Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen

Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen von Stillig,  Mario
Die Bedeutung der Sachverständigenhaftung hat mit fortschreitender Technologisierung stets an Bedeutung und Brisanz gewonnen. Dies mag unter anderem ein Grund für den Gesetzgeber gewesen sein, eine berufsspezifische Haftungsgrundlage in § 839a BGB aufzunehmen, der die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für fehlerhafte Gutachten regelt. Im Schrifttum wird verbreitet die These vertreten, dass der gerichtliche Sachverständige in der Konstellation des Prozessvergleichs keinerlei Haftung ausgesetzt sei. Der Verfasser nimmt sich dieser These an und überprüft sie anhand verschiedener Haftungsgrundlagen auf ihre Richtigkeit. Das besondere Augenmerk liegt hierbei auf der Ausgestaltung der §§ 280, 241 II, 311 III BGB zu einem subsumtionsfähigen Tatbestand, der in der Konstellation des Prozessvergleichs eine taugliche Haftungsgrundlage darstellt. Dogmatisch handelt es sich dabei um die Vertrauenshaftung als «Dritte Spur» zwischen Delikts- und Vertragsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen

Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen von Stillig,  Mario
Die Bedeutung der Sachverständigenhaftung hat mit fortschreitender Technologisierung stets an Bedeutung und Brisanz gewonnen. Dies mag unter anderem ein Grund für den Gesetzgeber gewesen sein, eine berufsspezifische Haftungsgrundlage in § 839a BGB aufzunehmen, der die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für fehlerhafte Gutachten regelt. Im Schrifttum wird verbreitet die These vertreten, dass der gerichtliche Sachverständige in der Konstellation des Prozessvergleichs keinerlei Haftung ausgesetzt sei. Der Verfasser nimmt sich dieser These an und überprüft sie anhand verschiedener Haftungsgrundlagen auf ihre Richtigkeit. Das besondere Augenmerk liegt hierbei auf der Ausgestaltung der §§ 280, 241 II, 311 III BGB zu einem subsumtionsfähigen Tatbestand, der in der Konstellation des Prozessvergleichs eine taugliche Haftungsgrundlage darstellt. Dogmatisch handelt es sich dabei um die Vertrauenshaftung als «Dritte Spur» zwischen Delikts- und Vertragsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen

Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen von Stillig,  Mario
Die Bedeutung der Sachverständigenhaftung hat mit fortschreitender Technologisierung stets an Bedeutung und Brisanz gewonnen. Dies mag unter anderem ein Grund für den Gesetzgeber gewesen sein, eine berufsspezifische Haftungsgrundlage in § 839a BGB aufzunehmen, der die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für fehlerhafte Gutachten regelt. Im Schrifttum wird verbreitet die These vertreten, dass der gerichtliche Sachverständige in der Konstellation des Prozessvergleichs keinerlei Haftung ausgesetzt sei. Der Verfasser nimmt sich dieser These an und überprüft sie anhand verschiedener Haftungsgrundlagen auf ihre Richtigkeit. Das besondere Augenmerk liegt hierbei auf der Ausgestaltung der §§ 280, 241 II, 311 III BGB zu einem subsumtionsfähigen Tatbestand, der in der Konstellation des Prozessvergleichs eine taugliche Haftungsgrundlage darstellt. Dogmatisch handelt es sich dabei um die Vertrauenshaftung als «Dritte Spur» zwischen Delikts- und Vertragsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen

Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen von Stillig,  Mario
Die Bedeutung der Sachverständigenhaftung hat mit fortschreitender Technologisierung stets an Bedeutung und Brisanz gewonnen. Dies mag unter anderem ein Grund für den Gesetzgeber gewesen sein, eine berufsspezifische Haftungsgrundlage in § 839a BGB aufzunehmen, der die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für fehlerhafte Gutachten regelt. Im Schrifttum wird verbreitet die These vertreten, dass der gerichtliche Sachverständige in der Konstellation des Prozessvergleichs keinerlei Haftung ausgesetzt sei. Der Verfasser nimmt sich dieser These an und überprüft sie anhand verschiedener Haftungsgrundlagen auf ihre Richtigkeit. Das besondere Augenmerk liegt hierbei auf der Ausgestaltung der §§ 280, 241 II, 311 III BGB zu einem subsumtionsfähigen Tatbestand, der in der Konstellation des Prozessvergleichs eine taugliche Haftungsgrundlage darstellt. Dogmatisch handelt es sich dabei um die Vertrauenshaftung als «Dritte Spur» zwischen Delikts- und Vertragsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Sachverständigen und ihr Honorar

