Die Ausgangslage: Staatsbankrott!
1806: Der Krieg Preußens gegen das Napoleonische Frankreich geht verloren. Damit verschärfen sich die finanziellen Probleme des Königreiches, dessen Staatsschatz bereits durch die militärischen Unternehmungen der vorangegangenen Jahre erschöpft ist. Mit den im Tilsiter Frieden am 9. Juli 1807 festgelegten Bestimmungen (u. a. Halbierung des Staatsgebiets, hohe Kontributionszahlungen) gerät Preußen in eine den Staat in seiner Existenz bedrohende Krise.
Bankrotter Staat? Erneuerung und Konsolidierung
Die Lösung der Finanzkrise gilt den Reformkräften innerhalb der Staatsverwaltung als vordringlichstes Problem. Ihr Ideal sehen sie im selbständigen Staatsbürger, der es ungehindert durch althergebrachte Traditionen in freier Entfaltung seiner Fähigkeiten zu Glück und Wohlstand bringt. Die sog. Stein-Hardenbergschen Reformen: Zentralisierung der Verwaltung, Bauernbefreiung, Gewerbe- und Militärreform dienen zusammen mit neuen Bildungsinvestitionen diesem Zweck. Benötigt wird jedoch gleichzeitig der belastbare Steuerzahler, der den Umbau des Staates wie auch die Kontributionslast finanziert.
Die Verfassungsfrage: Staatsfinanzen und politische Herrschaft
In den Befreiungskriegen 1813-15 gewinnt das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern eine neue Dimension. Die aus der nationalen Mobilisierung erwachsende Idee eines deutschen Nationalstaats wird vom Reformbeamtentum jedoch nicht aufgegriffen. Auch die geforderte staatsbürgerliche Repräsentation soll erst bei einer erneuten Schuldenaufnahme eingerichtet werden. Die Einlösung dieses "Verfassungsversprechens" umgeht die Regierung jedoch durch Kreditaufnahme im Ausland.
Rezeptionsgeschichte
1931 erhält der Historiker Eckart Kehr den Auftrag, für das Preußische Geheime Staatsarchiv eine Quellenedition zur preußischen Finanzpolitik in der Reformzeit zu erstellen. Dieses Projekt wird dem als "Edelbolschewist" verschrienen Historiker durch die Archivleitung jedoch kurz nach der nationalsozialistischen Machtübernahme im März 1933 wieder entzogen - aus fachlichen Gründen oder aus Gefälligkeit gegenüber der neuen Regierung? Kehrs Betonung wirtschaftlicher Faktoren für politische Entscheidungen ist tragende Säule der Konzeption dieser Ausstellung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Ausgangslage: Staatsbankrott!
1806: Der Krieg Preußens gegen das Napoleonische Frankreich geht verloren. Damit verschärfen sich die finanziellen Probleme des Königreiches, dessen Staatsschatz bereits durch die militärischen Unternehmungen der vorangegangenen Jahre erschöpft ist. Mit den im Tilsiter Frieden am 9. Juli 1807 festgelegten Bestimmungen (u. a. Halbierung des Staatsgebiets, hohe Kontributionszahlungen) gerät Preußen in eine den Staat in seiner Existenz bedrohende Krise.
Bankrotter Staat? Erneuerung und Konsolidierung
Die Lösung der Finanzkrise gilt den Reformkräften innerhalb der Staatsverwaltung als vordringlichstes Problem. Ihr Ideal sehen sie im selbständigen Staatsbürger, der es ungehindert durch althergebrachte Traditionen in freier Entfaltung seiner Fähigkeiten zu Glück und Wohlstand bringt. Die sog. Stein-Hardenbergschen Reformen: Zentralisierung der Verwaltung, Bauernbefreiung, Gewerbe- und Militärreform dienen zusammen mit neuen Bildungsinvestitionen diesem Zweck. Benötigt wird jedoch gleichzeitig der belastbare Steuerzahler, der den Umbau des Staates wie auch die Kontributionslast finanziert.
Die Verfassungsfrage: Staatsfinanzen und politische Herrschaft
In den Befreiungskriegen 1813-15 gewinnt das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern eine neue Dimension. Die aus der nationalen Mobilisierung erwachsende Idee eines deutschen Nationalstaats wird vom Reformbeamtentum jedoch nicht aufgegriffen. Auch die geforderte staatsbürgerliche Repräsentation soll erst bei einer erneuten Schuldenaufnahme eingerichtet werden. Die Einlösung dieses "Verfassungsversprechens" umgeht die Regierung jedoch durch Kreditaufnahme im Ausland.
Rezeptionsgeschichte
1931 erhält der Historiker Eckart Kehr den Auftrag, für das Preußische Geheime Staatsarchiv eine Quellenedition zur preußischen Finanzpolitik in der Reformzeit zu erstellen. Dieses Projekt wird dem als "Edelbolschewist" verschrienen Historiker durch die Archivleitung jedoch kurz nach der nationalsozialistischen Machtübernahme im März 1933 wieder entzogen - aus fachlichen Gründen oder aus Gefälligkeit gegenüber der neuen Regierung? Kehrs Betonung wirtschaftlicher Faktoren für politische Entscheidungen ist tragende Säule der Konzeption dieser Ausstellung.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Leben des großen preußischen Staatskanzlers
Karl August von Hardenberg war preußischer Außenminister von 1804 bis 1806 und Staatskanzler von 1810 bis 1822. Er war einer der Initiatoren der so genannten „preußischen Reformen“. Diese Reformen waren eine Reaktion auf die ...
