Das präventivpolizeiliche Handeln des Polizeivollzugsdienstes hat durch das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz - in Kraft seit 1.1.2020 - auf verschiedenen Ebenen teils erhebliche Veränderungen erfahren.
Zum einen ergibt sich durch die neu eingeführte konzeptionelle Trennung von Polizeibehörden und Vollzugsdienst eine Neuordnung des Kompetenzverhältnisses. Außerdem wurde eine Reihe von Standardmaßnahmen eingefügt (z. B. Meldeauflage) bzw. überarbeitet (etwa das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen). Schließlich - die maßgebliche Änderung der Novelle - wurde die präventivpolizeiliche Datenerhebung bzw. Datenverarbeitung elementar geändert bzw. erweitert (insbesondere durch die Einführung neuer Überwachungsmaßnahmen wie der präventiven Telekommunikationsüberwachung).
Die vorliegende umfassende Überarbeitung des Kommentars behält weiterhin den Anspruch der Autoren, sowohl der Bezugspunkt einer wissenschaftlich fundierten Ausbildung, als auch Orientierung für die polizeiliche Praxis zu sein.
Prof. Dr. Henning Schwier ist Professor für Recht an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), Fachbereich II (Recht, Sozialwissenschaften, Sprachen); Prof. Dr. Frank Lohse ist Professor für Besonderes Verwaltungsrecht an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das präventivpolizeiliche Handeln des Polizeivollzugsdienstes hat durch das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz - in Kraft seit 1.1.2020 - auf verschiedenen Ebenen teils erhebliche Veränderungen erfahren.
Zum einen ergibt sich durch die neu eingeführte konzeptionelle Trennung von Polizeibehörden und Vollzugsdienst eine Neuordnung des Kompetenzverhältnisses. Außerdem wurde eine Reihe von Standardmaßnahmen eingefügt (z. B. Meldeauflage) bzw. überarbeitet (etwa das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen). Schließlich - die maßgebliche Änderung der Novelle - wurde die präventivpolizeiliche Datenerhebung bzw. Datenverarbeitung elementar geändert bzw. erweitert (insbesondere durch die Einführung neuer Überwachungsmaßnahmen wie der präventiven Telekommunikationsüberwachung).
Die vorliegende umfassende Überarbeitung des Kommentars behält weiterhin den Anspruch der Autoren, sowohl der Bezugspunkt einer wissenschaftlich fundierten Ausbildung, als auch Orientierung für die polizeiliche Praxis zu sein.
Prof. Dr. Henning Schwier ist Professor für Recht an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), Fachbereich II (Recht, Sozialwissenschaften, Sprachen); Prof. Dr. Frank Lohse ist Professor für Besonderes Verwaltungsrecht an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das präventivpolizeiliche Handeln des Polizeivollzugsdienstes hat durch das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz - in Kraft seit 1.1.2020 - auf verschiedenen Ebenen teils erhebliche Veränderungen erfahren.
Zum einen ergibt sich durch die neu eingeführte konzeptionelle Trennung von Polizeibehörden und Vollzugsdienst eine Neuordnung des Kompetenzverhältnisses. Außerdem wurde eine Reihe von Standardmaßnahmen eingefügt (z. B. Meldeauflage) bzw. überarbeitet (etwa das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen). Schließlich - die maßgebliche Änderung der Novelle - wurde die präventivpolizeiliche Datenerhebung bzw. Datenverarbeitung elementar geändert bzw. erweitert (insbesondere durch die Einführung neuer Überwachungsmaßnahmen wie der präventiven Telekommunikationsüberwachung).
Die vorliegende umfassende Überarbeitung des Kommentars behält weiterhin den Anspruch der Autoren, sowohl der Bezugspunkt einer wissenschaftlich fundierten Ausbildung, als auch Orientierung für die polizeiliche Praxis zu sein.
Prof. Dr. Henning Schwier ist Professor für Recht an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), Fachbereich II (Recht, Sozialwissenschaften, Sprachen); Prof. Dr. Frank Lohse ist Professor für Besonderes Verwaltungsrecht an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das präventivpolizeiliche Handeln des Polizeivollzugsdienstes hat durch das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz - in Kraft seit 1.1.2020 - auf verschiedenen Ebenen teils erhebliche Veränderungen erfahren.
