Eine gemeinnützige Stiftung, die nicht wenigstens 1 Mio. Euro auf die Waage bringt, hat es schwer, einen Vermögensmanager zu finden. Erst recht einen guten. Und findet sie einen, bietet dieser meist Standardware. Laut Bundesverband Deutscher Stiftungen haben knapp zwei Drittel der Stiftungen ein Stiftungskapital von unter 1 Million Euro. 27,6% kommen auf 1 bis 10 Mio. Euro, 7,1% liegen noch darüber. Das heißt: Der Großteil fällt beratungstechnisch durch das Rost. Dennoch gibt es auch für kleine Stiftungen große Hilfe. Hilfe von Könnern. Selbst beim komplexen Thema Nachhaltigkeit. Das hat die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ bei ihrem diesjährigen Markttest festgestellt. Der FUCHS-Report nennt wie immer Ross und Reiter.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Eine gemeinnützige Stiftung, die nicht wenigstens 1 Mio. Euro auf die Waage bringt, hat es schwer, einen Vermögensmanager zu finden. Erst recht einen guten. Und findet sie einen, bietet dieser meist Standardware. Laut Bundesverband Deutscher Stiftungen haben knapp zwei Drittel der Stiftungen ein Stiftungskapital von unter 1 Million Euro. 27,6% kommen auf 1 bis 10 Mio. Euro, 7,1% liegen noch darüber. Das heißt: Der Großteil fällt beratungstechnisch durch das Rost. Dennoch gibt es auch für kleine Stiftungen große Hilfe. Hilfe von Könnern. Selbst beim komplexen Thema Nachhaltigkeit. Das hat die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ bei ihrem diesjährigen Markttest festgestellt. Der FUCHS-Report nennt wie immer Ross und Reiter.
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Eine gemeinnützige Stiftung, die nicht wenigstens 1 Mio. Euro auf die Waage bringt, hat es schwer, einen Vermögensmanager zu finden. Erst recht einen guten. Und findet sie einen, bietet dieser meist Standardware. Laut Bundesverband Deutscher Stiftungen haben knapp zwei Drittel der Stiftungen ein Stiftungskapital von unter 1 Million Euro. 27,6% kommen auf 1 bis 10 Mio. Euro, 7,1% liegen noch darüber. Das heißt: Der Großteil fällt beratungstechnisch durch das Rost. Dennoch gibt es auch für kleine Stiftungen große Hilfe. Hilfe von Könnern. Selbst beim komplexen Thema Nachhaltigkeit. Das hat die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ bei ihrem diesjährigen Markttest festgestellt. Der FUCHS-Report nennt wie immer Ross und Reiter.
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Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
Neues Stiftungsregister
Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum“.
Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
Neues Stiftungsregister
Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum“.
Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
Neues Stiftungsregister
Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum“.
Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
Aktualisiert: 2023-06-30
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3 Millionen Euro suchen Anlagemanager: Lesen Sie im aktuellen Stftungsvermögensreport "60 25 - So legt eine Stiftung heute an", welche Banken und Vermögensverwalter den Anforderungen der Kreuzberger Kinderstiftung am besten gerecht werden.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Eine gemeinnützige Stiftung, die nicht wenigstens 1 Mio. Euro auf die Waage bringt, hat es schwer, einen Vermögensmanager zu finden. Erst recht einen guten. Und findet sie einen, bietet dieser meist Standardware. Laut Bundesverband Deutscher Stiftungen haben knapp zwei Drittel der Stiftungen ein Stiftungskapital von unter 1 Million Euro. 27,6% kommen auf 1 bis 10 Mio. Euro, 7,1% liegen noch darüber. Das heißt: Der Großteil fällt beratungstechnisch durch das Rost. Dennoch gibt es auch für kleine Stiftungen große Hilfe. Hilfe von Könnern. Selbst beim komplexen Thema Nachhaltigkeit. Das hat die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ bei ihrem diesjährigen Markttest festgestellt. Der FUCHS-Report nennt wie immer Ross und Reiter.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Eine gemeinnützige Stiftung, die nicht wenigstens 1 Mio. Euro auf die Waage bringt, hat es schwer, einen Vermögensmanager zu finden. Erst recht einen guten. Und findet sie einen, bietet dieser meist Standardware. Laut Bundesverband Deutscher Stiftungen haben knapp zwei Drittel der Stiftungen ein Stiftungskapital von unter 1 Million Euro. 27,6% kommen auf 1 bis 10 Mio. Euro, 7,1% liegen noch darüber. Das heißt: Der Großteil fällt beratungstechnisch durch das Rost. Dennoch gibt es auch für kleine Stiftungen große Hilfe. Hilfe von Könnern. Selbst beim komplexen Thema Nachhaltigkeit. Das hat die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ bei ihrem diesjährigen Markttest festgestellt. Der FUCHS-Report nennt wie immer Ross und Reiter.
