Der Innenrechtsstreit im öffentlichen Recht und im Zivilrecht.

Der Innenrechtsstreit im öffentlichen Recht und im Zivilrecht. von Diemert,  Dörte
Entscheidungen über innerorganisatorische Konflikte haben in der Verwaltungsgerichtsbarkeit seit langem ihren festen Platz. Trotz der hohen Praxisrelevanz kann jedoch von rechtsdogmatischer Klarheit nicht gesprochen werden. Schon über den Gegenstand der sog. Innenrechtsstreitigkeiten besteht weitgehend Uneinigkeit: Zu ihnen werden teils nur die sog. Organstreitigkeiten, teils auch bestimmte mitgliedschaftliche Klagen gerechnet. Fragen nach Gegenstand und Konzeption des innerorganisatorischen Rechtsschutzes und dem Umfang der gerichtlich durchsetzbaren Rechte werden von der Rechtsprechung und der Literatur unterschiedlichen, teils widersprüchlichen Lösungen zugeführt. Die Autorin nimmt deshalb die aktuelle Diskussion um innerorganisatorischen Rechtsschutz im Bereich des Zivilrechts, insbesondere des Aktienrechts, zum Anlass, Grundfragen der Innenrechtsstreitigkeiten im öffentlichen Recht und im privaten Gesellschaftsrecht vergleichend zu untersuchen. Anhand des Fall- und Rechtsprechungsmaterials aus beiden Rechtsbereichen werden neue Perspektiven für die weitere Diskussion entwickelt. Es wird gezeigt, daß es um parallele Fragestellungen geht. Nachgegangen wird der Frage, ob und inwieweit Organe, Mitglieder und Organmitglieder Träger subjektiver Innenrechte sind, und es werden die verschiedenen in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsschutzkonzeptionen erörtert. Dabei werden die Erkenntnisse aus dem Bereich des Verfassungs- und Verwaltungsprozessrechts und des Parlamentsrechts einbezogen. Unter Berücksichtigung der Rechtssatz- und Grundrechtsabhängigkeit subjektiver Rechte wird anschließend der Frage der Subjektivierung von Innenrechtspositionen nachgegangen. Schließlich werden die gewonnenen Erkenntnisse auf zwei praxisorientierte Streitkonstellationen angewendet: die mitgliedschaftliche Abwehrklage und die Rechtmäßigkeits- und Kompetenzkontrolle durch Organmitglieder.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verwaltungsrechtliche Organstreitigkeiten.

Verwaltungsrechtliche Organstreitigkeiten. von Roth,  Wolfgang
Das Thema der verwaltungsrechtlichen Organstreitigkeiten berührt Grundfragen des Wesens subjektiver Rechte und der Rechtsbeziehungen innerhalb juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Die diesbezüglich bestehenden dogmatischen Unsicherheiten führen dazu, daß die Gerichte namentlich bei den praktisch besonders bedeutsamen Kommunalverfassungsorganstreitigkeiten die Klagebefugnis von Gemeinderatsmitgliedern und -fraktionen bei der Anfechtung von Beschlüssen des Gemeinderats oder von Maßnahmen des Bürgermeisters insgesamt einschränkend beurteilen. Angesichts der schon hinsichtlich der Grundlagen bestehenden Zweifel bedarf es einer grundsätzlichen Befassung mit dem Thema. Anhand einer Bestimmung des Begriffs des subjektiven Rechts zeigt Wolfgang Roth, daß Organe und Organteile in ihrem Verhältnis zueinander subjektive Rechte an den ihnen rechtlich zugewiesenen Kompetenzen besitzen. Deren verwaltungsgerichtliche Verteidigung fügt sich kohärent in das Rechtsschutzsystem der VwGO ein, so daß kein Grund für eine restriktive Handhabung besteht. In materiellrechtlicher Hinsicht stellen subjektive Organrechte Integritätsrechte dar, die im Falle ihrer Verletzung insbesondere Folgenbeseitigungsansprüche z. B. auf Aufhebung rechtswidriger Beschlüsse und, vorbehaltlich eines Vertrauensschutzes der Bürger im Außenverhältnis, auf Beseitigung etwaiger Umsetzungsakte geben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verwaltungsrechtliche Organstreitigkeiten.