Aktualisiert: 2019-10-28
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Aktualisiert: 2021-08-04
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Karl August von Hardenberg war preußischer Außenminister von 1804 bis 1806 und Staatskanzler von 1810 bis 1822. Zusammen mit Karl Freiherr vom Stein lieferte er das Konzept für die »Stein-Hardenberg’schen Reformen«: Sie führten zu einer entscheidenden politischen, wirtschaftlichen und militärischen Modernisierung Preußens, die angesichts der verheerenden Niederlage gegen Napoleon dringend nötig war. Hardenberg war eine widersprüchliche Figur: Geschickt verfolgte er seine Karriere bis ins höchste preußische Staatsamt, er reformierte die Staatsfinanzen von Grund auf – war aber selbst chronisch überschuldet. Seine zahlreichen Ehen und Liebschaften lassen ihn als Getriebenen auf der Suche nach Geborgenheit erscheinen. Lothar Gall zeichnet in seiner Biografie das Bild eines großen Staatsmannes mit all seinen menschlich-allzumenschlichen Seiten.
Aktualisiert: 2019-01-14
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Die Ausgangslage: Staatsbankrott!
1806: Der Krieg Preußens gegen das Napoleonische Frankreich geht verloren. Damit verschärfen sich die finanziellen Probleme des Königreiches, dessen Staatsschatz bereits durch die militärischen Unternehmungen der vorangegangenen Jahre erschöpft ist. Mit den im Tilsiter Frieden am 9. Juli 1807 festgelegten Bestimmungen (u. a. Halbierung des Staatsgebiets, hohe Kontributionszahlungen) gerät Preußen in eine den Staat in seiner Existenz bedrohende Krise.
Bankrotter Staat? Erneuerung und Konsolidierung
Die Lösung der Finanzkrise gilt den Reformkräften innerhalb der Staatsverwaltung als vordringlichstes Problem. Ihr Ideal sehen sie im selbständigen Staatsbürger, der es ungehindert durch althergebrachte Traditionen in freier Entfaltung seiner Fähigkeiten zu Glück und Wohlstand bringt. Die sog. Stein-Hardenbergschen Reformen: Zentralisierung der Verwaltung, Bauernbefreiung, Gewerbe- und Militärreform dienen zusammen mit neuen Bildungsinvestitionen diesem Zweck. Benötigt wird jedoch gleichzeitig der belastbare Steuerzahler, der den Umbau des Staates wie auch die Kontributionslast finanziert.
Die Verfassungsfrage: Staatsfinanzen und politische Herrschaft
In den Befreiungskriegen 1813-15 gewinnt das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern eine neue Dimension. Die aus der nationalen Mobilisierung erwachsende Idee eines deutschen Nationalstaats wird vom Reformbeamtentum jedoch nicht aufgegriffen. Auch die geforderte staatsbürgerliche Repräsentation soll erst bei einer erneuten Schuldenaufnahme eingerichtet werden. Die Einlösung dieses "Verfassungsversprechens" umgeht die Regierung jedoch durch Kreditaufnahme im Ausland.
Rezeptionsgeschichte
1931 erhält der Historiker Eckart Kehr den Auftrag, für das Preußische Geheime Staatsarchiv eine Quellenedition zur preußischen Finanzpolitik in der Reformzeit zu erstellen. Dieses Projekt wird dem als "Edelbolschewist" verschrienen Historiker durch die Archivleitung jedoch kurz nach der nationalsozialistischen Machtübernahme im März 1933 wieder entzogen - aus fachlichen Gründen oder aus Gefälligkeit gegenüber der neuen Regierung? Kehrs Betonung wirtschaftlicher Faktoren für politische Entscheidungen ist tragende Säule der Konzeption dieser Ausstellung.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Exemplarisch für die in einigen Bundesländern geführte Diskussion über die Modernisierung der Verwaltung steht die rege politische Auseinandersetzung um die ersatzlose Abschaffung der vier Bezirksregierungen in Niedersachsen. Deren Auflösung wurde von der CDU im Landtagswahlkampf 2002/2003 thematisiert und nach der Landtagswahl im Frühjahr 2003 von der CDU/FDP-Landesregierung rasch vorangetrieben. Mit dieser Position schlug die Regierung einen harten Kurs ein und betrat bundesweit Neuland. Ihr Reformvorhaben, die ersatzlose Auflösung der Bezirksregierungen, stellte ein Unikum auf Länderebene dar. Im Verlauf dieser Studie wird herausgearbeitet, welche Motive und Interessen die beteiligten Akteure veranlasst haben, an der Reform mitzuwirken.
Aktualisiert: 2019-12-19
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