Die um die Planung großer Verkehrsvorhaben entstehenden Streitigkeiten haben nicht selten den Charakter grundlegender Konflikte. Aus rechtlicher Sicht um so wichtiger ist die Herstellung eines konsolidierten Diskussionsstandes. Die in diesem Band dokumentierten Vorträge der 5. Speyerer Planungsrechtstage und des Speyerer Luftverkehrsrechtstags 2003 leisten hierzu einen Beitrag und behandeln aktuelle und grundlegende Probleme der Planung und Zulassung von Verkehrsvorhaben. Schwerpunkte liegen auf betriebsbezogenen Aspekten der Flughafenplanung, naturschutz- und raumordnungsrechtlichen Fragen, kooperativen Verfahrensgestaltungen sowie Problemen des Planfeststellungsverfahrens. Die Autoren sind erfahrene Praktiker aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Verwaltung und Rechtsanwaltschaft sowie Wissenschaftler. Sie bieten eine gründliche Analyse planungsrechtlicher Problemlagen und zeigen fundierte Lösungsmöglichkeiten auf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die an sich verwaltungsinterne Materie der Raumordnung und Landesplanung rückt nach der Blütezeit der Entwicklungsprogramme und -pläne zu Beginn der siebziger Jahre zur Realisierung infrastrukturell-technischer Großvorhaben - seien es Verkehrstraßen, Energiefernleitungen oder sonstige öffentliche und private Projekte der überörtlichen Ver- und Entsorgung - unter dem Aspekt ihrer Möglichkeiten und Instrumentarien auch allgemein verstärkt ins Bewußtsein. Dies gilt vor allem für das Raumordnungsverfahren. Im folgenden werden die planerischen und vollzugsorientierten Verfahrensinstrumente der Raumordnung und Landesplanung auf ihre funktionelle Leistungsfähigkeit generell und insbesondere unter den Gesichtspunkten Alternativenprüfung, Umweltverträglichkeit, Öffentlichkeitsbeteiligung, Akzeptanz und Vorabklärungsbeitrag untersucht und voneinander abgeschichtet. Die Arbeit basiert auf umfänglichen empirischen Materialien aus verschiedenen Bundesländern, auch aus der hessischen Praxis des Verfassers.
Bei der Untersuchung zeigt sich, daß sich die Raumordnungsverfahren als besonders funktionstüchtig im Sinne qualitativ hochwertiger und effizienter planerischer Vorab-Bewältigung erwiesen. Da die funktionelle Tauglichkeit des Raumordnungsverfahrens - ebenso wie die der Abweichungszulassung - als Vorabentscheidung auch wesentlich von der rechtlichen Qualifizierung seines Abschlusses abhängt, wird die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts, hierzu kritisch hinterfragt.
Verwaltungswissenschaftlich-praktische Aspekte der behördlichen Ansiedlung des ROV auf der Mittelstufe der Landesverwaltung und Reformansätze hierzu - etwa Regionalkreismodelle oder Umweltamtslösungen - werden in die Betrachtung einbezogen. Im Ergebnis ist einer reformerischen Weiterentwicklung der vorhandenen Behördenstruktur der Vorzug zu geben, auch zur Optimierung von Raumordnungsverfahren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Autorin befaßt sich mit einem der interessantesten Themen des neuen Raumordnungsrechts (ROG 1998): Den direkten Bindungswirkungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung bei behördlichen Zulassungsentscheidungen über private Vorhaben.
Während die Bindungswirkungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung früher im wesentlichen nur gegenüber öffentlichen Planungsträgern bestanden, erstrecken sie sich nunmehr in beachtlichem Umfang auch auf Privatrechtssubjekte. Im Mittelpunkt stehen die Vorschriften des § 4 Abs. l S. 2 Nr. 2 und Abs. 4, 5 ROG sowie die Raumordnungsklauseln des § 35 Abs. 3 S. 2, 3 BauGB.
