Neue Formen der Dichotomie der Straftaten.

Neue Formen der Dichotomie der Straftaten. von Mirow,  Cornelius
Die Klassifizierung der Straftaten in Verbrechen und Vergehen nach § 12 StGB, die sog. Dichotomie, steht heute zunehmend im Schatten alternativer Techniken gesetzlicher Differenzierung. Markante Ausprägung dieses Trends ist die Schaffung eines neuen Begriffs der "Straftat von erheblicher Bedeutung", der in der Strafprozessordung zunehmend an Dominanz gewinnt und auch von der Rechtsprechung bereits adaptiert wurde. Daneben etabliert der Gesetzgeber aber auch zunehmend Deliktskataloge, bedient sich also der sog. Enumerationstechnik. Der verstärkte Rückgriff auf solche "neuen Formen" der Dichotomie der Straftaten stellt Brauchbarkeit und Berechtigung der überkommenen Unterscheidung in Frage. Der Autor stellt Entwicklungen, Funktionen, Stärken und Schwächen der alten und neuen Differenzierungen einander gegenüber und gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass sich die Klassifizierung des § 12 StGB aus heutiger Sicht als entbehrlich erweist.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *

Vom Rechtsbruch zum Realkonflikt.

Vom Rechtsbruch zum Realkonflikt. von Walther,  Susanne
Das moderne Strafrecht hatte den Gedanken der Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer in eine Nebenrolle gedrängt. Indessen ist in der Rechtswirklichkeit bereits seit längerem ein tiefgreifender Wandel ins Werk gesetzt worden, der die Bedeutung einer die Beteiligten wirklich befriedenden, sozialkonstruktiven Bewältigung von Straftaten in den Vordergrund rückt. Dazu gehört eine - wie auch immer näher zu bestimmende - Wiedergutmachung. Ob und wie sich der mit diesem Wandel einhergehende Funktionszuwachs für das Kriminaljustizsystem mit den überkommenen "Zwecken" des Strafrechts verträgt, blieb freilich umstritten. Die Autorin zeigt auf, daß die Suche nach dem fehlenden Gesamtkonzept bei der Vorfrage nach dem Verständnis des "Verbrechens" und daran anknüpfend nach den Aufgaben der öffentlichen Kriminaljustiz beginnen muß. Sie kommt zu dem Schluß, daß der Staat Straftaten nicht nur in ihrer Bedeutung als (Norm- oder) Rechtsbruch, sondern auch in ihrer Bedeutung als Realkonflikt zwischen Personen sehen und beantworten muß. Für Strafe und für Wiedergutmachung zu sorgen, ist grundsätzlich Aufgabe der öffentlichen (staatlichen) Zentralgewalt; weder das eine noch das andere kann "Privatsache" der Beteiligten sein. Im künftigen System der Kriminalsanktionen soll daher - neben der Spur der "Strafe" - eine neue Spur von Hauptsanktionen in Gestalt der "Maßnahmen" (der Wiedergutmachung) für Zwecke der sozialkonstruktiven Tatbewältigung zur Verfügung stehen. Ihr Anwendungsbereich ist dabei keineswegs auf Straftaten gegen das Individuum beschränkt, sondern erstreckt sich prinzipiell auch auf Delikte gegen Gemeinschaftsgüter.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *

Komparative Strafzumessung.

Komparative Strafzumessung. von Maurer,  Matthias
Ungleichmäßigkeiten in der Strafzumessungspraxis werden bis heute als nicht befriedigend gelöstes Problem angesehen. Auch existieren für die konkrete Bemessung der Strafhöhe kaum Vorgaben, obwohl Fragen der Strafzumessung seit einigen Jahrzehnten die verdiente Beachtung in Literatur und Rechtsprechung gefunden haben. Vor diesem Hintergrund stellt Matthias Maurer die Frage, ob die im Sinne eines empirischen Strafmaßvergleichs verstandene komparative Strafzumessung eine sachgerechte Methode für den Rechtsanwender sein und der Vereinheitlichung der Strafzumessungspraxis dienen kann. Im Rahmen einer zunächst angestellten sekundäranalytischen Betrachtung empirischer Strafzumessungsforschung zeichnet sich bereits die Umsetzbarkeit derartiger Angleichungsbemühungen ab. Der Auseinandersetzung mit nur scheinbar bestehenden Alternativen folgt sodann die Identifizierung bereits vorhandener komparativer Elemente in Strafzumessungsrecht und -praxis. Dabei zeigt sich insbesondere, dass der Strafmaßvergleich in der Rechtsprechung weit über dogmatische Vorgaben hinaus umgesetzt wird und die faktische Intensität entsprechender revisionsgerichtlicher Eingriffe sogar vorsichtig quantifiziert werden kann. Nachdem sich ein solches Konzept im Anschluss auch noch als mit der traditionellen Strafzumessungsdogmatik ohne weiteres vereinbar und über diskurstheoretische Überlegungen hinaus durch Strafzweckerwägungen begründbar erweist, diskutiert der Autor schließlich Fragen der praktischen Umsetzung und Kontrolle.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *

Neue Formen der Dichotomie der Straftaten.

Neue Formen der Dichotomie der Straftaten. von Mirow,  Cornelius
Die Klassifizierung der Straftaten in Verbrechen und Vergehen nach § 12 StGB, die sog. Dichotomie, steht heute zunehmend im Schatten alternativer Techniken gesetzlicher Differenzierung. Markante Ausprägung dieses Trends ist die Schaffung eines neuen Begriffs der "Straftat von erheblicher Bedeutung", der in der Strafprozessordung zunehmend an Dominanz gewinnt und auch von der Rechtsprechung bereits adaptiert wurde. Daneben etabliert der Gesetzgeber aber auch zunehmend Deliktskataloge, bedient sich also der sog. Enumerationstechnik. Der verstärkte Rückgriff auf solche "neuen Formen" der Dichotomie der Straftaten stellt Brauchbarkeit und Berechtigung der überkommenen Unterscheidung in Frage. Der Autor stellt Entwicklungen, Funktionen, Stärken und Schwächen der alten und neuen Differenzierungen einander gegenüber und gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass sich die Klassifizierung des § 12 StGB aus heutiger Sicht als entbehrlich erweist.
Aktualisiert: 2023-05-25
> findR *

Komparative Strafzumessung.

Komparative Strafzumessung. von Maurer,  Matthias
Ungleichmäßigkeiten in der Strafzumessungspraxis werden bis heute als nicht befriedigend gelöstes Problem angesehen. Auch existieren für die konkrete Bemessung der Strafhöhe kaum Vorgaben, obwohl Fragen der Strafzumessung seit einigen Jahrzehnten die verdiente Beachtung in Literatur und Rechtsprechung gefunden haben. Vor diesem Hintergrund stellt Matthias Maurer die Frage, ob die im Sinne eines empirischen Strafmaßvergleichs verstandene komparative Strafzumessung eine sachgerechte Methode für den Rechtsanwender sein und der Vereinheitlichung der Strafzumessungspraxis dienen kann. Im Rahmen einer zunächst angestellten sekundäranalytischen Betrachtung empirischer Strafzumessungsforschung zeichnet sich bereits die Umsetzbarkeit derartiger Angleichungsbemühungen ab. Der Auseinandersetzung mit nur scheinbar bestehenden Alternativen folgt sodann die Identifizierung bereits vorhandener komparativer Elemente in Strafzumessungsrecht und -praxis. Dabei zeigt sich insbesondere, dass der Strafmaßvergleich in der Rechtsprechung weit über dogmatische Vorgaben hinaus umgesetzt wird und die faktische Intensität entsprechender revisionsgerichtlicher Eingriffe sogar vorsichtig quantifiziert werden kann. Nachdem sich ein solches Konzept im Anschluss auch noch als mit der traditionellen Strafzumessungsdogmatik ohne weiteres vereinbar und über diskurstheoretische Überlegungen hinaus durch Strafzweckerwägungen begründbar erweist, diskutiert der Autor schließlich Fragen der praktischen Umsetzung und Kontrolle.
Aktualisiert: 2023-05-20
> findR *

Vom Rechtsbruch zum Realkonflikt.