Zum einen ergibt sich durch die neu eingeführte konzeptionelle Trennung von Polizeibehörden und Vollzugsdienst eine Neuordnung des Kompetenzverhältnisses. Außerdem wurde eine Reihe von Standardmaßnahmen eingefügt (z. B. Meldeauflage) bzw. überarbeitet (etwa das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen). Schließlich - die maßgebliche Änderung der Novelle - wurde die präventivpolizeiliche Datenerhebung bzw. Datenverarbeitung elementar geändert bzw. erweitert (insbesondere durch die Einführung neuer Überwachungsmaßnahmen wie der präventiven Telekommunikationsüberwachung).
Die vorliegende umfassende Überarbeitung des Kommentars behält weiterhin den Anspruch der Autoren, sowohl der Bezugspunkt einer wissenschaftlich fundierten Ausbildung, als auch Orientierung für die polizeiliche Praxis zu sein.
Prof. Dr. Henning Schwier ist Professor für Recht an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), Fachbereich II (Recht, Sozialwissenschaften, Sprachen); Prof. Dr. Frank Lohse ist Professor für Besonderes Verwaltungsrecht an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Das präventivpolizeiliche Handeln des Polizeivollzugsdienstes hat durch das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz - in Kraft seit 1.1.2020 - auf verschiedenen Ebenen teils erhebliche Veränderungen erfahren.
Zum einen ergibt sich durch die neu eingeführte konzeptionelle Trennung von Polizeibehörden und Vollzugsdienst eine Neuordnung des Kompetenzverhältnisses. Außerdem wurde eine Reihe von Standardmaßnahmen eingefügt (z. B. Meldeauflage) bzw. überarbeitet (etwa das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen). Schließlich - die maßgebliche Änderung der Novelle - wurde die präventivpolizeiliche Datenerhebung bzw. Datenverarbeitung elementar geändert bzw. erweitert (insbesondere durch die Einführung neuer Überwachungsmaßnahmen wie der präventiven Telekommunikationsüberwachung).
Die vorliegende umfassende Überarbeitung des Kommentars behält weiterhin den Anspruch der Autoren, sowohl der Bezugspunkt einer wissenschaftlich fundierten Ausbildung, als auch Orientierung für die polizeiliche Praxis zu sein.
Prof. Dr. Henning Schwier ist Professor für Recht an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), Fachbereich II (Recht, Sozialwissenschaften, Sprachen); Prof. Dr. Frank Lohse ist Professor für Besonderes Verwaltungsrecht an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Das präventivpolizeiliche Handeln des Polizeivollzugsdienstes hat durch das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz - in Kraft seit 1.1.2020 - auf verschiedenen Ebenen teils erhebliche Veränderungen erfahren.
Zum einen ergibt sich durch die neu eingeführte konzeptionelle Trennung von Polizeibehörden und Vollzugsdienst eine Neuordnung des Kompetenzverhältnisses. Außerdem wurde eine Reihe von Standardmaßnahmen eingefügt (z. B. Meldeauflage) bzw. überarbeitet (etwa das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen). Schließlich - die maßgebliche Änderung der Novelle - wurde die präventivpolizeiliche Datenerhebung bzw. Datenverarbeitung elementar geändert bzw. erweitert (insbesondere durch die Einführung neuer Überwachungsmaßnahmen wie der präventiven Telekommunikationsüberwachung).
Die vorliegende umfassende Überarbeitung des Kommentars behält weiterhin den Anspruch der Autoren, sowohl der Bezugspunkt einer wissenschaftlich fundierten Ausbildung, als auch Orientierung für die polizeiliche Praxis zu sein.
