Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag von Bornemann,  Roland, Erdemir,  Murad
Der NomosKommentar zum JMStV erläutert praxisnah und wissenschaftlich fundiert alle jugendmedienschutzrechtlichen Fragen im Rundfunk und Telemedienbereich. Die besonderen Vorteile JMStV im Fokus: einziges originäres Kommentarwerk zum JMStV auf dem Markt Benutzerfreundlich: klare Strukturierung, verständliche Schreibweise, anschauliche Beispiele Hohe Expertise: von führenden MedienexpertInnen verfasst Die Neuauflage – Passgenau zu den Reformen Das Werk berücksichtigt alle Neuerungen durch den Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung (z.B. Video-Sharing-Plattformen, Pflichten bei der Werbung) die Novelle des JuSchG (z.B. neue Bundeszentrale, Aufnahme von Selbstklassifizierungssystemen) das 60. Strafrechtsänderungsgesetz (z.B. Modernisierung des strafrechtlichen Schriftenbegriffs). Der NomosKommentar zum JMStV – ein unverzichtbares Arbeitsmittel Für Anwender und Entscheider in den Landesmedienanstalten, Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, Jugendbehörden und Jugendministerien, Strafverfolgungsbehörden, Gerichten, Wissenschaftler und Rechtsanwälte, Justiziare und Jugendschutzbeauftragte in der Beratung von Telemedienanbietern, Anbietern von Benutzeroberflächen, Medienplattformen, Intermediären und Video-Sharing-Diensten sowie Rundfunkveranstaltern. Mit Beiträgen von RA Prof. Roland Bornemann, Justiziar a.D.; RAin Birgit Braml; Prof. Dr. Murad Erdemir; Prof. Dr. Jörg Gundel; Sebastian Gutknecht; Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch, M.A., LL.M.; RAin Dr. Kristina Hopf; Prof. Dr. Tobias O. Keber; MinR´in Nicola Lamprecht-Weißenborn, LL.M. Eur.; Prof. Dr. Wolfgang Mitsch und Prof. Dr. Rolf Schwartmann.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag von Bornemann,  Roland, Erdemir,  Murad
Der NomosKommentar zum JMStV erläutert praxisnah und wissenschaftlich fundiert alle jugendmedienschutzrechtlichen Fragen im Rundfunk und Telemedienbereich. Die besonderen Vorteile JMStV im Fokus: einziges originäres Kommentarwerk zum JMStV auf dem Markt Benutzerfreundlich: klare Strukturierung, verständliche Schreibweise, anschauliche Beispiele Hohe Expertise: von führenden MedienexpertInnen verfasst Die Neuauflage – Passgenau zu den Reformen Das Werk berücksichtigt alle Neuerungen durch den Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung (z.B. Video-Sharing-Plattformen, Pflichten bei der Werbung) die Novelle des JuSchG (z.B. neue Bundeszentrale, Aufnahme von Selbstklassifizierungssystemen) das 60. Strafrechtsänderungsgesetz (z.B. Modernisierung des strafrechtlichen Schriftenbegriffs). Der NomosKommentar zum JMStV – ein unverzichtbares Arbeitsmittel Für Anwender und Entscheider in den Landesmedienanstalten, Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, Jugendbehörden und Jugendministerien, Strafverfolgungsbehörden, Gerichten, Wissenschaftler und Rechtsanwälte, Justiziare und Jugendschutzbeauftragte in der Beratung von Telemedienanbietern, Anbietern von Benutzeroberflächen, Medienplattformen, Intermediären und Video-Sharing-Diensten sowie Rundfunkveranstaltern. Mit Beiträgen von RA Prof. Roland Bornemann, Justiziar a.D.; RAin Birgit Braml; Prof. Dr. Murad Erdemir; Prof. Dr. Jörg Gundel; Sebastian Gutknecht; Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch, M.A., LL.M.; RAin Dr. Kristina Hopf; Prof. Dr. Tobias O. Keber; MinR´in Nicola Lamprecht-Weißenborn, LL.M. Eur.; Prof. Dr. Wolfgang Mitsch und Prof. Dr. Rolf Schwartmann.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag von Bornemann,  Roland, Erdemir,  Murad
Das erste originäre Kommentarwerk zum JMStV erläutert alle Auswirkungen und Fragestellungen beim Jugendschutz in elektronischen Medien unter besonderer Berücksichtigung der Schnittstellen mit dem Jugendschutzgesetz und dem Strafgesetzbuch. Der zentrale Fokus der Erläuterung liegt dabei auf den Bestimmungen über unzulässige und entwicklungsbeeinträchtigende Angebote sowie auf den Werberegelungen: Berichterstattung in den Medien: Wann verstoßen Darstellungen von leidenden, sterbenden oder toten Menschen gegen die Menschenwürde? Welche Anforderungen gelten für den Pornografiebegriff? Welche Posen-Abbildungen Minderjähriger sind bereits strafrechtlich erfasst? Gelten die Werberegelungen auch für Produktplatzierungen? Erstreckt sich der Anwendungsbereich des Werbeverbots nach dem JMStV auch auf indizierte Trägermedien wie DVD und Blu-ray? Und was gilt bei erfolgloser oder aufgehobener Indizierung? Welche Anforderungen gelten für die Trailer-Werbung? Wie können Jugendschutzprogramme technisch umgesetzt werden? In Anbetracht der „freiwilligen“ Alterskennzeichnung: Welche fehlerhaften Auszeichnungen stellen bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten dar? Wann ist die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Spielfilmen und Computerspielen zulässig? Welche Regelungen gelten für Let’s Play-Videos zu indizierten Computerspielen? Der Kommentar zur rechten Zeit: Topaktuell ist der NK-JMStV ein Muss für Anwender und Entscheider in den Landesmedienanstalten, den Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, den Jugendbehörden und Jugendministerien, den Strafverfolgungsbehörden und für Rechtsanwälte, Justiziare und Jugendschutzbeauftragte in der Beratung von Telemedienanbietern, Plattformbetreibern und Rundfunkveranstaltern sowie für Richter und Wissenschaftler. Von führenden Medienexperten kommentiert: Prof. Roland Bornemann, Bayerische Landeszentrale für neue Medien, München (Hrsg.); Prof. Dr. Murad Erdemir, Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, Kassel (Hrsg.); Birgit Braml, Bayerische Landeszentrale für neue Medien, München; Prof. Dr. Jörg Gundel, Universität Bayreuth; Sebastian Gutknecht, Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Landesstelle NRW e.V., Köln; Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch, Kölner Forschungsstelle für Medienrecht; Dr. Kristina Hopf, Bayerische Landeszentrale für neue Medien, München; Prof. Dr. Tobias O. Keber, Hochschule der Medien Stuttgart; Prof. Dr. Wolfgang Mitsch, Universität Potsdam; Sara Ohr, Kölner Forschungsstelle für Medienrecht; Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kölner Forschungsstelle für Medienrecht.
Aktualisiert: 2021-06-24
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