Der Gleichbehandlungsbeauftragte als Regulierungshelfer im österreichischen Elektrizitätsrecht

Der Gleichbehandlungsbeauftragte als Regulierungshelfer im österreichischen Elektrizitätsrecht von Mayer,  Thomas
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Wandel der staatlichen Aufgabenwahrnehmung im Elektrizitätsrecht, wo immer mehr Private (Gleichbehandlungsbeauftragte) zur Erfüllung gewisser öffentlicher Aufgaben eingesetzt werden, unter anderem zur Umsetzung des energierechtlichen Gleichbehandlungsgebotes. Den theoretischen Hintergrund bildet das Konzept der Regulierten Selbstregulierung. Dazu werden dogmatische Grundlagen erörtert, Ausgestaltungsformen beleuchtet und Gemeinsamkeiten der Erscheinungsformen der Regulierten Selbstregulierung untersucht. Im Hauptkapitel wird der Bogen zum Referenzgebiet Energierecht gespannt. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf die Ausgestaltung des energierechtlichen Gleichbehandlungsgebotes unter Einbeziehung der Regulierungsinstrumente Entflechtung und Netzzugang gelegt. Mit der verwaltungsrechtlichen Einordnung des Gleichbehandlungsbeauftragten wird das Kapitel abgeschlossen. Die Ergebnisse sind am Ende in Thesenform zusammengefasst.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Der Gleichbehandlungsbeauftragte als Regulierungshelfer im österreichischen Elektrizitätsrecht

Der Gleichbehandlungsbeauftragte als Regulierungshelfer im österreichischen Elektrizitätsrecht von Mayer,  Thomas
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Wandel der staatlichen Aufgabenwahrnehmung im Elektrizitätsrecht, wo immer mehr Private (Gleichbehandlungsbeauftragte) zur Erfüllung gewisser öffentlicher Aufgaben eingesetzt werden, unter anderem zur Umsetzung des energierechtlichen Gleichbehandlungsgebotes. Den theoretischen Hintergrund bildet das Konzept der Regulierten Selbstregulierung. Dazu werden dogmatische Grundlagen erörtert, Ausgestaltungsformen beleuchtet und Gemeinsamkeiten der Erscheinungsformen der Regulierten Selbstregulierung untersucht. Im Hauptkapitel wird der Bogen zum Referenzgebiet Energierecht gespannt. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf die Ausgestaltung des energierechtlichen Gleichbehandlungsgebotes unter Einbeziehung der Regulierungsinstrumente Entflechtung und Netzzugang gelegt. Mit der verwaltungsrechtlichen Einordnung des Gleichbehandlungsbeauftragten wird das Kapitel abgeschlossen. Die Ergebnisse sind am Ende in Thesenform zusammengefasst.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Der Gleichbehandlungsbeauftragte als Regulierungshelfer im österreichischen Elektrizitätsrecht

Der Gleichbehandlungsbeauftragte als Regulierungshelfer im österreichischen Elektrizitätsrecht von Mayer,  Thomas
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Wandel der staatlichen Aufgabenwahrnehmung im Elektrizitätsrecht, wo immer mehr Private (Gleichbehandlungsbeauftragte) zur Erfüllung gewisser öffentlicher Aufgaben eingesetzt werden, unter anderem zur Umsetzung des energierechtlichen Gleichbehandlungsgebotes. Den theoretischen Hintergrund bildet das Konzept der Regulierten Selbstregulierung. Dazu werden dogmatische Grundlagen erörtert, Ausgestaltungsformen beleuchtet und Gemeinsamkeiten der Erscheinungsformen der Regulierten Selbstregulierung untersucht. Im Hauptkapitel wird der Bogen zum Referenzgebiet Energierecht gespannt. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf die Ausgestaltung des energierechtlichen Gleichbehandlungsgebotes unter Einbeziehung der Regulierungsinstrumente Entflechtung und Netzzugang gelegt. Mit der verwaltungsrechtlichen Einordnung des Gleichbehandlungsbeauftragten wird das Kapitel abgeschlossen. Die Ergebnisse sind am Ende in Thesenform zusammengefasst.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Der Gleichbehandlungsbeauftragte als Regulierungshelfer im österreichischen Elektrizitätsrecht

