Der Steuerfachmann kommt mit dem Steuerstrafrecht dann in Berührung, wenn davon steuerrechtliche Maßnahmen abhängen. Das gilt etwa für die verlängerte Festsetzungfrist bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Steuerverkürzung, für die Änderung von Steuerbescheiden nach Außenprüfung und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Auch die strafbefreiende Selbstanzeige gehört zur Praxis des Beraters. Ihre Voraussetzungen und Modalitäten (mit Muster) bilden den Schwerpunkt neben dem Verhalten des steuerlichen Beraters im Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten - insbesondere bei Durchsuchungen in der eigenen Kanzlei. Eingeschlossen sind auch die Rechte und Pflichten bei einer Verteidigung des Mandanten. Insgesamt bietet das Buch eine umfassende Hilfestellung bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Fragen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Steuerfachmann kommt mit dem Steuerstrafrecht dann in Berührung, wenn davon steuerrechtliche Maßnahmen abhängen. Das gilt etwa für die verlängerte Festsetzungfrist bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Steuerverkürzung, für die Änderung von Steuerbescheiden nach Außenprüfung und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Auch die strafbefreiende Selbstanzeige gehört zur Praxis des Beraters. Ihre Voraussetzungen und Modalitäten (mit Muster) bilden den Schwerpunkt neben dem Verhalten des steuerlichen Beraters im Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten - insbesondere bei Durchsuchungen in der eigenen Kanzlei. Eingeschlossen sind auch die Rechte und Pflichten bei einer Verteidigung des Mandanten. Insgesamt bietet das Buch eine umfassende Hilfestellung bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Fragen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Steuerfachmann kommt mit dem Steuerstrafrecht dann in Berührung, wenn davon steuerrechtliche Maßnahmen abhängen. Das gilt etwa für die verlängerte Festsetzungfrist bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Steuerverkürzung, für die Änderung von Steuerbescheiden nach Außenprüfung und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Auch die strafbefreiende Selbstanzeige gehört zur Praxis des Beraters. Ihre Voraussetzungen und Modalitäten (mit Muster) bilden den Schwerpunkt neben dem Verhalten des steuerlichen Beraters im Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten - insbesondere bei Durchsuchungen in der eigenen Kanzlei. Eingeschlossen sind auch die Rechte und Pflichten bei einer Verteidigung des Mandanten. Insgesamt bietet das Buch eine umfassende Hilfestellung bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Fragen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Steuerfachmann kommt mit dem Steuerstrafrecht dann in Berührung, wenn davon steuerrechtliche Maßnahmen abhängen. Das gilt etwa für die verlängerte Festsetzungfrist bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Steuerverkürzung, für die Änderung von Steuerbescheiden nach Außenprüfung und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Auch die strafbefreiende Selbstanzeige gehört zur Praxis des Beraters. Ihre Voraussetzungen und Modalitäten (mit Muster) bilden den Schwerpunkt neben dem Verhalten des steuerlichen Beraters im Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten - insbesondere bei Durchsuchungen in der eigenen Kanzlei. Eingeschlossen sind auch die Rechte und Pflichten bei einer Verteidigung des Mandanten. Insgesamt bietet das Buch eine umfassende Hilfestellung bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Fragen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Vertrieb von Produkten im Wege des Multi-Level-Marketing-Systems ist nicht nur in den USA weit verbreitet, sondern hat auch in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend an Bedeutung gewonnen. So bietet das Multi-Level-Marketing-System den Unternehmen eine kostengünstige Werbung, indem die Werbung von Kunden durch den Kunden selbst erfolgt. Die im System tätigen Verkäufer erhalten durch das Multi-Level-Marketing-System die Möglichkeit, ihre Vertriebstätigkeit flexibel auszunutzen. Den Abnehmern wird eine individuelle Beratung geboten.In der Rechtsprechung aber und auch in der Literatur wird das Vertriebssystem des Multi-Level-Marketing teilweise kritisiert und mit den gemäß § 16 Abs. 2 UWG strafbaren Systemen progressiver Kundenwerbung gleichgestellt. Hier setzt die vorliegende