Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Diese Arbeit befasst sich mit dem Jugendstrafvollzug in Deutschland aus rechtstatsächlicher Sicht. Ziel des Forschungsvorhabens war es, mit der Durchführung einer differenzierten empirischen Bestandsaufnahme umfassende Strukturdaten zum Jugendstrafvollzug zu ermitteln. Die Untersuchung beruht auf einer bundesweit angelegten Befragung von 44 Justizvollzugsanstalten, die im Jahr 2005 mit dem Vollzug von Jugendstrafe betraut waren. Basierend auf diesen Daten werden organisatorische Aspekte des Jugendstrafvollzuges ebenso beleuchtet wie die konkrete Vollzugsgestaltung. Dabei ist der besondere Fokus auf drei ausgewählte Gefangenengruppen gerichtet, die als «Sondergruppen» des Vollzuges betrachtet werden können: Neben besonders jungen männlichen Insassen stehen männliche Ausländer und Aussiedler sowie junge Frauen im Mittelpunkt der Untersuchung.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Entscheidend für die Beurteilung der Arbeitskampfparität nach der Rechtsprechung des BAG ist das Bestehen eines tatsächlichen Verhandlungsgleichgewichts zwischen den Tarifparteien. Einen wesentlichen Einfluß darauf hat auch die sog. rechtliche Parität. Speziell das BAG bestimmt durch seine Urteile und Beschlüsse zum Arbeitskampfrecht das Verhalten der Tarifparteien im Tarifstreit. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Parität in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht und kommt zu dem Ergebnis, daß ein Kräftegleichgewicht zumindest derzeit in der BRD nicht vorliegt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Diese Arbeit befasst sich mit dem Jugendstrafvollzug in Deutschland aus rechtstatsächlicher Sicht. Ziel des Forschungsvorhabens war es, mit der Durchführung einer differenzierten empirischen Bestandsaufnahme umfassende Strukturdaten zum Jugendstrafvollzug zu ermitteln. Die Untersuchung beruht auf einer bundesweit angelegten Befragung von 44 Justizvollzugsanstalten, die im Jahr 2005 mit dem Vollzug von Jugendstrafe betraut waren. Basierend auf diesen Daten werden organisatorische Aspekte des Jugendstrafvollzuges ebenso beleuchtet wie die konkrete Vollzugsgestaltung. Dabei ist der besondere Fokus auf drei ausgewählte Gefangenengruppen gerichtet, die als «Sondergruppen» des Vollzuges betrachtet werden können: Neben besonders jungen männlichen Insassen stehen männliche Ausländer und Aussiedler sowie junge Frauen im Mittelpunkt der Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-04-06
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In vielen gewerblichen Berufen werden in früher klassischen arbeitsrechtlichen Beschäftigungsfeldern vermehrt selbständige Vertragsformen verwendet. Ein Großteil dieser «Neuen Selbständigen» ist, bei einer kritischen Verwendung des Arbeitnehmerbegriffs der Rechtsprechung, trotz Verwendung einer anderen Vertragsform als Arbeitnehmer zu qualifizieren. Detailliert werden die rechtlichen Mittel der Beteiligten - Beschäftigte, Betriebsräte, Tarifpartner und öffentliche Institutionen - zur Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten «Neuer Selbständiger» untersucht. Ein weiterer Teil der «Neuen Selbständigen» besitzt einen gewissen rechtlichen Schutz, da ihr Beschäftigungsverhältnis ein arbeitnehmerähnliches ist.