Die Verfasserin arbeitet heraus, daß Ziele der Raumordnung bei der Zulassung privater Vorhaben strikt verbindlich sein können, d. h. sowohl bei Planfeststellungsverfahren als auch bei der Genehmigung von Außenbereichsvorhaben. Insbesondere stünden dem auch keine verfassungsrechtlichen Gründe der Gesetzgebungskompetenz, des grundrechtlichen Eigentumsschutzes und des Gesetzesvorbehaltes entgegen. In den Landesplanungsgesetzen müsse de lege ferenda eine Bürgerbeteiligung für die Aufstellung grundrechtsbeeinträchtigender Ziele der Raumordnung vorgesehen werden, die nicht mit Ausnahmeregelungen versehen seien.
Die raumordnerische Steuerung von raumbedeutsamen, privaten Großprojekten erfolgt vornehmlich durch Gebietsfestlegungen in Raumordnungsplänen in Form von Vorrang-, Vorbehalts- oder Eignungsgebieten (§ 7 Abs. 4 ROG). Diese Gebietskategorien werden eingehend analysiert. Die Verfasserin setzt sich im Zusammenhang mit der neuen Kategorie der Eignungsgebiete unter anderem auch mit der umstrittenen Problematik des Verbots der Negativplanung auseinander. Ein solches Verbot finde im Raumordnungsrecht - anders als im Städtebaurecht - keine Stütze.
Durch die Darstellung am konkreten Beispiel der Kiesabgrabungen erhält die Dissertation ein hohes Maß an Anschaulichkeit. Sie verdient praktisch wie theoretisch gleichermaßen Aufmerksamkeit.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die um die Planung großer Verkehrsvorhaben entstehenden Streitigkeiten haben nicht selten den Charakter grundlegender Konflikte. Aus rechtlicher Sicht um so wichtiger ist die Herstellung eines konsolidierten Diskussionsstandes. Die in diesem Band dokumentierten Vorträge der 5. Speyerer Planungsrechtstage und des Speyerer Luftverkehrsrechtstags 2003 leisten hierzu einen Beitrag und behandeln aktuelle und grundlegende Probleme der Planung und Zulassung von Verkehrsvorhaben. Schwerpunkte liegen auf betriebsbezogenen Aspekten der Flughafenplanung, naturschutz- und raumordnungsrechtlichen Fragen, kooperativen Verfahrensgestaltungen sowie Problemen des Planfeststellungsverfahrens. Die Autoren sind erfahrene Praktiker aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Verwaltung und Rechtsanwaltschaft sowie Wissenschaftler. Sie bieten eine gründliche Analyse planungsrechtlicher Problemlagen und zeigen fundierte Lösungsmöglichkeiten auf.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die Autorin befaßt sich mit einem der interessantesten Themen des neuen Raumordnungsrechts (ROG 1998): Den direkten Bindungswirkungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung bei behördlichen Zulassungsentscheidungen über private Vorhaben.
Während die Bindungswirkungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung früher im wesentlichen nur gegenüber öffentlichen Planungsträgern bestanden, erstrecken sie sich nunmehr in beachtlichem Umfang auch auf Privatrechtssubjekte. Im Mittelpunkt stehen die Vorschriften des § 4 Abs. l S. 2 Nr. 2 und Abs. 4, 5 ROG sowie die Raumordnungsklauseln des § 35 Abs. 3 S. 2, 3 BauGB.
Die Verfasserin arbeitet heraus, daß Ziele der Raumordnung bei der Zulassung privater Vorhaben strikt verbindlich sein können, d. h. sowohl bei Planfeststellungsverfahren als auch bei der Genehmigung von Außenbereichsvorhaben. Insbesondere stünden dem auch keine verfassungsrechtlichen Gründe der Gesetzgebungskompetenz, des grundrechtlichen Eigentumsschutzes und des Gesetzesvorbehaltes entgegen. In den Landesplanungsgesetzen müsse de lege ferenda eine Bürgerbeteiligung für die Aufstellung grundrechtsbeeinträchtigender Ziele der Raumordnung vorgesehen werden, die nicht mit Ausnahmeregelungen versehen seien.
