Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Dieses Buch ist auf den Studienanfänger zugeschnitten, der seine Leistungsnachweise in erster Linie durch Klausuren zu erbringen hat. Diese anzufertigen und Erlerntes auf einen konkreten Fall anzuwenden, bereitet erfahrungsgemäß auch denjenigen Studierenden Schwierigkeiten, die über solide Rechtskenntnisse verfügen. Ein gutes theoretisches Wissen allein bietet keine Gewähr für einwandfreie Falllösungen! Mit diesem Buch soll dem Studienanfänger der Einstieg erleichtert werden, um strafrechtliche Gutachten effektiv abzufassen. Im Vordergrund stehen deshalb weniger die materiell-rechtlichen Probleme des Allgemeinen Teils. Vielmehr sollen den Studierenden primär die notwendigen Form-, Aufbau- und Stilprinzipien näher gebracht werden. Kurz gesagt: Das Buch soll helfen, die Methodik der strafrechtlichen Fallbearbeitung einzuüben.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Dieses Buch stellt eine Einführung in wirtschaftsbezogene Straftatbestände des StGB und des Nebenstrafrechts mit Gesetzesstand Jänner 2019 dar. In der Einleitung wird die Charakteristik der Wirtschaftskriminalität behandelt und in der Folge auf die allgemeinen Grundlagen der Strafbarkeit und Straflosigkeit, Deliktsaufbau und Sanktionen für den Einzeltäter aber auch für den Verband eingegangen. Danach folgen typische allgemeine und spezielle Wirtschaftsdelikte wie auch Gläubigerschutz- und Bilanzdelikte, Geldwäscherei, die neuen Korruptionstatbestände, Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und Computerstrafrecht. Zusätzlich werden die speziellen wirtschaftsrechtlichen Strafbestimmungen des Immaterialgüterstrafrechts mit Urheberrecht, Marken- und Produktpiraterie, Patent- und Musterstrafrecht und der unlautere Wettbewerb angesprochen. Diesen folgen dem Schutz der Anleger betreffende Strafbestimmungen und das Insiderstrafrecht bzw die Verletzung des Bankgeheimnisses. Auf die Normen des Lebensmittelstrafrechts bzw Weingesetzes und die Umweltdelikte schließen das Finanzstrafrecht und Grundlagen des Strafprozessrechts an. Jedes Kapitel endet mit Kontrollfragen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Dieses Buch stellt eine Einführung in wirtschaftsbezogene Straftatbestände des StGB und des Nebenstrafrechts mit Gesetzesstand Jänner 2019 dar. In der Einleitung wird die Charakteristik der Wirtschaftskriminalität behandelt und in der Folge auf die allgemeinen Grundlagen der Strafbarkeit und Straflosigkeit, Deliktsaufbau und Sanktionen für den Einzeltäter aber auch für den Verband eingegangen. Danach folgen typische allgemeine und spezielle Wirtschaftsdelikte wie auch Gläubigerschutz- und Bilanzdelikte, Geldwäscherei, die neuen Korruptionstatbestände, Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und Computerstrafrecht. Zusätzlich werden die speziellen wirtschaftsrechtlichen Strafbestimmungen des Immaterialgüterstrafrechts mit Urheberrecht, Marken- und Produktpiraterie, Patent- und Musterstrafrecht und der unlautere Wettbewerb angesprochen. Diesen folgen dem Schutz der Anleger betreffende Strafbestimmungen und das Insiderstrafrecht bzw die Verletzung des Bankgeheimnisses. Auf die Normen des Lebensmittelstrafrechts bzw Weingesetzes und die Umweltdelikte schließen das Finanzstrafrecht und Grundlagen des Strafprozessrechts an. Jedes Kapitel endet mit Kontrollfragen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Steuerfachmann kommt mit dem Steuerstrafrecht dann in Berührung, wenn davon steuerrechtliche Maßnahmen abhängen. Das gilt etwa für die verlängerte Festsetzungfrist bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Steuerverkürzung, für die Änderung von Steuerbescheiden nach Außenprüfung und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Auch die strafbefreiende Selbstanzeige gehört zur Praxis des Beraters. Ihre Voraussetzungen und Modalitäten (mit Muster) bilden den Schwerpunkt neben dem Verhalten des steuerlichen Beraters im Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten - insbesondere bei Durchsuchungen in der eigenen Kanzlei. Eingeschlossen sind auch die Rechte und Pflichten bei einer Verteidigung des Mandanten. Insgesamt bietet das Buch eine umfassende Hilfestellung bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Fragen.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Der Steuerfachmann kommt mit dem Steuerstrafrecht dann in Berührung, wenn davon steuerrechtliche Maßnahmen abhängen. Das gilt etwa für die verlängerte Festsetzungfrist bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Steuerverkürzung, für die Änderung von Steuerbescheiden nach Außenprüfung und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Auch die strafbefreiende Selbstanzeige gehört zur Praxis des Beraters. Ihre Voraussetzungen und Modalitäten (mit Muster) bilden den Schwerpunkt neben dem Verhalten des steuerlichen Beraters im Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten - insbesondere bei Durchsuchungen in der eigenen Kanzlei. Eingeschlossen sind auch die Rechte und Pflichten bei einer Verteidigung des Mandanten. Insgesamt bietet das Buch eine umfassende Hilfestellung bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Fragen.