Prof. Dr. Henning Schwier ist Professor für Recht an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), Fachbereich II (Recht, Sozialwissenschaften, Sprachen); Prof. Dr. Frank Lohse ist Professor für Besonderes Verwaltungsrecht an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-04-02
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Die Studie legt die rechtshistorische Entwicklung des von BKA und BGS (nunmehr Bundespolizei) durchgeführten Personen- und Objektschutzes dar. In chronologischer Abfolge werden die wesentlichen geschichtlichen Ereignisse seit 1951 skizziert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Frage nach der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Durchführung von Personen- und Objektschutzaufgaben durch die Bundespolizeien; insbesondere wird die Gesetzgebungskompetenz des Bundes kraft Natur der Sache über die gegenständliche Materie einer eingehenden Analyse – einschließlich der Thematik, ob die Personenschutzaufgaben auf die Bundespolizei übertragen werden können – unterzogen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Autoren skizzieren die Kompetenzen von Bund und Ländern bei Gesetzgebung und Verwaltung, analysieren die Gesetzgebungszuständigkeiten im Polizeirecht und dokumentieren die prinzipielle Länderhoheit. Dabei werden
die besonderen durch das Grundgesetz (GG) vorgesehenen Kompetenzen des Bundes bzgl. Einrichtung und Unterhaltung von Bundespolizeibehörden aufgezeigt und die verschiedenen Polizeien dargestellt. Sodann erfolgt eine eingehende Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit der Bundespolizei auch ohne Zuweisung durch das GG Aufgaben einfachgesetzlich übertragen werden können. Außerdem werden die bundespolizeilichen Zuständigkeitsbereiche zu denen der Landespolizeien abgegrenzt. Das Werk richtet sich an Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der Länder, Studierende der Rechtswissenschaften und mit der Materien befasste Rechtspraktiker.
Aktualisiert: 2022-01-27
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Aktualisiert: 2023-04-04
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Die namensgebende Hauptaufgabe des Bundesgrenzschutzes tritt im Zuge eines zusammenwachsenden Europas langsam in den Hintergrund. Gleichzeitig wurden ihm auf der Ebene des einfachen Gesetzes zunehmend Aufgaben und Verwendungen übertragen, die keinen grenzpolizeilichen Bezug aufweisen. Dadurch wird der Bundesgrenzschutz zu einer mit den Länderpolizeien konkurrierenden Bundespolizei, was die Frage seines verfassungsrechtlichen Potentials sowie die Verfassungsmäßigkeit seiner einfachgesetzlichen Aufgaben und Verwendungen aufwirft.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Transformation des Bundesgrenzschutzes in die Bundespolizei wurde stets kritisch begleitet; dies gilt unverändert für aktuelle Diskussionen über weitere Veränderungen. Auch diese werden im Spannungsfeld der unterschiedlichen kriminalpolitischen Ideen geführt. Hierbei sollte bedacht werden, dass die heutige Bundespolizei Ergebnis eines komplexen Wandlungsprozesses ist. Insofern sollten Diskussionen über weitere Veränderungen unter folgendem Leitgedanken stehen: Nur wer die Vergangenheit kennt, kann die Gegenwart verstehen und so die Zukunft erfolgreich gestalten. Schon vor der 1951 erfolgten Gründung des Bundesgrenzschutzes war streitig, welche Aufgaben und damit welche Funktion er haben sollte. Gesetzlich fixiert wurde schließlich die namensgebende Aufgabe des grenzpolizeilichen Schutzes des Bundesgebietes. Aufgrund geopolitischer und gesellschaftlicher Veränderungen kamen aber bald weitere Aufgaben hinzu. So wurde im Zuge der Änderungen am Grundgesetz 1968 und 1972 (sog. Notstandsverfassung) die Grundlage für die bis heute relevante Verzahnung mit den Bundesländern geschaffen. Die Deutsche Einheit und die Schaffung des Schengen-Raumes zu Beginn der 90er Jahre kamen einer Zäsur für den Bundesgrenzschutz gleich. Durch die in diesem Zuge ebenfalls erfolgte Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und im Bereich der Luftsicherheit sahen einige Bundesländer ihre Polizeihoheit verletzt; sie klagten daher vor dem Bundesverfassungsgericht. Aufgrund eines mittlerweile über den Grenzschutz weit hinausgehenden Aufgabenspektrums erfolgte im Jahr 2005 die Umbenennung in Bundespolizei. Dies war abermals Anlass zur kritischen Reflexion der polizeilichen Aufgaben des Bundes und der Rolle der Bundespolizei in der deutschen Sicherheitsarchitektur. Ganz im Sinne des oben genannten Leitgedankens zeichnet die Studie den Transformationsprozess nach. Dabei setzt sie diesen stets ins Verhältnis zur jeweiligen kriminalpolitischen Wirklichkeit und zeigt so die Ursachen und die (bis heute anhaltenden) Auswirkungen auf.
Aktualisiert: 2023-04-06
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