Die raumordnerische Steuerung von raumbedeutsamen, privaten Großprojekten erfolgt vornehmlich durch Gebietsfestlegungen in Raumordnungsplänen in Form von Vorrang-, Vorbehalts- oder Eignungsgebieten (§ 7 Abs. 4 ROG). Diese Gebietskategorien werden eingehend analysiert. Die Verfasserin setzt sich im Zusammenhang mit der neuen Kategorie der Eignungsgebiete unter anderem auch mit der umstrittenen Problematik des Verbots der Negativplanung auseinander. Ein solches Verbot finde im Raumordnungsrecht - anders als im Städtebaurecht - keine Stütze.
Durch die Darstellung am konkreten Beispiel der Kiesabgrabungen erhält die Dissertation ein hohes Maß an Anschaulichkeit. Sie verdient praktisch wie theoretisch gleichermaßen Aufmerksamkeit.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die an sich verwaltungsinterne Materie der Raumordnung und Landesplanung rückt nach der Blütezeit der Entwicklungsprogramme und -pläne zu Beginn der siebziger Jahre zur Realisierung infrastrukturell-technischer Großvorhaben - seien es Verkehrstraßen, Energiefernleitungen oder sonstige öffentliche und private Projekte der überörtlichen Ver- und Entsorgung - unter dem Aspekt ihrer Möglichkeiten und Instrumentarien auch allgemein verstärkt ins Bewußtsein. Dies gilt vor allem für das Raumordnungsverfahren. Im folgenden werden die planerischen und vollzugsorientierten Verfahrensinstrumente der Raumordnung und Landesplanung auf ihre funktionelle Leistungsfähigkeit generell und insbesondere unter den Gesichtspunkten Alternativenprüfung, Umweltverträglichkeit, Öffentlichkeitsbeteiligung, Akzeptanz und Vorabklärungsbeitrag untersucht und voneinander abgeschichtet. Die Arbeit basiert auf umfänglichen empirischen Materialien aus verschiedenen Bundesländern, auch aus der hessischen Praxis des Verfassers.
Bei der Untersuchung zeigt sich, daß sich die Raumordnungsverfahren als besonders funktionstüchtig im Sinne qualitativ hochwertiger und effizienter planerischer Vorab-Bewältigung erwiesen. Da die funktionelle Tauglichkeit des Raumordnungsverfahrens - ebenso wie die der Abweichungszulassung - als Vorabentscheidung auch wesentlich von der rechtlichen Qualifizierung seines Abschlusses abhängt, wird die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts, hierzu kritisch hinterfragt.
Verwaltungswissenschaftlich-praktische Aspekte der behördlichen Ansiedlung des ROV auf der Mittelstufe der Landesverwaltung und Reformansätze hierzu - etwa Regionalkreismodelle oder Umweltamtslösungen - werden in die Betrachtung einbezogen. Im Ergebnis ist einer reformerischen Weiterentwicklung der vorhandenen Behördenstruktur der Vorzug zu geben, auch zur Optimierung von Raumordnungsverfahren.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die um die Planung großer Verkehrsvorhaben entstehenden Streitigkeiten haben nicht selten den Charakter grundlegender Konflikte. Aus rechtlicher Sicht um so wichtiger ist die Herstellung eines konsolidierten Diskussionsstandes. Die in diesem Band dokumentierten Vorträge der 5. Speyerer Planungsrechtstage und des Speyerer Luftverkehrsrechtstags 2003 leisten hierzu einen Beitrag und behandeln aktuelle und grundlegende Probleme der Planung und Zulassung von Verkehrsvorhaben. Schwerpunkte liegen auf betriebsbezogenen Aspekten der Flughafenplanung, naturschutz- und raumordnungsrechtlichen Fragen, kooperativen Verfahrensgestaltungen sowie Problemen des Planfeststellungsverfahrens. Die Autoren sind erfahrene Praktiker aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Verwaltung und Rechtsanwaltschaft sowie Wissenschaftler. Sie bieten eine gründliche Analyse planungsrechtlicher Problemlagen und zeigen fundierte Lösungsmöglichkeiten auf.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Autorin befaßt sich mit einem der interessantesten Themen des neuen Raumordnungsrechts (ROG 1998): Den direkten Bindungswirkungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung bei behördlichen Zulassungsentscheidungen über private Vorhaben.
