Das ethische Ziel des Autors ist es, mittels der theoretischen Psychoanalyse Freuds und Lacans unbewusste Dimensionen in Rechtsdiskursen zu beleuchten und damit die Möglichkeit zu eröffnen, verschlüsselte Symptome zu identifizieren und aufzulösen. Im Zentrum steht die Doppelbödigkeit aus bewussten und unbewussten Determinanten in der Rechtssprache. Martin Schulte entwickelt die These, dass legale Signifikation im »Symbolischen« stattfindet und an das »Begehren« des Rechtssubjekts geknüpft ist. Dieses »Begehren« hat seinen Ursprung in der durch das Erlebnis der Trennung geprägten Kindheit. Deswegen spielt das Phänomen der Liebe als ein auf Anerkennung basierendes Sprachzeichen eine wichtige Rolle im Rechtsdiskurs. Beispiele beziehen sich auf das Grundgesetz und die Zivilprozessordnung.
Das »Begehren« und seine Beziehung zur Signifikation wird aus der Genealogie des Unbewussten im Ödipuskomplex hergeleitet und in typisierte juristische Situationen wie das Gerichtsverfahren, die universitäre Lehre und die anwaltliche Streitvertretung übertragen. So führen das Gericht oder der Gesetzgeber einen »Herrschaftsdiskurs«, der auf der Ebene des Bewussten einen »Herrensignifikanten« produziert und damit dem Rechtssubjekt eine Totalität des Gesetzes vermittelt, aber gleichzeitig seine eigene »Gespaltenheit« unbewusst verdrängt.
Daneben untersucht der Autor – ausgehend von Kant – moralisches Denken unter dem Aspekt des »Über-Ichs«, die Entstehung des »Vaterrechts« im Lichte der Freudschen Ur-Mythen und die psychischen Voraussetzungen von Rechtsbindung im institutionalisierten Rechtsstaat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das ethische Ziel des Autors ist es, mittels der theoretischen Psychoanalyse Freuds und Lacans unbewusste Dimensionen in Rechtsdiskursen zu beleuchten und damit die Möglichkeit zu eröffnen, verschlüsselte Symptome zu identifizieren und aufzulösen. Im Zentrum steht die Doppelbödigkeit aus bewussten und unbewussten Determinanten in der Rechtssprache. Martin Schulte entwickelt die These, dass legale Signifikation im »Symbolischen« stattfindet und an das »Begehren« des Rechtssubjekts geknüpft ist. Dieses »Begehren« hat seinen Ursprung in der durch das Erlebnis der Trennung geprägten Kindheit. Deswegen spielt das Phänomen der Liebe als ein auf Anerkennung basierendes Sprachzeichen eine wichtige Rolle im Rechtsdiskurs. Beispiele beziehen sich auf das Grundgesetz und die Zivilprozessordnung.
Das »Begehren« und seine Beziehung zur Signifikation wird aus der Genealogie des Unbewussten im Ödipuskomplex hergeleitet und in typisierte juristische Situationen wie das Gerichtsverfahren, die universitäre Lehre und die anwaltliche Streitvertretung übertragen. So führen das Gericht oder der Gesetzgeber einen »Herrschaftsdiskurs«, der auf der Ebene des Bewussten einen »Herrensignifikanten« produziert und damit dem Rechtssubjekt eine Totalität des Gesetzes vermittelt, aber gleichzeitig seine eigene »Gespaltenheit« unbewusst verdrängt.
Daneben untersucht der Autor – ausgehend von Kant – moralisches Denken unter dem Aspekt des »Über-Ichs«, die Entstehung des »Vaterrechts« im Lichte der Freudschen Ur-Mythen und die psychischen Voraussetzungen von Rechtsbindung im institutionalisierten Rechtsstaat.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das ethische Ziel des Autors ist es, mittels der theoretischen Psychoanalyse Freuds und Lacans unbewusste Dimensionen in Rechtsdiskursen zu beleuchten und damit die Möglichkeit zu eröffnen, verschlüsselte Symptome zu identifizieren und aufzulösen. Im Zentrum steht die Doppelbödigkeit aus bewussten und unbewussten Determinanten in der Rechtssprache. Martin Schulte entwickelt die These, dass legale Signifikation im »Symbolischen« stattfindet und an das »Begehren« des Rechtssubjekts geknüpft ist. Dieses »Begehren« hat seinen Ursprung in der durch das Erlebnis der Trennung geprägten Kindheit. Deswegen spielt das Phänomen der Liebe als ein auf Anerkennung basierendes Sprachzeichen eine wichtige Rolle im Rechtsdiskurs. Beispiele beziehen sich auf das Grundgesetz und die Zivilprozessordnung.
Das »Begehren« und seine Beziehung zur Signifikation wird aus der Genealogie des Unbewussten im Ödipuskomplex hergeleitet und in typisierte juristische Situationen wie das Gerichtsverfahren, die universitäre Lehre und die anwaltliche Streitvertretung übertragen. So führen das Gericht oder der Gesetzgeber einen »Herrschaftsdiskurs«, der auf der Ebene des Bewussten einen »Herrensignifikanten« produziert und damit dem Rechtssubjekt eine Totalität des Gesetzes vermittelt, aber gleichzeitig seine eigene »Gespaltenheit« unbewusst verdrängt.
