Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
Neues Stiftungsregister
Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum“.
Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
Neues Stiftungsregister
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Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
Neues Stiftungsregister
Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum“.
Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Stiftungsgründungen durch juristische Personen öffentlichen Rechts sind verstärkt zu beobachten. Diese Entwicklung deutet darauf hin, dass das Stiftungswesen einen rechtlichen Wandel durchlebt. Gegenstand der Untersuchung ist daher die Frage, ob aktuelle Stiftungsgründungen noch mit dem herkömmlichen Stiftungsbegriff vereinbar sind. Anhand der Analyse und rechtlichen Bewertung exemplarischer Beispiele staatlicher und kommunaler Stiftungsgründungen wird aufgezeigt, dass in dem Maße, wie die öffentliche Hand selbst als Stifter in Erscheinung tritt, sich die Position des Stiftungswesens als Teil des so genannten dritten Sektors, der bisher als Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft fungierte, verändert hat. In der Arbeit wird nachgewiesen, dass vorrangiges Motiv sowohl bei den Ländern als auch den Kommunen die Aufgabenverlagerung in Form der formellen oder materiellen Privatisierung ist. Diese Rechtsformenwahl der öffentlichen Hand führt zu einer zunehmenden Verklammerung von Staat und Gesellschaft und verursacht diffizile Abgrenzungsfragen. Die Autorin stellt unter Zugrundelegung des herkömmlichen Stiftungsbegriffs exemplarische Fälle solcher Stiftungsgründungen vor und unterzieht sie einer verfassungsrechtlichen und stiftungsrechtlichen Würdigung. Festgestellten verfassungsrechtlichen Defiziten dieser Rechtsformenwahl wird ein eigenes staatliches Organisationsmodell entgegengesetzt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Stiftungsgründungen durch juristische Personen öffentlichen Rechts sind verstärkt zu beobachten. Diese Entwicklung deutet darauf hin, dass das Stiftungswesen einen rechtlichen Wandel durchlebt. Gegenstand der Untersuchung ist daher die Frage, ob aktuelle Stiftungsgründungen noch mit dem herkömmlichen Stiftungsbegriff vereinbar sind. Anhand der Analyse und rechtlichen Bewertung exemplarischer Beispiele staatlicher und kommunaler Stiftungsgründungen wird aufgezeigt, dass in dem Maße, wie die öffentliche Hand selbst als Stifter in Erscheinung tritt, sich die Position des Stiftungswesens als Teil des so genannten dritten Sektors, der bisher als Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft fungierte, verändert hat. In der Arbeit wird nachgewiesen, dass vorrangiges Motiv sowohl bei den Ländern als auch den Kommunen die Aufgabenverlagerung in Form der formellen oder materiellen Privatisierung ist. Diese Rechtsformenwahl der öffentlichen Hand führt zu einer zunehmenden Verklammerung von Staat und Gesellschaft und verursacht diffizile Abgrenzungsfragen. Die Autorin stellt unter Zugrundelegung des herkömmlichen Stiftungsbegriffs exemplarische Fälle solcher Stiftungsgründungen vor und unterzieht sie einer verfassungsrechtlichen und stiftungsrechtlichen Würdigung. Festgestellten verfassungsrechtlichen Defiziten dieser Rechtsformenwahl wird ein eigenes staatliches Organisationsmodell entgegengesetzt.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
Neues Stiftungsregister
Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum“.
Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Mit der eigenen Stiftung Vermögen bewahren
Vielleicht haben Sie sich auch schon einmal Fragen gestellt wie diese: Wie lässt sich mein Eigentum sinnvoll strukturieren? Wie sehen steuerlich günstige Strukturen dafür aus? Können die von mir geschaffenen Werte auch nach dem Tod in guten Händen bleiben? Und: Wie lässt sich Streit bei der Erbschaft vermeiden?