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Eine gemeinnützige Stiftung, die nicht wenigstens 1 Mio. Euro auf die Waage bringt, hat es schwer, einen Vermögensmanager zu finden. Erst recht einen guten. Und findet sie einen, bietet dieser meist Standardware. Laut Bundesverband Deutscher Stiftungen haben knapp zwei Drittel der Stiftungen ein Stiftungskapital von unter 1 Million Euro. 27,6% kommen auf 1 bis 10 Mio. Euro, 7,1% liegen noch darüber. Das heißt: Der Großteil fällt beratungstechnisch durch das Rost. Dennoch gibt es auch für kleine Stiftungen große Hilfe. Hilfe von Könnern. Selbst beim komplexen Thema Nachhaltigkeit. Das hat die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ bei ihrem diesjährigen Markttest festgestellt. Der FUCHS-Report nennt wie immer Ross und Reiter.
Aktualisiert: 2023-06-30
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3 Millionen Euro suchen Anlagemanager: Lesen Sie im aktuellen Stftungsvermögensreport "60 25 - So legt eine Stiftung heute an", welche Banken und Vermögensverwalter den Anforderungen der Kreuzberger Kinderstiftung am besten gerecht werden.
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3 Millionen Euro suchen Anlagemanager: Lesen Sie im aktuellen Stftungsvermögensreport "60 25 - So legt eine Stiftung heute an", welche Banken und Vermögensverwalter den Anforderungen der Kreuzberger Kinderstiftung am besten gerecht werden.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Trend zur Stiftungsgründung in Deutschland ist seit Jahren ungebrochen und setzt sich Jahr für Jahr in einer wachsenden Zahl von neu errichteten Stiftungen fort. Die Rechtsquellen des Stiftungsrechts befinden sich nicht nur im BGB, sondern auch in zahlreichen Landesstiftungsgesetzen, darüber hinaus sind steuerliche Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts, gleichfalls verstreut in zahlreichen Einzelgesetzen bei Errichtung und Führung der Stiftung zu beachten.