Aktualisiert: 2019-12-19
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In der Unternehmensinsolvenz ist die schnelle Personalanpassung ein wichtiger Baustein für das Gelingen einer Sanierung. Für das eröffnete Insolvenzverfahren existiert mit dem Beschlussverfahren gemäß §§ 126 ff. InsO ein Instrumentarium, mithilfe dessen die Feststellung der sozialen Rechtfertigung von betriebsbedingten Kündigungen einheitlich vor dem Arbeitsgericht ermöglicht werden sollte. Dass das Ziel schon theoretisch verfehlt wurde, wird zu Beginn der Arbeit gezeigt. Diese Mängel aufgreifend, liegt der Schwerpunkt in einer rechtstatsächlichen Untersuchung zur praktischen Relvanz des Beschlussverfahrens. Aufgrund der Befragung von 1621 Insolvenzverwaltern wird gezeigt, dass es als gesetzgeberische Fehlleistung angesehen werden muss. Durch Vermeidung der theoretischen Mängel und Aufnahme der praktischen Bedenken wird ein Beschlussverfahren entwickelt, das insolvenzunabhängig die Überprüfung der Wirksamkeit betriebsbedingter Kündigungen im Rahmen einer einheitlichen und rechtssicheren gerichtlichen Entscheidung ermöglicht.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Wie im nationalen Bereich, ist auch im internationalen Warenverkehr das Haftungsrisiko des Verkäufers für Preiskalkulation, Vertragsgestaltung etc. von wirtschaftlich überragender Bedeutung. Die insoweit massgeblichen Internationalen Übereinkommen - Haager Kaufgesetze, UNCITRAL-Übereinkommen - überlassen die Haftungsgrenzziehung der üblichen und vernünftigen Parteiautonomie. Für wichtige Bereiche, Leistungsstörungen durch Arbeitskampfmassnahmen, Ausbleiben der Vorlieferantenleistung, Behördliche Massnahmen - Embargo, Handelssperren etc. -, höhere Gewalt, etc., ermittelt die Arbeit durch Rechtsvergleichung und Tatsachenforschung die tatsächlichen und massgeblichen Haftungsgrenzen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Nach nunmehr über zehn Jahren seit dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages ist die Stasi-Überprüfung im öffentlichen Dienst im wesentlichen beendet. Bei den Kündigungen wegen MfS-Verstrickung handelt es sich daher um einen weitestgehend abgeschlossenen Problemkreis, der eine rückblickende Betrachtung und Auswertung der Rechtstatsachen erlaubt. Die Autorin dokumentiert auf der Grundlage einer umfangreichen Datenerhebung die Handhabung des einigungsvertraglichen Sonderkündigungsrechts wegen MfS-Verstrickung in der Praxis. Hintergrund ist dabei die Frage, inwieweit sich das Sonderrecht bewährt hat und die damit angestrebten Ziele der Einigungsvertragsparteien erreicht worden sind. Für die empirische Untersuchung wurden alle Kündigungen und die entsprechenden Kündigungsschutzverfahren einer Behörde – dem Thüringer Kultusministerium – untersucht.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Dissertation untersucht die Zulässigkeit der Strafschärfung wegen Rückfalls nach der Aufhebung des 48 StGB a.F. Die dogmatischen Begründungen und Gegenmeinungen werden dargestellt und es wird versucht, mit sozialpsychologischen Erklärungstheorien - Theorie der kognitiven Dissonanz und Attributionstheorie - die Frage zu beantworten, ob Verurteilung und Strafverbüßung zu einer höheren Hemmschwelle führen. Sodann wird aufgrund einer empirischen Untersuchung von 500 abgeschlossenen Strafverfahren betreffend Taten von Rückfalltätern die Strafzumessungspraxis aufgedeckt. Die tatsächlichen Strafzumessungsgründe werden herausgearbeitet und belegen Verstöße gegen das geltende Schuldprinzip. Desweiteren zeigt sich der Schematismus bei der Begründung der Strafschärfung wegen Rückfalls. Die Auswertung der Untersuchungsergebnisse betreffend die Taten, die Tatsituationen, die Motivationen und Persönlichkeitsmerkmale der Täter führen nach Ansicht des Verfassers zu der Konsequenz, jegliche Strafschärfung wegen Rückfalls abzulehnen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Arbeit untersucht den zivilrechtlichen Rahmen für die Organisation und die Kontrolle von privaten Wohnsiedlungen. Hintergrund ist eine neuere Tendenz in der deutschen Immobilienwirtschaft, komplette Siedlungen zu entwickeln und durch einen privaten Träger zu verwalten. Der Träger soll Dienstleistungen für die Bewohner erbringen und das Zusammenleben regeln. Vorbild sind die zahlreichen Privatsiedlungen in den USA. Diese Entwicklung stellt das deutsche Zivilrecht vor die Aufgabe, eine geeignete Organisationsform zu finden und die Rechtsposition der Bewohner gegenüber dem Siedlungsträger zu schützen. Um die erforderliche Rechtsfortbildung vorzubereiten, untersucht der Verfasser das Phänomen der Privatsiedlungen in den USA und betrachtet dabei die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Chancen und Risiken. Zudem werden die gesetzlichen Vorgaben, die rechtsgestalterische Praxis und die Rechtsprechung ausgewertet. Für Deutschland entwickelt die Arbeit auf dieser Basis ein Trägervereinsmodell mit dinglicher Verankerung. Es wird angeregt, den Siedlungsträger auf Grundlage des § 315 BGB unter Berücksichtigung des Treuhand-, Vereins- und Wohnungseigentumsrechts zu kontrollieren.