Vom Rechtsbruch zum Realkonflikt. von Walther,  Susanne
Das moderne Strafrecht hatte den Gedanken der Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer in eine Nebenrolle gedrängt. Indessen ist in der Rechtswirklichkeit bereits seit längerem ein tiefgreifender Wandel ins Werk gesetzt worden, der die Bedeutung einer die Beteiligten wirklich befriedenden, sozialkonstruktiven Bewältigung von Straftaten in den Vordergrund rückt. Dazu gehört eine - wie auch immer näher zu bestimmende - Wiedergutmachung. Ob und wie sich der mit diesem Wandel einhergehende Funktionszuwachs für das Kriminaljustizsystem mit den überkommenen "Zwecken" des Strafrechts verträgt, blieb freilich umstritten. Die Autorin zeigt auf, daß die Suche nach dem fehlenden Gesamtkonzept bei der Vorfrage nach dem Verständnis des "Verbrechens" und daran anknüpfend nach den Aufgaben der öffentlichen Kriminaljustiz beginnen muß. Sie kommt zu dem Schluß, daß der Staat Straftaten nicht nur in ihrer Bedeutung als (Norm- oder) Rechtsbruch, sondern auch in ihrer Bedeutung als Realkonflikt zwischen Personen sehen und beantworten muß. Für Strafe und für Wiedergutmachung zu sorgen, ist grundsätzlich Aufgabe der öffentlichen (staatlichen) Zentralgewalt; weder das eine noch das andere kann "Privatsache" der Beteiligten sein. Im künftigen System der Kriminalsanktionen soll daher - neben der Spur der "Strafe" - eine neue Spur von Hauptsanktionen in Gestalt der "Maßnahmen" (der Wiedergutmachung) für Zwecke der sozialkonstruktiven Tatbewältigung zur Verfügung stehen. Ihr Anwendungsbereich ist dabei keineswegs auf Straftaten gegen das Individuum beschränkt, sondern erstreckt sich prinzipiell auch auf Delikte gegen Gemeinschaftsgüter.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *

Komparative Strafzumessung.

Komparative Strafzumessung. von Maurer,  Matthias
Ungleichmäßigkeiten in der Strafzumessungspraxis werden bis heute als nicht befriedigend gelöstes Problem angesehen. Auch existieren für die konkrete Bemessung der Strafhöhe kaum Vorgaben, obwohl Fragen der Strafzumessung seit einigen Jahrzehnten die verdiente Beachtung in Literatur und Rechtsprechung gefunden haben. Vor diesem Hintergrund stellt Matthias Maurer die Frage, ob die im Sinne eines empirischen Strafmaßvergleichs verstandene komparative Strafzumessung eine sachgerechte Methode für den Rechtsanwender sein und der Vereinheitlichung der Strafzumessungspraxis dienen kann. Im Rahmen einer zunächst angestellten sekundäranalytischen Betrachtung empirischer Strafzumessungsforschung zeichnet sich bereits die Umsetzbarkeit derartiger Angleichungsbemühungen ab. Der Auseinandersetzung mit nur scheinbar bestehenden Alternativen folgt sodann die Identifizierung bereits vorhandener komparativer Elemente in Strafzumessungsrecht und -praxis. Dabei zeigt sich insbesondere, dass der Strafmaßvergleich in der Rechtsprechung weit über dogmatische Vorgaben hinaus umgesetzt wird und die faktische Intensität entsprechender revisionsgerichtlicher Eingriffe sogar vorsichtig quantifiziert werden kann. Nachdem sich ein solches Konzept im Anschluss auch noch als mit der traditionellen Strafzumessungsdogmatik ohne weiteres vereinbar und über diskurstheoretische Überlegungen hinaus durch Strafzweckerwägungen begründbar erweist, diskutiert der Autor schließlich Fragen der praktischen Umsetzung und Kontrolle.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *

Neue Formen der Dichotomie der Straftaten.

Neue Formen der Dichotomie der Straftaten. von Mirow,  Cornelius
Die Klassifizierung der Straftaten in Verbrechen und Vergehen nach § 12 StGB, die sog. Dichotomie, steht heute zunehmend im Schatten alternativer Techniken gesetzlicher Differenzierung. Markante Ausprägung dieses Trends ist die Schaffung eines neuen Begriffs der "Straftat von erheblicher Bedeutung", der in der Strafprozessordung zunehmend an Dominanz gewinnt und auch von der Rechtsprechung bereits adaptiert wurde. Daneben etabliert der Gesetzgeber aber auch zunehmend Deliktskataloge, bedient sich also der sog. Enumerationstechnik. Der verstärkte Rückgriff auf solche "neuen Formen" der Dichotomie der Straftaten stellt Brauchbarkeit und Berechtigung der überkommenen Unterscheidung in Frage. Der Autor stellt Entwicklungen, Funktionen, Stärken und Schwächen der alten und neuen Differenzierungen einander gegenüber und gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass sich die Klassifizierung des § 12 StGB aus heutiger Sicht als entbehrlich erweist.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *

Vom Rechtsbruch zum Realkonflikt.

