Die Publikation ist im Bereich des europäischen Umweltrechts angesiedelt. Sie ist in drei Abschnitte unterteilt und behandelt im Kern Fragestellungen des Gefahrstoffrechts sowie des Pflanzenschutzrechts. Der erste Teil ist den Mechanismen des Gefahrstoffrechts gewidmet. Dabei untersucht der Autor die verschiedenen gefahrstoffrechtlichen Regelungsgebiete auf Zusammenhänge. Im Ergebnis stellt er fest, dass gefahrstoffrechtliche Regelungen einen "zyklischen Auftrag" an den Gesetzgeber formulieren, der regelmäßig über die abstrakte Gefährlichkeit einzelner, teilweise neuer Stoffe entscheiden muss. Im zweiten Teil der Untersuchung rückt mit dem Pflanzenschutzrecht ein besonderer Teil des Gefahrstoffrechts in den Vordergrund. Dabei werden zunächst die historischen und europäischen Grundlagen des Rechtsgebiets erörtert, wobei die Leitlinien der europäischen Rechtsprechung zu Arznei- und Pflanzenschutzmitteln besonders hervorgehoben werden. Danach stehen praktische Fragestellungen des Systems der gegenseitigen Anerkennung und des Parallelhandels von Pflanzenschutzmitteln im Fokus. Insbesondere bei deren Parallelhandel zeigt der Autor Lösungen praktischer Fragestellungen auf, beispielsweise zum Kettenparallelhandel, zum Umverpacken und zum Reimport von Pflanzenschutzmitteln. Dabei betont er die "Wertungsunterschiede" zwischen dem Parallelhandel von Arzneimitteln und Pflanzenschutzmitteln und spricht sich gegen eine "unreflektierte" Übertragung der (europäischen) Rechtsprechung von Arzneimitteln auf Pflanzenschutzmittel aus. Im letzten Abschnitt überträgt der Autor die Ideen und das Konzept des Pflanzenschutzrechts auf andere Bereiche des Gefahrstoffrechts. Dabei wird zunächst die Substitution besprochen, die im Pflanzenschutzrecht innovative Elemente enthält, die auch für andere Bereiche des Gefahrstoffrechts fruchtbar gemacht werden sollten. Darüber hinaus wird die moderne Risikoregulierung mit dem Ziel besprochen, sie von dem Pflanzenschutzrecht profitieren zu lassen
Aktualisiert: 2023-04-06
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Der Parallelhandel mit Arzneimitteln boomt. Parallelhändler machen sich das unterschiedliche Preisniveau von Arzneimitteln innerhalb der EU zunutze, indem sie Originalarzneimittel - insbesondere während der Patentschutzlaufzeit - in einem Mitgliedstaat mit niedrigem Preisniveau aufkaufen und dann in einem anderen Mitgliedstaat mit höherem Preisniveau verkaufen. Da der Verkaufspreis dieser Importarzneimittel trotz Marge des Parallelhändlers und entsprechender Vertriebskosten niedriger ist als der Preis des inländischen Originalarzneimittels, kommt es insbesondere während der Patentschutzlaufzeit zu einem unmittelbaren Konkurrenzkampf zwischen Originalherstellern, die am größtmöglichen Schutz ihrer innovativen Präparate interessiert sind, und Parallelhändlern, die sich auf den Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb der EU berufen.
Dieser Wettbewerb zwischen Originalherstellern und Parallelhändlern beschäftigt die europäische Rechtsprechung seit mehr als drei Jahrzehnten. Neben arzneimittel- und patentrechtlichen Streitigkeiten steht hierbei insbesondere das Markenrecht des Originalherstellers im Fokus. Diese Arbeit gibt zunächst eine Übersicht über die Entwicklung der relevanten Rechtsprechung zu den vorgenannten Rechtsgebieten, wobei die Auswirkungen des Parallelhandels auf das Markenrecht des Markeninhabers aufgrund der praktischen Relevanz im Vordergrund stehen.
Im Kern geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sich das Markenrecht des Markeninhabers beim Parallelhandel mit Arzneimitteln erschöpft, wenn der Parallelhändler aufgrund entsprechender Vorgaben im Einfuhrstaat die Verpackungskennzeichnung und/oder die Packungsgröße entsprechend verändern bzw. anpassen und das Arzneimittel umpacken muss. Hierbei werden zunächst die speziellen Faktoren aufgezeigt, die beim Parallelhandel mit Arzneimitteln zu berücksichtigen sind.