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Für Zwecke des Zusammenschlusses von Rechtsanwälten stand bis Mitte der 90er Jahre nur die Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verfügung. Sie bildet auch heute noch den Schwerpunkt der Organisationsformen, in denen Anwaltsgesellschaften geführt werden. Trotz der außerordentlich großen Bedeutung der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist der Inhalt von Sozietätsverträgen bisher wenig bekannt. Ziel dieser rechtstatsächlichen Untersuchung ist, über Vertragsgestaltungen von Sozietätsverträgen zu informieren. Nach kurzem Aufzeigen des jeweiligen Hintergrundes im dispositiven Recht werden schwerpunktmäßig Rechtstatsachen einzelner Regelungsbereiche vorgestellt und Hinweise für die Hintergründe der Gestaltung gegeben.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Als Beitrag zur Föderalismusdiskussion widmet sich die vorliegende Untersuchung einem bis heute in der juristischen Forschung nur wenig beachteten Bereich - der Gesetzgebung der Bundesländer. Anhand von sechs Regelungsbereichen erfolgt eine systematische Auswertung der Gesetzesproduktion der «alten Bundesländer» für den Zeitraum von 1949 bis 1989. Die entsprechenden Gesetze der einzelnen Länder werden in chronologischer Reihenfolge dargestellt und ihr Verhältnis zueinander sowie zu sonstigen Rechtsquellen beleuchtet. Die hierbei gewonnenen Ergebnisse stellen nicht nur eine Bestandsaufnahme dar, sondern ermöglichen auch praktische Vorschläge zur Verbesserung von Gesetzesbegründungen und einen Ausblick in die Zukunft der Ländergesetzgebung im Bundesstaat.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Klageerzwingungsverfahren führen fast nie zum Erfolg. Eine zersplitterte und restriktive Rechtsprechung betreffend die Zulässigkeitsanforderungen, Verunsicherung der Anwaltschaft sowie das schlechte Image der Antragsteller tragen dazu bei, das Institut zu einer Randerscheinung in der StPO zu machen. Unter kritischer Betrachtung der veröffentlichten Rechtsprechung und mit einer Analyse der in den Jahren 1983/84 vor den Oberlandesgerichten Köln und Braunschweig geführten Verfahren geht die Arbeit den Ursachen für die Misserfolge nach. Rechtspolitische Ueberlegungen bilden den Abschluss.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist u.a. eine Diversionsmaßnahme. Seit seiner gesetzlichen Normierung im JGG im Jahre 1990 steht die starke Resonanz, die die Maßnahme in der Literatur erfährt, in keinem Verhältnis zur marginalen Bedeutung in der Praxis. Beeinflussende Instanz ist hierbei die Staatsanwaltschaft. Anhand einer qualitativen Befragung sowie einer quantitativen Aktenanalyse werden Einstellung und Entscheidungsverhalten der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die Auswahl geeigneter Verfahren untersucht. Hierbei wird festgestellt, daß nicht die geringe Anzahl geeigneter Verfahren für das Schattendasein des Täter-Opfer-Ausgleichs in der staatsanwaltschaftlichen Praxis verantwortlich ist, sondern etliche Faktoren die Auswahlentscheidung beeinflussen, die außerhalb formaler Geeignetheitskriterien liegen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Nicht nur in der Justizpraxis, so scheint es, gehen viele davon aus, daß Urteilsaufhebungen, die ausschließlich auf Verfahrensfehler gestützt werden, lediglich verfahrensverlängernde Bedeutung haben können. Das neue Urteil, so erwartet man, werde nicht anders ausfallen als die erste Entscheidung. Diese Untersuchung soll das Schicksal des Verfahrens nach einer erfolgreichen Verfahrensrüge zum BGH in Strafsachen darstellen und Aussagen zu deren wirklichem Erfolg machen. Untersucht wurden alle landgerichtlichen Verfahren der Jahre 1992 und 1993, denen ausschließlich erfolgreiche Rügen formeller Fehler zugrunde lagen. Die Studie zeigt, daß es in gut zwei Dritteln der Neuverhandlungen gegenüber dem ersten Urteil zum Teil zu deutlichen Veränderungen im Strafmaß kam.
Aktualisiert: 2023-04-11
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