Daneben untersucht der Autor – ausgehend von Kant – moralisches Denken unter dem Aspekt des »Über-Ichs«, die Entstehung des »Vaterrechts« im Lichte der Freudschen Ur-Mythen und die psychischen Voraussetzungen von Rechtsbindung im institutionalisierten Rechtsstaat.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das ethische Ziel des Autors ist es, mittels der theoretischen Psychoanalyse Freuds und Lacans unbewusste Dimensionen in Rechtsdiskursen zu beleuchten und damit die Möglichkeit zu eröffnen, verschlüsselte Symptome zu identifizieren und aufzulösen. Im Zentrum steht die Doppelbödigkeit aus bewussten und unbewussten Determinanten in der Rechtssprache. Martin Schulte entwickelt die These, dass legale Signifikation im »Symbolischen« stattfindet und an das »Begehren« des Rechtssubjekts geknüpft ist. Dieses »Begehren« hat seinen Ursprung in der durch das Erlebnis der Trennung geprägten Kindheit. Deswegen spielt das Phänomen der Liebe als ein auf Anerkennung basierendes Sprachzeichen eine wichtige Rolle im Rechtsdiskurs. Beispiele beziehen sich auf das Grundgesetz und die Zivilprozessordnung.
Das »Begehren« und seine Beziehung zur Signifikation wird aus der Genealogie des Unbewussten im Ödipuskomplex hergeleitet und in typisierte juristische Situationen wie das Gerichtsverfahren, die universitäre Lehre und die anwaltliche Streitvertretung übertragen. So führen das Gericht oder der Gesetzgeber einen »Herrschaftsdiskurs«, der auf der Ebene des Bewussten einen »Herrensignifikanten« produziert und damit dem Rechtssubjekt eine Totalität des Gesetzes vermittelt, aber gleichzeitig seine eigene »Gespaltenheit« unbewusst verdrängt.
Daneben untersucht der Autor – ausgehend von Kant – moralisches Denken unter dem Aspekt des »Über-Ichs«, die Entstehung des »Vaterrechts« im Lichte der Freudschen Ur-Mythen und die psychischen Voraussetzungen von Rechtsbindung im institutionalisierten Rechtsstaat.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der vorliegende Band 5 der Schriftenreihe der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft beruht auf einem von der Stiftung im Jahr 2013 ausgeschriebenen studentischen Aufsatzwettbewerb zum Thema „Von der Kontrolle des Gerichts zur Befriedigung des Informationsbedürfnisses der Gesellschaft – Gibt es einen Funktionswandel der ‚Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens‘ (§ 169 GVG)?“.
Prof. Dr. Dr. h.c. Ulfried Neumann, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechts-philosophie und Rechtssoziologie an der Universität Frankfurt am Main und Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt am Main wählte die vier hier vorgestellten Arbeiten aus über 50 Einsendungen im Aufsatzwettbewerb aus ganz Deutschland aus; die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft zeichnete sie mit einem Geldpreis aus und freut sich, diese mit dem vorliegenden Band einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Das ethische Ziel des Autors ist es, mittels der theoretischen Psychoanalyse Freuds und Lacans unbewusste Dimensionen in Rechtsdiskursen zu beleuchten und damit die Möglichkeit zu eröffnen, verschlüsselte Symptome zu identifizieren und aufzulösen. Im Zentrum steht die Doppelbödigkeit aus bewussten und unbewussten Determinanten in der Rechtssprache. Martin Schulte entwickelt die These, dass legale Signifikation im »Symbolischen« stattfindet und an das »Begehren« des Rechtssubjekts geknüpft ist. Dieses »Begehren« hat seinen Ursprung in der durch das Erlebnis der Trennung geprägten Kindheit. Deswegen spielt das Phänomen der Liebe als ein auf Anerkennung basierendes Sprachzeichen eine wichtige Rolle im Rechtsdiskurs. Beispiele beziehen sich auf das Grundgesetz und die Zivilprozessordnung.
Das »Begehren« und seine Beziehung zur Signifikation wird aus der Genealogie des Unbewussten im Ödipuskomplex hergeleitet und in typisierte juristische Situationen wie das Gerichtsverfahren, die universitäre Lehre und die anwaltliche Streitvertretung übertragen. So führen das Gericht oder der Gesetzgeber einen »Herrschaftsdiskurs«, der auf der Ebene des Bewussten einen »Herrensignifikanten« produziert und damit dem Rechtssubjekt eine Totalität des Gesetzes vermittelt, aber gleichzeitig seine eigene »Gespaltenheit« unbewusst verdrängt.
Daneben untersucht der Autor – ausgehend von Kant – moralisches Denken unter dem Aspekt des »Über-Ichs«, die Entstehung des »Vaterrechts« im Lichte der Freudschen Ur-Mythen und die psychischen Voraussetzungen von Rechtsbindung im institutionalisierten Rechtsstaat.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der Titel erscheint unter der ISBN 978-3-7705-5479-9
Die Frage nach der Gerechtigkeit beschäftigt die Philosophie seit der Antike. Doch stellt sich mit Blick auf die Vielfalt der Gerechtigkeitsvorstellungen in historischer wie interkultureller Perspektive die Frage, ob die Suche nach einem universellen Prinzip des Gerechten angesichts der Vielschichtigkeit des Phänomens überhaupt erfolgreich sein kann.
Inwiefern es daher sinnvoller erscheint, von einer irreduziblen Pluralität der Gerechtigkeit auszugehen, wird in den Beiträgen dieses Sammelbandes aus unterschiedlichen Blickwinkeln heraus diskutiert. Im Fokus stehen die Suche nach einer interkulturellen Perspektive auf drängende Gerechtigkeitsprobleme unserer Zeit sowie die Frage nach dem Verhältnis der Gerechtigkeit zu anderen normativen Ansprüchen und deren Quellen wie Liebe oder Humanität.
Aktualisiert: 2019-06-07
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