J. D. H. Temme und das preußische Strafverfahren in der Mitte des 19. Jahrhunderts

J. D. H. Temme und das preußische Strafverfahren in der Mitte des 19. Jahrhunderts von Peters,  Karoline
Die Lebensgeschichte des Juristen und Revolutionärs Jodocus Donatus Hubertus Temme ist ein leuchtendes Beispiel für ein aufrechtes Juristenleben im 19. Jahrhundert. Dennoch sind sein Leben und Werk überwiegend der Vergessenheit anheimgefallen. Wenn man sich überhaupt noch an Jodocus Temme erinnert, steht sein politisches Wirken als Demokrat, der in der Revolution von 1848/49 für den Grundsatz der Volkssouveränität und den Konstitutionalismus gekämpft hat, im Vordergrund. Das neunzehnte Jahrhundert war jedoch auch das Jahrhundert der umwälzenden Reformen auf dem Gebiet des Strafverfahrensrechtes. In engem Zusammenhang mit der rechtsstaatlichen Entwicklung im Staats- und Verfassungsrecht wurden Forderungen nach einem öffentlichen und mündlichen Strafverfahren mit Geschworenen, sowie nach der Einführung einer Staatsanwaltschaft laut. Diese Arbeit unternimmt den Versuch, unter Berücksichtigung der politischen Bezüge der damaligen Zeit, Temmes Wirken auf strafprozessualem Gebiet näher zu beleuchten. Das Hauptaugenmerk ist in diesem Zusammenhang darauf gerichtet, Temmes Grundanschauungen zu den wesentlichen strafprozessualen Reformforderungen des 19. Jahrhunderts herauszuarbeiten.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1922 (Entwurf Radbruch)

Der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1922 (Entwurf Radbruch) von Goltsche,  Friederike
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Entstehungsgeschichte und Inhaltsanalyse des Entwurfs von 1922, der auch unter dem Namen "Entwurf Radbruch" bekannt ist und damit auf seinen wesentlichen Verfasser, den damaligen Reichsjustizminister Gustav Radbruch verweist. Ausgehend von den in der Person Radbruchs liegenden Einflußfaktoren, wie z.B. seine wissenschaftliche Prägung durch Franz v. Liszt, war es die Zusammenarbeit mit Österreich - im Bestreben ein einheitliches Strafgesetzbuch zu schaffen -, die einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf den Entwurf genommen hat. In Abgrenzung zum Vorgängerentwurf von 1919 bestanden die Kernpunkte der Reformarbeit in dem Bestreben nach der Aussonderung des "Polizeiunrechts" und des "gemeinschädlichen Verhaltens" aus dem Strafgesetzbuch, der Neufassung des Strafensystems unter der Abschaffung der Todes-, Zuchthaus- und den sog. Ehrenstrafen, der Ausweitung der richterlichen Ermessensfreiheit insbesondere im Hinblick auf die Strafzumessung und das "Vikariieren" von Strafe und Sicherungsverwahrung, einer neuen Betonung des Schuldprinzips und Entkriminalisierungsbemühungen im Besonderen Teil. Bei näherer Analyse dieser - und weiterer anderer Punkte der Gesetzesarbeit - werden auch bedenkliche Tendenzen deutlich: So ist eine Subjektivierung des Strafrechts durch die stärkere Betonung von "Tätertypen", einer subjektiven Versuchslehre und der Ausweitung der Gefährdungshaftung erkennbar. Dem Entwurf Radbruch wird stets eine besondere Liberalität zugeschrieben, die ihren Ursprung nach herrschender Auffassung in seinem Verfasser hat. Die Arbeit hinterfragt diese These anhand des veröffentlichten und archivierten Materials. Dabei zeigt sich nicht zuletzt am Beispiel der Diskussion um die Zulassung der Todesstrafe, daß es nicht nur Gustav Radbruch war, auf den die liberale Lösung des Entwurfs zurückgeht, sondern daß in diesem Beispiel es vor allem österreichische Bestrebungen waren, die verwirklicht wurden. Insofern trägt die Arbeit in dieser und in weiteren Fragen dazu bei, die herr-schende These zu relativieren und den Entwurf in die Kontinuität der Strafrechtsreform einzureihen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1922 (Entwurf Radbruch)