Johann C. Köber, Bestsellerautor von »Steuern steuern«, zeigt anhand der ältesten und gleichsam bewährtesten Gesellschaftsform überhaupt – der Stiftung –, wie sich Werte über Generationen hinweg absichern lassen. Denn im Rahmen einer persönlichen Steuerstrategie können Stiftungen wichtige Funktionen übernehmen. Ob über die Familienstiftung oder per gemeinnütziger Konstruktion – die umfassenden Möglichkeiten dieser Rechtsform bieten den passenden Rahmen für fast jede Absicht und für alle denkbaren Vermögenswerte.
Eine umfassende Einführung, um Vermögenswerte zu strukturieren und das eigene Erbe zu sichern.
Neu in dieser 6., komplett überarbeiteten und aktualisierten Auflage:
·das neue Stiftungsgesetz ab 1.7.2023
·das neue Stiftungsregister
·Änderungen bei den Steuern für Stiftungen
·Kapitel über Kryptowährungen
Aktualisiert: 2023-05-11
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Vielleicht haben Sie sich auch schon einmal Fragen gestellt wie diese: Wie lässt sich mein Eigentum sinnvoll strukturieren? Wie sehen steuerlich günstige Strukturen dafür aus? Können die von mir geschaffenen Werte auch nach dem Tod in guten Händen bleiben? Und: wie lässt sich Streit bei der Erbschaft vermeiden?
Johann C. Köber, Bestsellerautor von "Steuern steuern", liefert in diesem Buch die passenden Antworten und zeigt anhand der ältesten und gleichsam bewährtesten Gesellschaftsformen überhaupt – der Stiftung – wie sich Werte über Generationen hinweg absichern lassen. Denn im Rahmen einer persönlichen Steuer-Strategie können Stiftungen wichtige Funktionen übernehmen. Ob über die Familienstiftung oder per gemeinnütziger Konstruktion – die umfassenden Möglichkeiten dieser Rechtsform bieten den passenden Rahmen für fast jede Absicht und für alle denkbaren Vermögenswerte.
Eine umfassende Einführung um Vermögenswerte zu strukturieren und das eigene Erbe zu sichern.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Mit der eigenen Stiftung Vermögen bewahren
Vielleicht haben Sie sich auch schon einmal Fragen gestellt wie diese: Wie lässt sich mein Eigentum sinnvoll strukturieren? Wie sehen steuerlich günstige Strukturen dafür aus? Können die von mir geschaffenen Werte auch nach dem Tod in guten Händen bleiben? Und: Wie lässt sich Streit bei der Erbschaft vermeiden?
Johann C. Köber, Bestsellerautor von »Steuern steuern«, zeigt anhand der ältesten und gleichsam bewährtesten Gesellschaftsform überhaupt – der Stiftung –, wie sich Werte über Generationen hinweg absichern lassen. Denn im Rahmen einer persönlichen Steuerstrategie können Stiftungen wichtige Funktionen übernehmen. Ob über die Familienstiftung oder per gemeinnütziger Konstruktion – die umfassenden Möglichkeiten dieser Rechtsform bieten den passenden Rahmen für fast jede Absicht und für alle denkbaren Vermögenswerte.
Eine umfassende Einführung, um Vermögenswerte zu strukturieren und das eigene Erbe zu sichern.
Neu in dieser 6., komplett überarbeiteten und aktualisierten Auflage:
·das neue Stiftungsgesetz ab 1.7.2023
·das neue Stiftungsregister
·Änderungen bei den Steuern für Stiftungen
·Kapitel über Kryptowährungen
Aktualisiert: 2023-05-11
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Mit der eigenen Stiftung Vermögen bewahren
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Johann C. Köber, Bestsellerautor von "Steuern steuern", liefert in diesem Buch die passenden Antworten und zeigt anhand der ältesten und gleichsam bewährtesten Gesellschaftsformen überhaupt – der Stiftung – wie sich Werte über Generationen hinweg absichern lassen. Denn im Rahmen einer persönlichen Steuer-Strategie können Stiftungen wichtige Funktionen übernehmen. Ob über die Familienstiftung oder per gemeinnütziger Konstruktion – die umfassenden Möglichkeiten dieser Rechtsform bieten den passenden Rahmen für fast jede Absicht und für alle denkbaren Vermögenswerte.