Die Sachverständigen und ihr Honorar von Ulrich,  Prof. Jürgen
Seit Jahren steigt die Bedeutung der Arbeit der Privatsachverständigen enorm an, sowohl in Gerichtsverfahren als auch bei reinen Privatgutachten und unabhängig vom Rechtsgebiet. Für die Sachverständigen ist dabei die Honorarfrage die entscheidende Frage. Was können sie abrechnen und wie kommen sie zu ihrem Geld? Dieses Handbuch erläutert die rechtliche Stellung und die Fragen zum Honorar von privaten und gerichtlichen Gutachten. Die detaillierten Regelungen des JVEG für Gerichtsgutachten sind detailliert erläutert. Das Thema Honorar wird vornehmlich anhand der Rechtsprechung erläutert, weil es keine verbindlichen gesetzliche Vorschriften (wie z.B. HOAI oder RVG) gibt und somit die für Auftraggeber und Sachverständigen wichtigen genauen Regelungen nur über »Richterrecht« erfolgen. Der Autor hat dazu die Rechtsprechung sehr umfassend und detailliert ausgewertet. Aus dem Inhalt: • Die Beauftragung, der Vertrag und die Bezahlung bei Privatgutachten • Die Bezahlung bei privaten Mieterhöhungsverfahren • Die Bezahlung als (privater) Gewährleistungs- und Schadensersatzanspruch • Die Beauftragung als gerichtlicher Sachverständiger • Die einzelnen Kostenpositionen, die als Gerichtssachverständiger abgerechnet werden können • Der Wegfall und Beschränkungen der Vergütung • Das Verfahren der Bezahlung für ein gerichtliches Gutachten • Musterrechnungen
Aktualisiert: 2019-01-09
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Schadenmanagement

Schadenmanagement von Postai,  Bernd
Modernes Schadenmanagement ist "in aller Munde", seit sich die Assekuranz auf die Optimierung des Kerngeschäfts konzentriert. Dennoch, aufgrund der Vielzahl, Aktualität und Dynamik der Fachbeiträge fällt es nicht leicht, einen Überblick über Entwicklungen, Trends und Ideen zu erhalten. Die vorliegende Marktstudie möchte eine Hilfestellung zur Klärung dieser Fragen leisten. Entsprechend verfolgen Postai et al. die Zielsetzung, für einen relevanten Anteil der Ländermärkte Deutschland, Österreich und Schweiz einen guten Überblick zu wesentlichen inhaltlichen Aspekten des Schadenmanagements in der Praxis zu geben. Es ist klar, dass ein solcher Überblick nicht umfassend möglich ist. Durch die für eine Studie dieser Art ungewöhnlich hohe Teilnahme- und Auskunftbereitschaft der angesprochenen Unternehmen ist es jedoch gelungen, einen für die genannten Märkte repräsentativen Bericht zu erstellen. Der Begriff Schadenmanagement wird dabei auf zweierlei Weise verwendet und untersucht: Erstens aus der Perspektive des Managements und damit zur Beschreibung der organisatorischen Ebene und zweitens aus der Perspektive der operativen Bearbeitung des Einzelfalls. Auf organisatorischer Ebene geht es um die Gestaltung des Bearbeitungs- und Regulierungsprozesses an sich, also zum Beispiel darum, wie und wo Schäden vom Kunden und/ oder Anspruchsteller gemeldet werden können und von wem und auf welcher technischen Basis sie bearbeitet werden. Schadenmanagement auf Ebene des Einzelfalls meint demgegenüber das aktive Gestalten der Regulierung eines konkreten Schadens. Im Hinblick auf beide Aspekte gehen die Autoren davon aus, dass es für die Praxis unter Umständen entscheidend ist, ob ein Unternehmen regional oder überregional tätig ist oder ob es im jeweiligen Markt einen hohen oder geringen Marktanteil hat. Angeregt wurde diese These zum Beispiel von der Überlegung, dass es für ein Haus mit hoher Marktdurchdringung leichter sein könnte, ein dichtes Netz von angestellten Sachverständigen aufzubauen, die "nahe am Schaden" tätig werden, während dies für ein Unternehmen mit vergleichsweise geringer Marktdurchdringung zu kostspielig sein dürfte.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Rechtsprobleme der Einbindung von sachverständigen Gremien in das Umwelt- und Technikrecht

