Die Arbeit untersucht die Bedeutung und Auswirkung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die gerichtliche Statusbeurteilung. Ausgehend von der gesetzlichen Dreiteilung der Beschäftigten in Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen und die dafür durch die Rechtsprechung des BAG entwickelten Abgrenzungskriterien wird überprüft, ob die tarifliche Absicherung der arbeitnehmerähnlichen Personen bei den Rundfunkanstalten eine berufslebenslange Beschäftigung im Status der Arbeitnehmerähnlichkeit ermöglicht. Gerade diese langfristige, arbeitnehmerähnliche Beschäftigung unter einer starken sozialen Absicherung wird von den Tarifvertragsparteien durch die fortschreitende Ausgestaltung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen als «dritter Weg» neben der Beschäftigung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern angestrebt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit untersucht die Bedeutung und Auswirkung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die gerichtliche Statusbeurteilung. Ausgehend von der gesetzlichen Dreiteilung der Beschäftigten in Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen und die dafür durch die Rechtsprechung des BAG entwickelten Abgrenzungskriterien wird überprüft, ob die tarifliche Absicherung der arbeitnehmerähnlichen Personen bei den Rundfunkanstalten eine berufslebenslange Beschäftigung im Status der Arbeitnehmerähnlichkeit ermöglicht. Gerade diese langfristige, arbeitnehmerähnliche Beschäftigung unter einer starken sozialen Absicherung wird von den Tarifvertragsparteien durch die fortschreitende Ausgestaltung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen als «dritter Weg» neben der Beschäftigung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern angestrebt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit untersucht die Bedeutung und Auswirkung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die gerichtliche Statusbeurteilung. Ausgehend von der gesetzlichen Dreiteilung der Beschäftigten in Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen und die dafür durch die Rechtsprechung des BAG entwickelten Abgrenzungskriterien wird überprüft, ob die tarifliche Absicherung der arbeitnehmerähnlichen Personen bei den Rundfunkanstalten eine berufslebenslange Beschäftigung im Status der Arbeitnehmerähnlichkeit ermöglicht. Gerade diese langfristige, arbeitnehmerähnliche Beschäftigung unter einer starken sozialen Absicherung wird von den Tarifvertragsparteien durch die fortschreitende Ausgestaltung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen als «dritter Weg» neben der Beschäftigung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern angestrebt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Der voyeuristische Blick in das Privatleben von bekannten Persönlichkeiten ist ein fester Bestandteil der modernen Medienkommunikation, denn der Grenzbereich zwischen Intimität und Öffentlichkeit bietet Sendungsformaten des Rundfunks einen interessanten Spielraum mit hohem Unterhaltungswert. Doch wie wird diese Intimität im medial-öffentlichen Gespräch hergestellt? Welche kommunikativen Strategien dienen dieser Grenzüberschreitung in der Interaktion? Diesen Fragen wird anhand einer korpusbasierten empirisch-deskriptiven Analyse mit interpretativer Deutung sprachlichen Handelns auf den Grund gegangen. Im Fokus steht dabei die Darstellung der Funktionalität von Codewechsel- und Variationsprozessen in der polyglossen Sprachsituation Österreichs.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Nicht nur die Medienpolitik, sondern auch das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit mehrfach an die kulturelle Verantwortung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erinnert. Doch welche konkreten Konsequenzen – Bestandschutz für Kulturprogramme, Orchester und Chöre etwa – folgen aus dieser vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung angeführten verfassungsrechtlichen Vorgabe? Hat dieser Kulturauftrag gegenüber dem Auftrag von ARD und ZDF, freie und chancengleiche individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu ermöglichen, überhaupt eine eigenständige Bedeutung? Anhand einer umfassenden Analyse der rundfunkrechtlichen und kulturrechtlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gelingt es dem Autor nicht nur, den Kulturauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks inhaltlich-funktional zu konkretisieren. Darüber hinaus belegt er auch, dass dieser verfassungsrechtliche Kulturauftrag eine zweite, wesentliche Legitimationsgrundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Digitalisierung des Rundfunks bedeutet eine erhebliche Ausweitung der vorhandenen Programmkapazitäten. Elektronische Benutzerführungssysteme (Navigatoren) können den Rezipienten die erforderliche Orientierung in der neuen multimedialen Fernsehwelt bieten. Die Systeme besetzen dabei aber gleichzeitig eine wichtige Gatekeeperposition im Hinblick auf den Zugang zu dem erweiterten Programmangebot, denn sie können die Rezeptionschancen einzelner Angebote beeinflussen und steuern. Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit folgt daraus ein regulatorischer Handlungsbedarf. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, kommunikative Chancengerechtigkeit auf dem Rundfunksektor zu gewährleisten. In der dualen Rundfunkordnung fällt in diesem Zusammenhang den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine besondere Rolle zu. Sie müssen in die Lage versetzt werden, ihren verfassungsrechtlich vorgegebenen Grundversorgungsauftrag auch unter den neuen technischen Rahmenbedingungen erfüllen zu können. Die Darstellung untersucht die verfassungsrechtlichen Regelungsvorgaben mit Blick auf den Betrieb von Navigatoren und bewertet ihre einfachgesetzliche Umsetzung.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Entwicklung privater Rundfunks hat zu mächtigen Medienkonglomeraten gefgeführt, die drohen, die verfassungsrechtlich geforderte Ausgewogenheit der Meinungs- und Informationsvermittlung einseitig zugunsten weniger privater Programm- und «Meinungs»- Macher zu verschieben. Ziel dieser Arbeit ist es, Ursachen und Mechanismen der Konzentrationsprozesse im Rundfunkbereich näher zu beleuchten, die vorhandenen Instrumentarien der Konzentrationskontrolle und Vielfaltssicherung zu untersuchen und Wege für eine wirksame(re) Regulierung und Kontrolle des privaten Rundfunks vor dem Hintergrund aktueller und neuer Herausforderungen an die Rundfunkordnung zu skizzieren.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das Ziel dieses Buches ist es, die Effizienz von US-Propaganda im Zweiten Weltkrieg, im speziellen mittels des damals neuen Massenkommunikationsmittels Rundfunk, aufzuzeigen. Es wird dabei auf die Rolle österreichischer Mitarbeiter sowie auf die Inhalte der Radiosendungen, die für Österreich Geltung hatten, Bezug genommen. Abgesehen von Sekundärliteratur vor allem zum Thema Propaganda stützt sich die Autorin auf Live-Mitschnitte von Radiosendungen, auf Radiomanuskripte sowie auf Interviews mit ehemaligen österreichischen Mitarbeitern. Das Resümee dieses Buches widerlegt das Klischee des angepassten, nationalsozialistisch orientierten Österreichers. Es zeigt auf, dass Österreicher sehr wohl die Bereitschaft zum Widerstand gezeigt und einschlägige Taten gesetzt haben.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Arbeit untersucht die bisher von der juristischen Literatur weitgehend vernachlässigte Frage, worin der insbesondere vom BVerfG in ständiger Rechtsprechung betonte «kulturelle Auftrag» des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht. Vor dem Hintergrund einer Analyse des Phänomens menschlicher Kultur an sich kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass sich dieser zum einen insbesondere auf Beiträge aus den Bereichen Kunst, Wissenschaft und Religion als für den Menschen besonders bedeutende Erkenntnisdisziplinen bezieht («Kultur als geistige Leistung»). Zum anderen bezieht der Autor den Kulturauftrag aber auch auf solche Inhalte, in denen spezifischer sozialer Zusammenhalt zum Ausdruck kommt und sich konstituiert («Kultur als soziales System»).
Aktualisiert: 2019-12-19
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Nicht nur die Medienpolitik, sondern auch das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit mehrfach an die kulturelle Verantwortung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erinnert. Doch welche konkreten Konsequenzen – Bestandschutz für Kulturprogramme, Orchester und Chöre etwa – folgen aus dieser vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung angeführten verfassungsrechtlichen Vorgabe? Hat dieser Kulturauftrag gegenüber dem Auftrag von ARD und ZDF, freie und chancengleiche individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu ermöglichen, überhaupt eine eigenständige Bedeutung? Anhand einer umfassenden Analyse der rundfunkrechtlichen und kulturrechtlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gelingt es dem Autor nicht nur, den Kulturauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks inhaltlich-funktional zu konkretisieren. Darüber hinaus belegt er auch, dass dieser verfassungsrechtliche Kulturauftrag eine zweite, wesentliche Legitimationsgrundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Arbeit untersucht die Bedeutung und Auswirkung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die gerichtliche Statusbeurteilung. Ausgehend von der gesetzlichen Dreiteilung der Beschäftigten in Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen und die dafür durch die Rechtsprechung des BAG entwickelten Abgrenzungskriterien wird überprüft, ob die tarifliche Absicherung der arbeitnehmerähnlichen Personen bei den Rundfunkanstalten eine berufslebenslange Beschäftigung im Status der Arbeitnehmerähnlichkeit ermöglicht. Gerade diese langfristige, arbeitnehmerähnliche Beschäftigung unter einer starken sozialen Absicherung wird von den Tarifvertragsparteien durch die fortschreitende Ausgestaltung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen als «dritter Weg» neben der Beschäftigung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern angestrebt.