Eine umfassende Einführung um Vermögenswerte zu strukturieren und das eigene Erbe zu sichern.
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Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
Neues Stiftungsregister
Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum“.
Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
Aktualisiert: 2023-04-27
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Diese Textsammlung gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten stiftungsrelevanten Gesetze in Deutschland. Beinhaltet sind u.a. die Stiftungsgesetze aller Bundesländer, sowie die stiftungsrelevanten Regelungen.
Edition: 12. Auflage
Stand der Gesetze: 22. September 2022
Aktualisiert: 2022-12-01
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Mit der eigenen Stiftung Vermögen bewahren
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Johann C. Köber, Bestsellerautor von »Steuern steuern«, zeigt anhand der ältesten und gleichsam bewährtesten Gesellschaftsform überhaupt – der Stiftung –, wie sich Werte über Generationen hinweg absichern lassen. Denn im Rahmen einer persönlichen Steuerstrategie können Stiftungen wichtige Funktionen übernehmen. Ob über die Familienstiftung oder per gemeinnütziger Konstruktion – die umfassenden Möglichkeiten dieser Rechtsform bieten den passenden Rahmen für fast jede Absicht und für alle denkbaren Vermögenswerte.
Eine umfassende Einführung, um Vermögenswerte zu strukturieren und das eigene Erbe zu sichern.
Neu in dieser 6., komplett überarbeiteten und aktualisierten Auflage:
·das neue Stiftungsgesetz ab 1.7.2023
·das neue Stiftungsregister
·Änderungen bei den Steuern für Stiftungen
·Kapitel über Kryptowährungen
Aktualisiert: 2023-02-15
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Mit der eigenen Stiftung Vermögen bewahren
Vielleicht haben Sie sich auch schon einmal Fragen gestellt wie diese: Wie lässt sich mein Eigentum sinnvoll strukturieren? Wie sehen steuerlich günstige Strukturen dafür aus? Können die von mir geschaffenen Werte auch nach dem Tod in guten Händen bleiben? Und: Wie lässt sich Streit bei der Erbschaft vermeiden?
Johann C. Köber, Bestsellerautor von »Steuern steuern«, zeigt anhand der ältesten und gleichsam bewährtesten Gesellschaftsform überhaupt – der Stiftung –, wie sich Werte über Generationen hinweg absichern lassen. Denn im Rahmen einer persönlichen Steuerstrategie können Stiftungen wichtige Funktionen übernehmen. Ob über die Familienstiftung oder per gemeinnütziger Konstruktion – die umfassenden Möglichkeiten dieser Rechtsform bieten den passenden Rahmen für fast jede Absicht und für alle denkbaren Vermögenswerte.
Eine umfassende Einführung, um Vermögenswerte zu strukturieren und das eigene Erbe zu sichern.
Neu in dieser 6., komplett überarbeiteten und aktualisierten Auflage:
·das neue Stiftungsgesetz ab 1.7.2023
·das neue Stiftungsregister
·Änderungen bei den Steuern für Stiftungen
·Kapitel über Kryptowährungen
Aktualisiert: 2023-02-15
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Mit der eigenen Stiftung Vermögen bewahren
Vielleicht haben Sie sich auch schon einmal Fragen gestellt wie diese: Wie lässt sich mein Eigentum sinnvoll strukturieren? Wie sehen steuerlich günstige Strukturen dafür aus? Können die von mir geschaffenen Werte auch nach dem Tod in guten Händen bleiben? Und: Wie lässt sich Streit bei der Erbschaft vermeiden?
