Alexander Hollerbach ist in Deutschland der Fachmann für Konkordate und Kirchenverträge. Seit seiner Habilitationsschrift (1965) hat er diese Rechtsmaterie wissenschaftlich geprägt und zudem durch wiederholte Beratungstätigkeit praktisch begleitet. Aus Anlaß seines 75. Geburtstags fand zu seinen Ehren im Sommer 2006 in der Nähe von Freiburg ein Colloquium statt. Die seinerzeit gehaltenen Vorträge werden nun der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Gemeinsam ist allen Vorträgen, daß sie das Recht der Staatskirchenverträge vor dem Hintergrund der Entwicklungen seit dem Fall des Eisernen Vorhangs umfassend zu erfassen und zu analysieren bemüht sind. Denn die Zeit der Konkordate ist nicht etwa "passé", vielmehr hat sich das Institut des Staatskirchenvertrags als hinreichend flexibel für die sachangemessene Erfassung neuer Fragestellungen erwiesen.
Die Beiträge behandeln die wissenschaftliche Leistung von Alexander Hollerbach für das Rechtsgebiet, die Bedeutung des Instituts des Staatskirchenvertrags aus der Sicht der kirchlichen Vertragspartner, die Entwicklungen seit 1989 in den neuen Bundesländern und in Ost-Mitteleuropa sowie - als denkbare Option in der Zukunft - die Möglichkeit eines Vertragsschlusses mit muslimischen Organisationen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Alexander Hollerbach ist in Deutschland der Fachmann für Konkordate und Kirchenverträge. Seit seiner Habilitationsschrift (1965) hat er diese Rechtsmaterie wissenschaftlich geprägt und zudem durch wiederholte Beratungstätigkeit praktisch begleitet. Aus Anlaß seines 75. Geburtstags fand zu seinen Ehren im Sommer 2006 in der Nähe von Freiburg ein Colloquium statt. Die seinerzeit gehaltenen Vorträge werden nun der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Gemeinsam ist allen Vorträgen, daß sie das Recht der Staatskirchenverträge vor dem Hintergrund der Entwicklungen seit dem Fall des Eisernen Vorhangs umfassend zu erfassen und zu analysieren bemüht sind. Denn die Zeit der Konkordate ist nicht etwa "passé", vielmehr hat sich das Institut des Staatskirchenvertrags als hinreichend flexibel für die sachangemessene Erfassung neuer Fragestellungen erwiesen.
Die Beiträge behandeln die wissenschaftliche Leistung von Alexander Hollerbach für das Rechtsgebiet, die Bedeutung des Instituts des Staatskirchenvertrags aus der Sicht der kirchlichen Vertragspartner, die Entwicklungen seit 1989 in den neuen Bundesländern und in Ost-Mitteleuropa sowie - als denkbare Option in der Zukunft - die Möglichkeit eines Vertragsschlusses mit muslimischen Organisationen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Alexander Hollerbach ist in Deutschland der Fachmann für Konkordate und Kirchenverträge. Seit seiner Habilitationsschrift (1965) hat er diese Rechtsmaterie wissenschaftlich geprägt und zudem durch wiederholte Beratungstätigkeit praktisch begleitet. Aus Anlaß seines 75. Geburtstags fand zu seinen Ehren im Sommer 2006 in der Nähe von Freiburg ein Colloquium statt. Die seinerzeit gehaltenen Vorträge werden nun der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Gemeinsam ist allen Vorträgen, daß sie das Recht der Staatskirchenverträge vor dem Hintergrund der Entwicklungen seit dem Fall des Eisernen Vorhangs umfassend zu erfassen und zu analysieren bemüht sind. Denn die Zeit der Konkordate ist nicht etwa "passé", vielmehr hat sich das Institut des Staatskirchenvertrags als hinreichend flexibel für die sachangemessene Erfassung neuer Fragestellungen erwiesen.