Vom Rechtsbruch zum Realkonflikt. von Walther,  Susanne
Das moderne Strafrecht hatte den Gedanken der Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer in eine Nebenrolle gedrängt. Indessen ist in der Rechtswirklichkeit bereits seit längerem ein tiefgreifender Wandel ins Werk gesetzt worden, der die Bedeutung einer die Beteiligten wirklich befriedenden, sozialkonstruktiven Bewältigung von Straftaten in den Vordergrund rückt. Dazu gehört eine - wie auch immer näher zu bestimmende - Wiedergutmachung. Ob und wie sich der mit diesem Wandel einhergehende Funktionszuwachs für das Kriminaljustizsystem mit den überkommenen "Zwecken" des Strafrechts verträgt, blieb freilich umstritten. Die Autorin zeigt auf, daß die Suche nach dem fehlenden Gesamtkonzept bei der Vorfrage nach dem Verständnis des "Verbrechens" und daran anknüpfend nach den Aufgaben der öffentlichen Kriminaljustiz beginnen muß. Sie kommt zu dem Schluß, daß der Staat Straftaten nicht nur in ihrer Bedeutung als (Norm- oder) Rechtsbruch, sondern auch in ihrer Bedeutung als Realkonflikt zwischen Personen sehen und beantworten muß. Für Strafe und für Wiedergutmachung zu sorgen, ist grundsätzlich Aufgabe der öffentlichen (staatlichen) Zentralgewalt; weder das eine noch das andere kann "Privatsache" der Beteiligten sein. Im künftigen System der Kriminalsanktionen soll daher - neben der Spur der "Strafe" - eine neue Spur von Hauptsanktionen in Gestalt der "Maßnahmen" (der Wiedergutmachung) für Zwecke der sozialkonstruktiven Tatbewältigung zur Verfügung stehen. Ihr Anwendungsbereich ist dabei keineswegs auf Straftaten gegen das Individuum beschränkt, sondern erstreckt sich prinzipiell auch auf Delikte gegen Gemeinschaftsgüter.
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *

Neue Formen der Dichotomie der Straftaten.

Neue Formen der Dichotomie der Straftaten. von Mirow,  Cornelius
Die Klassifizierung der Straftaten in Verbrechen und Vergehen nach § 12 StGB, die sog. Dichotomie, steht heute zunehmend im Schatten alternativer Techniken gesetzlicher Differenzierung. Markante Ausprägung dieses Trends ist die Schaffung eines neuen Begriffs der "Straftat von erheblicher Bedeutung", der in der Strafprozessordung zunehmend an Dominanz gewinnt und auch von der Rechtsprechung bereits adaptiert wurde. Daneben etabliert der Gesetzgeber aber auch zunehmend Deliktskataloge, bedient sich also der sog. Enumerationstechnik. Der verstärkte Rückgriff auf solche "neuen Formen" der Dichotomie der Straftaten stellt Brauchbarkeit und Berechtigung der überkommenen Unterscheidung in Frage. Der Autor stellt Entwicklungen, Funktionen, Stärken und Schwächen der alten und neuen Differenzierungen einander gegenüber und gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass sich die Klassifizierung des § 12 StGB aus heutiger Sicht als entbehrlich erweist.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *

Komparative Strafzumessung.