Johann C. Köber, Bestsellerautor von »Steuern steuern«, zeigt anhand der ältesten und gleichsam bewährtesten Gesellschaftsform überhaupt – der Stiftung –, wie sich Werte über Generationen hinweg absichern lassen. Denn im Rahmen einer persönlichen Steuerstrategie können Stiftungen wichtige Funktionen übernehmen. Ob über die Familienstiftung oder per gemeinnütziger Konstruktion – die umfassenden Möglichkeiten dieser Rechtsform bieten den passenden Rahmen für fast jede Absicht und für alle denkbaren Vermögenswerte.
Eine umfassende Einführung, um Vermögenswerte zu strukturieren und das eigene Erbe zu sichern.
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·das neue Stiftungsgesetz ab 1.7.2023
·das neue Stiftungsregister
·Änderungen bei den Steuern für Stiftungen
·Kapitel über Kryptowährungen
Aktualisiert: 2023-04-16
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Der "mutmaßliche Stifterwille" bildet in der Stiftungspraxis eine Art "Allzweckwaffe", die es der selbstständigen Stiftung bürgerlichen Rechts ermöglichen soll, sich von den Vorgaben in ihrer Satzung flexibel zu lösen. Dieser Flexibilität steht die konzeptionelle Unverfügbarkeit der Stiftung grundsätzlich entgegen. Der Autor leitet aus der allgemeinen Rechtsgeschäfts- und Methodenlehre die möglichen Funktionen des Arguments sowie vor allem dessen rechtliche Grenzen ab: Entgegen der vorherrschenden Doktrin kommt ihm eine korrigierende Funktion nur dort zu, wo Stifter oder Behörde einfache Satzungsregelungen zur Disposition gestellt haben und der ursprüngliche Stiftungszweck als privatautonomer Bezugspunkt zur Korrektur vorhanden ist.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Der „mutmaßliche Stifterwille“ bildet in der Stiftungspraxis eine Art „Allzweckwaffe“, die es der selbstständigen Stiftung bürgerlichen Rechts ermöglichen soll, sich von den Vorgaben in ihrer Satzung flexibel zu lösen. Dieser Flexibilität steht die konzeptionelle Unverfügbarkeit der Stiftung grundsätzlich entgegen. Der Autor leitet aus der allgemeinen Rechtsgeschäfts- und Methodenlehre die möglichen Funktionen des Arguments sowie vor allem dessen rechtliche Grenzen ab: Entgegen der vorherrschenden Doktrin kommt ihm eine korrigierende Funktion nur dort zu, wo Stifter oder Behörde einfache Satzungsregelungen zur Disposition gestellt haben und der ursprüngliche Stiftungszweck als privatautonomer Bezugspunkt zur Korrektur vorhanden ist.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Mit Band 1 der Reihe StiftungsRatgeber wurde im Juni 2014 ein Klassiker neu aufgelegt - erstmals auch als E-Book. Die Publikation zeigt die rechtlichen Schritte einer Stiftungsgründung auf und dient potenziellen Stiftern als praxisorientierter Leitfaden auf dem Weg zur Errichtung einer Stiftung. Das Buch infomiert leicht verständlich über die verschiedenen Rechtsformen, über Fragen zur Vermögensausstattung und zur Stiftungssatzung. Auch dem Steuerrecht der Stiftungen wird viel Platz eingeräumt. Zahlreiche Mustertexte (Satzungen, Stiftungsgeschäft) und die relevanten Passagen einschlägiger Gesetzestexte bieten Stiftungsgründern nützliche Hilfestellungen.
Die Druckversion ist direkt beim Bundesverband Deutscher Stiftungen zu beziehen.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Das ist einzigartig! Permanente Kommentierung der Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur. Praxisorientiert aufbereitet gewährleistet der Online-Kommentar zum Forschungszulagengesetz den schnellen und digitalen Zugriff auf relevante Kommentierungspassagen.
Aktualisiert: 2022-11-02
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