Arbeit an und untersucht, inwieweit das Multi-Level-Marketing-System in den Bereich der progressiven Kundenwerbung einzuordnen ist. Sowohl das Multi-Level-Marketing-System als auch Schneeball- und Pyramidensysteme als Haupterscheinungsformen progressiver Kundenwerbung werden im Rahmen dieser Untersuchung unter den Tatbestand des § 16 Abs. 2 UWG subsumiert und miteinander verglichen. Darüber hinaus geht die Verfasserin der Frage nach, aus welchem Grund die progressive Kundenwerbung unter Strafe gestellt ist. In einem weiteren Abschnitt wird geprüft, ob sich die Kriterien, die die Strafwürdigkeit progressiver Kundenwerbung begründen, auch auf das Multi-Level-Marketing-System übertragen lassen. Schließlich untersucht die Autorin, ob und inwieweit die Norm des § 16 Abs. 2 UWG einer Änderung bedarf.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Vertrieb von Produkten im Wege des Multi-Level-Marketing-Systems ist nicht nur in den USA weit verbreitet, sondern hat auch in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend an Bedeutung gewonnen. So bietet das Multi-Level-Marketing-System den Unternehmen eine kostengünstige Werbung, indem die Werbung von Kunden durch den Kunden selbst erfolgt. Die im System tätigen Verkäufer erhalten durch das Multi-Level-Marketing-System die Möglichkeit, ihre Vertriebstätigkeit flexibel auszunutzen. Den Abnehmern wird eine individuelle Beratung geboten.In der Rechtsprechung aber und auch in der Literatur wird das Vertriebssystem des Multi-Level-Marketing teilweise kritisiert und mit den gemäß § 16 Abs. 2 UWG strafbaren Systemen progressiver Kundenwerbung gleichgestellt. Hier setzt die vorliegende Arbeit an und untersucht, inwieweit das Multi-Level-Marketing-System in den Bereich der progressiven Kundenwerbung einzuordnen ist. Sowohl das Multi-Level-Marketing-System als auch Schneeball- und Pyramidensysteme als Haupterscheinungsformen progressiver Kundenwerbung werden im Rahmen dieser Untersuchung unter den Tatbestand des § 16 Abs. 2 UWG subsumiert und miteinander verglichen. Darüber hinaus geht die Verfasserin der Frage nach, aus welchem Grund die progressive Kundenwerbung unter Strafe gestellt ist. In einem weiteren Abschnitt wird geprüft, ob sich die Kriterien, die die Strafwürdigkeit progressiver Kundenwerbung begründen, auch auf das Multi-Level-Marketing-System übertragen lassen. Schließlich untersucht die Autorin, ob und inwieweit die Norm des § 16 Abs. 2 UWG einer Änderung bedarf.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Obwohl wettbewerbsbeschränkende Absprachen bereits 1997 mit Schaffung des § 298 StGB unter Strafe gestellt wurden, fand dieser Paragraph sowohl in der Literatur als auch in der Rechtsprechung kaum Beachtung. Ungeklärt ist vor allem die Frage der Akzessorietät zum Kartellrecht. Kann eine solche bejaht werden, bietet § 298 StGB eine effektive Möglichkeit die an einer Absprache Beteiligten zu bestrafen und Absprachen im Rahmen von Submissionen wirksam zu begegnen. In der Praxis könnten die Gerichte vor allem auf die, durch das Bundeskartellamt oder die Kommission ermittelten Fakten zurückgreifen, so dass eine Bestrafung nicht mehr an der Nachweisbarkeit scheitern müsste. Der Klärung dieser Frage widmet sich die vorliegende Arbeit, wobei besonders auf die Änderungen des Kartellrechts 2005 und deren Auswirkungen auf § 298 StGB eingegangen wird. Interessant ist dabei vor allem die Einführung des Verfahrens des wettbewerblichen Dialogs. Ist § 298 StGB so dynamisch auszulegen, dass auch Verfahren, die bei seiner Schaffung noch nicht existent waren, in seinen Schutzbereich fallen können? Die Diskussion dieses Problems stellt ebenso wie die Frage der Einbeziehung vertikaler Absprachen einen Schwerpunkt der Arbeit dar. Sind vertikale Absprachen – entgegen eines Urteils des BGHs aus 2004 – nach Änderung des GWB als strafbare Absprachen im Sinne des § 298 StGB zu werten? Die Autorin setzt sich bei der Beantwortung vor allem mit den Argumenten des BGH auseinander und überprüft diese auf ihre Stichhaltigkeit und Übertragbarkeit auf die neue Rechtslage.