Das Handbuch deckt die Bereiche
Rechtsformwahl
Stiftungsgründung und Organisationsstruktur
Stiftungsvermögen, Anlage und Behandlung von Vermögenszuwendungen
Haftung der Stiftungsorgane
Stiftungsaufsicht als Schutz des Stifterwillens
Stiftungen als Arbeitgeber, als Parteien im Zivilprozess, in der Insolvenz
Besonderheiten der kirchlichen Stiftungen
in großer Detailfülle ab. Wissenschaftlich profund, aber mit hoher Praxisnähe
stellt es ausführlich die Gründung und Führung der Stiftung dar und unterstützt im Detail bei der rechtlichen Gestaltung der facettenreichen Herausforderungen
behält zu allen materiellrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten stets die steuerliche Seite im Blick
zeigt anhand von Praxisbeispielen konkrete Problemlösungen auf und
unterstützt mit Formulierungshinweisen für die Satzungsgestaltung
Herausgeber und Autoren stehen für überragende Expertise im Stiftungsrecht:
Prof. Dr. Bernd Andrick, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, a.D., Rechtsanwalt, Münster | Prof. Dr. Christian Fischer, Universität Jena | Dr. Stefan Fritz, Markt Schwaben | Dr. Matthias Gantenbrink, Syndikusrechtsanwalt und Rechtsanwalt, Bochum | Dr. Maximilian Haag, LL.M., Rechtsanwalt, München | Prof. Dr. Ansgar Hense, Bonn | Dr. Rafael Hörmann, Rechtsanwalt, München | Prof. Dr. Volker Michael Jänich, Universität Jena | Prof. Dr. Michael Kilian, Universität Halle-Wittenberg | Prof. Dr. Kurt-Dieter Koschmieder, Universität Jena | Dr. Tom Lassmann, LL.M. (N.S. Wales), Rechtsanwalt, Hamburg | Prof. Dr. Gerhard Lingelbach, Universität Jena | Dr. Christoph Mecking, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Erwin Müller, Rechtsanwalt, Potsdam | Dr. Kristin Nettelnbrecher, München | Dr. Ingo Oellerich, Richter am Finanzgericht, FG Münster | Dr. Ben Michael Risch, Referatsleiter im Hessischen Städtetag, Wiesbaden | Annette Sachse, Steuerberaterin, Erfurt | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Prof. Dr. Berit Sandberg, Hochschule für Technik und Wirtschaft, Berlin | Prof. Dr. Martin Schulte, Technische Universität Dresden | Dr. Sebastian Schwintek, Berlin | Dr. Kay Seidemann, Westsächsische Hochschule Zwickau | Dr. Till Veltmann, Rechtsanwalt, Hamm | Dr. Almuth Werner, Rechtsanwältin, Leipzig | Prof. Dr. Olaf Werner, Universität Jena | Stefan Winheller, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Frankfurt am Main | Angelo Winkler, Ministerialrat a.D., Berlin
Aktualisiert: 2023-06-29
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Der Trend zur Stiftungsgründung in Deutschland ist seit Jahren ungebrochen und setzt sich Jahr für Jahr in einer wachsenden Zahl von neu errichteten Stiftungen fort. Die Rechtsquellen des Stiftungsrechts befinden sich nicht nur im BGB, sondern auch in zahlreichen Landesstiftungsgesetzen, darüber hinaus sind steuerliche Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts, gleichfalls verstreut in zahlreichen Einzelgesetzen bei Errichtung und Führung der Stiftung zu beachten.
Das Handbuch deckt die Bereiche
Rechtsformwahl
Stiftungsgründung und Organisationsstruktur
Stiftungsvermögen, Anlage und Behandlung von Vermögenszuwendungen
Haftung der Stiftungsorgane
Stiftungsaufsicht als Schutz des Stifterwillens
Stiftungen als Arbeitgeber, als Parteien im Zivilprozess, in der Insolvenz
Besonderheiten der kirchlichen Stiftungen
in großer Detailfülle ab. Wissenschaftlich profund, aber mit hoher Praxisnähe
stellt es ausführlich die Gründung und Führung der Stiftung dar und unterstützt im Detail bei der rechtlichen Gestaltung der facettenreichen Herausforderungen
behält zu allen materiellrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten stets die steuerliche Seite im Blick
zeigt anhand von Praxisbeispielen konkrete Problemlösungen auf und
unterstützt mit Formulierungshinweisen für die Satzungsgestaltung
Herausgeber und Autoren stehen für überragende Expertise im Stiftungsrecht:
