Verkehrsinteresse und Verfassungsrecht.

Verkehrsinteresse und Verfassungsrecht. von Leuschner,  Lars
Gegenstand der Arbeit ist die Rolle von Allgemeinwohlinteressen im Privatrecht. Der Autor legt am Beispiel der Regelungen der Rechtsscheinlehre dar, dass Allgemeinwohlinteressen insbesondere Bedeutung erlangen können, wenn es um die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der von privatrechtlichen Normen ausgehenden Belastungen (wie etwa des durch die §§ 932 ff. BGB ausgelösten Eigentumsverlustes) geht. Hierzu führt er zunächst aus, weshalb Vorschriften wie die des gutgläubigen Erwerbs oder der Rechtsscheinvollmacht nicht als bloßer Interessenausgleich zwischen den unmittelbar betroffenen Privatrechtssubjekten verstanden werden können. Insbesondere der Schutz des Gutgläubigen vermag die mit ihnen verbundenen Rechtsfolgen nicht zu erklären. Die (weitestgehende) Verfassungsmäßigkeit der Rechtsscheinlehre folgt vielmehr daraus, dass ihre Regelungen in Form des Verkehrsinteresses maßgeblich der Verfolgung eines Allgemeinwohlinteresses dienen. Im Zuge der so umschriebenen überindividuellen Rechtfertigung der Rechtsscheinlehre setzt sich Lars Leuschner ausführlich mit der verfassungsrechtlichen Bindung des Privatrechtsgesetzgebers auseinander. Hierbei erörtert er u. a. die Frage, in welchem Umfang dieser zur Verfolgung von Allgemeinwohlinteressen befugt ist. Daneben beleuchtet die Arbeit eingehend die ökonomischen Hintergründe des Verkehrsinteresses.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verkehrsinteresse und Verfassungsrecht.

Verkehrsinteresse und Verfassungsrecht. von Leuschner,  Lars
Gegenstand der Arbeit ist die Rolle von Allgemeinwohlinteressen im Privatrecht. Der Autor legt am Beispiel der Regelungen der Rechtsscheinlehre dar, dass Allgemeinwohlinteressen insbesondere Bedeutung erlangen können, wenn es um die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der von privatrechtlichen Normen ausgehenden Belastungen (wie etwa des durch die §§ 932 ff. BGB ausgelösten Eigentumsverlustes) geht. Hierzu führt er zunächst aus, weshalb Vorschriften wie die des gutgläubigen Erwerbs oder der Rechtsscheinvollmacht nicht als bloßer Interessenausgleich zwischen den unmittelbar betroffenen Privatrechtssubjekten verstanden werden können. Insbesondere der Schutz des Gutgläubigen vermag die mit ihnen verbundenen Rechtsfolgen nicht zu erklären. Die (weitestgehende) Verfassungsmäßigkeit der Rechtsscheinlehre folgt vielmehr daraus, dass ihre Regelungen in Form des Verkehrsinteresses maßgeblich der Verfolgung eines Allgemeinwohlinteresses dienen. Im Zuge der so umschriebenen überindividuellen Rechtfertigung der Rechtsscheinlehre setzt sich Lars Leuschner ausführlich mit der verfassungsrechtlichen Bindung des Privatrechtsgesetzgebers auseinander. Hierbei erörtert er u. a. die Frage, in welchem Umfang dieser zur Verfolgung von Allgemeinwohlinteressen befugt ist. Daneben beleuchtet die Arbeit eingehend die ökonomischen Hintergründe des Verkehrsinteresses.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Agentenerklärung