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Der Steuerfachmann kommt mit dem Steuerstrafrecht dann in Berührung, wenn davon steuerrechtliche Maßnahmen abhängen. Das gilt etwa für die verlängerte Festsetzungfrist bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Steuerverkürzung, für die Änderung von Steuerbescheiden nach Außenprüfung und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Auch die strafbefreiende Selbstanzeige gehört zur Praxis des Beraters. Ihre Voraussetzungen und Modalitäten (mit Muster) bilden den Schwerpunkt neben dem Verhalten des steuerlichen Beraters im Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten - insbesondere bei Durchsuchungen in der eigenen Kanzlei. Eingeschlossen sind auch die Rechte und Pflichten bei einer Verteidigung des Mandanten. Insgesamt bietet das Buch eine umfassende Hilfestellung bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Fragen.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Der Steuerfachmann kommt mit dem Steuerstrafrecht dann in Berührung, wenn davon steuerrechtliche Maßnahmen abhängen. Das gilt etwa für die verlängerte Festsetzungfrist bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Steuerverkürzung, für die Änderung von Steuerbescheiden nach Außenprüfung und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Auch die strafbefreiende Selbstanzeige gehört zur Praxis des Beraters. Ihre Voraussetzungen und Modalitäten (mit Muster) bilden den Schwerpunkt neben dem Verhalten des steuerlichen Beraters im Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten - insbesondere bei Durchsuchungen in der eigenen Kanzlei. Eingeschlossen sind auch die Rechte und Pflichten bei einer Verteidigung des Mandanten. Insgesamt bietet das Buch eine umfassende Hilfestellung bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Fragen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Steuerfachmann kommt mit dem Steuerstrafrecht dann in Berührung, wenn davon steuerrechtliche Maßnahmen abhängen. Das gilt etwa für die verlängerte Festsetzungfrist bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Steuerverkürzung, für die Änderung von Steuerbescheiden nach Außenprüfung und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Auch die strafbefreiende Selbstanzeige gehört zur Praxis des Beraters. Ihre Voraussetzungen und Modalitäten (mit Muster) bilden den Schwerpunkt neben dem Verhalten des steuerlichen Beraters im Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten - insbesondere bei Durchsuchungen in der eigenen Kanzlei. Eingeschlossen sind auch die Rechte und Pflichten bei einer Verteidigung des Mandanten. Insgesamt bietet das Buch eine umfassende Hilfestellung bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Fragen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Steuerfachmann kommt mit dem Steuerstrafrecht dann in Berührung, wenn davon steuerrechtliche Maßnahmen abhängen. Das gilt etwa für die verlängerte Festsetzungfrist bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Steuerverkürzung, für die Änderung von Steuerbescheiden nach Außenprüfung und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Auch die strafbefreiende Selbstanzeige gehört zur Praxis des Beraters. Ihre Voraussetzungen und Modalitäten (mit Muster) bilden den Schwerpunkt neben dem Verhalten des steuerlichen Beraters im Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten - insbesondere bei Durchsuchungen in der eigenen Kanzlei. Eingeschlossen sind auch die Rechte und Pflichten bei einer Verteidigung des Mandanten. Insgesamt bietet das Buch eine umfassende Hilfestellung bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Fragen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Steuerfachmann kommt mit dem Steuerstrafrecht dann in Berührung, wenn davon steuerrechtliche Maßnahmen abhängen. Das gilt etwa für die verlängerte Festsetzungfrist bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Steuerverkürzung, für die Änderung von Steuerbescheiden nach Außenprüfung und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Auch die strafbefreiende Selbstanzeige gehört zur Praxis des Beraters. Ihre Voraussetzungen und Modalitäten (mit Muster) bilden den Schwerpunkt neben dem Verhalten des steuerlichen Beraters im Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten - insbesondere bei Durchsuchungen in der eigenen Kanzlei. Eingeschlossen sind auch die Rechte und Pflichten bei einer Verteidigung des Mandanten. Insgesamt bietet das Buch eine umfassende Hilfestellung bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Fragen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Vertrieb von Produkten im Wege des Multi-Level-Marketing-Systems ist nicht nur in den USA weit verbreitet, sondern hat auch in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend an Bedeutung gewonnen. So bietet das Multi-Level-Marketing-System den Unternehmen eine kostengünstige Werbung, indem die Werbung von Kunden durch den Kunden selbst erfolgt. Die im System tätigen Verkäufer erhalten durch das Multi-Level-Marketing-System die Möglichkeit, ihre Vertriebstätigkeit flexibel auszunutzen. Den Abnehmern wird eine individuelle Beratung geboten.In der Rechtsprechung aber und auch in der Literatur wird das Vertriebssystem des Multi-Level-Marketing teilweise kritisiert und mit den gemäß § 16 Abs. 2 UWG strafbaren Systemen progressiver Kundenwerbung gleichgestellt. Hier setzt die vorliegende Arbeit an und untersucht, inwieweit das Multi-Level-Marketing-System in den Bereich der progressiven Kundenwerbung einzuordnen ist. Sowohl das Multi-Level-Marketing-System als auch Schneeball- und Pyramidensysteme als Haupterscheinungsformen progressiver Kundenwerbung werden im Rahmen dieser Untersuchung unter den Tatbestand des § 16 Abs. 2 UWG subsumiert und miteinander verglichen. Darüber hinaus geht die Verfasserin der Frage nach, aus welchem Grund die progressive Kundenwerbung unter Strafe gestellt ist. In einem weiteren Abschnitt wird geprüft, ob sich die Kriterien, die die Strafwürdigkeit progressiver Kundenwerbung begründen, auch auf das Multi-Level-Marketing-System übertragen lassen. Schließlich untersucht die Autorin, ob und inwieweit die Norm des § 16 Abs. 2 UWG einer Änderung bedarf.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Vertrieb von Produkten im Wege des Multi-Level-Marketing-Systems ist nicht nur in den USA weit verbreitet, sondern hat auch in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend an Bedeutung gewonnen. So bietet das Multi-Level-Marketing-System den Unternehmen eine kostengünstige Werbung, indem die Werbung von Kunden durch den Kunden selbst erfolgt. Die im System tätigen Verkäufer erhalten durch das Multi-Level-Marketing-System die Möglichkeit, ihre Vertriebstätigkeit flexibel auszunutzen. Den Abnehmern wird eine individuelle Beratung geboten.In der Rechtsprechung aber und auch in der Literatur wird das Vertriebssystem des Multi-Level-Marketing teilweise kritisiert und mit den gemäß § 16 Abs. 2 UWG strafbaren Systemen progressiver Kundenwerbung gleichgestellt. Hier setzt die vorliegende Arbeit an und untersucht, inwieweit das Multi-Level-Marketing-System in den Bereich der progressiven Kundenwerbung einzuordnen ist. Sowohl das Multi-Level-Marketing-System als auch Schneeball- und Pyramidensysteme als Haupterscheinungsformen progressiver Kundenwerbung werden im Rahmen dieser Untersuchung unter den Tatbestand des § 16 Abs. 2 UWG subsumiert und miteinander verglichen. Darüber hinaus geht die Verfasserin der Frage nach, aus welchem Grund die progressive Kundenwerbung unter Strafe gestellt ist. In einem weiteren Abschnitt wird geprüft, ob sich die Kriterien, die die Strafwürdigkeit progressiver Kundenwerbung begründen, auch auf das Multi-Level-Marketing-System übertragen lassen. Schließlich untersucht die Autorin, ob und inwieweit die Norm des § 16 Abs. 2 UWG einer Änderung bedarf.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Obwohl wettbewerbsbeschränkende Absprachen bereits 1997 mit Schaffung des § 298 StGB unter Strafe gestellt wurden, fand dieser Paragraph sowohl in der Literatur als auch in der Rechtsprechung kaum Beachtung. Ungeklärt ist vor allem die Frage der Akzessorietät zum Kartellrecht. Kann eine solche bejaht werden, bietet § 298 StGB eine effektive Möglichkeit die an einer Absprache Beteiligten zu bestrafen und Absprachen im Rahmen von Submissionen wirksam zu begegnen. In der Praxis könnten die Gerichte vor allem auf die, durch das Bundeskartellamt oder die Kommission ermittelten Fakten zurückgreifen, so dass eine Bestrafung nicht mehr an der Nachweisbarkeit scheitern müsste. Der Klärung dieser Frage widmet sich die vorliegende Arbeit, wobei besonders auf die Änderungen des Kartellrechts 2005 und deren Auswirkungen auf § 298 StGB eingegangen wird. Interessant ist dabei vor allem die Einführung des Verfahrens des wettbewerblichen Dialogs. Ist § 298 StGB so dynamisch auszulegen, dass auch Verfahren, die bei seiner Schaffung noch nicht existent waren, in seinen Schutzbereich fallen können? Die Diskussion dieses Problems stellt ebenso wie die Frage der Einbeziehung vertikaler Absprachen einen Schwerpunkt der Arbeit dar. Sind vertikale Absprachen – entgegen eines Urteils des BGHs aus 2004 – nach Änderung des GWB als strafbare Absprachen im Sinne des § 298 StGB zu werten? Die Autorin setzt sich bei der Beantwortung vor allem mit den Argumenten des BGH auseinander und überprüft diese auf ihre Stichhaltigkeit und Übertragbarkeit auf die neue Rechtslage.