Prof. Dr. Bernd Andrick, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, a.D., Rechtsanwalt, Münster | Prof. Dr. Christian Fischer, Universität Jena | Dr. Stefan Fritz, Markt Schwaben | Dr. Matthias Gantenbrink, Syndikusrechtsanwalt und Rechtsanwalt, Bochum | Dr. Maximilian Haag, LL.M., Rechtsanwalt, München | Prof. Dr. Ansgar Hense, Bonn | Dr. Rafael Hörmann, Rechtsanwalt, München | Prof. Dr. Volker Michael Jänich, Universität Jena | Prof. Dr. Michael Kilian, Universität Halle-Wittenberg | Prof. Dr. Kurt-Dieter Koschmieder, Universität Jena | Dr. Tom Lassmann, LL.M. (N.S. Wales), Rechtsanwalt, Hamburg | Prof. Dr. Gerhard Lingelbach, Universität Jena | Dr. Christoph Mecking, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Erwin Müller, Rechtsanwalt, Potsdam | Dr. Kristin Nettelnbrecher, München | Dr. Ingo Oellerich, Richter am Finanzgericht, FG Münster | Dr. Ben Michael Risch, Referatsleiter im Hessischen Städtetag, Wiesbaden | Annette Sachse, Steuerberaterin, Erfurt | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Prof. Dr. Berit Sandberg, Hochschule für Technik und Wirtschaft, Berlin | Prof. Dr. Martin Schulte, Technische Universität Dresden | Dr. Sebastian Schwintek, Berlin | Dr. Kay Seidemann, Westsächsische Hochschule Zwickau | Dr. Till Veltmann, Rechtsanwalt, Hamm | Dr. Almuth Werner, Rechtsanwältin, Leipzig | Prof. Dr. Olaf Werner, Universität Jena | Stefan Winheller, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Frankfurt am Main | Angelo Winkler, Ministerialrat a.D., Berlin
Aktualisiert: 2023-06-29
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Zum Werk
Deutschland erlebt einen Stiftungsboom mit jährlich weit über 500 Neuerrichtungen. Allein die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen liegt bereits über 22.000, die der nicht rechtsfähigen ist vermutlich doppelt so hoch. Stiftungen verwalten ein Kapital von ca. 68 Mrd. EUR. Dem gestiegenen politischen und gesellschaftlichen Interesse entspricht die grundlegende Modernisierung des Stiftungsrechts in den letzten Jahren. Entsprechend groß ist der Informationsbedarf, den dieser Leitfaden abdeckt.
Die kompakte Darstellung ermöglicht es sowohl praktisch Tätigen als auch Lernenden, sich in das Thema Stiftungsrecht und Stiftungsgründung rasch und fundiert einzuarbeiten. Anders als bisher meist üblich, wird das Stiftungsrecht nicht mehr als bloßer Anhang des Erbrechts, sondern als anspruchsvolle Querschnittsmaterie behandelt. Das Werk wendet sich gleichermaßen an Praxis und Wissenschaft.
InhaltBedeutung des Stiftungswesens und des StiftungsrechtsStiftungsrechtliche GrundbegriffeGesetzliche GrundlagenErscheinungsformenErrichtung einer StiftungStiftungsregisterStiftungsaufsichtErsatzformen der StiftungVermögensverwaltungBesteuerungInternationales StiftungsrechtMuster
Vorteile auf einen Blickintegrierte Darstellung: Zivilrecht, öffentliches Recht und Steuerrecht in einemprägnant und übersichtlichGestaltungsmuster als Arbeitshilfe
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt vor allem die umstrittene große Reform des BGB-Stiftungsrechts durch das im Juli 2023 in Kraft tretende Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts. Zweck der Neuregelung ist es, die mit der Vielfalt landesrechtlicher Bestimmungen verbundene Rechtsunsicherheit zu beseitigen und wichtige Zweifelsfragen bundeseinheitlich und abschließend im BGB zu regeln. Dort sind künftig u.a. auch Name, Sitz und Vermögen der Stiftung, Änderung der Stiftungssatzung sowie die Zusammenlegung von Stiftungen behandelt. Beim Bundesamt der Justiz wird ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung eingeführt.
Die Neuauflage verarbeitet darüber hinaus zahlreiche Änderungen der Stiftungsgesetze und des Steuerrechts sowie eine Fülle aktueller Rechtsprechung.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Notariate, Richterschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Stiftungsgeschäftsführung, Justitiariate, Studierende.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zum Werk
Deutschland erlebt einen Stiftungsboom mit jährlich weit über 500 Neuerrichtungen. Allein die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen liegt bereits über 22.000, die der nicht rechtsfähigen ist vermutlich doppelt so hoch. Stiftungen verwalten ein Kapital von ca. 68 Mrd. EUR. Dem gestiegenen politischen und gesellschaftlichen Interesse entspricht die grundlegende Modernisierung des Stiftungsrechts in den letzten Jahren. Entsprechend groß ist der Informationsbedarf, den dieser Leitfaden abdeckt.