Die Agentenerklärung von Kianicka,  Michael Martin
Täglich wird eine enorme Vielzahl von Verträgen unter Verwendung digitaler Kommunikationstechnologie abgeschlossen. Ohne Weiteres wird regelmässig davon ausgegangen, dass Willenserklärungen vorliegen. Doch ist dem wirklich so? Unsere Kommunikationskultur unterliegt einem Paradigmenwechsel. Zunehmend erfolgen Erklärungen durch digitale Medien, und die Willensbildung wird auf Programme, künstliche Intelligenz und (Software-)Agenten ausgelagert. Dieses Buch kategorisiert die verschiedenen Arten von elektronischen Willenserklärungen und prägt den Begriff der Agentenerklärung. Im Mittelpunkt steht dabei die dogmatische Zu- und Einordnungsmöglichkeit im schweizerischen Privatrecht. Es werden die Grenzen der Rechtsgeschäftslehre im Zusammenhang mit automatisierter Kommunikation aufgezeigt und Lösungen anhand der Rechtsscheinlehre erarbeitet.
Aktualisiert: 2019-01-04
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Bloßer Verkehrsschutz statt widerspruchsfreier Dogmatik?

Bloßer Verkehrsschutz statt widerspruchsfreier Dogmatik? von Kunkel,  Felix
Die Entstehungsgeschichte der §§932 ff. BGB ist auch nach über 100 Jahren nicht vollständig nachgezeichnet. Nach einem Überblick über die historischen Vorbilder widmet sich die Arbeit Art. 306 ADHGB, welcher als erste Regelung einen Eigentumserwerb als Folge des generellen Vindikationsausschlusses vorsah. Sodann wird die Schaffung der Regelungen über den gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen im Bürgerlichen Gesetzbuch dargestellt. Es wird deutlich, daß Art. 306 ADHGB und seine Handhabung in der Praxis die Regelungen des BGB erheblich beeinflußten und die §§932 ff. BGB eine Vollrezeption des Art. 306 ADHGB darstellen. Nach dem Inkrafttreten der Regelungen setzte sich die «Rechtsscheinlehre» als Begründungsmodell durch. Die Entwicklungsgeschichte zeigt, daß heute umstrittene Probleme im Zusammenhang mit den Regelungen neu zu bewerten und zu beantworten sind. Die «Rechtsscheinlehre» führt in der Deutung der Regelungen zu Unstimmigkeiten. Es ist daher vorzuziehen die Normen als gesetzgeberische Entscheidung zu sehen und auf dogmatische Erklärungen zu verzichten. Diese Sichtweise hilft, andere offene Fragen im Zusammenhang zu beantworten.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Verkehrsinteresse und Verfassungsrecht.

Verkehrsinteresse und Verfassungsrecht. von Leuschner,  Lars
Gegenstand der Arbeit ist die Rolle von Allgemeinwohlinteressen im Privatrecht. Der Autor legt am Beispiel der Regelungen der Rechtsscheinlehre dar, dass Allgemeinwohlinteressen insbesondere Bedeutung erlangen können, wenn es um die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der von privatrechtlichen Normen ausgehenden Belastungen (wie etwa des durch die §§ 932 ff. BGB ausgelösten Eigentumsverlustes) geht. Hierzu führt er zunächst aus, weshalb Vorschriften wie die des gutgläubigen Erwerbs oder der Rechtsscheinvollmacht nicht als bloßer Interessenausgleich zwischen den unmittelbar betroffenen Privatrechtssubjekten verstanden werden können. Insbesondere der Schutz des Gutgläubigen vermag die mit ihnen verbundenen Rechtsfolgen nicht zu erklären. Die (weitestgehende) Verfassungsmäßigkeit der Rechtsscheinlehre folgt vielmehr daraus, dass ihre Regelungen in Form des Verkehrsinteresses maßgeblich der Verfolgung eines Allgemeinwohlinteresses dienen. Im Zuge der so umschriebenen überindividuellen Rechtfertigung der Rechtsscheinlehre setzt sich Lars Leuschner ausführlich mit der verfassungsrechtlichen Bindung des Privatrechtsgesetzgebers auseinander. Hierbei erörtert er u. a. die Frage, in welchem Umfang dieser zur Verfolgung von Allgemeinwohlinteressen befugt ist. Daneben beleuchtet die Arbeit eingehend die ökonomischen Hintergründe des Verkehrsinteresses.
Aktualisiert: 2023-04-15
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