eine Auflistung
thematisch passender Bücher. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege.
Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem
zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu
studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.