Ablauf des (Regel-)Verfahrens/Insolvenzgründe/Antragspflichten und -rechte
Verlauf einer Krise/Ziele des Insolvenzverfahrens/Durchführungswege zur Gläubigerbefriedigung
Verbraucherinsolvenzverfahren/Insolvenzplanverfahren/Eigenverwaltungsverfahren
Weiterentwicklung des Insolvenzrechts: SanInsFoG und StaRUG
COVID-19-Pandemie und Insolvenzrecht
Haftung des Beraters/Musterschreiben für Mandanten
bei der Erstellung von Jahresabschlüssen
Schutz der Honorarzahlung/Zurückbehaltungsrechte
Strafrechtliche Risiken des Beraters
Praxishinweise und Checklisten
Die Beratung von krisenbedrohten Unternehmen ist aufgrund der Komplexität der zugrundeliegenden Vor-schriften, der wirtschaftlichen Tragweite der zu treffenden Entscheidungen sowie des auf allen Beteiligten lastenden, außerordentlichen Zeitdrucks eine nicht zu unterschätzende Aufgabe. Vor diesem Hintergrund kann sich auch das „gewöhnliche“ (Steuer-)Beratungsmandat schnell zu einem Haftungsfall entwickeln.
Zusätzlich erfahren die einschlägigen Normen fortlaufend und mit hoher Dynamik erhebliche Veränderungen, sodass ein aktueller Überblick unerlässlich ist. Erst kürzlich hat der Gesetzgeber mit dem SanInsFoG umfangreiche Neuerungen vorgenommen. Kernbestandteil ist dabei das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG). Dieses Gesetz enthält völlig neue Instrumente zur insolvenzabwendenden Sanierung von Unternehmen. Darüber hinaus wurde die Insolvenzordnung in entscheidenden Bereichen weiterentwickelt (z.B. die Organhaftung und die Insolvenzgründe). Verkomplizierend tritt hinzu, dass der Gesetzgeber zentrale Regelungen des Insolvenzrechts seit Beginn der COVID-19-Pandemie teilweise außer Kraft gesetzt hat und sich nunmehr gezwungen sieht, diese Ausnahmeregelungen schrittweise abzubauen. Die Verfasser geben einen aktuellen Überblick über die wesentlichen Grundlagen sowie die drohenden Fallstricke bei der Beratung eines krisenbehafteten Unternehmens.
Das Buch hat u.a. folgende Inhalte: Ablauf des Insolvenzverfahrens, Insolvenzgründe, Antragspflichten, Verbraucherinsolvenzverfahren, Insolvenzplanverfahren, Eigenverwaltungsverfahren, StaRUG-Verfahren, Schwerpunkte der Verfahrensarten im Vergleich, COVID-19-Pandemie, insolvenzrechtliche Hinweis- und Warnpflichten mit Musterschreiben, Schutz der Honorarzahlungen, Zurückbehaltungsrechte, strafrechtliche Risiken des Beraters.
Aktualisiert: 2023-06-10
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Die Beratung von krisenbedrohten Unternehmen ist aufgrund der Komplexität der zugrundeliegenden Vor-schriften, der wirtschaftlichen Tragweite der zu treffenden Entscheidungen sowie des auf allen Beteiligten lastenden, außerordentlichen Zeitdrucks eine nicht zu unterschätzende Aufgabe. Vor diesem Hintergrund kann sich auch das „gewöhnliche“ (Steuer-)Beratungsmandat schnell zu einem Haftungsfall entwickeln.
Zusätzlich erfahren die einschlägigen Normen fortlaufend und mit hoher Dynamik erhebliche Veränderungen, sodass ein aktueller Überblick unerlässlich ist. Erst kürzlich hat der Gesetzgeber mit dem SanInsFoG umfangreiche Neuerungen vorgenommen. Kernbestandteil ist dabei das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG). Dieses Gesetz enthält völlig neue Instrumente zur insolvenzabwendenden Sanierung von Unternehmen. Darüber hinaus wurde die Insolvenzordnung in entscheidenden Bereichen weiterentwickelt (z.B. die Organhaftung und die Insolvenzgründe). Verkomplizierend tritt hinzu, dass der Gesetzgeber zentrale Regelungen des Insolvenzrechts seit Beginn der COVID-19-Pandemie teilweise außer Kraft gesetzt hat und sich nunmehr gezwungen sieht, diese Ausnahmeregelungen schrittweise abzubauen. Die Verfasser geben einen aktuellen Überblick über die wesentlichen Grundlagen sowie die drohenden Fallstricke bei der Beratung eines krisenbehafteten Unternehmens.