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Geldwäsche ist ein wachsendes Risiko für die gesamte Wirtschaft. Neben der allgemeinen Gefahr einer persönlichen Strafbarkeit treffen die immer umfangreicheren Regelungen zur Geldwäscheprävention mittlerweile eine Vielzahl verschiedener Wirtschaftsteilnehmer: Nicht nur Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister, sondern auch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhaltungsberufe, Börseunternehmen, Wett- und Glückspielunternehmer sowie Handelsgewerbetreibende, Versicherungsvermittler, Unternehmensberater und Immobilienmakler sind in unterschiedlichem Ausmaß zur Geldwäscheprävention verpflichtet. Das vorliegende Werk bietet eine umfassende Auseinandersetzung, die sich – erstmals in dieser Form – sowohl dem Strafrecht als auch den Geldwäschepräventionsvorschriften aller betroffenen Wirtschaftsteilnehmern widmet: • Kohärente Darstellung von Straf- und Präventionsrecht• Tiefgreifende Erörterung der zahlreichen offenen Rechtsfragen mit hohem wissenschaftlichen Anspruch • Zahlreiche Praxistipps und Fallbeispiele
Aktualisiert: 2023-06-30
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Geldwäsche ist ein wachsendes Risiko für die gesamte Wirtschaft. Neben der allgemeinen Gefahr einer persönlichen Strafbarkeit treffen die immer umfangreicheren Regelungen zur Geldwäscheprävention mittlerweile eine Vielzahl verschiedener Wirtschaftsteilnehmer: Nicht nur Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister, sondern auch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhaltungsberufe, Börseunternehmen, Wett- und Glückspielunternehmer sowie Handelsgewerbetreibende, Versicherungsvermittler, Unternehmensberater und Immobilienmakler sind in unterschiedlichem Ausmaß zur Geldwäscheprävention verpflichtet. Das vorliegende Werk bietet eine umfassende Auseinandersetzung, die sich – erstmals in dieser Form – sowohl dem Strafrecht als auch den Geldwäschepräventionsvorschriften aller betroffenen Wirtschaftsteilnehmern widmet: • Kohärente Darstellung von Straf- und Präventionsrecht• Tiefgreifende Erörterung der zahlreichen offenen Rechtsfragen mit hohem wissenschaftlichen Anspruch • Zahlreiche Praxistipps und Fallbeispiele
Aktualisiert: 2023-06-30
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Geldwäsche ist ein wachsendes Risiko für die gesamte Wirtschaft. Neben der allgemeinen Gefahr einer persönlichen Strafbarkeit treffen die immer umfangreicheren Regelungen zur Geldwäscheprävention mittlerweile eine Vielzahl verschiedener Wirtschaftsteilnehmer: Nicht nur Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister, sondern auch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhaltungsberufe, Börseunternehmen, Wett- und Glückspielunternehmer sowie Handelsgewerbetreibende, Versicherungsvermittler, Unternehmensberater und Immobilienmakler sind in unterschiedlichem Ausmaß zur Geldwäscheprävention verpflichtet. Das vorliegende Werk bietet eine umfassende Auseinandersetzung, die sich – erstmals in dieser Form – sowohl dem Strafrecht als auch den Geldwäschepräventionsvorschriften aller betroffenen Wirtschaftsteilnehmern widmet: • Kohärente Darstellung von Straf- und Präventionsrecht• Tiefgreifende Erörterung der zahlreichen offenen Rechtsfragen mit hohem wissenschaftlichen Anspruch • Zahlreiche Praxistipps und Fallbeispiele
Aktualisiert: 2023-06-30
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Werden nicht immune Kinder bewusst mit einem akut an Masern erkrankten Menschen zusammengebracht, damit sich die Kinder bei diesem anstecken, die Erkrankung durchmachen und so eine lebenslange Immunität entwickeln können, ohne die Risiken der Impfung in Kauf nehmen zu müssen, spricht man von einer Masernparty. Ob und inwieweit das Verhalten der beteiligten Eltern sowie von beratenden Ärzten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wird in diesem Band der RdM-Schriftenreihe eingehend wissenschaftlich untersucht, und zwar anhand folgender Tatbestände:• Absichtliche schwere Körperverletzung (§ 87 StGB)• Vernachlässigung unmündiger Personen (§ 92 StGB) und• Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten (§ 178 StGB)
Aktualisiert: 2023-06-30
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Werden nicht immune Kinder bewusst mit einem akut an Masern erkrankten Menschen zusammengebracht, damit sich die Kinder bei diesem anstecken, die Erkrankung durchmachen und so eine lebenslange Immunität entwickeln können, ohne die Risiken der Impfung in Kauf nehmen zu müssen, spricht man von einer Masernparty. Ob und inwieweit das Verhalten der beteiligten Eltern sowie von beratenden Ärzten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wird in diesem Band der RdM-Schriftenreihe eingehend wissenschaftlich untersucht, und zwar anhand folgender Tatbestände:• Absichtliche schwere Körperverletzung (§ 87 StGB)• Vernachlässigung unmündiger Personen (§ 92 StGB) und• Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten (§ 178 StGB)
