Nicole Baldauf behandelt die Problematik der richtlinienkonformen Rechtsfindung im Privatrechtsverhältnis. Ausgangspunkt sind zum einen die Voraussetzungen und Grenzen des nationalen Verfassungsrechts und Methodenverständnisses, zum anderen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur unionsrechtskonformen Interpretation des nationalen Rechts und der unmittelbaren Wirkung von Richtlinien in den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen. In diesem Spannungsfeld werden von der Verfasserin die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansätze zu der Problematik des Konflikts zwischen Richtlinien der Union und dem nationalen Recht strukturiert und bewertet. Unter Herausarbeitung verschiedener Fallgruppen der richtlinienkonformen Rechtsfindung und unter Auseinandersetzung mit den vertretenen Ansätzen entwickelt Nicole Baldauf eine Möglichkeit der verfassungs- und europarechtskonformen Auflösung des Konflikts mithilfe des Instituts der Staatshaftung.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der vorliegende Band der Reihe „Düsseldorfer Schriften zum Versicherungsrecht“ dokumentiert die Vorträge, die anlässlich des 8. Düsseldorfer Versicherungsrechtstages am 22. und 23. Oktober 2015 gehalten wurden.
Die Wissenschaftler und Praktiker referierten über aktuelle versicherungsrechtliche Themen mit Schwerpunkten im Versicherungsvertrags-und Versicherungsaufsichtsrechts. Eingeleitet wird der Tagungsband mit einem Vortrag über das Wirken Heinrich Heines und sein gespaltenes Verhältnis zur Rechtswissenschaft.
Es folgt aus dem Gebiet des Versicherungsaufsichtsrechts ein Beitrag zur Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen nach dem VAG. Die zwei anschließenden Vorträge legen den Fokus auf neueste Entwicklungen und Probleme im Bereich der versicherungsrechtlichen Compliance. Während sich ersterer mit aufsichtsbehördlichen Anforderungen als Compliance-Maßstab auseinandersetzt, behandelt letzterer die Bedeutung von internen Untersuchungen im Rahmen der Compliance von Versicherungsuntern
Aktualisiert: 2023-02-07
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Das Übergangsmandat zielt darauf ab, die Beschäftigten in der für sie besonders kritischen Phase im Anschluss an eine Umstrukturierung vor dem Verlust der Beteiligungsrechte zu schützen. Der Gesetzgeber hat dieses Schutzbedürfnis der Beschäftigten anerkannt und seit 1991 in mehreren Einzelvorschriften Regelungen über eine zeitlich begrenzte Fortdauer der Amtszeit des Betriebsrates getroffen, um vertretungslose Zeiträume bis zur Wahl einer neuen kollektiven Interessenvertretung zu vermeiden. Durch das am 28. Juli 2001 in Kraft getretene BetrVerf-Reformgesetz wurde das allgemeine Übergangsmandat des Betriebsrates in § 21a BetrVG verankert. Es ist jedoch festzustellen, dass eine umfassende Ausgestaltung nicht erfolgt ist, weswegen das Übergangsmandat des Betriebsrates nach wie vor Gegenstand der arbeitsrechtlichen Diskussion ist. Problematisch sind z. B. die Fragen, wann eine das Übergangsmandat auslösende Umstrukturierung vorliegt und ob auch anderen kollektiven Gremien ein Übergangsmandat zuzuerkennen ist.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der vorliegende Band der Reihe „Düsseldorfer Schriften zum Versicherungsrecht“ dokumentiert die Vorträge, die anlässlich des 8. Düsseldorfer Versicherungsrechtstages am 22. und 23. Oktober 2015 gehalten wurden.
Die Wissenschaftler und Praktiker referierten über aktuelle versicherungsrechtliche Themen mit Schwerpunkten im Versicherungsvertrags-und Versicherungsaufsichtsrechts. Eingeleitet wird der Tagungsband mit einem Vortrag über das Wirken Heinrich Heines und sein gespaltenes Verhältnis zur Rechtswissenschaft.
Es folgt aus dem Gebiet des Versicherungsaufsichtsrechts ein Beitrag zur Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen nach dem VAG. Die zwei anschließenden Vorträge legen den Fokus auf neueste Entwicklungen und Probleme im Bereich der versicherungsrechtlichen Compliance. Während sich ersterer mit aufsichtsbehördlichen Anforderungen als Compliance-Maßstab auseinandersetzt, behandelt letzterer die Bedeutung von internen Untersuchungen im Rahmen der Compliance von Versicherungsuntern
Aktualisiert: 2023-02-07
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Das Übergangsmandat zielt darauf ab, die Beschäftigten in der für sie besonders kritischen Phase im Anschluss an eine Umstrukturierung vor dem Verlust der Beteiligungsrechte zu schützen. Der Gesetzgeber hat dieses Schutzbedürfnis der Beschäftigten anerkannt und seit 1991 in mehreren Einzelvorschriften Regelungen über eine zeitlich begrenzte Fortdauer der Amtszeit des Betriebsrates getroffen, um vertretungslose Zeiträume bis zur Wahl einer neuen kollektiven Interessenvertretung zu vermeiden. Durch das am 28. Juli 2001 in Kraft getretene BetrVerf-Reformgesetz wurde das allgemeine Übergangsmandat des Betriebsrates in § 21a BetrVG verankert. Es ist jedoch festzustellen, dass eine umfassende Ausgestaltung nicht erfolgt ist, weswegen das Übergangsmandat des Betriebsrates nach wie vor Gegenstand der arbeitsrechtlichen Diskussion ist. Problematisch sind z. B. die Fragen, wann eine das Übergangsmandat auslösende Umstrukturierung vorliegt und ob auch anderen kollektiven Gremien ein Übergangsmandat zuzuerkennen ist.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Nicole Baldauf behandelt die Problematik der richtlinienkonformen Rechtsfindung im Privatrechtsverhältnis. Ausgangspunkt sind zum einen die Voraussetzungen und Grenzen des nationalen Verfassungsrechts und Methodenverständnisses, zum anderen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur unionsrechtskonformen Interpretation des nationalen Rechts und der unmittelbaren Wirkung von Richtlinien in den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen. In diesem Spannungsfeld werden von der Verfasserin die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansätze zu der Problematik des Konflikts zwischen Richtlinien der Union und dem nationalen Recht strukturiert und bewertet. Unter Herausarbeitung verschiedener Fallgruppen der richtlinienkonformen Rechtsfindung und unter Auseinandersetzung mit den vertretenen Ansätzen entwickelt Nicole Baldauf eine Möglichkeit der verfassungs- und europarechtskonformen Auflösung des Konflikts mithilfe des Instituts der Staatshaftung.
Aktualisiert: 2022-12-22
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