Anschließend werden ihre Auswirkungen auf den Erschöpfungsgrundsatz analysier. Hierbei wird zwischen dem Umpacken unter Beibehaltung und dem Umpacken unter Modifizierung der Marke differenziert, wobei bezüglich der zweiten Fallgruppe die Ersetzung, die Entfernung und die Anpassung der Marke unter praxisrelevanten Gesichtspunkten erörtert werden.
Schließlich werden die Rechtsfolgen der Verletzung des Markenrechts durch Parallelhändler im Hinblick auf die markenrechtlichen Besonderheiten beim Parallelhandel mit Arzneimitteln dargestellt und analysiert.
Aktualisiert: 2019-01-21
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Thema der Studie ist die Frage, ob der Einsatz von Lieferquotensystemen (Supply Quota Systems) durch die Originalhersteller von Arzneimitteln eine nach dem System des Europäischen Kartellrechts zulässige Vertriebsmaßnahme zur Beschränkung des Parallelhandels mit Arzneimitteln darstellt. Das Arbitragegeschäftsmodell des Parallelhandels führt bei den Herstellern zu teils erheblichen Umsatz- und Gewinneinbußen. Die systematische Kontingentierung der Liefermengen am Maßstab des jeweiligen innerstaatlichen Verbrauchs bietet neben und im Zusammenspiel mit dualen Preis(spreizungs)systemen (Dual Pricing Systems), die ebenfalls Gegenstand aktueller Entscheidungen der europäischen Gerichte sind, eine effektive Handhabe, um die aus Herstellersicht negativen wirtschaftlichen Auswirkungen zu unterbinden, die durch den Parallelhandel verursacht werden. Nach einer Einführung in den Problemkreis werden zunächst die Rahmenbedingungen des gemeinschaftlichen Handels mit Arzneimitteln erläutert und alsdann die verschiedenen Vertriebsstrategien der Arzneimittelhersteller aufgezeigt, mit denen der Parallelhandel begrenzt wird. Im Anschluss prüft der Autor umfassend, ob die Kontingentierungspraxis mit dem Europäischen Kartellrecht vereinbar ist. Im Hinblick auf das gemeinschaftsrechtliche Kartellverbot werden die beiden richtungsweisenden Entscheidungen der europäischen Gerichte in der Rechtssache "Bayer/Adalat" nachgezeichnet und einer kritischen Analyse unterzogen. Es wird herausgearbeitet, nach welchen Kriterien im Rahmen des Tatbestandsmerkmals der Ver-einbarung tatsächlich einseitige Maßnahmen, die nicht in den Anwendungsbereich des Kartellverbots fallen, von nur scheinbar einseitigen Maßnahmen, die vom Kartellverbot erfasst werden, rechtssystematisch korrekt abzugrenzen sind. Der Autor geht dabei auch auf denkbare Grenzfälle ein. Schwerpunkt der Untersuchung ist die Prüfung, ob der Einsatz von Lieferquotensystemen ein marktmachtmissbräuchliches Verhalten der Arzneimittelhersteller darstellt. Hierzu stellt der Autor zunächst die zentralen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen "Syfait" und "Sot. Lelos" ("Syfait II") dar. In der anschließenden Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des Missbrauchsverbots sind nach Auffassung des Autors vor allem die korrekte Bestimmung des sachlich und räumlich relevanten Marktes, die speziell im Hinblick auf den Parallelhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu erfolgen hat, sowie die sachgerechte Prüfung derjenigen Gesichtspunkte entscheidend, die den Einsatz von Lieferquotensystemen objektiv rechtfertigen können. In die Untersuchung bezieht der Autor jeweils die sektorspezifischen Besonderheiten des sowohl auf gemeinschaftlicher als auch mitgliedstaatlicher Ebene hochregulierten Arzneimittelmarktes ein, namentlich die bestehenden Preis-, Erstattungs- und Vertriebsvorschriften für Arzneimittel, die seiner Auffassung nach im Rahmen der kartellrechtlichen Bewertung angemessen zu berücksichtigen sind. Dabei geht der Autor ausführlich auch auf die für die Praxis wichtige Frage ein, wie die Beweislast im Rahmen der Prüfung des gemeinschaftsrechtlichen Missbrauchverbots zu verteilen ist. Die Untersuchung schließt mit einer ökonomischen Analyse, die sich - im Sinne des "more economic approach" - mit den Auswirkungen auf die Konsumentenwohlfahrt beschäftigt, die für den Bereich Forschung und Entwicklung sowie den ungehinderten Zugang der Verbraucher in der EU zu innovativen Arzneimitteln zu erwarten wären, wenn die Arzneimittelhersteller die Parallelhändler mittels eines Kontrahierungszwangs umfassend beliefern müssten.
Aktualisiert: 2019-12-20
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