Ranking: Die besten Manager – Stiftungsvermögen 2013

Ranking: Die besten Manager – Stiftungsvermögen 2013 von Vielhaber,  Ralf
Gesucht ist: ein Vermögensmanager der aus einem Stiftungsvermögen von 4 Mio. Euro 3% Ausschüttung pro Jahr erwirtschaftet, die Kosten für das Vermögensmanagement wieder hereinholt und die Inflation neutralisiert. Dabei soll er nur so viel Risiko eingehen, dass ein zwischenzeitlicher Verlust möglichst innerhalb eines Jahres, spätestens aber nach drei Jahren wieder aufgeholt ist. 40 Adressen reichten Anlagevorschläge ein, 31 waren bereit, ihre Leistung öffentlich bewerten zu lassen. Am Ende kristallisierte die PBPI „die besten Zehn nach Preis und Leistung“ heraus. Der Report beschreibt die Leistungen im Einzelnen, nennt das Serviceangebot, und benennt auch die geforderten Gebühren.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Stiftungsvermögen 2022

Stiftungsvermögen 2022 von Vielhaber,  Ralf
Eine Stiftung zu gründen erfordert gerade zu Beginn zahlreiche wichtige Schritte – manche davon sind unumkehrbar. Beinahe genauso wichtig ist ein weites Kontaktnetz – zur Umsetzung des Stiftungszwecks, aber auch zur Einwerbung weiterer Mittel. Nicht zuletzt muss das Stiftungsvermögen klug und gewinnbringend angelegt werden. Wer dafür die besten Partner im Finanzsektor sind, zeigt der Report.Die Wertungsbausteine sind:    1. das Anlagekonzept    2. die Investmentkompetenz    3. die mündliche Verteidigung des Konzepts vor einer Fachjury (Beauty Contest)    4. die Transparenz des Hauses    5. sowie das Angebot an StiftungsservicesDie Leistungen der Besten werden in einem jeweils einseitigen Porträt beschrieben. Der Report enthält das Ranking der Jahreswertung ebenso wie die Ewige Bestenliste, die die Konstanz der Anbieter aufzeigt.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Stiftungsvermögen 2020

Stiftungsvermögen 2020 von Vielhaber,  Ralf
Eine gemeinnützige Stiftung, die nicht wenigstens 1 Mio. Euro auf die Waage bringt, hat es schwer, einen Vermögensmanager zu finden. Erst recht einen guten. Und findet sie einen, bietet dieser meist Standardware. Laut Bundesverband Deutscher Stiftungen haben knapp zwei Drittel der Stiftungen ein Stiftungskapital von unter 1 Million Euro. 27,6% kommen auf 1 bis 10 Mio. Euro, 7,1% liegen noch darüber. Das heißt: Der Großteil fällt beratungstechnisch durch das Rost. Dennoch gibt es auch für kleine Stiftungen große Hilfe. Hilfe von Könnern. Selbst beim komplexen Thema Nachhaltigkeit. Das hat die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ bei ihrem diesjährigen Markttest festgestellt. Der FUCHS-Report nennt wie immer Ross und Reiter.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Stiftungsvermögen 2020

Stiftungsvermögen 2020 von Vielhaber,  Ralf
Eine gemeinnützige Stiftung, die nicht wenigstens 1 Mio. Euro auf die Waage bringt, hat es schwer, einen Vermögensmanager zu finden. Erst recht einen guten. Und findet sie einen, bietet dieser meist Standardware. Laut Bundesverband Deutscher Stiftungen haben knapp zwei Drittel der Stiftungen ein Stiftungskapital von unter 1 Million Euro. 27,6% kommen auf 1 bis 10 Mio. Euro, 7,1% liegen noch darüber. Das heißt: Der Großteil fällt beratungstechnisch durch das Rost. Dennoch gibt es auch für kleine Stiftungen große Hilfe. Hilfe von Könnern. Selbst beim komplexen Thema Nachhaltigkeit. Das hat die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ bei ihrem diesjährigen Markttest festgestellt. Der FUCHS-Report nennt wie immer Ross und Reiter.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Stiftungsvermögen 2020

Stiftungsvermögen 2020 von Vielhaber,  Ralf
Eine gemeinnützige Stiftung, die nicht wenigstens 1 Mio. Euro auf die Waage bringt, hat es schwer, einen Vermögensmanager zu finden. Erst recht einen guten. Und findet sie einen, bietet dieser meist Standardware. Laut Bundesverband Deutscher Stiftungen haben knapp zwei Drittel der Stiftungen ein Stiftungskapital von unter 1 Million Euro. 27,6% kommen auf 1 bis 10 Mio. Euro, 7,1% liegen noch darüber. Das heißt: Der Großteil fällt beratungstechnisch durch das Rost. Dennoch gibt es auch für kleine Stiftungen große Hilfe. Hilfe von Könnern. Selbst beim komplexen Thema Nachhaltigkeit. Das hat die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ bei ihrem diesjährigen Markttest festgestellt. Der FUCHS-Report nennt wie immer Ross und Reiter.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Stiftungsvermögen 2020