Der Gleichbehandlungsbeauftragte als Regulierungshelfer im österreichischen Elektrizitätsrecht von Mayer,  Thomas
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Wandel der staatlichen Aufgabenwahrnehmung im Elektrizitätsrecht, wo immer mehr Private (Gleichbehandlungsbeauftragte) zur Erfüllung gewisser öffentlicher Aufgaben eingesetzt werden, unter anderem zur Umsetzung des energierechtlichen Gleichbehandlungsgebotes. Den theoretischen Hintergrund bildet das Konzept der Regulierten Selbstregulierung. Dazu werden dogmatische Grundlagen erörtert, Ausgestaltungsformen beleuchtet und Gemeinsamkeiten der Erscheinungsformen der Regulierten Selbstregulierung untersucht. Im Hauptkapitel wird der Bogen zum Referenzgebiet Energierecht gespannt. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf die Ausgestaltung des energierechtlichen Gleichbehandlungsgebotes unter Einbeziehung der Regulierungsinstrumente Entflechtung und Netzzugang gelegt. Mit der verwaltungsrechtlichen Einordnung des Gleichbehandlungsbeauftragten wird das Kapitel abgeschlossen. Die Ergebnisse sind am Ende in Thesenform zusammengefasst.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Der Gleichbehandlungsbeauftragte als Regulierungshelfer im österreichischen Elektrizitätsrecht

Der Gleichbehandlungsbeauftragte als Regulierungshelfer im österreichischen Elektrizitätsrecht von Mayer,  Thomas
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Wandel der staatlichen Aufgabenwahrnehmung im Elektrizitätsrecht, wo immer mehr Private (Gleichbehandlungsbeauftragte) zur Erfüllung gewisser öffentlicher Aufgaben eingesetzt werden, unter anderem zur Umsetzung des energierechtlichen Gleichbehandlungsgebotes. Den theoretischen Hintergrund bildet das Konzept der Regulierten Selbstregulierung. Dazu werden dogmatische Grundlagen erörtert, Ausgestaltungsformen beleuchtet und Gemeinsamkeiten der Erscheinungsformen der Regulierten Selbstregulierung untersucht. Im Hauptkapitel wird der Bogen zum Referenzgebiet Energierecht gespannt. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf die Ausgestaltung des energierechtlichen Gleichbehandlungsgebotes unter Einbeziehung der Regulierungsinstrumente Entflechtung und Netzzugang gelegt. Mit der verwaltungsrechtlichen Einordnung des Gleichbehandlungsbeauftragten wird das Kapitel abgeschlossen. Die Ergebnisse sind am Ende in Thesenform zusammengefasst.
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Der Gleichbehandlungsbeauftragte als Regulierungshelfer im österreichischen Elektrizitätsrecht

Der Gleichbehandlungsbeauftragte als Regulierungshelfer im österreichischen Elektrizitätsrecht von Mayer,  Thomas
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Wandel der staatlichen Aufgabenwahrnehmung im Elektrizitätsrecht, wo immer mehr Private (Gleichbehandlungsbeauftragte) zur Erfüllung gewisser öffentlicher Aufgaben eingesetzt werden, unter anderem zur Umsetzung des energierechtlichen Gleichbehandlungsgebotes. Den theoretischen Hintergrund bildet das Konzept der Regulierten Selbstregulierung. Dazu werden dogmatische Grundlagen erörtert, Ausgestaltungsformen beleuchtet und Gemeinsamkeiten der Erscheinungsformen der Regulierten Selbstregulierung untersucht. Im Hauptkapitel wird der Bogen zum Referenzgebiet Energierecht gespannt. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf die Ausgestaltung des energierechtlichen Gleichbehandlungsgebotes unter Einbeziehung der Regulierungsinstrumente Entflechtung und Netzzugang gelegt. Mit der verwaltungsrechtlichen Einordnung des Gleichbehandlungsbeauftragten wird das Kapitel abgeschlossen. Die Ergebnisse sind am Ende in Thesenform zusammengefasst.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Der Gleichbehandlungsbeauftragte als Regulierungshelfer im österreichischen Elektrizitätsrecht

Der Gleichbehandlungsbeauftragte als Regulierungshelfer im österreichischen Elektrizitätsrecht von Mayer,  Thomas
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Wandel der staatlichen Aufgabenwahrnehmung im Elektrizitätsrecht, wo immer mehr Private (Gleichbehandlungsbeauftragte) zur Erfüllung gewisser öffentlicher Aufgaben eingesetzt werden, unter anderem zur Umsetzung des energierechtlichen Gleichbehandlungsgebotes. Den theoretischen Hintergrund bildet das Konzept der Regulierten Selbstregulierung. Dazu werden dogmatische Grundlagen erörtert, Ausgestaltungsformen beleuchtet und Gemeinsamkeiten der Erscheinungsformen der Regulierten Selbstregulierung untersucht. Im Hauptkapitel wird der Bogen zum Referenzgebiet Energierecht gespannt. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf die Ausgestaltung des energierechtlichen Gleichbehandlungsgebotes unter Einbeziehung der Regulierungsinstrumente Entflechtung und Netzzugang gelegt. Mit der verwaltungsrechtlichen Einordnung des Gleichbehandlungsbeauftragten wird das Kapitel abgeschlossen. Die Ergebnisse sind am Ende in Thesenform zusammengefasst.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Freiheit und Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzung befristeter Arbeitsverhältnisse