Die Beiträge behandeln die wissenschaftliche Leistung von Alexander Hollerbach für das Rechtsgebiet, die Bedeutung des Instituts des Staatskirchenvertrags aus der Sicht der kirchlichen Vertragspartner, die Entwicklungen seit 1989 in den neuen Bundesländern und in Ost-Mitteleuropa sowie - als denkbare Option in der Zukunft - die Möglichkeit eines Vertragsschlusses mit muslimischen Organisationen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Alexander Hollerbach ist in Deutschland der Fachmann für Konkordate und Kirchenverträge. Seit seiner Habilitationsschrift (1965) hat er diese Rechtsmaterie wissenschaftlich geprägt und zudem durch wiederholte Beratungstätigkeit praktisch begleitet. Aus Anlaß seines 75. Geburtstags fand zu seinen Ehren im Sommer 2006 in der Nähe von Freiburg ein Colloquium statt. Die seinerzeit gehaltenen Vorträge werden nun der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Gemeinsam ist allen Vorträgen, daß sie das Recht der Staatskirchenverträge vor dem Hintergrund der Entwicklungen seit dem Fall des Eisernen Vorhangs umfassend zu erfassen und zu analysieren bemüht sind. Denn die Zeit der Konkordate ist nicht etwa "passé", vielmehr hat sich das Institut des Staatskirchenvertrags als hinreichend flexibel für die sachangemessene Erfassung neuer Fragestellungen erwiesen.
Die Beiträge behandeln die wissenschaftliche Leistung von Alexander Hollerbach für das Rechtsgebiet, die Bedeutung des Instituts des Staatskirchenvertrags aus der Sicht der kirchlichen Vertragspartner, die Entwicklungen seit 1989 in den neuen Bundesländern und in Ost-Mitteleuropa sowie - als denkbare Option in der Zukunft - die Möglichkeit eines Vertragsschlusses mit muslimischen Organisationen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Fortsetzung des in 13., völlig neu bearbeiteter Auflage des von Eduard Eichmann begründeten und von Klaus Mörsdorf fortgeführten "Lehrbuch des Kirchenrechts". Der vorliegende 3. Band setzt die völlige Neubearbeitung des traditionsreichen und international anerkannten Standardwerks über das katholische Kirchenrecht fort. Der 3. Band beweist erneut, dass das Gesamtwerk über die übliche Kommentierung hinaus bestrebt ist, ein System des kanonischen Rechts im theologischen Wesensverständnis der Kirche zu entwickeln. Nachdem Band II die Struktur der Kirche als Communio behandelt hat, befasst sich der vorliegende Band III mit den wesentlichen Mitteln der kirchlichen Sendung in Wort und Sakrament. Es werden die Bücher 3 und 4 des Codex Iuris Canonici analysiert und systematisch zur Darstellung gebracht: der Verkündigungsdienst und der Heiligungsdienst der Kirche. Das Werk erschließt den Rechtsstoff nicht nur im Hinblick auf die Studierenden, sondern auch für die kirchliche Praxis in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-05-05
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Mit dem nunmehr erschienenen 4. Band wird die Neubearbeitung des Klassikers unter den Lehrbüchern zum katholischen Kirchenrecht abgeschlossen, in welchem, wie im gesamten Werk, das Kirchenrecht stets gemäß den Bedingungen der jeweils zugrundeliegenden theologischen Erkenntnisse dargestellt wird. Im nunmehr vorliegenden letzten Band des Lehrbuchs werden die Bücher V, VI und VII des Codex Iuris Canonici behandelt, also das kirchliche Vermögens-, Sanktions- und Verfahrensrecht. Hinzu kommen ausführliche Register zum Gesamtwerk. So wird das Kanonische Recht für die Wissenschaft, aber auch für die kirchliche Praxis, v. a. in Verwaltung und Rechtsprechung zugänglich gemacht.
Aktualisiert: 2023-05-05
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Die Aktualität des Staatskirchen- und Religionsverfassungsrechts ist ungebrochen, was interdisziplinäre Diskussionen über Kruzifixe in Klassenzimmern und Gottesbezüge in Verfassungen zeigen. Das Werk versammelt daher Beiträge von Juristen, Theologen und Historikern. Der Schwerpunkt liegt auf aktuellen Themen wie dem Staatskirchen- und Religionsverfassungsrechts im Föderalismus und auf europäischer Ebene. Zudem werden Fragen des 19. und 20. Jahrhunderts behandelt. Abgerundet wird das Werk durch biographische Bei-träge zu namhaften Staatskirchenrechtlern.