Stiftungsvermögen 2020 von Vielhaber,  Ralf
Eine gemeinnützige Stiftung, die nicht wenigstens 1 Mio. Euro auf die Waage bringt, hat es schwer, einen Vermögensmanager zu finden. Erst recht einen guten. Und findet sie einen, bietet dieser meist Standardware. Laut Bundesverband Deutscher Stiftungen haben knapp zwei Drittel der Stiftungen ein Stiftungskapital von unter 1 Million Euro. 27,6% kommen auf 1 bis 10 Mio. Euro, 7,1% liegen noch darüber. Das heißt: Der Großteil fällt beratungstechnisch durch das Rost. Dennoch gibt es auch für kleine Stiftungen große Hilfe. Hilfe von Könnern. Selbst beim komplexen Thema Nachhaltigkeit. Das hat die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ bei ihrem diesjährigen Markttest festgestellt. Der FUCHS-Report nennt wie immer Ross und Reiter.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Stiftungsvermögen 2020

Stiftungsvermögen 2020 von Vielhaber,  Ralf
Eine gemeinnützige Stiftung, die nicht wenigstens 1 Mio. Euro auf die Waage bringt, hat es schwer, einen Vermögensmanager zu finden. Erst recht einen guten. Und findet sie einen, bietet dieser meist Standardware. Laut Bundesverband Deutscher Stiftungen haben knapp zwei Drittel der Stiftungen ein Stiftungskapital von unter 1 Million Euro. 27,6% kommen auf 1 bis 10 Mio. Euro, 7,1% liegen noch darüber. Das heißt: Der Großteil fällt beratungstechnisch durch das Rost. Dennoch gibt es auch für kleine Stiftungen große Hilfe. Hilfe von Könnern. Selbst beim komplexen Thema Nachhaltigkeit. Das hat die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ bei ihrem diesjährigen Markttest festgestellt. Der FUCHS-Report nennt wie immer Ross und Reiter.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht

Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht von Andrick,  Bernd, Muscheler,  Karlheinz, Uffmann,  Katharina
Die große Reform im Stiftungsrecht Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht. Der neue Bochumer Kommentar Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts. Schwerpunkte Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen, Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung), Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen, Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen, Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden Neues Stiftungsregister Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum“. Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht

Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht von Andrick,  Bernd, Muscheler,  Karlheinz, Uffmann,  Katharina
Die große Reform im Stiftungsrecht Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht. Der neue Bochumer Kommentar Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts. Schwerpunkte Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen, Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung), Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen, Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen, Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden Neues Stiftungsregister Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum“. Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht

Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht von Andrick,  Bernd, Muscheler,  Karlheinz, Uffmann,  Katharina
Die große Reform im Stiftungsrecht Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht. Der neue Bochumer Kommentar Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts. Schwerpunkte Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen, Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung), Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen, Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen, Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden Neues Stiftungsregister Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum“. Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Stiftungsvermögen 2020

Stiftungsvermögen 2020 von Vielhaber,  Ralf
Eine gemeinnützige Stiftung, die nicht wenigstens 1 Mio. Euro auf die Waage bringt, hat es schwer, einen Vermögensmanager zu finden. Erst recht einen guten. Und findet sie einen, bietet dieser meist Standardware. Laut Bundesverband Deutscher Stiftungen haben knapp zwei Drittel der Stiftungen ein Stiftungskapital von unter 1 Million Euro. 27,6% kommen auf 1 bis 10 Mio. Euro, 7,1% liegen noch darüber. Das heißt: Der Großteil fällt beratungstechnisch durch das Rost. Dennoch gibt es auch für kleine Stiftungen große Hilfe. Hilfe von Könnern. Selbst beim komplexen Thema Nachhaltigkeit. Das hat die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ bei ihrem diesjährigen Markttest festgestellt. Der FUCHS-Report nennt wie immer Ross und Reiter.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Stiftungsvermögen 2020

Stiftungsvermögen 2020 von Vielhaber,  Ralf
Eine gemeinnützige Stiftung, die nicht wenigstens 1 Mio. Euro auf die Waage bringt, hat es schwer, einen Vermögensmanager zu finden. Erst recht einen guten. Und findet sie einen, bietet dieser meist Standardware. Laut Bundesverband Deutscher Stiftungen haben knapp zwei Drittel der Stiftungen ein Stiftungskapital von unter 1 Million Euro. 27,6% kommen auf 1 bis 10 Mio. Euro, 7,1% liegen noch darüber. Das heißt: Der Großteil fällt beratungstechnisch durch das Rost. Dennoch gibt es auch für kleine Stiftungen große Hilfe. Hilfe von Könnern. Selbst beim komplexen Thema Nachhaltigkeit. Das hat die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ bei ihrem diesjährigen Markttest festgestellt. Der FUCHS-Report nennt wie immer Ross und Reiter.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Stiftungsvermögen 2020

Stiftungsvermögen 2020 von Vielhaber,  Ralf
Eine gemeinnützige Stiftung, die nicht wenigstens 1 Mio. Euro auf die Waage bringt, hat es schwer, einen Vermögensmanager zu finden. Erst recht einen guten. Und findet sie einen, bietet dieser meist Standardware. Laut Bundesverband Deutscher Stiftungen haben knapp zwei Drittel der Stiftungen ein Stiftungskapital von unter 1 Million Euro. 27,6% kommen auf 1 bis 10 Mio. Euro, 7,1% liegen noch darüber. Das heißt: Der Großteil fällt beratungstechnisch durch das Rost. Dennoch gibt es auch für kleine Stiftungen große Hilfe. Hilfe von Könnern. Selbst beim komplexen Thema Nachhaltigkeit. Das hat die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ bei ihrem diesjährigen Markttest festgestellt. Der FUCHS-Report nennt wie immer Ross und Reiter.
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