Der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1922 (Entwurf Radbruch) von Goltsche,  Friederike
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Entstehungsgeschichte und Inhaltsanalyse des Entwurfs von 1922, der auch unter dem Namen "Entwurf Radbruch" bekannt ist und damit auf seinen wesentlichen Verfasser, den damaligen Reichsjustizminister Gustav Radbruch verweist. Ausgehend von den in der Person Radbruchs liegenden Einflußfaktoren, wie z.B. seine wissenschaftliche Prägung durch Franz v. Liszt, war es die Zusammenarbeit mit Österreich - im Bestreben ein einheitliches Strafgesetzbuch zu schaffen -, die einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf den Entwurf genommen hat. In Abgrenzung zum Vorgängerentwurf von 1919 bestanden die Kernpunkte der Reformarbeit in dem Bestreben nach der Aussonderung des "Polizeiunrechts" und des "gemeinschädlichen Verhaltens" aus dem Strafgesetzbuch, der Neufassung des Strafensystems unter der Abschaffung der Todes-, Zuchthaus- und den sog. Ehrenstrafen, der Ausweitung der richterlichen Ermessensfreiheit insbesondere im Hinblick auf die Strafzumessung und das "Vikariieren" von Strafe und Sicherungsverwahrung, einer neuen Betonung des Schuldprinzips und Entkriminalisierungsbemühungen im Besonderen Teil. Bei näherer Analyse dieser - und weiterer anderer Punkte der Gesetzesarbeit - werden auch bedenkliche Tendenzen deutlich: So ist eine Subjektivierung des Strafrechts durch die stärkere Betonung von "Tätertypen", einer subjektiven Versuchslehre und der Ausweitung der Gefährdungshaftung erkennbar. Dem Entwurf Radbruch wird stets eine besondere Liberalität zugeschrieben, die ihren Ursprung nach herrschender Auffassung in seinem Verfasser hat. Die Arbeit hinterfragt diese These anhand des veröffentlichten und archivierten Materials. Dabei zeigt sich nicht zuletzt am Beispiel der Diskussion um die Zulassung der Todesstrafe, daß es nicht nur Gustav Radbruch war, auf den die liberale Lösung des Entwurfs zurückgeht, sondern daß in diesem Beispiel es vor allem österreichische Bestrebungen waren, die verwirklicht wurden. Insofern trägt die Arbeit in dieser und in weiteren Fragen dazu bei, die herr-schende These zu relativieren und den Entwurf in die Kontinuität der Strafrechtsreform einzureihen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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J. D. H. Temme und das preußische Strafverfahren in der Mitte des 19. Jahrhunderts

J. D. H. Temme und das preußische Strafverfahren in der Mitte des 19. Jahrhunderts von Peters,  Karoline
Die Lebensgeschichte des Juristen und Revolutionärs Jodocus Donatus Hubertus Temme ist ein leuchtendes Beispiel für ein aufrechtes Juristenleben im 19. Jahrhundert. Dennoch sind sein Leben und Werk überwiegend der Vergessenheit anheimgefallen. Wenn man sich überhaupt noch an Jodocus Temme erinnert, steht sein politisches Wirken als Demokrat, der in der Revolution von 1848/49 für den Grundsatz der Volkssouveränität und den Konstitutionalismus gekämpft hat, im Vordergrund. Das neunzehnte Jahrhundert war jedoch auch das Jahrhundert der umwälzenden Reformen auf dem Gebiet des Strafverfahrensrechtes. In engem Zusammenhang mit der rechtsstaatlichen Entwicklung im Staats- und Verfassungsrecht wurden Forderungen nach einem öffentlichen und mündlichen Strafverfahren mit Geschworenen, sowie nach der Einführung einer Staatsanwaltschaft laut. Diese Arbeit unternimmt den Versuch, unter Berücksichtigung der politischen Bezüge der damaligen Zeit, Temmes Wirken auf strafprozessualem Gebiet näher zu beleuchten. Das Hauptaugenmerk ist in diesem Zusammenhang darauf gerichtet, Temmes Grundanschauungen zu den wesentlichen strafprozessualen Reformforderungen des 19. Jahrhunderts herauszuarbeiten.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1922 (Entwurf Radbruch)