Aktualisiert: 2023-04-24
Autor:
Ino Augsberg,
Katrin Bayerle,
Lukas Bormann,
Rauf Ceylan,
Joachim E. Christoph,
Bernd Dennemarck,
Joachim Gaertner,
Michael Gaul,
Markus Graulich,
Felix Grollmann,
Elmar Güthoff,
Peter Häberle,
Heribert Hallermann,
Clemens Haseloff,
Davis Heuer,
Alexander Hollerbach,
Thomas Holzner,
Hannes Ludyga,
Christian Lutz,
Thomas Meckel,
Martin Otto,
Sabrina Pfannkuche,
Matthias Pulte,
Stephan Rixen,
Jochen Rozek,
Christian Waldhoff,
Hinnerk Wißmann
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Ist der konfessionelle Religionsunterricht an öffentlichen Schulen noch zeitgemäß oder ein Privileg der Kirchen im religionsneutralen Staat? Ist es in einer immer pluraler werdenden Gesellschaft notwendig, eine staatlich verantwortete Religionskunde für alle einzuführen oder gerade im konfessionell gebundenen Religionsunterricht ein wirksames Mittel zur Verwirklichung der positiven Religionsfreiheit zu sehen? Welche rechtlichen Spielräume gibt es für einen Religionsunterricht, der ökumenischen Belangen Rechnung trägt? Leistet der Ethikunterricht nur Ersatzdienst für Schüler, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben?Diese Arbeit bietet aus kirchenrechtlicher und staatskirchenrechtlicher Perspektive Argumente zur Gestalt und Begründung eines schulischen Religionsunterrichts, der an der Zeit ist.
Aktualisiert: 2023-04-26
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Mit dem nunmehr erschienenen 4. Band wird die Neubearbeitung des Klassikers unter den Lehrbüchern zum katholischen Kirchenrecht abgeschlossen, in welchem, wie im gesamten Werk, das Kirchenrecht stets gemäß den Bedingungen der jeweils zugrundeliegenden theologischen Erkenntnisse dargestellt wird. Im nunmehr vorliegenden letzten Band des Lehrbuchs werden die Bücher V, VI und VII des Codex Iuris Canonici behandelt, also das kirchliche Vermögens-, Sanktions- und Verfahrensrecht. Hinzu kommen ausführliche Register zum Gesamtwerk. So wird das Kanonische Recht für die Wissenschaft, aber auch für die kirchliche Praxis, v. a. in Verwaltung und Rechtsprechung zugänglich gemacht.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste ist eine Vereinigung der führenden Forscherinnen und Forscher des Landes. Sie wurde 1970 als Nachfolgeeinrichtung der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen gegründet. Die Akademie ist in drei wissenschaftliche Klassen für Geisteswissenschaften, für Naturwissenschaften und Medizin sowie für Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften und in eine Klasse der Künste gegliedert.
Mit Publikationen zu den wissenschaftlichen Vorträgen in den Klassensitzungen, zu öffentlichen Veranstaltungen und Symposien will die Akademie die Fach- und allgemeine Öffentlichkeit über die Arbeiten der Akademie und ihrer Forschungsstellen informieren.
Aktualisiert: 2023-04-26
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Die Lehre des Staatskirchenrechts und Kirchenrechts hat es mit einer reichen Vielfalt von Normen zu tun. Um an den Texten arbeiten zu können, braucht sie eine Textausgabe, die diese Vielfalt durch eine den jeweils gegebenen Be dürfnissen angepaßte Auswahl bändigt und dabei noch einigermaßen zuverlässig, handlich und erschwinglich ist. Diesem Bedürfnis entspricht die am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatskirchenrecht und Kirchen recht in Halle zusammengestellte „Text auswahl zum Staatskirchenrecht und Kirchenrecht“.