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Strafrechtliche Risiken des Beraters
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Die Beratung von krisenbedrohten Unternehmen ist aufgrund der Komplexität der zugrundeliegenden Vor-schriften, der wirtschaftlichen Tragweite der zu treffenden Entscheidungen sowie des auf allen Beteiligten lastenden, außerordentlichen Zeitdrucks eine nicht zu unterschätzende Aufgabe. Vor diesem Hintergrund kann sich auch das „gewöhnliche“ (Steuer-)Beratungsmandat schnell zu einem Haftungsfall entwickeln.
Zusätzlich erfahren die einschlägigen Normen fortlaufend und mit hoher Dynamik erhebliche Veränderungen, sodass ein aktueller Überblick unerlässlich ist. Erst kürzlich hat der Gesetzgeber mit dem SanInsFoG umfangreiche Neuerungen vorgenommen. Kernbestandteil ist dabei das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG). Dieses Gesetz enthält völlig neue Instrumente zur insolvenzabwendenden Sanierung von Unternehmen. Darüber hinaus wurde die Insolvenzordnung in entscheidenden Bereichen weiterentwickelt (z.B. die Organhaftung und die Insolvenzgründe). Verkomplizierend tritt hinzu, dass der Gesetzgeber zentrale Regelungen des Insolvenzrechts seit Beginn der COVID-19-Pandemie teilweise außer Kraft gesetzt hat und sich nunmehr gezwungen sieht, diese Ausnahmeregelungen schrittweise abzubauen. Die Verfasser geben einen aktuellen Überblick über die wesentlichen Grundlagen sowie die drohenden Fallstricke bei der Beratung eines krisenbehafteten Unternehmens.
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Aktualisiert: 2023-05-10
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Zusätzlich erfahren die einschlägigen Normen fortlaufend und mit hoher Dynamik erhebliche Veränderungen, sodass ein aktueller Überblick unerlässlich ist. Erst kürzlich hat der Gesetzgeber mit dem SanInsFoG umfangreiche Neuerungen vorgenommen. Kernbestandteil ist dabei das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG). Dieses Gesetz enthält völlig neue Instrumente zur insolvenzabwendenden Sanierung von Unternehmen. Darüber hinaus wurde die Insolvenzordnung in entscheidenden Bereichen weiterentwickelt (z.B. die Organhaftung und die Insolvenzgründe). Verkomplizierend tritt hinzu, dass der Gesetzgeber zentrale Regelungen des Insolvenzrechts seit Beginn der COVID-19-Pandemie teilweise außer Kraft gesetzt hat und sich nunmehr gezwungen sieht, diese Ausnahmeregelungen schrittweise abzubauen. Die Verfasser geben einen aktuellen Überblick über die wesentlichen Grundlagen sowie die drohenden Fallstricke bei der Beratung eines krisenbehafteten Unternehmens.
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Zusätzlich erfahren die einschlägigen Normen fortlaufend und mit hoher Dynamik erhebliche Veränderungen, sodass ein aktueller Überblick unerlässlich ist. Erst kürzlich hat der Gesetzgeber mit dem SanInsFoG umfangreiche Neuerungen vorgenommen. Kernbestandteil ist dabei das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG). Dieses Gesetz enthält völlig neue Instrumente zur insolvenzabwendenden Sanierung von Unternehmen. Darüber hinaus wurde die Insolvenzordnung in entscheidenden Bereichen weiterentwickelt (z.B. die Organhaftung und die Insolvenzgründe). Verkomplizierend tritt hinzu, dass der Gesetzgeber zentrale Regelungen des Insolvenzrechts seit Beginn der COVID-19-Pandemie teilweise außer Kraft gesetzt hat und sich nunmehr gezwungen sieht, diese Ausnahmeregelungen schrittweise abzubauen. Die Verfasser geben einen aktuellen Überblick über die wesentlichen Grundlagen sowie die drohenden Fallstricke bei der Beratung eines krisenbehafteten Unternehmens.
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