Aktualisiert: 2023-04-19
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Hörerkontaktsendungen im Rundfunk suggerieren Offenheit und Partnerschaftlichkeit gegenüber der Hörerschaft. Diese (vorgebliche) Hörerzugewandtheit muß jedoch aufgrund institutioneller und medialer Gegebenheiten begrenzt bleiben. Der Verfasser zeigt mit Hilfe von Detailanalysen der Gespräche einer Hörerkontaktsendung, welche sprachlichen Mittel und gesprächsstrategischen Züge Moderatoren heranziehen, um diese Diskrepanz zu überbrücken. Dabei werden typische Formen von Steuerungsprozessen im Hörfunk herausgearbeitet. - Die Kommerzialität des Senders RTL bedingt die Gestaltung eines hörerkontaktfreundlichen Images. Die Analysen veranschaulichen, wie sich dieses Ziel sowohl auf der Ebene der Sendungskomposition als auch in den Gesprächsstrategien widerspiegelt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk zur Sportberichterstattung verpflichtet? Das Ob und Wie dieser Frage ist hochaktuell und umstritten. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen meist Probleme der zuschauerattraktiven Sportarten wie Fußball, Formel 1 und Boxen. So stellt sich die Frage nach der Übertragung wichtiger Sportereignisse exklusiv im Pay-TV. Daneben geht es aber auch um die Breite des Sportspektrums, etwa Freizeitsport, Behindertensport oder Sportpolitik. Dabei interessiert vor allem, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk berechtigt oder gar verpflichtet ist, über den Sport in seiner gesamten Bandbreite zu berichten. In dieser Untersuchung klärt der Autor, inwieweit der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehalten ist, im Sinne des klassischen Programmauftrags ein umfassendes Bild der Sportwirklichkeit zu vermitteln. Eine spezielle Funktion bei der Sportberichterstattung wäre zugleich eine weitere Legitimationsgrundlage für die Gebührenfinanzierung und die starke Rolle der Öffentlich-Rechtlichen im dualen System. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Sport ganz zweifellos zu dem Bereich gehört, über den umfassend berichtet werden muss. Dies lässt sich nicht unter Verzicht auf sportliche Großereignisse verwirklichen. Im Rahmen seiner Programmautonomie hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber darüber hinaus selbst zu befinden, wie er seine Aufgabe erfüllt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Untersuchung analysiert die Stellung des Datenschutzbeauftragten beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ausgehend von der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Rundfunkfreiheit einerseits und des Datenschutzes andererseits werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Stellung des Rundfunkdatenschutzbeauftragten aufgezeigt. Besondere Bedeutung erlangt hierbei der Schutz der Rundfunkfreiheit durch Verfahren. Im zweiten Teil werden die Vorgaben des europäischen Primärrechts und insbesondere auch der EG-Datenschutzrichtlinie dargestellt. Dabei werden zum einen die Auswirkungen der europarechtlichen Pflicht zur Einrichtung einer unabhängigen Kontrollstelle beschrieben. Zum anderen wird die Möglichkeit der Mitgliedstaaten zur Aufrechterhaltung eines Medienprivilegs erörtert.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Mit assoziiert man zunächst die kommerzielle Kinderkassette. Daß auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk seit über 70 Jahren Kinderhörspiele produziert, scheint weitgehend in Vergessenheit geraten. Autoren wie Benjamin, Brecht, Eich, Enzensberger und Jelinek haben Hörspiele für Kinder geschrieben. Diese und andere Kinderhörspiele der ARD ab 1970 sind Gegenstand dieser Untersuchung. Vorgestellt werden verschiedene literarische wie radiophonische Hörspielformen. Die theoretisch hergeleiteten Strukturtypen werden an Kinderhörspielen erläutert. Daneben entwirft die Autorin eine strukturalistische Hörspieltheorie, die das Hörspiel als eine akustische Kunstform definiert. Die Arbeit versteht sich als Beitrag zu einer Poetik des Hörspiels wie des Kinderhörspiels.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands wurde von den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Mitteldeutsche Rundfunk gegründet. Diese Arbeit untersucht dessen rechtliche Grundlage - den Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk - unter verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Aspekten. Für die Untersuchung wird die bisherige Auslegung der grundgesetzlichen Rundfunkfreiheit zunächst kritisch hinterfragt. Der Autor stellt dafür Recht, System und Strukturen des Rundfunks in der ehemaligen DDR dar und überlegt anschließend, ob die Erfahrungen mit dem DDR-Staatsrundfunk neue Einsichten bei der Interpretation des Artikel 5 GG ermöglichen. Die Arbeit untersucht darüber hinaus die Stellung des Mitteldeutschen Rundfunks im dualen Rundfunksystem.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Im Mittelpunkt der Arbeit steht Ernst Johannsens Kriegshörspiel „Brigadevermittlung“, das Ende der 20er Jahre den ersten Welterfolg eines deutschen Hörspiels feiern konnte und in seiner Erfolgsgeschichte einzigartig ist. Es zählt mittlerweile zu den Klassikern der Hörspielgeschichte. Die Arbeit versucht diese Erfolgsgeschichte nachzuzeichnen und ihre Ursachen zu analysieren. Dabei leistet sie literaturgeschichtliche und philologische Grundlagenforschung, indem einerseits die Lebens- und Werkgeschichte des nahezu vergessenen Autors Ernst Johannsen (1898-1977) durch eine umfangreiche Archivarbeit für die Forschung wieder zugänglich gemacht wird und andererseits zum ersten Mal eine detaillierte und umfassende Analyse der „Brigadevermittlung“ vorgelegt wird. In den Blick rücken dabei auch Johannsens Roman „Vier von der Infanterie“ und dessen filmische Adaption durch G.W. Pabst „Westfront 1918“.
Aktualisiert: 2019-11-18
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