Der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1922 (Entwurf Radbruch) von Goltsche,  Friederike
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Entstehungsgeschichte und Inhaltsanalyse des Entwurfs von 1922, der auch unter dem Namen "Entwurf Radbruch" bekannt ist und damit auf seinen wesentlichen Verfasser, den damaligen Reichsjustizminister Gustav Radbruch verweist. Ausgehend von den in der Person Radbruchs liegenden Einflußfaktoren, wie z.B. seine wissenschaftliche Prägung durch Franz v. Liszt, war es die Zusammenarbeit mit Österreich - im Bestreben ein einheitliches Strafgesetzbuch zu schaffen -, die einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf den Entwurf genommen hat. In Abgrenzung zum Vorgängerentwurf von 1919 bestanden die Kernpunkte der Reformarbeit in dem Bestreben nach der Aussonderung des "Polizeiunrechts" und des "gemeinschädlichen Verhaltens" aus dem Strafgesetzbuch, der Neufassung des Strafensystems unter der Abschaffung der Todes-, Zuchthaus- und den sog. Ehrenstrafen, der Ausweitung der richterlichen Ermessensfreiheit insbesondere im Hinblick auf die Strafzumessung und das "Vikariieren" von Strafe und Sicherungsverwahrung, einer neuen Betonung des Schuldprinzips und Entkriminalisierungsbemühungen im Besonderen Teil. Bei näherer Analyse dieser - und weiterer anderer Punkte der Gesetzesarbeit - werden auch bedenkliche Tendenzen deutlich: So ist eine Subjektivierung des Strafrechts durch die stärkere Betonung von "Tätertypen", einer subjektiven Versuchslehre und der Ausweitung der Gefährdungshaftung erkennbar. Dem Entwurf Radbruch wird stets eine besondere Liberalität zugeschrieben, die ihren Ursprung nach herrschender Auffassung in seinem Verfasser hat. Die Arbeit hinterfragt diese These anhand des veröffentlichten und archivierten Materials. Dabei zeigt sich nicht zuletzt am Beispiel der Diskussion um die Zulassung der Todesstrafe, daß es nicht nur Gustav Radbruch war, auf den die liberale Lösung des Entwurfs zurückgeht, sondern daß in diesem Beispiel es vor allem österreichische Bestrebungen waren, die verwirklicht wurden. Insofern trägt die Arbeit in dieser und in weiteren Fragen dazu bei, die herr-schende These zu relativieren und den Entwurf in die Kontinuität der Strafrechtsreform einzureihen.
Aktualisiert: 2023-03-28
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J. D. H. Temme und das preußische Strafverfahren in der Mitte des 19. Jahrhunderts

J. D. H. Temme und das preußische Strafverfahren in der Mitte des 19. Jahrhunderts von Peters,  Karoline
Die Lebensgeschichte des Juristen und Revolutionärs Jodocus Donatus Hubertus Temme ist ein leuchtendes Beispiel für ein aufrechtes Juristenleben im 19. Jahrhundert. Dennoch sind sein Leben und Werk überwiegend der Vergessenheit anheimgefallen. Wenn man sich überhaupt noch an Jodocus Temme erinnert, steht sein politisches Wirken als Demokrat, der in der Revolution von 1848/49 für den Grundsatz der Volkssouveränität und den Konstitutionalismus gekämpft hat, im Vordergrund. Das neunzehnte Jahrhundert war jedoch auch das Jahrhundert der umwälzenden Reformen auf dem Gebiet des Strafverfahrensrechtes. In engem Zusammenhang mit der rechtsstaatlichen Entwicklung im Staats- und Verfassungsrecht wurden Forderungen nach einem öffentlichen und mündlichen Strafverfahren mit Geschworenen, sowie nach der Einführung einer Staatsanwaltschaft laut. Diese Arbeit unternimmt den Versuch, unter Berücksichtigung der politischen Bezüge der damaligen Zeit, Temmes Wirken auf strafprozessualem Gebiet näher zu beleuchten. Das Hauptaugenmerk ist in diesem Zusammenhang darauf gerichtet, Temmes Grundanschauungen zu den wesentlichen strafprozessualen Reformforderungen des 19. Jahrhunderts herauszuarbeiten.
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Der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1922 (Entwurf Radbruch)