Während die Bindungswirkungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung früher im wesentlichen nur gegenüber öffentlichen Planungsträgern bestanden, erstrecken sie sich nunmehr in beachtlichem Umfang auch auf Privatrechtssubjekte. Im Mittelpunkt stehen die Vorschriften des § 4 Abs. l S. 2 Nr. 2 und Abs. 4, 5 ROG sowie die Raumordnungsklauseln des § 35 Abs. 3 S. 2, 3 BauGB.
Die Verfasserin arbeitet heraus, daß Ziele der Raumordnung bei der Zulassung privater Vorhaben strikt verbindlich sein können, d. h. sowohl bei Planfeststellungsverfahren als auch bei der Genehmigung von Außenbereichsvorhaben. Insbesondere stünden dem auch keine verfassungsrechtlichen Gründe der Gesetzgebungskompetenz, des grundrechtlichen Eigentumsschutzes und des Gesetzesvorbehaltes entgegen. In den Landesplanungsgesetzen müsse de lege ferenda eine Bürgerbeteiligung für die Aufstellung grundrechtsbeeinträchtigender Ziele der Raumordnung vorgesehen werden, die nicht mit Ausnahmeregelungen versehen seien.
Die raumordnerische Steuerung von raumbedeutsamen, privaten Großprojekten erfolgt vornehmlich durch Gebietsfestlegungen in Raumordnungsplänen in Form von Vorrang-, Vorbehalts- oder Eignungsgebieten (§ 7 Abs. 4 ROG). Diese Gebietskategorien werden eingehend analysiert. Die Verfasserin setzt sich im Zusammenhang mit der neuen Kategorie der Eignungsgebiete unter anderem auch mit der umstrittenen Problematik des Verbots der Negativplanung auseinander. Ein solches Verbot finde im Raumordnungsrecht - anders als im Städtebaurecht - keine Stütze.
Durch die Darstellung am konkreten Beispiel der Kiesabgrabungen erhält die Dissertation ein hohes Maß an Anschaulichkeit. Sie verdient praktisch wie theoretisch gleichermaßen Aufmerksamkeit.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Die um die Planung großer Verkehrsvorhaben entstehenden Streitigkeiten haben nicht selten den Charakter grundlegender Konflikte. Aus rechtlicher Sicht um so wichtiger ist die Herstellung eines konsolidierten Diskussionsstandes. Die in diesem Band dokumentierten Vorträge der 5. Speyerer Planungsrechtstage und des Speyerer Luftverkehrsrechtstags 2003 leisten hierzu einen Beitrag und behandeln aktuelle und grundlegende Probleme der Planung und Zulassung von Verkehrsvorhaben. Schwerpunkte liegen auf betriebsbezogenen Aspekten der Flughafenplanung, naturschutz- und raumordnungsrechtlichen Fragen, kooperativen Verfahrensgestaltungen sowie Problemen des Planfeststellungsverfahrens. Die Autoren sind erfahrene Praktiker aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Verwaltung und Rechtsanwaltschaft sowie Wissenschaftler. Sie bieten eine gründliche Analyse planungsrechtlicher Problemlagen und zeigen fundierte Lösungsmöglichkeiten auf.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Autorin befaßt sich mit einem der interessantesten Themen des neuen Raumordnungsrechts (ROG 1998): Den direkten Bindungswirkungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung bei behördlichen Zulassungsentscheidungen über private Vorhaben.
Während die Bindungswirkungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung früher im wesentlichen nur gegenüber öffentlichen Planungsträgern bestanden, erstrecken sie sich nunmehr in beachtlichem Umfang auch auf Privatrechtssubjekte. Im Mittelpunkt stehen die Vorschriften des § 4 Abs. l S. 2 Nr. 2 und Abs. 4, 5 ROG sowie die Raumordnungsklauseln des § 35 Abs. 3 S. 2, 3 BauGB.
