Die Entstehung der Finanzkrise hat sowohl eklatante Schwächen der Bankvorstände, als auch zahlreiche Mängel bei den nachgelagerten Krisenbewältigungsmaßnahmen des Gesetzgebers offenbart. Der Staat verschaffte sich durch eine Flut von neuen Gesetzen - mit heißer Nadel gestrickt - weitreichende Eingriffskompetenzen zur schnellen Rekapitalisierung von Banken. Die Intention war eine Stabilisierung der Institute und vor allem die Wiederherstellung des Vertrauens der Marktteilnehmer.
Durch eine Regulierung der Vorstandsgehälter versuchte der Gesetzgeber auf das Verhalten der Bankvorstände einzuwirken und diese zu risikoaversem verantwortlichem Verhalten und nachhaltigem Wirtschaften zu veranlassen.
Der Autor stellt die nach der Krise neu geschaffenen gesellschaftsrechtlichen Instrumente sowie deren Defizite ausführlich und kenntnisreich dar und analysiert sie auf ihre Wirksamkeit.
Die Regulierung der Vorstandsgehälter würdigt der Autor unter Anreizgesichtspunkten kritisch und stellt ein durchdachtes Konzept vor, wie Vorstände einerseits in Krisen persönlich an Verlusten partizipieren, andererseits in guten Zeiten unverändert fürstlich entlohnt werden können. Durch die Darstellung dieses neuen Vergütungsmodells leistet diese Arbeit sowohl für die wissenschaftliche Diskussion, als auch für die praktische Gestaltung der Dienstverträge von Vorständen einen wertvollen Beitrag.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Entstehung der Finanzkrise hat sowohl eklatante Schwächen der Bankvorstände, als auch zahlreiche Mängel bei den nachgelagerten Krisenbewältigungsmaßnahmen des Gesetzgebers offenbart. Der Staat verschaffte sich durch eine Flut von neuen Gesetzen - mit heißer Nadel gestrickt - weitreichende Eingriffskompetenzen zur schnellen Rekapitalisierung von Banken. Die Intention war eine Stabilisierung der Institute und vor allem die Wiederherstellung des Vertrauens der Marktteilnehmer.
Durch eine Regulierung der Vorstandsgehälter versuchte der Gesetzgeber auf das Verhalten der Bankvorstände einzuwirken und diese zu risikoaversem verantwortlichem Verhalten und nachhaltigem Wirtschaften zu veranlassen.
Der Autor stellt die nach der Krise neu geschaffenen gesellschaftsrechtlichen Instrumente sowie deren Defizite ausführlich und kenntnisreich dar und analysiert sie auf ihre Wirksamkeit.
Die Regulierung der Vorstandsgehälter würdigt der Autor unter Anreizgesichtspunkten kritisch und stellt ein durchdachtes Konzept vor, wie Vorstände einerseits in Krisen persönlich an Verlusten partizipieren, andererseits in guten Zeiten unverändert fürstlich entlohnt werden können. Durch die Darstellung dieses neuen Vergütungsmodells leistet diese Arbeit sowohl für die wissenschaftliche Diskussion, als auch für die praktische Gestaltung der Dienstverträge von Vorständen einen wertvollen Beitrag.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Entstehung der Finanzkrise hat sowohl eklatante Schwächen der Bankvorstände, als auch zahlreiche Mängel bei den nachgelagerten Krisenbewältigungsmaßnahmen des Gesetzgebers offenbart. Der Staat verschaffte sich durch eine Flut von neuen Gesetzen - mit heißer Nadel gestrickt - weitreichende Eingriffskompetenzen zur schnellen Rekapitalisierung von Banken. Die Intention war eine Stabilisierung der Institute und vor allem die Wiederherstellung des Vertrauens der Marktteilnehmer.
Durch eine Regulierung der Vorstandsgehälter versuchte der Gesetzgeber auf das Verhalten der Bankvorstände einzuwirken und diese zu risikoaversem verantwortlichem Verhalten und nachhaltigem Wirtschaften zu veranlassen.
Der Autor stellt die nach der Krise neu geschaffenen gesellschaftsrechtlichen Instrumente sowie deren Defizite ausführlich und kenntnisreich dar und analysiert sie auf ihre Wirksamkeit.
Die Regulierung der Vorstandsgehälter würdigt der Autor unter Anreizgesichtspunkten kritisch und stellt ein durchdachtes Konzept vor, wie Vorstände einerseits in Krisen persönlich an Verlusten partizipieren, andererseits in guten Zeiten unverändert fürstlich entlohnt werden können. Durch die Darstellung dieses neuen Vergütungsmodells leistet diese Arbeit sowohl für die wissenschaftliche Diskussion, als auch für die praktische Gestaltung der Dienstverträge von Vorständen einen wertvollen Beitrag.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Entstehung der Finanzkrise hat sowohl eklatante Schwächen der Bankvorstände, als auch zahlreiche Mängel bei den nachgelagerten Krisenbewältigungsmaßnahmen des Gesetzgebers offenbart. Der Staat verschaffte sich durch eine Flut von neuen Gesetzen - mit heißer Nadel gestrickt - weitreichende Eingriffskompetenzen zur schnellen Rekapitalisierung von Banken. Die Intention war eine Stabilisierung der Institute und vor allem die Wiederherstellung des Vertrauens der Marktteilnehmer.
Durch eine Regulierung der Vorstandsgehälter versuchte der Gesetzgeber auf das Verhalten der Bankvorstände einzuwirken und diese zu risikoaversem verantwortlichem Verhalten und nachhaltigem Wirtschaften zu veranlassen.