Der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1922 (Entwurf Radbruch) von Goltsche,  Friederike
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Entstehungsgeschichte und Inhaltsanalyse des Entwurfs von 1922, der auch unter dem Namen "Entwurf Radbruch" bekannt ist und damit auf seinen wesentlichen Verfasser, den damaligen Reichsjustizminister Gustav Radbruch verweist. Ausgehend von den in der Person Radbruchs liegenden Einflußfaktoren, wie z.B. seine wissenschaftliche Prägung durch Franz v. Liszt, war es die Zusammenarbeit mit Österreich - im Bestreben ein einheitliches Strafgesetzbuch zu schaffen -, die einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf den Entwurf genommen hat. In Abgrenzung zum Vorgängerentwurf von 1919 bestanden die Kernpunkte der Reformarbeit in dem Bestreben nach der Aussonderung des "Polizeiunrechts" und des "gemeinschädlichen Verhaltens" aus dem Strafgesetzbuch, der Neufassung des Strafensystems unter der Abschaffung der Todes-, Zuchthaus- und den sog. Ehrenstrafen, der Ausweitung der richterlichen Ermessensfreiheit insbesondere im Hinblick auf die Strafzumessung und das "Vikariieren" von Strafe und Sicherungsverwahrung, einer neuen Betonung des Schuldprinzips und Entkriminalisierungsbemühungen im Besonderen Teil. Bei näherer Analyse dieser - und weiterer anderer Punkte der Gesetzesarbeit - werden auch bedenkliche Tendenzen deutlich: So ist eine Subjektivierung des Strafrechts durch die stärkere Betonung von "Tätertypen", einer subjektiven Versuchslehre und der Ausweitung der Gefährdungshaftung erkennbar. Dem Entwurf Radbruch wird stets eine besondere Liberalität zugeschrieben, die ihren Ursprung nach herrschender Auffassung in seinem Verfasser hat. Die Arbeit hinterfragt diese These anhand des veröffentlichten und archivierten Materials. Dabei zeigt sich nicht zuletzt am Beispiel der Diskussion um die Zulassung der Todesstrafe, daß es nicht nur Gustav Radbruch war, auf den die liberale Lösung des Entwurfs zurückgeht, sondern daß in diesem Beispiel es vor allem österreichische Bestrebungen waren, die verwirklicht wurden. Insofern trägt die Arbeit in dieser und in weiteren Fragen dazu bei, die herr-schende These zu relativieren und den Entwurf in die Kontinuität der Strafrechtsreform einzureihen.
Aktualisiert: 2023-03-27
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J. D. H. Temme und das preußische Strafverfahren in der Mitte des 19. Jahrhunderts

J. D. H. Temme und das preußische Strafverfahren in der Mitte des 19. Jahrhunderts von Peters,  Karoline
Die Lebensgeschichte des Juristen und Revolutionärs Jodocus Donatus Hubertus Temme ist ein leuchtendes Beispiel für ein aufrechtes Juristenleben im 19. Jahrhundert. Dennoch sind sein Leben und Werk überwiegend der Vergessenheit anheimgefallen. Wenn man sich überhaupt noch an Jodocus Temme erinnert, steht sein politisches Wirken als Demokrat, der in der Revolution von 1848/49 für den Grundsatz der Volkssouveränität und den Konstitutionalismus gekämpft hat, im Vordergrund. Das neunzehnte Jahrhundert war jedoch auch das Jahrhundert der umwälzenden Reformen auf dem Gebiet des Strafverfahrensrechtes. In engem Zusammenhang mit der rechtsstaatlichen Entwicklung im Staats- und Verfassungsrecht wurden Forderungen nach einem öffentlichen und mündlichen Strafverfahren mit Geschworenen, sowie nach der Einführung einer Staatsanwaltschaft laut. Diese Arbeit unternimmt den Versuch, unter Berücksichtigung der politischen Bezüge der damaligen Zeit, Temmes Wirken auf strafprozessualem Gebiet näher zu beleuchten. Das Hauptaugenmerk ist in diesem Zusammenhang darauf gerichtet, Temmes Grundanschauungen zu den wesentlichen strafprozessualen Reformforderungen des 19. Jahrhunderts herauszuarbeiten.
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