Verwaltungsrechtliche Organstreitigkeiten. von Roth,  Wolfgang
Das Thema der verwaltungsrechtlichen Organstreitigkeiten berührt Grundfragen des Wesens subjektiver Rechte und der Rechtsbeziehungen innerhalb juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Die diesbezüglich bestehenden dogmatischen Unsicherheiten führen dazu, daß die Gerichte namentlich bei den praktisch besonders bedeutsamen Kommunalverfassungsorganstreitigkeiten die Klagebefugnis von Gemeinderatsmitgliedern und -fraktionen bei der Anfechtung von Beschlüssen des Gemeinderats oder von Maßnahmen des Bürgermeisters insgesamt einschränkend beurteilen. Angesichts der schon hinsichtlich der Grundlagen bestehenden Zweifel bedarf es einer grundsätzlichen Befassung mit dem Thema. Anhand einer Bestimmung des Begriffs des subjektiven Rechts zeigt Wolfgang Roth, daß Organe und Organteile in ihrem Verhältnis zueinander subjektive Rechte an den ihnen rechtlich zugewiesenen Kompetenzen besitzen. Deren verwaltungsgerichtliche Verteidigung fügt sich kohärent in das Rechtsschutzsystem der VwGO ein, so daß kein Grund für eine restriktive Handhabung besteht. In materiellrechtlicher Hinsicht stellen subjektive Organrechte Integritätsrechte dar, die im Falle ihrer Verletzung insbesondere Folgenbeseitigungsansprüche z. B. auf Aufhebung rechtswidriger Beschlüsse und, vorbehaltlich eines Vertrauensschutzes der Bürger im Außenverhältnis, auf Beseitigung etwaiger Umsetzungsakte geben.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Der Innenrechtsstreit im öffentlichen Recht und im Zivilrecht.

Der Innenrechtsstreit im öffentlichen Recht und im Zivilrecht. von Diemert,  Dörte
Entscheidungen über innerorganisatorische Konflikte haben in der Verwaltungsgerichtsbarkeit seit langem ihren festen Platz. Trotz der hohen Praxisrelevanz kann jedoch von rechtsdogmatischer Klarheit nicht gesprochen werden. Schon über den Gegenstand der sog. Innenrechtsstreitigkeiten besteht weitgehend Uneinigkeit: Zu ihnen werden teils nur die sog. Organstreitigkeiten, teils auch bestimmte mitgliedschaftliche Klagen gerechnet. Fragen nach Gegenstand und Konzeption des innerorganisatorischen Rechtsschutzes und dem Umfang der gerichtlich durchsetzbaren Rechte werden von der Rechtsprechung und der Literatur unterschiedlichen, teils widersprüchlichen Lösungen zugeführt. Die Autorin nimmt deshalb die aktuelle Diskussion um innerorganisatorischen Rechtsschutz im Bereich des Zivilrechts, insbesondere des Aktienrechts, zum Anlass, Grundfragen der Innenrechtsstreitigkeiten im öffentlichen Recht und im privaten Gesellschaftsrecht vergleichend zu untersuchen. Anhand des Fall- und Rechtsprechungsmaterials aus beiden Rechtsbereichen werden neue Perspektiven für die weitere Diskussion entwickelt. Es wird gezeigt, daß es um parallele Fragestellungen geht. Nachgegangen wird der Frage, ob und inwieweit Organe, Mitglieder und Organmitglieder Träger subjektiver Innenrechte sind, und es werden die verschiedenen in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsschutzkonzeptionen erörtert. Dabei werden die Erkenntnisse aus dem Bereich des Verfassungs- und Verwaltungsprozessrechts und des Parlamentsrechts einbezogen. Unter Berücksichtigung der Rechtssatz- und Grundrechtsabhängigkeit subjektiver Rechte wird anschließend der Frage der Subjektivierung von Innenrechtspositionen nachgegangen. Schließlich werden die gewonnenen Erkenntnisse auf zwei praxisorientierte Streitkonstellationen angewendet: die mitgliedschaftliche Abwehrklage und die Rechtmäßigkeits- und Kompetenzkontrolle durch Organmitglieder.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Der Innenrechtsstreit im öffentlichen Recht und im Zivilrecht.

