Deutsches Rechtswörterbuch

Deutsches Rechtswörterbuch von Deutsch,  Andreas, Kimmel,  Christina, Kronauer,  Ulrich, Lemberg,  Ingrid, Lill,  Eva-Maria, Petzold,  Sybille, Rühl,  Ulrike, Speer,  Heino
Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) ist ein nützliches Instrument für (fast) jeden historisch arbeitenden Wissenschaftler. Erfasst es doch weit über das enge Korsett seines Namens hinaus die gesamte ältere deutsche Sprache, soweit sie in weiterem Sinne rechtliche Relevanz hat. Das DRW enthält somit neben juristischen Fachbegriffen alle Wörter der Alltagssprache, sofern sie in rechtlichen Kontexten auftreten. So wird beispielsweise das Adjektiv nackt behandelt aufgrund seiner rechtsrelevanten Bedeutung als Indiz für einen Ehebruch. Ob dies nun der Müller ist, der Reichserbkammertürhüter oder der Sautter (Schneider): Bekannte und unbekannte Berufe, Ämter und Dienstbezeichnungen werden angeführt, sobald sich ein rechtlicher Kontext belegen lässt. Die Wörter werden in ihren unterschiedlichsten Bedeutungen erklärt, Beispiele für ihre Verwendung unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten aufgelistet. Das bearbeitete Quellencorpus reicht hierbei vom Beginn der schriftlichen Überlieferung im 6. Jahrhundert bis etwa 1800. Der Begriff Deutsch wird zudem weit gefasst; nach der Theorie des 19. Jahrhunderts, in dem das DRW konzipiert wurde, diente er als Oberbegriff für die gesamte westgermanische Sprachfamilie, so dass selbst die friesische, niederländische, altsächsische und angelsächsische noch der deutschen sprache in engerm sinn zufallen , wie Jacob Grimm 1854 definiert hat. Längst haben daher neben den Rechtshistorikern die Sprachwissenschaftler das DRW als wichtige Informationsquelle für sich entdeckt. Aber auch für quellennah arbeitende Historiker, Kunsthistoriker, Religionshistoriker und Archivare ist das DRW ein vielfach gebrauchtes Hilfsmittel. Obgleich primär der Rechtsgeschichte verhaftet, war das Deutsche Rechtswörterbuch von
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) ist ein nützliches Instrument für (fast) jeden historisch arbeitenden Wissenschaftler. Erfasst es doch weit über das enge Korsett seines Namens hinaus die gesamte ältere deutsche Sprache, soweit sie in weiterem Sinne rechtliche Relevanz hat. Das DRW enthält somit neben juristischen Fachbegriffen alle Wörter der Alltagssprache, sofern sie in rechtlichen Kontexten auftreten. So wird beispielsweise das Adjektiv nackt behandelt aufgrund seiner rechtsrelevanten Bedeutung als Indiz für einen Ehebruch. Ob dies nun der Müller ist, der Reichserbkammertürhüter oder der Sautter (Schneider): Bekannte und unbekannte Berufe, Ämter und Dienstbezeichnungen werden angeführt, sobald sich ein rechtlicher Kontext belegen lässt. Die Wörter werden in ihren unterschiedlichsten Bedeutungen erklärt, Beispiele für ihre Verwendung unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten aufgelistet. Das bearbeitete Quellencorpus reicht hierbei vom Beginn der schriftlichen Überlieferung im 6. Jahrhundert bis etwa 1800. Der Begriff Deutsch wird zudem weit gefasst; nach der Theorie des 19. Jahrhunderts, in dem das DRW konzipiert wurde, diente er als Oberbegriff für die gesamte westgermanische Sprachfamilie, so dass selbst die friesische, niederländische, altsächsische und angelsächsische noch der deutschen sprache in engerm sinn zufallen , wie Jacob Grimm 1854 definiert hat. Längst haben daher neben den Rechtshistorikern die Sprachwissenschaftler das DRW als wichtige Informationsquelle für sich entdeckt. Aber auch für quellennah arbeitende Historiker, Kunsthistoriker, Religionshistoriker und Archivare ist das DRW ein vielfach gebrauchtes Hilfsmittel. Obgleich primär der Rechtsgeschichte verhaftet, war das Deutsche Rechtswörterbuch von