Komparative Strafzumessung. von Maurer,  Matthias
Ungleichmäßigkeiten in der Strafzumessungspraxis werden bis heute als nicht befriedigend gelöstes Problem angesehen. Auch existieren für die konkrete Bemessung der Strafhöhe kaum Vorgaben, obwohl Fragen der Strafzumessung seit einigen Jahrzehnten die verdiente Beachtung in Literatur und Rechtsprechung gefunden haben. Vor diesem Hintergrund stellt Matthias Maurer die Frage, ob die im Sinne eines empirischen Strafmaßvergleichs verstandene komparative Strafzumessung eine sachgerechte Methode für den Rechtsanwender sein und der Vereinheitlichung der Strafzumessungspraxis dienen kann. Im Rahmen einer zunächst angestellten sekundäranalytischen Betrachtung empirischer Strafzumessungsforschung zeichnet sich bereits die Umsetzbarkeit derartiger Angleichungsbemühungen ab. Der Auseinandersetzung mit nur scheinbar bestehenden Alternativen folgt sodann die Identifizierung bereits vorhandener komparativer Elemente in Strafzumessungsrecht und -praxis. Dabei zeigt sich insbesondere, dass der Strafmaßvergleich in der Rechtsprechung weit über dogmatische Vorgaben hinaus umgesetzt wird und die faktische Intensität entsprechender revisionsgerichtlicher Eingriffe sogar vorsichtig quantifiziert werden kann. Nachdem sich ein solches Konzept im Anschluss auch noch als mit der traditionellen Strafzumessungsdogmatik ohne weiteres vereinbar und über diskurstheoretische Überlegungen hinaus durch Strafzweckerwägungen begründbar erweist, diskutiert der Autor schließlich Fragen der praktischen Umsetzung und Kontrolle.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *

Vom Rechtsbruch zum Realkonflikt.

Vom Rechtsbruch zum Realkonflikt. von Walther,  Susanne
Das moderne Strafrecht hatte den Gedanken der Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer in eine Nebenrolle gedrängt. Indessen ist in der Rechtswirklichkeit bereits seit längerem ein tiefgreifender Wandel ins Werk gesetzt worden, der die Bedeutung einer die Beteiligten wirklich befriedenden, sozialkonstruktiven Bewältigung von Straftaten in den Vordergrund rückt. Dazu gehört eine - wie auch immer näher zu bestimmende - Wiedergutmachung. Ob und wie sich der mit diesem Wandel einhergehende Funktionszuwachs für das Kriminaljustizsystem mit den überkommenen "Zwecken" des Strafrechts verträgt, blieb freilich umstritten. Die Autorin zeigt auf, daß die Suche nach dem fehlenden Gesamtkonzept bei der Vorfrage nach dem Verständnis des "Verbrechens" und daran anknüpfend nach den Aufgaben der öffentlichen Kriminaljustiz beginnen muß. Sie kommt zu dem Schluß, daß der Staat Straftaten nicht nur in ihrer Bedeutung als (Norm- oder) Rechtsbruch, sondern auch in ihrer Bedeutung als Realkonflikt zwischen Personen sehen und beantworten muß. Für Strafe und für Wiedergutmachung zu sorgen, ist grundsätzlich Aufgabe der öffentlichen (staatlichen) Zentralgewalt; weder das eine noch das andere kann "Privatsache" der Beteiligten sein. Im künftigen System der Kriminalsanktionen soll daher - neben der Spur der "Strafe" - eine neue Spur von Hauptsanktionen in Gestalt der "Maßnahmen" (der Wiedergutmachung) für Zwecke der sozialkonstruktiven Tatbewältigung zur Verfügung stehen. Ihr Anwendungsbereich ist dabei keineswegs auf Straftaten gegen das Individuum beschränkt, sondern erstreckt sich prinzipiell auch auf Delikte gegen Gemeinschaftsgüter.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
MEHR ANZEIGEN

Bücher zum Thema Strafe /Rechtsvergleichung

Sie suchen ein Buch über Strafe /Rechtsvergleichung? Bei Buch findr finden Sie eine große Auswahl Bücher zum Thema Strafe /Rechtsvergleichung. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher zum Thema Strafe /Rechtsvergleichung im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch für Ihr Lesevergnügen. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zum Thema Strafe /Rechtsvergleichung einfach online und lassen Sie es sich bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch.

Strafe /Rechtsvergleichung - Große Auswahl Bücher bei Buch findr

Bei uns finden Sie Bücher beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher zum Thema Strafe /Rechtsvergleichung, die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Autoren bei Buchfindr:

Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien zu finden. Unter Strafe /Rechtsvergleichung und weitere Themen und Kategorien finden Sie schnell und einfach eine Auflistung thematisch passender Bücher. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.