Der Innenrechtsstreit im öffentlichen Recht und im Zivilrecht. von Diemert,  Dörte
Entscheidungen über innerorganisatorische Konflikte haben in der Verwaltungsgerichtsbarkeit seit langem ihren festen Platz. Trotz der hohen Praxisrelevanz kann jedoch von rechtsdogmatischer Klarheit nicht gesprochen werden. Schon über den Gegenstand der sog. Innenrechtsstreitigkeiten besteht weitgehend Uneinigkeit: Zu ihnen werden teils nur die sog. Organstreitigkeiten, teils auch bestimmte mitgliedschaftliche Klagen gerechnet. Fragen nach Gegenstand und Konzeption des innerorganisatorischen Rechtsschutzes und dem Umfang der gerichtlich durchsetzbaren Rechte werden von der Rechtsprechung und der Literatur unterschiedlichen, teils widersprüchlichen Lösungen zugeführt. Die Autorin nimmt deshalb die aktuelle Diskussion um innerorganisatorischen Rechtsschutz im Bereich des Zivilrechts, insbesondere des Aktienrechts, zum Anlass, Grundfragen der Innenrechtsstreitigkeiten im öffentlichen Recht und im privaten Gesellschaftsrecht vergleichend zu untersuchen. Anhand des Fall- und Rechtsprechungsmaterials aus beiden Rechtsbereichen werden neue Perspektiven für die weitere Diskussion entwickelt. Es wird gezeigt, daß es um parallele Fragestellungen geht. Nachgegangen wird der Frage, ob und inwieweit Organe, Mitglieder und Organmitglieder Träger subjektiver Innenrechte sind, und es werden die verschiedenen in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsschutzkonzeptionen erörtert. Dabei werden die Erkenntnisse aus dem Bereich des Verfassungs- und Verwaltungsprozessrechts und des Parlamentsrechts einbezogen. Unter Berücksichtigung der Rechtssatz- und Grundrechtsabhängigkeit subjektiver Rechte wird anschließend der Frage der Subjektivierung von Innenrechtspositionen nachgegangen. Schließlich werden die gewonnenen Erkenntnisse auf zwei praxisorientierte Streitkonstellationen angewendet: die mitgliedschaftliche Abwehrklage und die Rechtmäßigkeits- und Kompetenzkontrolle durch Organmitglieder.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Verwaltungsrechtliche Organstreitigkeiten.

Verwaltungsrechtliche Organstreitigkeiten. von Roth,  Wolfgang
Das Thema der verwaltungsrechtlichen Organstreitigkeiten berührt Grundfragen des Wesens subjektiver Rechte und der Rechtsbeziehungen innerhalb juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Die diesbezüglich bestehenden dogmatischen Unsicherheiten führen dazu, daß die Gerichte namentlich bei den praktisch besonders bedeutsamen Kommunalverfassungsorganstreitigkeiten die Klagebefugnis von Gemeinderatsmitgliedern und -fraktionen bei der Anfechtung von Beschlüssen des Gemeinderats oder von Maßnahmen des Bürgermeisters insgesamt einschränkend beurteilen. Angesichts der schon hinsichtlich der Grundlagen bestehenden Zweifel bedarf es einer grundsätzlichen Befassung mit dem Thema. Anhand einer Bestimmung des Begriffs des subjektiven Rechts zeigt Wolfgang Roth, daß Organe und Organteile in ihrem Verhältnis zueinander subjektive Rechte an den ihnen rechtlich zugewiesenen Kompetenzen besitzen. Deren verwaltungsgerichtliche Verteidigung fügt sich kohärent in das Rechtsschutzsystem der VwGO ein, so daß kein Grund für eine restriktive Handhabung besteht. In materiellrechtlicher Hinsicht stellen subjektive Organrechte Integritätsrechte dar, die im Falle ihrer Verletzung insbesondere Folgenbeseitigungsansprüche z. B. auf Aufhebung rechtswidriger Beschlüsse und, vorbehaltlich eines Vertrauensschutzes der Bürger im Außenverhältnis, auf Beseitigung etwaiger Umsetzungsakte geben.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Verwaltungsrechtliche Organstreitigkeiten.

Verwaltungsrechtliche Organstreitigkeiten. von Roth,  Wolfgang
Das Thema der verwaltungsrechtlichen Organstreitigkeiten berührt Grundfragen des Wesens subjektiver Rechte und der Rechtsbeziehungen innerhalb juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Die diesbezüglich bestehenden dogmatischen Unsicherheiten führen dazu, daß die Gerichte namentlich bei den praktisch besonders bedeutsamen Kommunalverfassungsorganstreitigkeiten die Klagebefugnis von Gemeinderatsmitgliedern und -fraktionen bei der Anfechtung von Beschlüssen des Gemeinderats oder von Maßnahmen des Bürgermeisters insgesamt einschränkend beurteilen. Angesichts der schon hinsichtlich der Grundlagen bestehenden Zweifel bedarf es einer grundsätzlichen Befassung mit dem Thema. Anhand einer Bestimmung des Begriffs des subjektiven Rechts zeigt Wolfgang Roth, daß Organe und Organteile in ihrem Verhältnis zueinander subjektive Rechte an den ihnen rechtlich zugewiesenen Kompetenzen besitzen. Deren verwaltungsgerichtliche Verteidigung fügt sich kohärent in das Rechtsschutzsystem der VwGO ein, so daß kein Grund für eine restriktive Handhabung besteht. In materiellrechtlicher Hinsicht stellen subjektive Organrechte Integritätsrechte dar, die im Falle ihrer Verletzung insbesondere Folgenbeseitigungsansprüche z. B. auf Aufhebung rechtswidriger Beschlüsse und, vorbehaltlich eines Vertrauensschutzes der Bürger im Außenverhältnis, auf Beseitigung etwaiger Umsetzungsakte geben.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Innenrechtsstreit im öffentlichen Recht und im Zivilrecht.