Aktualisiert: 2023-06-30
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Werden nicht immune Kinder bewusst mit einem akut an Masern erkrankten Menschen zusammengebracht, damit sich die Kinder bei diesem anstecken, die Erkrankung durchmachen und so eine lebenslange Immunität entwickeln können, ohne die Risiken der Impfung in Kauf nehmen zu müssen, spricht man von einer Masernparty. Ob und inwieweit das Verhalten der beteiligten Eltern sowie von beratenden Ärzten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wird in diesem Band der RdM-Schriftenreihe eingehend wissenschaftlich untersucht, und zwar anhand folgender Tatbestände:• Absichtliche schwere Körperverletzung (§ 87 StGB)• Vernachlässigung unmündiger Personen (§ 92 StGB) und• Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten (§ 178 StGB)
Aktualisiert: 2023-06-30
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Eine Untersuchung zu Geschichte, Bedeutung und Grenzen der Vorverlagerung von Strafbarkeit
Aktualisiert: 2023-06-28
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Eine Untersuchung zu Geschichte, Bedeutung und Grenzen der Vorverlagerung von Strafbarkeit
Aktualisiert: 2023-06-28
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Eine Untersuchung zu Geschichte, Bedeutung und Grenzen der Vorverlagerung von Strafbarkeit
Aktualisiert: 2023-06-28
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Seit der Schaffung des Insiderstrafrechtes in der Bundesrepublik im Jahr 1994 standen materiell-rechtliche Fragen im Vordergrund, obwohl auf der Hand liegt, dass die erwünschte Schutzwirkung für den Kapitalmarkt oder einzelne Teilnehmer des Kapitalmarktes nicht erreicht werden kann, wenn die Aufdeckung von Verstößen gegen Insiderhandelsverbote nur ausnahmsweise und eher zufällig möglich ist. Wie effektiv bestehende Gesetze und die Handlungsbefugnisse der Verfolgungs- und Überwachungsbehörden sind, wird in einer vergleichenden Untersuchung zur Rechtslage in den USA herausgearbeitet. Beleuchtet werden dabei auch die aufgrund des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes erweiterten Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ein Blick auf die Möglichkeiten der U.S.-Wertpapieraufsicht SEC verdeutlicht die ergebnisorientierte Verfolgungspolitik in den USA.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Seit der Schaffung des Insiderstrafrechtes in der Bundesrepublik im Jahr 1994 standen materiell-rechtliche Fragen im Vordergrund, obwohl auf der Hand liegt, dass die erwünschte Schutzwirkung für den Kapitalmarkt oder einzelne Teilnehmer des Kapitalmarktes nicht erreicht werden kann, wenn die Aufdeckung von Verstößen gegen Insiderhandelsverbote nur ausnahmsweise und eher zufällig möglich ist. Wie effektiv bestehende Gesetze und die Handlungsbefugnisse der Verfolgungs- und Überwachungsbehörden sind, wird in einer vergleichenden Untersuchung zur Rechtslage in den USA herausgearbeitet. Beleuchtet werden dabei auch die aufgrund des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes erweiterten Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ein Blick auf die Möglichkeiten der U.S.-Wertpapieraufsicht SEC verdeutlicht die ergebnisorientierte Verfolgungspolitik in den USA.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Seit der Schaffung des Insiderstrafrechtes in der Bundesrepublik im Jahr 1994 standen materiell-rechtliche Fragen im Vordergrund, obwohl auf der Hand liegt, dass die erwünschte Schutzwirkung für den Kapitalmarkt oder einzelne Teilnehmer des Kapitalmarktes nicht erreicht werden kann, wenn die Aufdeckung von Verstößen gegen Insiderhandelsverbote nur ausnahmsweise und eher zufällig möglich ist. Wie effektiv bestehende Gesetze und die Handlungsbefugnisse der Verfolgungs- und Überwachungsbehörden sind, wird in einer vergleichenden Untersuchung zur Rechtslage in den USA herausgearbeitet. Beleuchtet werden dabei auch die aufgrund des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes erweiterten Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ein Blick auf die Möglichkeiten der U.S.-Wertpapieraufsicht SEC verdeutlicht die ergebnisorientierte Verfolgungspolitik in den USA.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Aktualisiert: 2023-06-24
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