Mit der vorliegenden Ausgabe erscheint sie in einem speziellen Zuschnitt auf die Lehre an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Neben Auszügen aus den staatskirchenrechtlich bedeutsamen staatlichen Gesetzen des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt sowie Regelungen des internationalen und europäischen Rechts enthält sie Verfassungen und Kirchengesetze der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und der Evan gelischen Landeskirche Anhalts, Auszüge aus dem römisch-katholischen Kirchenrecht, Staatskirchenverträge und weitere Texte. Redaktionsschluss ist der 15.10.2018
Aktualisiert: 2020-07-01
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Prozesse der Sakralisierung («Verheiligung») und der Säkularisierung («Verweltlichung») finden in jeder Gesellschaft statt: Religiosität, in welcher Form, bezogen worauf auch immer, entsteht und nimmt zu, oder aber geht wieder zurück. Meist wird der Staat(sapparat) unter diesem Aspekt untersucht: Wie steht er zu den Religionsgemeinschaften in seinem Herrschaftsbereich? In Hamburg galt seit der Reformation bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts ein «lutherisches Monopol» – kurz unterbrochen durch die Herrschaft Napoleons (1811-1813/14). Seither ist die förmliche Einheit von Staat und lutherischer Kirche aufgehoben, weltanschaulicher Pluralismus greift um sich; doch ist der Staat nicht laizistisch, schließt mit ausgewählten Religionsgemeinschaften Verträge, auch etwa mit Muslimen.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Mit der Erstveröffentlichung ihrer Dissertation wird posthum eine große Kirchenrechtlerin gewürdigt. Ganz in der Perspektive der von der Apostolischen Konstitution 'Sacrae Disciplinae Leges' normativ vorgegebenen Kirchenrechtshermeneutik und fern von jedem rechtspositivistischen Ansatz geht die Verfasserin der theologischen Grundlegung der drei Initiationssakramente namentlich in den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils nach und untersucht die rechtliche Umsetzung dieser Vorgaben in der nachkonziliaren sowie in der kodikarischen Gesetzgebung von 1983.
Aktualisiert: 2023-04-26
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Das II. Vat. Konzil hat den Dienst der Bischöfe als „Hirtendienst“ charakterisiert. Das verweist auf das biblische Bild von Jesus, dem Guten Hirten, der durch die Bischöfe in besonderer Weise repräsentiert werden soll. Zudem wird in dieser Bezeichnung die komplexe und vielfältige Aufgabe der Bischöfe gebündelt: Sie müssen in umfassendem Sinn die Aufgabenbereiche der Verkündigung, Heiligung und Leitung für alle Gläubigen verwirklichen, die ihrer Sorge anvertraut sind. Die 10. Ordentliche Vollversammlung der Bischofssynode 2001 hat sich mit dem Dienst der Bischöfe befasst. Johannes Paul II. hat in dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Pastores Gregis“ von 2003 wesentliche Ergebnisse dieser Bischofssynode zusammengefasst. Das Direktorium für den Hirtendienst der Bischöfe versucht, der praktischen Seite des bischöflichen Dienstes gerecht zu werden, und fasst die geltenden kirchlichen Normen und Vorgaben für diesen Dienst izusammen. Das Direktorium ist 2004 in italienischer Sprache erschienen. Die vorliegende deutsche Übersetzung wurde von der Bischofskongregation autorisiert und macht das Dokument für den deutschen Sprachbereich leichter zugänglich. Neben dem Text enthält das Buch einen in Fußnoten gesetzten weiterführenden Kommentar, der einzelne Anweisungen vor dem Hintergrund des geltenden Kirchenrechts erläutert. Das ausführliche Sachregister hilft, den umfangreichen Text zu erschließen.
Aktualisiert: 2023-02-06
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Mit dem nunmehr erschienenen 4. Band wird die Neubearbeitung des Klassikers unter den Lehrbüchern zum katholischen Kirchenrecht abgeschlossen, in welchem, wie im gesamten Werk, das Kirchenrecht stets gemäß den Bedingungen der jeweils zugrundeliegenden theologischen Erkenntnisse dargestellt wird. Im nunmehr vorliegenden letzten Band des Lehrbuchs werden die Bücher V, VI und VII des Codex Iuris Canonici behandelt, also das kirchliche Vermögens-, Sanktions- und Verfahrensrecht. Hinzu kommen ausführliche Register zum Gesamtwerk. So wird das Kanonische Recht für die Wissenschaft, aber auch für die kirchliche Praxis, v. a. in Verwaltung und Rechtsprechung zugänglich gemacht.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Alexander Hollerbach ist in Deutschland der Fachmann für Konkordate und Kirchenverträge. Seit seiner Habilitationsschrift (1965) hat er diese Rechtsmaterie wissenschaftlich geprägt und zudem durch wiederholte Beratungstätigkeit praktisch begleitet. Aus Anlaß seines 75. Geburtstags fand zu seinen Ehren im Sommer 2006 in der Nähe von Freiburg ein Colloquium statt. Die seinerzeit gehaltenen Vorträge werden nun der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Gemeinsam ist allen Vorträgen, daß sie das Recht der Staatskirchenverträge vor dem Hintergrund der Entwicklungen seit dem Fall des Eisernen Vorhangs umfassend zu erfassen und zu analysieren bemüht sind. Denn die Zeit der Konkordate ist nicht etwa "passé", vielmehr hat sich das Institut des Staatskirchenvertrags als hinreichend flexibel für die sachangemessene Erfassung neuer Fragestellungen erwiesen.