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Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) ist ein nützliches Instrument für (fast) jeden historisch arbeitenden Wissenschaftler. Erfasst es doch weit über das enge Korsett seines Namens hinaus die gesamte ältere deutsche Sprache, soweit sie in weiterem Sinne rechtliche Relevanz hat. Das DRW enthält somit neben juristischen Fachbegriffen alle Wörter der Alltagssprache, sofern sie in rechtlichen Kontexten auftreten. So wird beispielsweise das Adjektiv nackt behandelt aufgrund seiner rechtsrelevanten Bedeutung als Indiz für einen Ehebruch. Ob dies nun der Müller ist, der Reichserbkammertürhüter oder der Sautter (Schneider): Bekannte und unbekannte Berufe, Ämter und Dienstbezeichnungen werden angeführt, sobald sich ein rechtlicher Kontext belegen lässt. Die Wörter werden in ihren unterschiedlichsten Bedeutungen erklärt, Beispiele für ihre Verwendung unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten aufgelistet. Das bearbeitete Quellencorpus reicht hierbei vom Beginn der schriftlichen Überlieferung im 6. Jahrhundert bis etwa 1800. Der Begriff Deutsch wird zudem weit gefasst; nach der Theorie des 19. Jahrhunderts, in dem das DRW konzipiert wurde, diente er als Oberbegriff für die gesamte westgermanische Sprachfamilie, so dass selbst die friesische, niederländische, altsächsische und angelsächsische noch der deutschen sprache in engerm sinn zufallen , wie Jacob Grimm 1854 definiert hat. Längst haben daher neben den Rechtshistorikern die Sprachwissenschaftler das DRW als wichtige Informationsquelle für sich entdeckt. Aber auch für quellennah arbeitende Historiker, Kunsthistoriker, Religionshistoriker und Archivare ist das DRW ein vielfach gebrauchtes Hilfsmittel. Obgleich primär der Rechtsgeschichte verhaftet, war das Deutsche Rechtswörterbuch von
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Was hat Liebe mit Recht zu tun? Wozu diente ein Reilenagel? Was ist ein Schnappreitel ? Diese und andere Fragen beantwortet das Deutsche Rechtswörterbuch, das neben juristischen Fachbegriffen auch Wörter der Alltagssprache in rechtlichem Kontext erklärt. Über 1.200 Jahre Wortgeschichte anhand von Belegen aus der gesamten westgermanischen Sprachfamilie.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Was hat Liebe mit Recht zu tun? Wozu diente ein Reilenagel? Was ist ein Schnappreitel ? Diese und andere Fragen beantwortet das Deutsche Rechtswörterbuch, das neben juristischen Fachbegriffen auch Wörter der Alltagssprache in rechtlichem Kontext erklärt. Über 1.200 Jahre Wortgeschichte anhand von Belegen aus der gesamten westgermanischen Sprachfamilie.
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Was hat Liebe mit Recht zu tun? Wozu diente ein Reilenagel? Was ist ein Schnappreitel ? Diese und andere Fragen beantwortet das Deutsche Rechtswörterbuch, das neben juristischen Fachbegriffen auch Wörter der Alltagssprache in rechtlichem Kontext erklärt. Über 1.200 Jahre Wortgeschichte anhand von Belegen aus der gesamten westgermanischen Sprachfamilie.
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Was hat Liebe mit Recht zu tun? Wozu diente ein Reilenagel? Was ist ein Schnappreitel ? Diese und andere Fragen beantwortet das Deutsche Rechtswörterbuch, das neben juristischen Fachbegriffen auch Wörter der Alltagssprache in rechtlichem Kontext erklärt. Über 1.200 Jahre Wortgeschichte anhand von Belegen aus der gesamten westgermanischen Sprachfamilie.
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1.300 Jahre Rechtsgeschichte in Mitteleuropa im Spiegel der Rechtssprache! Die Geschichte der Wortbedeutungen wird mit einer Fülle von Quellenfunden aus den verschiedenen Jahrhunderten belegt. Begriffe wie Neidbau oder Obsentropf, Birngericht oder Mundraub bekamen im Gebrauch der Rechtssprache ihre besondere Bedeutung. Eine Fundgrube der deutschen und westgermanischen Rechts-, Sprach- und Kulturgeschichte!
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