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Geldwäsche ist ein wachsendes Risiko für die gesamte Wirtschaft. Neben der allgemeinen Gefahr einer persönlichen Strafbarkeit treffen die immer umfangreicheren Regelungen zur Geldwäscheprävention mittlerweile eine Vielzahl verschiedener Wirtschaftsteilnehmer: Nicht nur Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister, sondern auch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhaltungsberufe, Börseunternehmen, Wett- und Glückspielunternehmer sowie Handelsgewerbetreibende, Versicherungsvermittler, Unternehmensberater und Immobilienmakler sind in unterschiedlichem Ausmaß zur Geldwäscheprävention verpflichtet. Das vorliegende Werk bietet eine umfassende Auseinandersetzung, die sich – erstmals in dieser Form – sowohl dem Strafrecht als auch den Geldwäschepräventionsvorschriften aller betroffenen Wirtschaftsteilnehmern widmet: • Kohärente Darstellung von Straf- und Präventionsrecht• Tiefgreifende Erörterung der zahlreichen offenen Rechtsfragen mit hohem wissenschaftlichen Anspruch • Zahlreiche Praxistipps und Fallbeispiele
Aktualisiert: 2023-06-30
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Geldwäsche ist ein wachsendes Risiko für die gesamte Wirtschaft. Neben der allgemeinen Gefahr einer persönlichen Strafbarkeit treffen die immer umfangreicheren Regelungen zur Geldwäscheprävention mittlerweile eine Vielzahl verschiedener Wirtschaftsteilnehmer: Nicht nur Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister, sondern auch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhaltungsberufe, Börseunternehmen, Wett- und Glückspielunternehmer sowie Handelsgewerbetreibende, Versicherungsvermittler, Unternehmensberater und Immobilienmakler sind in unterschiedlichem Ausmaß zur Geldwäscheprävention verpflichtet. Das vorliegende Werk bietet eine umfassende Auseinandersetzung, die sich – erstmals in dieser Form – sowohl dem Strafrecht als auch den Geldwäschepräventionsvorschriften aller betroffenen Wirtschaftsteilnehmern widmet: • Kohärente Darstellung von Straf- und Präventionsrecht• Tiefgreifende Erörterung der zahlreichen offenen Rechtsfragen mit hohem wissenschaftlichen Anspruch • Zahlreiche Praxistipps und Fallbeispiele
Aktualisiert: 2023-06-30
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Geldwäsche ist ein wachsendes Risiko für die gesamte Wirtschaft. Neben der allgemeinen Gefahr einer persönlichen Strafbarkeit treffen die immer umfangreicheren Regelungen zur Geldwäscheprävention mittlerweile eine Vielzahl verschiedener Wirtschaftsteilnehmer: Nicht nur Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister, sondern auch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhaltungsberufe, Börseunternehmen, Wett- und Glückspielunternehmer sowie Handelsgewerbetreibende, Versicherungsvermittler, Unternehmensberater und Immobilienmakler sind in unterschiedlichem Ausmaß zur Geldwäscheprävention verpflichtet. Das vorliegende Werk bietet eine umfassende Auseinandersetzung, die sich – erstmals in dieser Form – sowohl dem Strafrecht als auch den Geldwäschepräventionsvorschriften aller betroffenen Wirtschaftsteilnehmern widmet: • Kohärente Darstellung von Straf- und Präventionsrecht• Tiefgreifende Erörterung der zahlreichen offenen Rechtsfragen mit hohem wissenschaftlichen Anspruch • Zahlreiche Praxistipps und Fallbeispiele
Aktualisiert: 2023-06-30
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Werden nicht immune Kinder bewusst mit einem akut an Masern erkrankten Menschen zusammengebracht, damit sich die Kinder bei diesem anstecken, die Erkrankung durchmachen und so eine lebenslange Immunität entwickeln können, ohne die Risiken der Impfung in Kauf nehmen zu müssen, spricht man von einer Masernparty. Ob und inwieweit das Verhalten der beteiligten Eltern sowie von beratenden Ärzten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wird in diesem Band der RdM-Schriftenreihe eingehend wissenschaftlich untersucht, und zwar anhand folgender Tatbestände:• Absichtliche schwere Körperverletzung (§ 87 StGB)• Vernachlässigung unmündiger Personen (§ 92 StGB) und• Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten (§ 178 StGB)
Aktualisiert: 2023-06-30
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