Die Beiträge behandeln die wissenschaftliche Leistung von Alexander Hollerbach für das Rechtsgebiet, die Bedeutung des Instituts des Staatskirchenvertrags aus der Sicht der kirchlichen Vertragspartner, die Entwicklungen seit 1989 in den neuen Bundesländern und in Ost-Mitteleuropa sowie - als denkbare Option in der Zukunft - die Möglichkeit eines Vertragsschlusses mit muslimischen Organisationen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2019-03-15
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Ist der konfessionelle Religionsunterricht an öffentlichen Schulen noch zeitgemäß oder ein Privileg der Kirchen im religionsneutralen Staat? Ist es in einer immer pluraler werdenden Gesellschaft notwendig, eine staatlich verantwortete Religionskunde für alle einzuführen oder gerade im konfessionell gebundenen Religionsunterricht ein wirksames Mittel zur Verwirklichung der positiven Religionsfreiheit zu sehen? Welche rechtlichen Spielräume gibt es für einen Religionsunterricht, der ökumenischen Belangen Rechnung trägt? Leistet der Ethikunterricht nur Ersatzdienst für Schüler, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben?Diese Arbeit bietet aus kirchenrechtlicher und staatskirchenrechtlicher Perspektive Argumente zur Gestalt und Begründung eines schulischen Religionsunterrichts, der an der Zeit ist.
Aktualisiert: 2023-04-26
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Fortsetzung des in 13., völlig neu bearbeiteter Auflage des von Eduard Eichmann begründeten und von Klaus Mörsdorf fortgeführten "Lehrbuch des Kirchenrechts". Der vorliegende 3. Band setzt die völlige Neubearbeitung des traditionsreichen und international anerkannten Standardwerks über das katholische Kirchenrecht fort. Der 3. Band beweist erneut, dass das Gesamtwerk über die übliche Kommentierung hinaus bestrebt ist, ein System des kanonischen Rechts im theologischen Wesensverständnis der Kirche zu entwickeln. Nachdem Band II die Struktur der Kirche als Communio behandelt hat, befasst sich der vorliegende Band III mit den wesentlichen Mitteln der kirchlichen Sendung in Wort und Sakrament. Es werden die Bücher 3 und 4 des Codex Iuris Canonici analysiert und systematisch zur Darstellung gebracht: der Verkündigungsdienst und der Heiligungsdienst der Kirche. Das Werk erschließt den Rechtsstoff nicht nur im Hinblick auf die Studierenden, sondern auch für die kirchliche Praxis in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-02-06
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Kirche und Geld – wenige Themen werden auch außerhalb der katholischen Kirche so breit diskutiert wie das ihrer Finanzierung. Gefordert wird häufig ein „ideales“ System zur Finanzierung der kirchlichen Sendung, alternativ zu unserem gegenwärtigen Kirchensteuersystem. Erwähnt wird dabei immer wieder das Beitrags- und Spendensystem in den USA. Ausgehend vom übergeordneten kirchlichen Vermögensrecht des CIC werden beide Systeme, das deutsche und das amerikanische, aus historischer, staatlich-rechtlicher und pastoraler Sicht dargestellt und dann aus kirchenrechtlicher Sicht bewertet. Das Recht der katholischen Kirche, eigenes Vermögen zu erwerben, zu besitzen, zu verwalten und zu veräußern, ergibt sich danach aus ihrer eigenen Sendung, die von keiner innerweltlichen Größe wahrgenommen werden kann. Staatliche Unterstützung bei ihrer Finanzierung darf daher immer nur Hilfe, nicht Ersatz für die Mitarbeit aller Gläubigen sein. Beitragszahlungen sind mithin Ausdruck ihrer Berufung und nicht analog zu staatlichen Steuern zu sehen. Das in den USA entwickelte Konzept der „stewardship“, einer umfassenden Dienstbereitschaft aller Gläubigen – hier erstmalig in Deutschland vorgestellt – könnte also ein rechtlich und wirtschaftlich, pastoral und ekklesiologisch tragfähiges System zur Ergänzung des gegenwärtigen Kirchensteuersystems sein
Aktualisiert: 2023-02-06
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