Rechtsprobleme der Einbindung von sachverständigen Gremien in das Umwelt- und Technikrecht von Vomhof,  Martin
Gremien zur Einbindung des unabhängigen wissenschaftlichen Sachverstandes und der Interessen unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen sind insbesondere im Bereich des Umwelt- und Technikrechts häufig anzutreffen. Die große Anzahl und Vielgestaltigkeit derartiger Gremien ist mit einer ebenso großen Fülle an ungeklärten Fragen und Rechtsproblemen verbunden. Dabei handelt es sich nicht nur um Detailprobleme, sondern es werden auch Grundsatzfragen des Verwaltungs- und Verfassungsrechts berührt. Die Arbeit untersucht sowohl verwaltungsrechtliche (Rechtsschutz gegen Gremienvoten, Reduzierung der gerichtlichen Kontrolldichte) als auch verfassungsrechtliche Fragen (demokratische Legitimation der Gremien, rechtsstaatliche Anforderungen an ihre Zusammensetzung sowie das interne Verfahren).
Aktualisiert: 2019-12-19
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Zur Dritthaftung von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Zur Dritthaftung von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen von Stahl,  Michael
Fehlerhafter anwaltlicher Rat, unrichtige Sachverständigengutachten und zu Unrecht erteilte Bilanztestate verursachen häufig Vermögensschäden bei Dritten, die im Vertrauen auf deren Richtigkeit Vermögensdispositionen getroffen haben. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den gegenwärtigen Stand von Rechtsprechung und Literatur zu Fragen der Dritthaftung von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für fehlerhaftes Berufsverhalten, insbesondere fehlerhafte Auskünfte, Gutachten und Testate darzustellen. Der Autor - selbst Rechtsanwalt - folgt dabei der Rechtsprechung des BGH, der diese Fälle nach den Grundsätzen des Schuldverhältnisses mit Schutzwirkung für Dritte löst. Dieser Ansatz wird fortentwickelt und zu Fallgruppen verdichtet.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Tatsachenerhebung durch den Sachverständigen

Die Tatsachenerhebung durch den Sachverständigen von Daub,  Stefan
Aufgrund der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung hat die Bedeutung des Sachverständigenbeweises im Vergleich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Zivilprozeßordnung zugenommen. Der Gesetzgeber erkannte, daß die knappe gesetzliche Regelung nicht mehr den vielfachen, sich in der tatsächlichen Praxis stellenden Fragen entsprach und traf Neuregelungen im Rechtspflegevereinfachungsgesetz 1991. Gleichwohl stellt sich auch hiernach den Parteien, dem Gericht und insbesondere den Sachverständigen die Frage, ob der Sachverständige bei der Tatsachenerhebung im Rahmen der Errichtung seines Gutachtens an prozessuale Regeln gebunden ist und welche Folgen Verstöße gegen solche Regeln haben.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen

Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen von Stillig,  Mario
Die Bedeutung der Sachverständigenhaftung hat mit fortschreitender Technologisierung stets an Bedeutung und Brisanz gewonnen. Dies mag unter anderem ein Grund für den Gesetzgeber gewesen sein, eine berufsspezifische Haftungsgrundlage in § 839a BGB aufzunehmen, der die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für fehlerhafte Gutachten regelt. Im Schrifttum wird verbreitet die These vertreten, dass der gerichtliche Sachverständige in der Konstellation des Prozessvergleichs keinerlei Haftung ausgesetzt sei. Der Verfasser nimmt sich dieser These an und überprüft sie anhand verschiedener Haftungsgrundlagen auf ihre Richtigkeit. Das besondere Augenmerk liegt hierbei auf der Ausgestaltung der §§ 280, 241 II, 311 III BGB zu einem subsumtionsfähigen Tatbestand, der in der Konstellation des Prozessvergleichs eine taugliche Haftungsgrundlage darstellt. Dogmatisch handelt es sich dabei um die Vertrauenshaftung als «Dritte Spur» zwischen Delikts- und Vertragsrecht.
Aktualisiert: 2023-04-19
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Gebühren für Gutachter

Gebühren für Gutachter von Bleutge,  Peter
Alle von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden beauftragten Sachverständigen, Dolmetscher und Übersetzer müssen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) ihre Honorare und ihre Auslagen abrechnen. Nach neun Jahren unveränderter Geltung ist das JVEG zum 01.8.2013 novelliert worden. Da auch die überarbeiteten und neu dazu gekommenen Gebührentatbestände überwiegend unbestimmte Rechtsbegriffen enthalten, die auslegungsfähig und erklärungsbedürftig sind, benötigen die vom JVEG betroffenen Berufsgruppen jede Art von Hilfestellung zur optimalen Abrechnung. Zu diesem Zweck hat der DIHK bereits kurz nach Inkrafttreten des JVEG die sechste Auflage seiner bewährten Broschüre "Gebühren für Gutachter" auf den Markt gebracht. Die 20 überarbeiteten Gebührentatbestände werden darin verständlich dargestellt, mit Beispielen erläutert und jeweils mit Anwendungsempfehlungen versehen. In gleicher Weise werden die unverändert übernommenen gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der seit der letzten Auflage ergangenen Rechtsprechung auf den neuesten Stand gebracht. Dabei konnte der Autor, Rechtsanwalt Dr. Peter Bleutge, seine Praxiserfahrungen aus seiner langjährigen Seminar- und Kommentartätigkeit einbringen, was sich insbesondere an den beigefügten Musterschreiben, den beiden Musterrechnungen und seinen Erläuterungen des neuen § 8a JVEG zeigt, der acht Verlust- und zwei Kürzungstatbestände zum Nachteil der Sachverständigen normiert. Nicht vergessen werden die Neuregelungen der Zeugenentschädigung, weil die Sachverständigen zunehmend als sachverständige Zeugen von den Gerichten herangezogen werden. Ein umfangreiches, weiterführendes Literaturverzeichnis rundet die Broschüre ab.
Aktualisiert: 2021-02-09
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Der Blinde sucht das Licht: Die Auswahl des Sachverständigen durch den Richter im Strafverfahren

Der Blinde sucht das Licht: Die Auswahl des Sachverständigen durch den Richter im Strafverfahren von Hund,  Christina
Die Autorin untersucht die Auswahl des Sachverständigen durch den Richter im Strafprozess. Im Fokus steht hierbei die Problematik der fehlenden fachspezifischen Sachkunde des Richters, die eine objektiv gestaltete Wahl eines geeigneten Gutachters regelmäßig verhindert.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Die Dritthaftung von Sachverständigen

Die Dritthaftung von Sachverständigen von Quiring,  Tabea
Die Schuldrechtsreform hat Auswirkungen auf die Rechtsinstitute der culpa in contrahendo und des Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte, die für die Dritthaftung von Sachverständigen als Haftungsgrundlage herangezogen werden. Vor diesem Hintergrund beantwortet diese Arbeit die Frage, wer nunmehr unter welchen Voraussetzungen den finanziellen Schaden tragen soll, wenn ein Sachverständiger ein fehlerhaftes Gutachten erstellt und sich eine Person darauf verlässt, die das Gutachten gar nicht in Auftrag gegeben hat. Für den gerichtlichen Sachverständigen ist § 839 a BGB neu eingeführt worden. Dessen Merkmale und Reichweite werden für die Frage der Haftung des gerichtlichen Sachverständigen gegenüber den Parteien eines Rechtsstreits untersucht.
Aktualisiert: 2019-12-19
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