Die Verfasserin arbeitet heraus, daß Ziele der Raumordnung bei der Zulassung privater Vorhaben strikt verbindlich sein können, d. h. sowohl bei Planfeststellungsverfahren als auch bei der Genehmigung von Außenbereichsvorhaben. Insbesondere stünden dem auch keine verfassungsrechtlichen Gründe der Gesetzgebungskompetenz, des grundrechtlichen Eigentumsschutzes und des Gesetzesvorbehaltes entgegen. In den Landesplanungsgesetzen müsse de lege ferenda eine Bürgerbeteiligung für die Aufstellung grundrechtsbeeinträchtigender Ziele der Raumordnung vorgesehen werden, die nicht mit Ausnahmeregelungen versehen seien.
Die raumordnerische Steuerung von raumbedeutsamen, privaten Großprojekten erfolgt vornehmlich durch Gebietsfestlegungen in Raumordnungsplänen in Form von Vorrang-, Vorbehalts- oder Eignungsgebieten (§ 7 Abs. 4 ROG). Diese Gebietskategorien werden eingehend analysiert. Die Verfasserin setzt sich im Zusammenhang mit der neuen Kategorie der Eignungsgebiete unter anderem auch mit der umstrittenen Problematik des Verbots der Negativplanung auseinander. Ein solches Verbot finde im Raumordnungsrecht - anders als im Städtebaurecht - keine Stütze.
Durch die Darstellung am konkreten Beispiel der Kiesabgrabungen erhält die Dissertation ein hohes Maß an Anschaulichkeit. Sie verdient praktisch wie theoretisch gleichermaßen Aufmerksamkeit.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
Die an sich verwaltungsinterne Materie der Raumordnung und Landesplanung rückt nach der Blütezeit der Entwicklungsprogramme und -pläne zu Beginn der siebziger Jahre zur Realisierung infrastrukturell-technischer Großvorhaben - seien es Verkehrstraßen, Energiefernleitungen oder sonstige öffentliche und private Projekte der überörtlichen Ver- und Entsorgung - unter dem Aspekt ihrer Möglichkeiten und Instrumentarien auch allgemein verstärkt ins Bewußtsein. Dies gilt vor allem für das Raumordnungsverfahren. Im folgenden werden die planerischen und vollzugsorientierten Verfahrensinstrumente der Raumordnung und Landesplanung auf ihre funktionelle Leistungsfähigkeit generell und insbesondere unter den Gesichtspunkten Alternativenprüfung, Umweltverträglichkeit, Öffentlichkeitsbeteiligung, Akzeptanz und Vorabklärungsbeitrag untersucht und voneinander abgeschichtet. Die Arbeit basiert auf umfänglichen empirischen Materialien aus verschiedenen Bundesländern, auch aus der hessischen Praxis des Verfassers.
Bei der Untersuchung zeigt sich, daß sich die Raumordnungsverfahren als besonders funktionstüchtig im Sinne qualitativ hochwertiger und effizienter planerischer Vorab-Bewältigung erwiesen. Da die funktionelle Tauglichkeit des Raumordnungsverfahrens - ebenso wie die der Abweichungszulassung - als Vorabentscheidung auch wesentlich von der rechtlichen Qualifizierung seines Abschlusses abhängt, wird die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts, hierzu kritisch hinterfragt.
Verwaltungswissenschaftlich-praktische Aspekte der behördlichen Ansiedlung des ROV auf der Mittelstufe der Landesverwaltung und Reformansätze hierzu - etwa Regionalkreismodelle oder Umweltamtslösungen - werden in die Betrachtung einbezogen. Im Ergebnis ist einer reformerischen Weiterentwicklung der vorhandenen Behördenstruktur der Vorzug zu geben, auch zur Optimierung von Raumordnungsverfahren.
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