Der Innenrechtsstreit im öffentlichen Recht und im Zivilrecht. von Diemert,  Dörte
Entscheidungen über innerorganisatorische Konflikte haben in der Verwaltungsgerichtsbarkeit seit langem ihren festen Platz. Trotz der hohen Praxisrelevanz kann jedoch von rechtsdogmatischer Klarheit nicht gesprochen werden. Schon über den Gegenstand der sog. Innenrechtsstreitigkeiten besteht weitgehend Uneinigkeit: Zu ihnen werden teils nur die sog. Organstreitigkeiten, teils auch bestimmte mitgliedschaftliche Klagen gerechnet. Fragen nach Gegenstand und Konzeption des innerorganisatorischen Rechtsschutzes und dem Umfang der gerichtlich durchsetzbaren Rechte werden von der Rechtsprechung und der Literatur unterschiedlichen, teils widersprüchlichen Lösungen zugeführt. Die Autorin nimmt deshalb die aktuelle Diskussion um innerorganisatorischen Rechtsschutz im Bereich des Zivilrechts, insbesondere des Aktienrechts, zum Anlass, Grundfragen der Innenrechtsstreitigkeiten im öffentlichen Recht und im privaten Gesellschaftsrecht vergleichend zu untersuchen. Anhand des Fall- und Rechtsprechungsmaterials aus beiden Rechtsbereichen werden neue Perspektiven für die weitere Diskussion entwickelt. Es wird gezeigt, daß es um parallele Fragestellungen geht. Nachgegangen wird der Frage, ob und inwieweit Organe, Mitglieder und Organmitglieder Träger subjektiver Innenrechte sind, und es werden die verschiedenen in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsschutzkonzeptionen erörtert. Dabei werden die Erkenntnisse aus dem Bereich des Verfassungs- und Verwaltungsprozessrechts und des Parlamentsrechts einbezogen. Unter Berücksichtigung der Rechtssatz- und Grundrechtsabhängigkeit subjektiver Rechte wird anschließend der Frage der Subjektivierung von Innenrechtspositionen nachgegangen. Schließlich werden die gewonnenen Erkenntnisse auf zwei praxisorientierte Streitkonstellationen angewendet: die mitgliedschaftliche Abwehrklage und die Rechtmäßigkeits- und Kompetenzkontrolle durch Organmitglieder.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Verwaltungsrechtliche Organstreitigkeiten.

Verwaltungsrechtliche Organstreitigkeiten. von Roth,  Wolfgang
Das Thema der verwaltungsrechtlichen Organstreitigkeiten berührt Grundfragen des Wesens subjektiver Rechte und der Rechtsbeziehungen innerhalb juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Die diesbezüglich bestehenden dogmatischen Unsicherheiten führen dazu, daß die Gerichte namentlich bei den praktisch besonders bedeutsamen Kommunalverfassungsorganstreitigkeiten die Klagebefugnis von Gemeinderatsmitgliedern und -fraktionen bei der Anfechtung von Beschlüssen des Gemeinderats oder von Maßnahmen des Bürgermeisters insgesamt einschränkend beurteilen. Angesichts der schon hinsichtlich der Grundlagen bestehenden Zweifel bedarf es einer grundsätzlichen Befassung mit dem Thema. Anhand einer Bestimmung des Begriffs des subjektiven Rechts zeigt Wolfgang Roth, daß Organe und Organteile in ihrem Verhältnis zueinander subjektive Rechte an den ihnen rechtlich zugewiesenen Kompetenzen besitzen. Deren verwaltungsgerichtliche Verteidigung fügt sich kohärent in das Rechtsschutzsystem der VwGO ein, so daß kein Grund für eine restriktive Handhabung besteht. In materiellrechtlicher Hinsicht stellen subjektive Organrechte Integritätsrechte dar, die im Falle ihrer Verletzung insbesondere Folgenbeseitigungsansprüche z. B. auf Aufhebung rechtswidriger Beschlüsse und, vorbehaltlich eines Vertrauensschutzes der Bürger im Außenverhältnis, auf Beseitigung etwaiger Umsetzungsakte geben.
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