Der Autor stellt die nach der Krise neu geschaffenen gesellschaftsrechtlichen Instrumente sowie deren Defizite ausführlich und kenntnisreich dar und analysiert sie auf ihre Wirksamkeit.
Die Regulierung der Vorstandsgehälter würdigt der Autor unter Anreizgesichtspunkten kritisch und stellt ein durchdachtes Konzept vor, wie Vorstände einerseits in Krisen persönlich an Verlusten partizipieren, andererseits in guten Zeiten unverändert fürstlich entlohnt werden können. Durch die Darstellung dieses neuen Vergütungsmodells leistet diese Arbeit sowohl für die wissenschaftliche Diskussion, als auch für die praktische Gestaltung der Dienstverträge von Vorständen einen wertvollen Beitrag.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Als Reaktion auf die weltweite Finanzkrise hat der deutsche Gesetzgeber im Jahr 2011 den sog. Restrukturierungsfonds eingeführt. Dieser soll Banken bei künftigen Schieflagen unterstützend zur Seite stehen. Gespeist wird der Fonds durch Beiträge der deutschen Kreditinstitute, die sog. "Bankenabgabe", wodurch die Banken die von ihnen verursachten Schäden selbst finanzieren sollen. Aus Sicht der externen Unternehmensberichterstattung stellen sich Überlegungen hinsichtlich der Behandlung der Bankenabgabe in Jahresabschluss und Lagebericht. Diese Abhandlung beantwortet diese Fragen einerseits aus normativer Sicht. Dabei werden die Auswirkungen der Bankenabgabe sowohl auf Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang als auch den Lagebericht vor dem Hintergrund der Rechnungslegungsvorgaben von HGB und IFRS diskutiert. Besondere Aufmerksamkeit erfordert dabei die Frage nach dem Zeitpunkt der Aufwandserfassung des Beitrags zum Restrukturierungsfonds sowie die Wahl der Aufwandsposition innerhalb des Gliederungsschemas der Gewinn- und Verlustrechnung. Im Rahmen der Lösungsfindung werden dabei die einschlägigen Rechnungslegungsnormen sowie Vorgaben zur Behandlung ähnlicher Sachverhalte, bspw. aus dem Bereich der Einlagensicherung, herangezogen. Andererseits betrachtet die Autorin zusätzlich die Vorgehensweise deutscher Banken in der Praxis hinsichtlich der Behandlung und Abbildung der Bankenabgabe. Dieser empirischen Untersuchung liegen die Jahresabschlüsse und Lageberichte 450 deutscher Universalbanken, sowohl Kreditbanken, Sparkassen als auch Genossenschaftsbanken, der Geschäftsjahre 2011 - dem Jahr der erstmaligen Erhebung der Bankenabgabe - und 2012 zugrunde. Neben einer quantitativen und qualitativen Analyse der in den untersuchten Berichtselementen vorhandenen Angaben mit Bezug zur Bankenabgabe kommt dabei ein Scoring-Modell zum Einsatz. Des Weiteren erfolgt eine Untergliederung der Ergebnisse hinsichtlich der angesprochenen Säulen des Universalbankensystems und drei verschiedener Größenklassen der eingeschlossenen Kreditinstitute. Als abschließende Leitlinien für den praktischen Einsatz werden sog. "Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung zur Bankenabgabe" formuliert. Diese fassen die Behandlung der Bankenabgabe in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht knapp zusammen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die Arbeit behandelt einen wichtigen Ausschnitt aus dem Recht der Bankenrestrukturierung, das im Wesentlichen durch §§ 45 ff. KWG und das Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz (KredReorgG) sowie das Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG) geregelt ist. Der Hintergrund des Themas ist das Dilemma „too big to fail“ bzw. die Moral-Harzard-Problematik in der letzten Finanzkrise. Um dieses Problem zu lösen, haben die deutschen Gesetzgeber ein Sonderverfahren zur Restrukturierung der systemrelevanten Banken geschaffen. Die Schaffung eines neuen Sonderverfahrens für die Restrukturierung einer systemrelevanten Bank ist erforderlich, weil die bereits bestehende Restrukturierungsmethode im Rahmen der Insolvenzordnung „normaler Prägung“ den Anforderungen an Restrukturierungsverfahren für systemrelevante Banken, im Wesentlichen nicht entsprechen kann. Ein Zwei-Säulen-Modell ist mit dem Restrukturierungsgesetz (RStruktG) für die geordnete Abwicklung sowie die Restrukturierung der in Schieflage geratenen Bank aufgebaut – das Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem KredReorgG und das hoheitliche Verfahren im Rahmen des KWG. Darüber hinaus wurde der RStruktFonds am 1. Januar 2011 mit Inkrafttreten des RStruktFG geschaffen. Dem RStruktFonds stehen im Wesentlichen die Handlungsoptionen von Garantieübernahme und Rekapitalisierung zur Verfügung, für die die Fondsmittel eingesetzt werden können. Jedoch dürfen die Mittel des RStruktFonds nicht zugunsten der im Bestand gefährdeten Bank, sondern zugunsten des übernehmenden Rechtsträgers verwendet werden, auf den die bestandsgefährdete Bank ihre systemrelevante Teile übertragen hat. Der Vertrag stellt eine der geeigneten Weisen dar, mit der die Konditionen zur Restrukturierung zwischen dem ÜN und dem RStruktFonds im konkreten Fall festgelegt werden. Bei der Untersuchung werden die Verträge zur Restrukturierung von Banken nach den Möglichkeiten der Restrukturierungsmaßnahmen im RStruktFG in die Verträge über Garantieübernahme des RStruktFonds und die Verträge über Rekapitalisierung durch den RStruktFonds unterteilt.
Aktualisiert: 2023-04-06
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