Die kompakte Darstellung ermöglicht es sowohl praktisch Tätigen als auch Lernenden, sich in das Thema Stiftungsrecht und Stiftungsgründung rasch und fundiert einzuarbeiten. Anders als bisher meist üblich, wird das Stiftungsrecht nicht mehr als bloßer Anhang des Erbrechts, sondern als anspruchsvolle Querschnittsmaterie behandelt. Das Werk wendet sich gleichermaßen an Praxis und Wissenschaft.
InhaltBedeutung des Stiftungswesens und des StiftungsrechtsStiftungsrechtliche GrundbegriffeGesetzliche GrundlagenErscheinungsformenErrichtung einer StiftungStiftungsregisterStiftungsaufsichtErsatzformen der StiftungVermögensverwaltungBesteuerungInternationales StiftungsrechtMuster
Vorteile auf einen Blickintegrierte Darstellung: Zivilrecht, öffentliches Recht und Steuerrecht in einemprägnant und übersichtlichGestaltungsmuster als Arbeitshilfe
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt vor allem die umstrittene große Reform des BGB-Stiftungsrechts durch das im Juli 2023 in Kraft tretende Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts. Zweck der Neuregelung ist es, die mit der Vielfalt landesrechtlicher Bestimmungen verbundene Rechtsunsicherheit zu beseitigen und wichtige Zweifelsfragen bundeseinheitlich und abschließend im BGB zu regeln. Dort sind künftig u.a. auch Name, Sitz und Vermögen der Stiftung, Änderung der Stiftungssatzung sowie die Zusammenlegung von Stiftungen behandelt. Beim Bundesamt der Justiz wird ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung eingeführt.
Die Neuauflage verarbeitet darüber hinaus zahlreiche Änderungen der Stiftungsgesetze und des Steuerrechts sowie eine Fülle aktueller Rechtsprechung.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Notariate, Richterschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Stiftungsgeschäftsführung, Justitiariate, Studierende.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Deutschland erlebt einen Stiftungsboom mit jährlich über 600 Neuerrichtungen. Allein die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen liegt bereits über 20.000, die der nicht rechtsfähigen vermutlich bei 40.000. Dem gestiegenen politischen und gesellschaftlichen Interesse entspricht die grundlegende Modernisierung des Stiftungsrechts in den letzten Jahren. Entsprechend groß ist der Informationsbedarf, den dieser Leitfaden abdeckt.
Die kompakte Darstellung ermöglicht es sowohl Praktikern als auch Lernenden, sich in das Thema Stiftungsrecht und Stiftungsgründung rasch und fundiert einzuarbeiten. Anders als bisher meist üblich, wird das Stiftungsrecht nicht mehr als bloßer Anhang des Erbrechts, sondern als anspruchsvolle Querschnittsmaterie behandelt. Das Werk wendet sich gleichermaßen an Praxis und Wissenschaft.
- Bedeutung des Stiftungswesens und des Stiftungsrechts
- Stiftungsrechtliche Grundbegriffe
- Gesetzliche Grundlagen
- Erscheinungsformen
- Errichtung einer Stiftung
- Stiftungsaufsicht
- Ersatzformen der Stiftung
- Vermögensverwaltung
- Besteuerung
- Internationales Stiftungsrecht
- Muster
- integrierte Darstellung: Zivilrecht, öffentliches Recht und Steuerrecht in einem
- prägnant und übersichtlich
- Gestaltungsmuster als Arbeitshilfe
Für Rechtsanwälte, Notare, Richter, Rechtspfleger, Stiftungsgeschäftsführer, Justitiare, Studierende.
Aktualisiert: 2023-06-13
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