Freiheit und Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzung befristeter Arbeitsverhältnisse von Weidl,  Katharina
Der Arbeitgeber übt mit der Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses seine durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfortsetzungsfreiheit aus. Diese besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Die Arbeit untersucht die rechtliche Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzungsentscheidung und lotet den Schutz befristet Beschäftigter in der Fortsetzungssituation aus. Dabei geht es um Bestandsschutz, Selbstbindung, den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, besondere Benachteiligungsverbote sowie die Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern in der Fortsetzungssituation. Kollektivarbeitsrechtlich werden die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats auf die Fortsetzungsentscheidung analysiert.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Freiheit und Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzung befristeter Arbeitsverhältnisse

Freiheit und Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzung befristeter Arbeitsverhältnisse von Weidl,  Katharina
Der Arbeitgeber übt mit der Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses seine durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfortsetzungsfreiheit aus. Diese besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Die Arbeit untersucht die rechtliche Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzungsentscheidung und lotet den Schutz befristet Beschäftigter in der Fortsetzungssituation aus. Dabei geht es um Bestandsschutz, Selbstbindung, den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, besondere Benachteiligungsverbote sowie die Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern in der Fortsetzungssituation. Kollektivarbeitsrechtlich werden die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats auf die Fortsetzungsentscheidung analysiert.
Aktualisiert: 2023-05-26
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Freiheit und Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzung befristeter Arbeitsverhältnisse

Freiheit und Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzung befristeter Arbeitsverhältnisse von Weidl,  Katharina
Der Arbeitgeber übt mit der Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses seine durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfortsetzungsfreiheit aus. Diese besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Die Arbeit untersucht die rechtliche Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzungsentscheidung und lotet den Schutz befristet Beschäftigter in der Fortsetzungssituation aus. Dabei geht es um Bestandsschutz, Selbstbindung, den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, besondere Benachteiligungsverbote sowie die Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern in der Fortsetzungssituation. Kollektivarbeitsrechtlich werden die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats auf die Fortsetzungsentscheidung analysiert.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Freiheit und Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzung befristeter Arbeitsverhältnisse

Freiheit und Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzung befristeter Arbeitsverhältnisse von Weidl,  Katharina
Der Arbeitgeber übt mit der Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses seine durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfortsetzungsfreiheit aus. Diese besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Die Arbeit untersucht die rechtliche Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzungsentscheidung und lotet den Schutz befristet Beschäftigter in der Fortsetzungssituation aus. Dabei geht es um Bestandsschutz, Selbstbindung, den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, besondere Benachteiligungsverbote sowie die Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern in der Fortsetzungssituation. Kollektivarbeitsrechtlich werden die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats auf die Fortsetzungsentscheidung analysiert.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Freiheit und Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzung befristeter Arbeitsverhältnisse

Freiheit und Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzung befristeter Arbeitsverhältnisse von Weidl,  Katharina
Der Arbeitgeber übt mit der Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses seine durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfortsetzungsfreiheit aus. Diese besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Die Arbeit untersucht die rechtliche Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzungsentscheidung und lotet den Schutz befristet Beschäftigter in der Fortsetzungssituation aus. Dabei geht es um Bestandsschutz, Selbstbindung, den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, besondere Benachteiligungsverbote sowie die Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern in der Fortsetzungssituation. Kollektivarbeitsrechtlich werden die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats auf die Fortsetzungsentscheidung analysiert.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Der Gleichbehandlungsbeauftragte als Regulierungshelfer im österreichischen Elektrizitätsrecht

Der Gleichbehandlungsbeauftragte als Regulierungshelfer im österreichischen Elektrizitätsrecht von Mayer,  Thomas
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Wandel der staatlichen Aufgabenwahrnehmung im Elektrizitätsrecht, wo immer mehr Private (Gleichbehandlungsbeauftragte) zur Erfüllung gewisser öffentlicher Aufgaben eingesetzt werden, unter anderem zur Umsetzung des energierechtlichen Gleichbehandlungsgebotes. Den theoretischen Hintergrund bildet das Konzept der Regulierten Selbstregulierung. Dazu werden dogmatische Grundlagen erörtert, Ausgestaltungsformen beleuchtet und Gemeinsamkeiten der Erscheinungsformen der Regulierten Selbstregulierung untersucht. Im Hauptkapitel wird der Bogen zum Referenzgebiet Energierecht gespannt. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf die Ausgestaltung des energierechtlichen Gleichbehandlungsgebotes unter Einbeziehung der Regulierungsinstrumente Entflechtung und Netzzugang gelegt. Mit der verwaltungsrechtlichen Einordnung des Gleichbehandlungsbeauftragten wird das Kapitel abgeschlossen. Die Ergebnisse sind am Ende in Thesenform zusammengefasst.
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